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TÜV sagt nein! - Fragen zur Kotflügelverbreitung/Lauffläche abdecken

Themenstarteram 17. Juni 2020 um 20:34

Schönen Guten Abend,

 

Zu mir:

Ich bin 22 Jahre alt und fahre einen Audi A3 8l BJ 1999 mit 101ps und habe derzeit Brock b1 Felgen drauf

9x16 et15 mit einem 215/40R16 drauf

 

Heute war ich beim TÜV und er sagte ich müsste die Radläufe ziehen/Bördeln.

 

Es ist das Serienfahrwerk verbaut und wird erstmal verbaut bleiben.

Genaues Teilegutachten für das Auto liegt vor.

 

Nun zu meiner Frage?

Kann ich die Laufflächen des Reifen mit einer Gummi Lippe abdecken

 

Sowas:

https://www.ebay.de/itm/132602800164

 

Oder sowas:

https://www.ebay.de/itm/143547296523

 

oder kommt erstmal kein Weg am ziehen vorbei?

Es wäre erstmal nur temporär (bitte nicht Haten und sagen was soll die scheiße etc. - ist meine Sache Punkt!)

Oder wird der TÜV Prüfer dort auch nein sagen?

 

Würde das auch als Abdeckung der Lauffläche zählen?

 

Ich habe ein paar Bilder davon hinzugefügt um es zu verdeutlichen.

 

Ich wäre sehr verbunden wenn diese unnötigen Sprüche sein gelassen werden und einfach normal drauf geantwortet wird und wir dadurch weitere Infos bekommen wenn das jemand schon einmal gemacht/erlebt oder selber TÜV Prüfer ist (das wäre sehr super, da ich viele Fragen hätte :) )

 

Falls ich Fragen zu meinem Anliegen habt bin ich dabei offen.

 

Liebe Grüße

 

Dominik

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Beste Antwort im Thema

Hat Audi den Q3 schon 1999 gebaut gehabt? ;) das sieht doch einfach furchtbar aus ;) und dann diese China Angel Eyes sowie Plastik Carbon Look Lippe. Warum muss man so schöne Autos so misshandeln?

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Okay ...von " gar kein Fahrwerk wollen" bis Gewindefahrwerk ist schon ein Schritt.

Dann hol dir das Fahrwerk, mach es auf die Höhe die Erlaubt ist und dir gefällt.

Schau dann wie es mit den Felgen aussieht. Vielleicht musst du gar nicht soviel machen.

Um zu sehen wo was Schleifen könnte, verschränkst du dein auto.

So hat es der TÜV immer bei mir gemacht.

Ein Klotz unter das linke vorder- und das rechte Hinterrad.

Dann siehst du schon wie es aussieht.

Der Vorteil ist, so kannst du beides zusammen Eintragen lassen.

Zitat:

@Okitaro schrieb am 23. Juni 2020 um 08:26:02 Uhr:

nein nein Gutachten der Felgen für genau mein Auto

Für die Felgen gibt es ein Gutachten für genau deinen Wagen? Ist doch super, dann steht in genau dem Gutachten, ob die Kotflügel angepasst werden müssen. Mich wundert nur, dass es dieses Gutachten gibt, denn mit er Felgen/Reifenkombination kann ich mir das ganz schwer vorstellen.... für genau dieses Fahrzeug.

Damit diese Kombination Eintragungsfähig wird, wird es nicht ganz billig (es wird teurer als der Wagen wert ist). Die Tacho-Voreilung ist zu groß, das ist nicht eintragbar...no way. Man kann es über einen Sachverständigen versuchen, der ein Sondergutachten schreibt. Teuer. Dabei wird dann aber noch deutlich mehr geprüft und gefordert, was zu ändern ist, damit das geht. Da legst du dann ein paar 1000€ auf den Tisch und am Ende kann es trotzdem heißen: Geht nicht.

Der Tüv-Prüfer war offenbar schon sehr kulant und möchte dir helfen. Mit den gelben Leuchtringen kann er dir das Auto auf der Stelle stilllegen. Die Scheinwerfer können damit keine Zulassung haben, das ist nicht möglich.

Das komische Teil zwischen Kotflügel und Frotschürze ist ebenfalls nicht zulässig. Allein für das Ding kann man dir den Wagen an Ort und Stelle stillegen.

Das ist nun kein "haten", sondern Faktenbasiert.

 

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 10:45

Alles gut @WeissNicht so eine Antwort ist mir lieber als direkt los zu stürmen und zu meckern

 

Zu den Scheinwerfern - die haben eine E Nummer und sind Eintragungsfrei diese habe ich bei dem Hersteller erfragt und kann ich auch gerne beweisen.

 

Zu den Teilen an der Frontschürze, dass ist nicht das Problem ich habe extra dafür bei der Polizei nachgefragt als sie mich wegen meinem Auspuff angehalten haben "weil er deren achten zu laut war "dem aber nach Prüfung nicht so war :) "

 

Was die Felgen angeht ich habe genau für mein Auto ein Gutachten "Stelle den Link gerne rein" bzw das PDF, die Reifenkombination ist laut dem Gutachten möglich und zulässig

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 10:46

@WeissNicht der Link zum Gutachten

 

Audi-a3-8l

 

http://www.brock.de/.../index.php?b=B1-B20%2FB1%2F16-Zoll%2FAudi

Naja, haben die Scheinwerfer ab Werk einen orangen Leuchtring? Das ist nicht zulassungsfähig. Soll auch Hersteller geben, welche eine E-Nummer aufkleben, welche nicht "echt" ist. Wäre dann jedoch nicht dein Problem. Gäbe wohl keine Strafe, aber Rückbauen müsstest trotzdem.

Das Teil vorn. Naja. Jemand könnte auf die Idee kommen, dass da jemand hängen bleiben könnte...z.B. bei einem Unfall. Dann steht der Wagen. Ja, weit hergeholt, reicht aber als Begründung. Falls es der Befestigung dient, vielleicht eine andere Möglichkeit suchen (Schraub innen).

Habe das Gutachten gefunden. Da sind einige Dinge, die du an deinem Wagen machen musst, damit die Felgen eintragungsfähig werden.

- Tachangleichung IST erforderlich für diese Rad/Reiifen-Kombi nach Gutachten (Anlage 4.4 Seite5 Punkt 20)...die Originalen Räder dürfen danach nicht mehr drauf.

- Möglich, dass Tragfähigkeit herabgesetzt werden muss aufgrund dieser Reifen. (Anlage 4.4 Seite 4 Punkt 2

- Bördeln notwendig (Kunststoff reicht nicht! Punkt 5 wäre das, ist aber nicht in der Tabelle für den 8L) Punkt 6

- Punkt 40 der Auflagen sagt, alle Kotflügel müssen 2cm ausgestellt werden.

Wenn du Pech hast, wir dir ein bestimmter Reifen eingetragen, dann darfst du jedesmal eine neue Eintragung erwirken, wenn der Reifenhersteller genau diesen Reifen nicht mehr produziert.

Eigentlich braucht der Wagen für die Felgen ein komplettes Bodykit plus Tieferlegung und Bördeln plus Ziehen der Kotflügel, damit alle Auflagen erfüllt werden können.

Nur um einige wenige Punkte aus dem Gutachten zu nennen. Wenn der Tüv nur das Bördeln und ausstellen der Kotflügel möchte, dann ist das ein ganz netter Tüv.... Würde der Tüvler dir das partout nicht eintragen wollen, dann würde er auf Erfüllung sämtlicher Vorgaben pochen... da bist du dann ein paar Euro (>2000€) los... ohne Gewähr, dass er dass dann auch einträgt oder nicht noch was findet.

Die Gutachten sind manchmal schwer zu lesen. Man muss in die Tabelle vorne schauen und dann jede der dort genannten Auflagen (per Ziffer) nachlesen und erfüllen.

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 17:45

@WeissNicht vielen lieben dank!

Bin endlich hintergestiegen wie man das Gutachten zu lesen hat und bin zum Entschluss gekommen aus den Felgen ein Tisch zu machen und falsch zukünftig ein Projekt ansteht mich damit nochmal schlau zu machen und gucke derzeit nach anderen Felgen.

 

Die tieferlegung findet übernächste Woche statt dann schaue ich nochmal genauer ob sie passen oder nicht aber ich denke eher nicht. Also heißt es schadeeee :/ aber vielen Dank!

 

Zu den Scheinwerfern habe bis jetzt noch keine Probleme gehabt und sämtliche Polizisten haben mich schon gesehen, weil auf meinem Arbeitsweg fahre ich an 2 stellen vorbei und wurde noch nie angehalten also teu teu teu, bis jetzt immer nette Polizisten bekommen und wenn nicht kommen sie raus ganz ehrlich :)

 

Ich habe früher, als ich noch Tuning als Hobby hatte, immer mit meinem Tüv-Sachverständigen gesprochen, bevor ich etwas am Fahrzeug geändert hab. Da konnte er mir vorher auch immer ganz klar sagen, ob er das mitträgt und was sonst gemacht werden muss. Teilweise hat er mir aber auch den Vogel gezeigt.

Hängt dann aber von Tüv-Sachverständigen ab, ob er sich die Zeit dafür nimmt solche Sachen mit seinen Kunden zu besprechen.

Solange es mit den Angel-Eyes keine Probleme gibt, weil sie gelb sind.... weiterfahren.

Wenn man den Polizisten gegenüber freundlich ist, sind sie im Regelfall auch freundlich. Ich habe noch keine Kontrolle erlebt, bei der die Polizei mir gegenüber unfreundlich oder voreingenommen gewesen wäre.

Dein Wagen ist auch kein aufgebrezelter, vollverspoilerter Japaner mit Brülltüte als Abgasanlage... da bist du auch gar nicht die Zielgruppe, auf die geachtet wird.

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