TÜV mag meine Reifen nicht(?)

Audi A6 C5/4B

Grüße,

war heute mit meinem Audi (A6 4B; 2,4L; 224km/h max) beim TÜV - Prüftermin sollte eigentlich im März sein, aber nungut - und bevor der Prüfer überhaupt irgendetwas angefangen hat, hat er meine Reifen angeschaut und gemeint, die seien nicht zugelassen und nicht in seinen Tabellen etc.
Nungut ich habe noch nie erlebt, dass sich überhaupt wer für meine Reifengröße interessiert hat; warum hat den das nun interessiert, ist das irgendeine neue Regel?

Ich habe ein bisschen hier gelesen und scheinbar stehen bei Leuten ja durchaus mehrere Reifengrößen im Fahrzeugbrief. Bei mir stehen im Fahrzeugschein und im Brief nur eine Größe, nämlich 205/55R16 91W.
Auf meinen Reifen die ich draufhabe - und mit denen ich schon immer TÜV bekommen habe - steht drauf: 235/45R17.

So top, was soll ich nun machen?
Ich habe irgendwo was gelesen von wegen 13% darf da was abweichen (kA was genau) dann geht das noch. Laut diesem Rechner http://www.reifensuchmaschine.at/reifen_rechner/reifenrechner.htm kommt dann dabei raus, dass die Umfangsdifferenz 1,8% beträgt - also ist meine Größe noch in Ordnung oder ist eine andere Differenz gemeint?

Danke!

26 Antworten

Nunja, dass du jetzt eine Plakette hast heißt aber nicht dass deine Betriebserlaubnis in einer Verkehrskontrolle weiter gilt, wenn die Reifen nicht passen. Ich würde da nachhaken...

Zitat:

Original geschrieben von audeki


Erstmal danke für alle eure Antworten, ich habe wieder einiges Neues gelernt.

Das Problem konnte ich allerdings lösen, indem ich zu einer anderen Teststelle gefahren bin. Die haben sich - wie eig sonst alle, nicht wirklich für die Reifen/Felgen interessiert.

Mußten die auch nicht,

da Deine verlinkten Felgen ja

Original-Audi-Räder

für Deinen Fahrzeugtyp sind und

zumindest von 1998-2001 als Sonderausstattung mit 235/45R17 ausgeliefert wurden. 😉

Habe auf meinem 2,5 TDI 132kW 235/45R17 93Y auf 7.5J17 H2, ET 45 mm auf Originalfelgen ab Werk. EZ 2004.

Gruss, Thomas

Zitat:

Original geschrieben von audeki


Erstmal danke für alle eure Antworten, ich habe wieder einiges Neues gelernt.

Das Problem konnte ich allerdings lösen, indem ich zu einer anderen Teststelle gefahren bin. Die haben sich - wie eig sonst alle, nicht wirklich für die Reifen/Felgen interessiert.

Du hast das Problem nicht gelöst, lediglich umgangen...

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wenn die reifen doch passen war s doch reine schikane .
kann ja nicht sein das der eine motzt und beim anderen ist s ok.
das ist diese willkür, ich musste meinen w210 auch fast verschenken weil soviel kaputt war ,
spiel in der kardandwelle und so zeug ,was alles nicht s mit sicherheit direkt zu tun hatte.
und das vermtl. weil er schwarz matt gerollt war.
und meine frau gesagt hat das ein diff beim mercedes öl verlieren muss
sonst ist keins mehr drin.😰
so ähnlich wie bei audi der motor 😁
aber sowas sagt man halt nicht zum prüfer....

dann hab ich mir den ersten a6 4b gekauft tüv asu neu !
nach 1 monat waren die bremsen eisen auf eisen (bremssattel innen vermutl.fest)
als mir die erste birne kaputt gegangen ist hab ich festgestellt das das brenner sind.
weil der audi nachgerüstetes xenon hatte!ohne regulierung und wisch wasch.
und noch ein paar kleinigkeiten ....
aber tüv neu !
da frag ich mich schon wie das die händler immer machen .....
und wenn du und ich kommen wird gaaanz genau geschaut.
ich frag euch was wär passiert wenn ich nen unfall gehabt hätte mit dem audi tüv neu.
zb. weil ich jemand geblendet hab .
oder die bremsen nicht gegangen wären.
genau ich wär der a... gewessen und hatte echt keine ahnung.
das xenon kam natürlich raus wobei ich sagen muss es war echt gut super licht.
soviel zum tüv ich könnt noch weiter machen aber das reicht mir um zu wissen
das nicht alle gleich behandelt werden.
und das das nix mehr mit sicherheit zu tun hat sondern wieviel geld rüberwächst.
wenn zum schluss eh jeder selber schauen muss ob seine kiste auf die strasse darf oder nicht ....

Zitat:

Original geschrieben von lorenz_lorenz



aber tüv neu !
da frag ich mich schon wie das die händler immer machen .....

das darfst Du nicht Fragen 🙂 - meistens ist das der "Haus TÜV/Dekra" und bei jedem Mangel sagt der Händler "ja, wird noch behoben". Die Prüfer vertrauen den Burschen dann und so kommt es, das auch nicht verkehrssichere Fahrzeuge mit einem frischen TÜV Stempel durch die Gegend fahren.

.. es gibt nicht viele Händler denen ich Vertrauen würde - die meisten sind doch Nachkommen von irgendwelchen Pferdehändlern und verstehen Ihr "Handwerk" dann auch "zu gut" 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von lorenz_lorenz


wenn die reifen doch passen war s doch reine schikane .
kann ja nicht sein das der eine motzt und beim anderen ist s ok.

Wieso Schikane? evtl. hat der 2. Prüfer ja einen Fehler gemacht, und der erste hat Pflichtbewusst seine Arbeit richtig gemacht.

Ist immer schön zu lesen, wenn es Schwierigkeiten gibt sind es Schikanen, wenn alles glatt läuft (auch wenns evt. falsch ist und ein Fehler vom Prüfer ist) war es immer der erste Prüfer der keine Ahnung hat.

Naja das Problem sind die EU Fahrzeugscheine, da steht i.d.R. nur eine Reifengröße und danahc richten sich Polizei und TÜV.
Hatte damit auch schon Ärger aber zum Glück den alten Schein noch (da standen 3 Größen drin) und auf einmal war alles kein Thema mehr.

... dafür gibt es ja dann die COC, dort sind die anderen Größen auch verzeichnet. Sollte man, wenn man Reifen/Felgen fährt, die dort freigegeben sind, mitführen.

Gruß, Thomas

Hallo,

den Fahrzeugtyp des TE A6 4B 2,4 gab´s von 2001- Modelljahr 2005

= mit "alter Zulassung" = Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief

die "neuen Papiere" = Zulassungsbescheinigung I und II
sowie EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( COC)

gibt´s automatisch erst für Neuzulassungen > ab 1.Oktober 2005 = Modelljahr 2006 😰

Offensichtlich ist bei einer Ummeldung = "Umschreibung" der alten auf die neuen Papiere
> die kleinste,zugelassene Reifengröße 205/55R16 = Serienbereifung notiert worden , 🙁

anstatt die Original-Audi-Räder 7,5x17 mit 235/45R17 = Sonderausstattung.

Deshalb hat wohl der 1. "TÜV"-Prüfingenieur
die fehlende Eintragung in den "Papieren" bemängelt.

Der TE kann sich von Audi eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung beschaffen=80€?
oder
eine "TÜV"-Abnahme durchführen lassen, bei der die anschließende Bescheinigung
klärt ob Eintragung in die Zulassung ja oder nein.

Ansonsten kann es für den TE bei Fahrzeugkontrollen bzw. bei der nächsten HU
wiederum "unangenehm" werden (Bußgelder, doppelte HU-Gebühren usw.)

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeug´s erlischt jedoch nicht, da er ja nach seinen Angaben

> Original-Audi-Räder für seinen Fahrzeug-Typ fährt 😉

Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Ansonsten kann es für den TE bei Fahrzeugkontrollen bzw. bei der nächsten HU
wiederum "unangenehm" werden (Bußgelder, doppelte HU-Gebühren usw.)

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeug´s erlischt jedoch nicht, da er ja nach seinen Angaben

> Original-Audi-Räder für seinen Fahrzeug-Typ fährt 😉

Das wiederspricht sich aber nun,wenn es Original Audi Räder für seinen Fahrzeugtyp sind, könnten auch keine Bußgelder oder Strafen bei eine Kontrolle verhängt werden.

Die Daten des Fahrzeug werden doch aber mind. 1 Jahr oder länger bei Straßenverkehrsamt gespeichert und könnten so in den neuen Schein umgetragen werden. Also vor ein paar Jahren wurden diese Daten sogar mind. 2 Jahre gespeichert

Übrigens ist die Erstanforderung dieses COC-Dings kostenlos...zumindest war es so bei mir. Erst ab der zweiten zahlt man.

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