TÜV mit defektem ABS
Hallo.
Die Hilfefunktion hat nix gebracht. Deswegen stelle ich diese Frage.
Bei meinem 94er GTI ist ABS defekt. VL und HR kommt bei der Fehlerauslese.
Ich fahre damit jetzt schon ziemlich lange rum.
Jetzt fahre ich morgen zum TÜV.
Kann mir der TÜV die Plakette deswegen verweigern?
Wenn ja, kann ich doch einfach das ABS Birnchen rausmachen und er wird davon nix merken, oder?
Ich hatte mal gehört das solche Sachen wie ESB, ABS, ASR ect. nicht in die TÜV Begutachtung mit einbezogen werden.
Wer weiß was?
Danke.
40 Antworten
kabel war durch, wurde nicht gelesen, oder eingegeben.
motor und abs wurde gepruefft
Wie ist es denn mit dem TÜV bei einem "sporalischen" Fehler? Also, dass das ABS/EDS nur "gelegentlich" ein Aussetzer hat?
Da sollte man doch kein TÜV bekommen, oder doch, da kein "richtiger" Fehler?
"gelegentlich" bremst du anders oder länger in ein anderes car oder einen menschen. sorry but
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Du redest von den Vorderradbremsen? Die zwei Leitungen gehen wahrscheinlich zu den Bremsbelaegen und duerften zur Belagsverschleissanzeige dienen.
Es muss doch auch in Finland irgendwo mal eine VW-Werkstatt geben, die den Fehlerspeicher auslesen kann.
jo haben wir in hier einige, willst den bericht haben ?
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Zitat:
Original geschrieben von TDI_GTI
bei uns macht der TÜV i.d.R. Fehlerspeicherauslese wenn ein Verdacht besteht, also über onboarddiagnose.
wird das nicht seit 01.01.06 generell bei der HU gemacht, sofern das Fahrzeug über eine Diagnosebuchse verfügt?
Ich bin in der Meinung, das irgendwo mal gehört zu haben
Das auslesen der Fehlerspeicher trifft zu, allerdings erst bei Autos mit einem bestimmten BJ, der Golf 3 gehört da nicht mit dazu, acuh nicht der G4...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Das auslesen der Fehlerspeicher trifft zu, allerdings erst bei Autos mit einem bestimmten BJ, der Golf 3 gehört da nicht mit dazu, acuh nicht der G4...
hab mal ebend etwas gegooglet und folgendes gefunden:
"ab dem 01.01.06 gehört das auslesen des Fehlersepichers bei Fahrzeugen des Baujahr 2001 und jünger als fester Bestandteil zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden vor ihren HU/ASU-Termin den Fehlerspeicher auslesen zu lassen oder unseren TüV-Komplettservice in Anspruch zu nehmen"
Also gehört hatte ich bis jetzt davon noch nichts... kannst du die Quelle mal genau nennen?
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Also gehört hatte ich bis jetzt davon noch nichts... kannst du die Quelle mal genau nennen?
hmm, vielleicht sollte man das nächste mal seine Quellen genauer durchlesen, bevor man sie veröffentlicht....auf der ersten Seite war noch große Aufregung wegen eines Zitats aus der Auto Bild und halt des oben stehendes Angebotes eines KFZ-Betriebes und nur eine Seite weiter steht, das alles schwachsinn ist und noch gar keine änderungen beschlossen wurde.....
Hier nun eine Seriöse Quelle wo es auch gleich ganz anders steht:
TüV-Rheinland
Zitat:
"Grund ist die am 10. Februar 2006 im Bundesrat verabschiedete 41. Änderungsverordnung (ÄVO), die für Kraftfahrer einige Neuerungen mit sich bringt, die ab 1. April 2006 in Kraft treten.
Für den Pkw-Fahrer gibt es Neuerungen. So ist die Prüfung von elektronisch geregelten Systemen ab April im Rahmen der Hauptuntersuchung Vorschrift. Die Sachverständigen der TÜV Rheinland Group stellen auf Basis der Systemdaten, die für jedes Fahrzeug bereitgestellt werden, fest, ob beispielsweise das Antiblockiersystem (ABS), das elektronische Stabilitätsprogramm(ESP) oder Airbags richtig funktionieren
Betroffen von den Änderungen der 41. ÄVO sind auch die Fahrer von OBD-Fahrzeugen (On-Board-Diagnose). OBD bedeutet nichts anderes als eine Art Eigenberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler im System werden dem Fahrer durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt. Zusätzlich werden Fehler im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der nun neuen Abgasuntersuchung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen und bewertet, gegebenenfalls durch eine Abgasmessung ergänzt.
Für Pkw ohne OBD ändert sich bis zum Jahre 2010 nichts. Dann jedoch erfolgt zum 1. Januar 2010 die komplette Zusammenlegung beider Untersuchungen für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt, eine gültige Abgasuntersuchung wird durch die Prüfplakette der Hauptuntersuchung bestätigt. Wer vor dem 1. April sein Fahrzeug durch den TÜV bringen möchte, für den bleibt alles beim Alten. "
Zitat:
Original geschrieben von rocco102
jo haben wir in hier einige, willst den bericht haben ?
Es wuerde vielleicht helfen, wenn du mal den Absatz zum ABS posten wuerdest .
ja wäre nicht schlecht,
habe ein kabel vorne links zu den bremsbacken geflickt, alle sensoren und deren 8 kaleb sehen ok aus, stecker am steuergerät ist fest, habe batterie 24 stunden abdeglemmt, weil wagen stand voher länder mit toter batterie.
morgen zum erneuten auslesen und fehlerspeicher löschen, hoffe abs funtitioniert. danke