TÜV Nord -Sind die noch ganz frisch?
War grad beim TÜV
VR6 einbau alles ok
dann dieMängel
-Seitliche Blinkleuchten fehlen
-Kennzeichenbeleuchtung ohne Bauartgenehmigung / Keine Etwaswirkung
(die leuchtet 100% wunderbar aus)
Und räder/reifen falsch
Seit wann darf ich 215/40/16 nicht auf den Jubi 16" fahren?
Der meinte die reifen dürfen nur auf 7x16" und die Räder : Zulässigkeit der Sonderräder nicht nachgewiesen, Rückrüstung, Vorlage einer ABE oder Abnahme nach StvZo...
Und natrlich die ABS Lampe...
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GreG_M
Nochwas: .....Und wenn nun einer meint, wegen einer nicht originalen Glühbirne an der Kennzeichenbeleuchtung (sofern diese wirklich nicht nach hinten strahlt) sollte die Betriebserlaubnis des Wagens zu recht erlischen, der hat sie IMHO nicht mehr alle...
.... Tja und jetzt würde mich mal ein Szenario interessieren, in dem es gefährlich werden könnte, wenn ein Auto keine Seitenblinker hat. Bin gespannt...
das seh ich beides genauso. die situation, dass plötzlich ein auto im 90° Winkel vor dir steht und du unbedingt wissen musst, wo der nun lang fährt, weil du sonst spontan einen unfall baust, die gibt es einfach nicht.
Das mit den Rädern und den Lichtaustrittsflächen ist auch wirklich seeeehr kompliziert ausgedrückt. IMHO bedeutet das ganz einfach/grob, wenn ein Fahrzeug länger als 6 m ist, dann sind die Seitenblinker pflicht. (Die 6 m können natürlich aufgrund der tollen Ausdrucksweise ein wenig variieren würde ich sagen)
StVZO, §54 Absatz 1, Satz 3:
"Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann."
Es ist beim Golf drei nicht möglich, die angezeigte Richtungsänderung DEUTLICH zu erkennen, wenn die Seitenblinker fehlen.
"Für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist". Eben!
Wie gesagt, es gibt kein Szenario, von dem eine Gefahr ausgeht, wenn ein Fahrzeug seitlich zu dir steht, so dass du die vorderen und hinteren Blinker nicht sehen kannst.
Bin mal auf die Antwort von der DEKRA gespannt...
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Übrigens: Offenbar hatte unser Christian R. auch schon die gleiche Idee, habe folgendes in nem anderen Thread gefunden:
Zitat:
Christian R. Hi!
Hab heute Post von der Dekra bekommen:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr *******,vielen Dank für Ihre eMail - Anfrage vom 26.05.2003. Lt. § 54 StVZO
sind seitliche Blinkleuchten erst ab 6,00 m Abstand
(vorn u. hinten) vorgeschrieben, trifft bei PKW´s im Regelfall nicht
zu. Bei einer Demontage dieser seitlichen Blinkleuchten erlischt die
Betriebserlaubnis nicht.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind jedoch die seitlichen
Blinkleuchten als positiver Beitrag zur Verkehrssicherheit zu bewerten.Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosystemei.A. ****
--------------------------------------------------------------------------------
Hmmm...????
Ich werd dieselbe Frage mal an den TÜV stellen...mal sehen was die antworten...
Gruß
Christian 😉
Zitat:
Original geschrieben von GreG_M
[BWie gesagt, es gibt kein Szenario, von dem eine Gefahr ausgeht, wenn ein Fahrzeug seitlich zu dir steht, so dass du die vorderen und hinteren Blinker nicht sehen kannst.
tja, bist du dir da sicher, stell dir mal vor fährst mit deinem fahrrad auf höhe der b-säule rechts neben einem auto. das auto blunkt (du siehst das nicht) und möchte rechts abbiegen und der fahrer übersieht dich.....
mi war das schreiben von der dekra bekannt, jedoch was machst du, wenns vor gericht geht....da ist immer noch der von mir zitierte § der stvzo..
losgelöst von allen verordnungen und getzen, es ist für mcih äußerst bedneklich, dass jemand einrichtungen am fahrzeug, die vom hersteller im zuge der sicherheit angebracht wurden, zum zwecke der "verschönerung" demontiert werden. das gibt mir zu bedenken
Deine Ansichten in allen Ehren... aber sorry das Beispiel ist irgendwie sehr weit hergeholt, wenn man die Möglichkeiten alle mal durchdenkt. Wann kommt es vor, dass ein Fahrrad rechts neben mir fährt? Nur wenn ich es überhole, dann habe ich es aber auch gesehen. Und an der Ampel sollte man als Autofahrer sowieso auf Radfahrer acht geben, die rechts neben dem Auto sein könnten. Zudem glaube ich nicht, dass jeder Radfahrer nur darauf fixiert ist, auf deine Seitenblinker zu schauen, zumal er an der nächsten Kreuzung ja auch anhalten müsste.
Desweiteren: Deiner Ansicht nach würde also ein Golf 3 Fahrer vor Gericht den kürzeren ziehen, der die Blinker "gecleant" hat, ein Golf 2 Fahrer aber, dessen Auto diese Seitenblinker nie hatte, hätte dagegen keine "Schuld". Glaubst du, früher wurden mehr Radfahrer überfahren als heute?
Deinen letzten Absatz kann ich nachvollziehen und diese Meinung ist sicherlich keine schlechte. Dennoch sollte man mal genau überdenken, was man von sich gibt. Ich denke nicht, dass ohne meine Seitenblinker eine Gefahr von mir ausgehen würde.
EDIT: Auf Radfahrer sollte man so oder so als Autofahrer acht geben, also auch, wenn es noch ein Szenario geben sollte, das mir jetzt nicht eingefallen ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von GreG_M
Deine Ansichten in allen Ehren... aber sorry das Beispiel ist irgendwie sehr weit hergeholt, wenn man die Möglichkeiten alle mal durchdenkt. Wann kommt es vor, dass ein Fahrrad rechts neben mir fährt? Nur wenn ich es überhole, dann habe ich es aber auch gesehen. Und an der Ampel sollte man als Autofahrer sowieso auf Radfahrer acht geben, die rechts neben dem Auto sein könnten. Zudem glaube ich nicht, dass jeder Radfahrer nur darauf fixiert ist, auf deine Seitenblinker zu schauen, zumal er an der nächsten Kreuzung ja auch anhalten müsste.
Desweiteren: Deiner Ansicht nach würde also ein Golf 3 Fahrer vor Gericht den kürzeren ziehen, der die Blinker "gecleant" hat, ein Golf 2 Fahrer aber, dessen Auto diese Seitenblinker nie hatte, hätte dagegen keine "Schuld". Glaubst du, früher wurden mehr Radfahrer überfahren als heute?
Deinen letzten Absatz kann ich nachvollziehen und diese Meinung ist sicherlich keine schlechte. Dennoch sollte man mal genau überdenken, was man von sich gibt. Ich denke nicht, dass ohne meine Seitenblinker eine Gefahr von mir ausgehen würde.
der radfahrer fährt beispielsweise auf einem fahrrad weg...da hätte er vorfahrt und der radfahrer hat sehr wohl ein interesse daran zu erkenne, wo das auto hinmöchte. dafür sind blinker da. der golf 2 wurde vor 94 gebaut, damit erübrigt sich dein einwand. über deinen einwand, man solle doch überdenken, was man von sich gibt, musste ich leicht schmunzeln. ich habe jeden tag mit verordnungen und gesetzen zu tun. und ein fall, das ein fahrrad fahrer vom rad geholt wurde, weil der rechtsabbiegende autofahrer nicht aufgepasst hat, kommt im leben öfters vor, als man denkt.
aber wenn ich mich hier dauernd belehren lassen muss, müsste ich mal überdneken, ob ich mein jura-studium vielleicht hätte sein lassen sollen... 😁
Wegen der Sache vor 94: Hier ging es mal ums Prinzip.
Wenn ein Autofahrer nicht aufpasst, ist das ja was anderes, das ist dann natürlich sowieso seine Schuld.
Habe aber keine Lust mehr zu streiten, da ohnehin nur derjenige "Recht hat" der lauter Schreien kann oder seine Rhetorik geschickt einsetzen kann. Dass du Jura studierst, macht dich natürlich zu einem Experten auf allen Gebieten, deswegen sind die Dinger immernoch keine Pflicht 😉
Und jetzt lass uns wieder friedlich sein und unseren Elan vielleicht sogar für weit wichtigere Aspekte des Lebens verwenden. Ich gebe gerne zu, vielleicht etwas rechthaberisch gewesen zu sein, aber irgendwie ist mir das jetzt schon wieder alles sowas von wurscht, bevor wir uns noch weiter so kindisch streiten...
Wieder Freunde? 😉
find eigentlich nicht, dass wir uns gestritten haben! wir haben nur diskutiert!! dadruch wurde unsere beziehung als mt-freunde in keinsterweise gestört! 🙂
...ich muss mich aber doch nochmal einklinken ;-)
weil eins möchte ich nochmal klarstellen:
Zitat:
Original geschrieben von Interpolis
Es ist beim Golf drei nicht möglich, die angezeigte Richtungsänderung DEUTLICH zu erkennen, wenn die Seitenblinker fehlen.
das stimmt einfach nicht. die frontstoßstange ist ziemlich stark gewölbt, so dass man die blinker sehr gut von der seite sehen kann. kucks dir doch einfach mal an!
Zitat:
[
ich habe jeden tag mit verordnungen und gesetzen zu tun.
das merkt man ;-) einer meiner besten kumpels ist auch jura-student aber so krasse ansichten hat der trotzdem nich....
Zitat:
und ein fall, das ein fahrrad fahrer vom rad geholt wurde, weil der rechtsabbiegende autofahrer nicht aufgepasst hat, kommt im leben öfters vor, als man denkt.
da kann aber dann der seitenblinker nix dafür, ob vorhanden oder nicht. ich finde das sollte auch für dein professionelles juristisches verständnis einleuchtend sein.
naja, wir kommen hier wohl nich auf einen gemeinsamen nenner, aber macht ja nix solange du nicht der zukünftige staatsanwalt bist der mich nachher wegen sowas in die mangel nimmt....im falle eines falles.
wie willst du bitte auf höhe der b-säule nez blinker vorne sehen´*lol* so weit ist die stoßstange nicht gewölbt. der blinker hinten geht zwar etwas rum, aber nicht so weit, dass er sofort einsehbar wäre?
und wo bitte schön vertrete ich hier krasse ansichten?? ich finde es absolut HIRNRISSIG net seitenblinker weg zu machen. es ist fakt, dass er zur verkehrsicherheit dient. umsonst hat vw ihn da nicht hin gemacht...
ich warte schon drauf das hier bald der nächste mit seinem 1,4er 60ps plastik-bomber kommt und fragt wie man zwecks besserer optik wohl am besten hinten die bremsleuchten wegcleanen kann, weil man ja eh nicht mehr bremsen brauch da die die karre durch den sportauspuff so schnell geworden ist, dass jeder automatisch platzt macht
wenn jetzt wie in meinem besipiel der fahrrad fahrer auf höhe der b-säule neben einem g3 fährt, dann sieht er bei vorhandensein des seitenblinkers, dass der autofahrer abbiegen möchte und gibt vielleicht gibt nach. wenn der blinker da nicht wäre, könnte er den richtungswechsel nicht vorhersehen.
langsam wirds mir hier echt zu blöd, wenn ich mich hier schon rechtfertigen muss, ob ein blinker nun gut oder schlecht ist
moooment
was is denn wenn nen LKW
LINKS abbiegen möchte??
blinkt natürlich links der Radfahrer siehts nicht auffer rechten seite
...aber das heck schert aus und buff
also müsste der doch theoretisch auch auffer rechten seite nen blinker für links haben damit der radfahrer das sieht
oder...??
😉