TÜV Problem Lenkrad/Rad-Reifen
Hallo ,
komme gerade mit meinem Golf II, GT Spetzial, Bj. 89 vom TÜV und die haben dort folgendes bemängelt.
Ich habe ein Sportlenkrad Typ Raid 13 mit 32 cm Durchmesser montiert. Diesem Lenkrad liegt eine ABE bei, in der gesagt wird, daß diese ABE nur gilt "nur mit vom Fahrzeughersteller serienmäßig
freigegebenen Rad Reifen Kombinationen. Ichfahre 195/50VR15 mit Felge 7Jx15H2.
Diese Rad/Reifenkombination ist im Schein nicht serienmäßig aufgeführt, darum habe ich diese Kombination auch nachträglich abnehmen und eintragen lassen. Ist es richtig, daß trotz dieser Eintragung es jetzt doch keine serienmäßige Bereifung ist ??
Der Prüfer meinte, daß es, trotz Eintragung keine serienmäßige Bereifung ist und somit eine Sonderabnahme für das Lenkrad (trotz ABE) durchgeführt werden muß. Kosten ca. 100,00 Euronen.Das kann doch nichtb sein.
Hat einer einen Tipp ??
Gruß Amadeus
22 Antworten
Also dadurch, obwohl eingetragen, ist es KEINE Serienbereifung und das Raid Sportlenkrad ist trotz ABE, die ja nur für Serienbereifung gilt, eintragungspflichtig.
Zitat:
Original geschrieben von amadeus1
Also dadurch, obwohl eingetragen, ist es KEINE Serienbereifung und das Raid Sportlenkrad ist trotz ABE, die ja nur für Serienbereifung gilt, eintragungspflichtig.
So ist es 🙂
Reifen müssen im Schein stehen. Eintragung brauchst dann bei nicht Serienfelgen meist auch. Den viele werden nur mit Teilegutachten ausgeliefert und da mußt dann doch wieder zum Tüv.
Das gilt aber nur wenn man den alten Fahrzeugschein noch hat, da muss alles drin stehen. Wenn man jedoch die neue Zulassungsbescheinigung hat dann steht in diesem Schein nur noch eine Reifengröße drin und man darf alles an Rad-Reifenkombinationen fahren was für den Typ 19E in der ABE vom Hersteller freigegeben ist ohne das es in der Zulassungsbescheinigung extra eingetragen ist.
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nichts als bürokratie und geldmacherei in diesem staat ...
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
Das gilt aber nur wenn man den alten Fahrzeugschein noch hat, da muss alles drin stehen. Wenn man jedoch die neue Zulassungsbescheinigung hat dann steht in diesem Schein nur noch eine Reifengröße drin und man darf alles an Rad-Reifenkombinationen fahren was für den Typ 19E in der ABE vom Hersteller freigegeben ist ohne das es in der Zulassungsbescheinigung extra eingetragen ist.
Allerdings würde ja dann z.b das Teilegutachten von div Felgen nicht erfüllt werden. Bis jetzt kenn ich noch keinen Fall aber ich denk mal da muß man es dann auch wieder eintragen lassen. Um sonst steht ja im TG nicht drinnen vorführen beim TÜV. ABE ist da natürlich was anders.
ja klar ist das keine serie!
serie wäre beim fire & ice die alus + das lenkrad und die dazu passenden reifen dann wäre es kein problem
ich hab serie drauf und zwar 195/50 auf 6x15 et38 so stehts in der freigabe von vw auf alles andere musste das lenkrad eintragen und die 100 euro ausgeben wenn du das net willst dann stell dich net so an und bau das original lenkrad wieder ein gibt sonst nur ärger!