TÜV stellt fest, dass Fahrzeugnummer am Fahrzeug und im Schein nicht identisch sind, was tun?

Moin liebe Leute,
folgendes liegt vor. VW T3 Bulli wurde zum TÜV gebracht. Dieser hat nun festgestellt, dass die Nummern vom Fahrzeugschein und dem Fahrgestell nicht übereinstimmen (Fahrzeug war seit die aktuelle Halterin ihn hat schon 3* beim TÜV, aber hier ist es keinem aufgefallen).
Das Fahrzeug steht nun in einer Werkstatt die 150km entfernt ist, weil eigentlich bei etwaigen Sachen Vattern die Kiste reparieren sollte.
Ich habe nun mit der Werkstatt telefoniert und die teilte mir mit, dass man nun mit der eingeschlagenen Nummer bei der Zulassungsstelle vorsprechen sollte und einen Suchauftrag stellen muss, ob noch ein Fahrzeug mit dieser Nummer unterwegs sei und auch dort erfragen sollte, wie es nun weitergeht.
Das kann ich gerne machen, obwohl es mich graut, denn einen Termin hier bei der Zulassungsstelle zu bekommen kann Monate dauern. Aber vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit so einer Situation und kann mir berichten, wie er so ein Schlamassel gelöst bekommen hat.

Grüße

Edit: Dazu kommt, dass der Bulli laut Papieren ein Womo ist, aber laut der eingeschlagenen Nummer nur ein Transporter

104 Antworten

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 14. September 2024 um 11:21:27 Uhr:


Anfangs lief der T3 in D. noch unter T2 vom Band - T1 war der Käfer, T2 der Bulli. Erst mit Umstellung auf Reihenmotoren und Wasserkühlung kam die Bezeichnung T3.

So ist das nicht. Der Bus der dritten Generation war immer ein Typ 2, wie alle Busse. Anfangs hat VW die gar nicht durchnummeriert, bis sich dann die Nomenklatur T3 durchsetzte. Diese Bezeichnung gilt aber für die gesamte Baureihe. Typ2 T3 ist also korrekt. Umgestellt auf Reihenmotoren wurden die auch nicht, nur die Diesel waren Reihenmotoren, die Beziner waren immer Boxer.

Danke für die Aufklärung.

Ich hatte auch irgendwie sowas im Hinterkopf, war aber überhaupt nicht mehr sicher. Wenn ich mich nicht irre, stand hier aber in den Papieren Typ 2 T2, also beides.

Moin,
das wird mit neuen Infos noch dauern. Heute gedacht, Jackpot, offene Sprechstunde (Termine buchen war in der letzten Woche gar nicht möglich, Webformular ging nicht) in einem Außenbezirk (ca. 20km) entfernt. Ich da hingefahren, in der eigentlichen Etage Zombiland. Gehe eine Etage runter, ausschließlich An- und Abmeldungen von KFZ möglich. Weitere Auskünfte und Anliegen bitte telefonisch. Telefonisch landet Mensch in der Bürgerservicehotline, die einem theoretisch Termine buchen und auch telefonisch weiterleiten können. Mit einem Schnitt von 1:20 hat man Glück durchzukommen. Der erste Hottie sagt mir, er kann versuchen mich weiterzuleiten, theoretisch sei da heute bis 17Uhr jemand. Mehrere Weiterleitungsversuche scheitern und er gibt mir eine E-Mailadresse. Ich denk mir, ach vielleicht hat ja eine andere Mitarbeiterin mehr Glück. Irgendwann komm ich dann auch durch, die Mitarbeiterin sagt die zuständige Behörde wäre heute theoretisch bis 16Uhr ansprechbar gewesen, aber da geht seit ca. 1,5Wochen eh keiner mehr an's Telefon. Sie könnte mir eine E-Mailadresse geben. Als ich fragte, wie hoch sie denn die Chance einschätzt, dass es eine Reaktion auf die E-Mail gibt, musste sie laut lachen und konnte dazu nichts sagen.. .

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Hi

Vor Jahren sagte ein Kollege zu mir, sie haben seinen vor 6 Jahren geklauten T5 Bus
in Sachsen Anhalt gefunden, der war da zugelassen.
( wie wo was weiss ich nicht mehr )

Tom

Aber sicherlich nicht mit der Fin die er beim Diebstahl hatte.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. September 2024 um 22:10:03 Uhr:


Aber sicherlich nicht mit der Fin die er beim Diebstahl hatte.

Wie man an dem Beispiel hier sieht, warum denn nicht. Wenn nicht mal der Tüv die FIN ordentlich Kontrolliert wer macht es denn sonst?

Bus geklaut und mit Papieren von einem verunfallten T5 weiter verkauft.

Käufer meldet den geklauten Bus mit den Papieren des anderen Bus unwissend auf sich an, fällt erst 6 Jahre später auf weiß zum ersten mal ein Tüv Prüfer ( oder Grenzschützer etc.) auf die Fin schaut.

Bei den alten Fahrzeugen ist das wirklich ein Problem, das nicht immer hingeschaut wird.

Heute, ich sage mal so ab Mitte der 2000er wird zumindest ne OBD AU gemacht, und mit dem HU Adapter geprüft, da wird zumindest die FIN ausgelesen, welche hinterlegt ist.
(Was auch manipuliert sein kann)

Was natürlich nicht von der Kontrolle der FIN entbindet.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 16. September 2024 um 22:40:55 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. September 2024 um 22:10:03 Uhr:


Aber sicherlich nicht mit der Fin die er beim Diebstahl hatte.

Wie man an dem Beispiel hier sieht, warum denn nicht. Wenn nicht mal der Tüv die FIN ordentlich Kontrolliert wer macht es denn sonst?

Die Fin wird vom KBA iVm dem Kennzeichen abgerufen. Wenn die Fin mit einem Suchvermerk versehen ist, ob inländisch oder ausländisch, wird der Hobel nicht umgeschrieben und Papiere und Fahrzeug werden eingezogen.

Beim TE sind zwei verschiedene Fahrzeuge betroffen. Eines was er auf sich umgemeldet hat und eines was mit den Kennzeichen des ersten im Straßenverkehr teilnimmt.

Und da es beim TE um eine vollständige Fin geht, müssen wir die Probleme bei unvollständigen fin nicht erörtern. Trifft hier nicht zu.
Da mehr als eine zwei Stellem der Fin voneinander abweichen, ist auch eine Schreibfehler bei einer evtl Wiederzulassung nach ü7 Jahren und gelöschtenm Datensatz auszuschließen.

Er muss die falschen Papiere bei der Zulassungsstelle abliefern, die plaketten auf der zulstelle abkratzen und die richtigen papiere aufbieten und neu beantragen. Dauert etwas geht aber.

So einfach wird das nicht

Du hast doch Ahnung davon, also was ist der beste Weg?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. September 2024 um 12:34:39 Uhr:


Du hast doch Ahnung davon, also was ist der beste Weg?

Mit allen was vorliegt zur Zulassungsstelle.

Dass die Fin, die im Fahrzeug eingeschlagen ist in einem anderen LK zugelassen ist, glaube ich eher nicht, denn dann müsste ein weiterer Prüfer auf die Überprüfung der Fin bei jeder der durchgeführten HU verzichtet haben.
Möchte ich mir nicht vorstellen.

Dann könnte der TE ja mal sagen, ob vor 8 Jahren das Fahrzeug im zugelassenen/beim KBA gespeicherten Zustand umgeschrieben wurde, ob es zu dem Zeitpunkt importiert mit 21er oder ob es nach einer ü7 Jährigen Abmeldung wieder in Betrieb genommen wurde.

Nach dem was vorliegt hat der TE ein Fzg erworben, angemeldet und nur das falsche Auto ausgehändigt bekommen.
Durch einfachen Austausch der Fin auf Zuruf ist das nicht zu heilen.

So, oder so ähnlich, hätte ich das auch gemacht, selbst auf das Risiko hin, dass das Fahrzeug ggf. futsch ist.

Es scheint zumindest niemanden zu geben, der ihm sein Eigentuman DIESEM Auto bestreitet. Er hat das Auto ja auch schon lange in Besitz. Wenn wir annehmen dass die Zulassungsstelle das so anerkennt, steht einer Aufbietung und Neuerstellung der Papiere eigentlich nichts im Wege.

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