TÜV Nord -Sind die noch ganz frisch?
War grad beim TÜV
VR6 einbau alles ok
dann dieMängel
-Seitliche Blinkleuchten fehlen
-Kennzeichenbeleuchtung ohne Bauartgenehmigung / Keine Etwaswirkung
(die leuchtet 100% wunderbar aus)
Und räder/reifen falsch
Seit wann darf ich 215/40/16 nicht auf den Jubi 16" fahren?
Der meinte die reifen dürfen nur auf 7x16" und die Räder : Zulässigkeit der Sonderräder nicht nachgewiesen, Rückrüstung, Vorlage einer ABE oder Abnahme nach StvZo...
Und natrlich die ABS Lampe...
43 Antworten
@Interpolis:
musst du doch gar nicht, und ruhig blut, ich habe meine seitenblinker noch und werde sie auch so schnell nich wegmachen. ich kann aber die leute verstehen, die sich sagen "warum nich wegmachen, wenn ältere kfz das auch nicht haben".
Zitat:
Original geschrieben von golf_gt3
moooment
was is denn wenn nen LKW
LINKS abbiegen möchte??
blinkt natürlich links der Radfahrer siehts nicht auffer rechten seite
...aber das heck schert aus und buffalso müsste der doch theoretisch auch auffer rechten seite nen blinker für links haben damit der radfahrer das sieht
oder...??😉
stimmt, is auch was dran. aber dafür gibts keine regel, daher ist der gesunde menschenverstand zuständig....jaja, der gesetzgeber.... die ganzen regeln und vorschriften gibts eh nur weil viele leute einfach zu blöd sind.
Akzeptier die Ansichten des Prüfers und gut ist!
Ob es sinnvoll ist oder nicht steht nicht zur Frage, sondern es gibt Gesetze und Vorlagen die zu erfüllen sind. Und gerade diese erfüllst Du nicht, da hilft auch kein Heulen und Fluchen
Seitenblinker sind bei Golf keine Plicht.
@Cabriodriver,
Jeder Prüfer kann die Gesetze und Vorlagen anders auslegen(etwas ausdehnen)oder auch nicht:
Sein Kollege hätte das zum Thema Blinker vielleicht ohne Probleme eingetragen!
Wenn mir irgend so eine Prüfernase was nicht eintragen will, geh ich halt zum nächsten.
Irgenwann klappt es meistens immer,trotz Gesetze und Vorlagen.
MFG
Pierre
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Zitat:
Original geschrieben von Cabriodriver
Akzeptier die Ansichten des Prüfers und gut ist!
Ob es sinnvoll ist oder nicht steht nicht zur Frage, sondern es gibt Gesetze und Vorlagen die zu erfüllen sind. Und gerade diese erfüllst Du nicht, da hilft auch kein Heulen und Fluchen
*heul* *fluch*
:-P
Der LKW hat auf der Blinkenden Seite sovile Blinker,das man es mit Glück auch auf der anderen Seite sehen kann,aber auf jeden Fall im Dunkeln sieht man das.
ja und im zweifelsfall fährt man kurz unterm lkw durch und kuckt mal kurz 😁
Zitat:
Original geschrieben von Jan 72
Der LKW hat auf der Blinkenden Seite sovile Blinker,das man es mit Glück auch auf der anderen Seite sehen kann,aber auf jeden Fall im Dunkeln sieht man das.
Thema LKW,
naja im LKW hat man wirklich bei solchen Situationen die Pappnase auf. Da hilft wirklich nur umsichtige Fahrweise von allen Seiten (auch vom Radler). Desweiteren wird man mit dem LKW nicht so um die Kurve rattern das man das nicht erkennt. Da ist das rechts abbiegen schon heftiger. Man sieht so gut wie null. Und da regst mich doch auf, dass es den Radfahrern erlaubt ist bei Rot nach vorn durch zu fahren. Da bekomme ich als LKW-Fahrer immer nen Hals, genauso wie bei Fußgänger die sich mit den Zehenspitzen an den Bprdstein stellen und sich ärgern wenn der LKW 10cm an ihnen vorbei fährt. Es ist einfach kein Platz mehr da.
Sowieso warum dürfen Radler nach vorn fahren und Biker nicht? Wer behindert, gefährdet und belästigt (§1) denn hier????
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
*heul* *fluch*
:-P
Menno...............hilft doch nicht ;o)
:-(((
Ich wollte mich ja eigentlich nicht mehr hier einklinken, weil alles gesagt war... aber angesichts des DEKRA-Schreibens sind es ja GERADE die Gesetze und Verordnungen, die ein wegcleanen erlauben.... wenn ihr schon wieder so kleinlich sein wollt. Der Prüfer in diesem Fall hatte eben nen schlechten Tag... Stress mit der Alten, wie auch immer 😉
Einer noch und dann ist Schluss 😉 Damit sich die Sache hier mal aufklärt...
(Von TÜV SÜD)
Zitat:
Sehr geehrter Herr ******,
sofern der Anbau der Beleuchtung des betreffenden Fahrzeugs nach EG (76/756/EWG) ausgeführt sein muss, sind die seitlichen Blinkleuchten Bestandteil der Genehmigung und dürfen somit nicht abgebaut werden. Die betrifft Fahrzeuge , die ab dem 01.10.1994 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard LangTÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Produktbereich Fahrzeuge
hab ich was anderes gesagt? 😁
Hehe 😉
Aber wenigstens wurde das "1994" etwas genauer eingegrenzt... meiner is 01/94 😉