TÜV liest Fehlerspeicher aus
Hallo,
Ich war mit meinem Golf 6 beim TÜV Hessen zur HU + AU.
Technisch alles einwandfrei, aber trotzdem habe ich die Plakette nicht bekommen:
Im Speicher des Steuergeräts befindet sich ein Fehler in der Lenkung:
16353 Steuergerät - Fehlfunktion - Defekt - permanent.
Wenn ich den TÜV-Prüfer richtig verstanden habe, hat er solch einen Fehler selbst noch nie gesehen, das sei das erste mal.
In der Autowerkstatt angekommen, war gerade der Prüfer von der DEKRA da. Dieser war sehr verwundert, dass der TÜV Hessen den Fehlerspeicher ausließt (und kennt dies so angeblich auch nicht) und traut sich da auch an keine Nachprüfung - ich soll also wieder zum TÜV Hessen.
Erstmal zum Verständnis: Wird bei jeder HU der Fehlerspeicher ausgelesen und macht das jeder Prüfverein so? Ansonsten verstehe ich die Aussage des Herrn von der DEKRA nicht.
Laut der Werkstatt wird es vermutlich die Servopumpe sein -700€, was sich bei dem Auto eigentlich nicht mehr wirklich lohnt. Die Lenkung funktioniert bis auf den Fehler einwandfrei.
Jetzt habe ich die Frage ob es möglich wäre, einfach zur DEKRA zu fahren und das Auto dort nochmal prüfen zu lassen, oder ist sowas nicht möglich?
91 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. April 2021 um 20:34:21 Uhr:
Weiteres erübrigt sich wohl ....
Oooch, man kann doch vorher schon mal ein paar Steuergeräte tauschen. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. April 2021 um 14:23:41 Uhr:
Zitat:
@OneAlex schrieb am 19. April 2021 um 13:57:01 Uhr:
Ich frage mich nur, ob es normal ist den Fehlerspeicher auszulesen.
Das macht IMHO der Tester den die anschließen immer mit.
Klemm erst mal die Batterie über Nacht ab bevor du da weiter suchst (der Watchdog-Timer-Fehler mutet mir seltsam an).
Wenn dann die Nachprüfung fehlschlägt würde ich mal mit VAG-COM auslesen (lassen) um das zu verifzieren.Gruß Metalhead
Hi, Batterie abklemmen reicht oft nicht. Meist hast du noch 2 Volt im Steuerteil und der Bordcomputer ist noch nicht vollends resetet. Einfach Plus- Minus überbrücken und nach mehreren Minuten noch mal das Messgerät drauf. Bis wirklich 0 Volt auf der Leitung ist. Dann Batterie dran und ohne Umwege zum TÜV. Einfach den Sachverhalt erklären ....ist vor Monaten schon repariert wurden, nur nicht im Speicher gelöscht. Ein bisschen unerfahren und wenig Kenntnis über die Reparatur. Wird klappen, wenn der Fehler weg bleibt. Und meistens brauchst du nichts bezahlen, wenn er in den Fehlerspeicher schaut und Fehler ist wieder da. Ist der Fehler weg, wird er dir sicherlich die Plakette geben. Und du bezahlst deine Nachuntersuchung. Viel Glück.
Zitat:
@OneAlex schrieb am 19. April 2021 um 13:57:01 Uhr:
Das ist mir schon alles klar. Ich frage mich nur, ob es normal ist den Fehlerspeicher auszulesen.
Entweder hat der DEKRA-Prüfer Mist erzählt oder die DEKRA Prüft es wirklich nicht.
Jein. Pflicht ist die Nutzung des sog. HU-Adapters und die Systemdiagnose, die gibt aber nur aus ob die Steuergeräte einwandfreie Funktion zurückmelden, keinen Fehlerspeichereintrag. An der Stelle wäre der erhebliche Mangel aber auch schon gesetzt.
Viele Prüfer - mich eingeschlossen - gehen dann hin und lesen den Fehlerspeicher aus und gucken welcher oder welche Fehler überhaupt vorliegen. Dann lässt sich im Kundeninteresse der Fehler oft eingrenzen, ggf. sogar beheben.
Ansonsten einfach mal bei einer anderen freien Werkstatt anfragen. Da muss nicht gleich die ganze Lenkung defekt sein. Von Fehler kann man löschen über Firmwareupdate bis gebrauchte Lenkung hat man je nach Fehlerursache schon mehr Möglichkeiten. Hab auch schon mal dubiose Lenkungsfehler beim Kunden gehabt die am Ende irreführend waren und letztlich nur die altersschwache Batterie ursächlich war für die ständigen Fehler. Das Steuergerät hat dämlicherweise nur namentlich keinen Unterspannungsfehler gesetzt, die zweite Werkstatt hatte das dann schon mal und kam schnell auf die Ursache.
Für die Nachprüfung reicht notfalls ein 2 Minuten leerer Fehlerspeicher. 😉
Es gibt gerüchteweise auch Prüfer die es mit der Nutzung des HU-Adapters nicht so genau nehmen 🙄
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Zitat:
@harzmazda schrieb am 19. April 2021 um 23:14:27 Uhr:
Meist hast du noch 2 Volt im Steuerteil und der Bordcomputer ist noch nicht vollends resetet. Einfach Plus- Minus überbrücken und nach mehreren Minuten noch mal das Messgerät drauf. Bis wirklich 0 Volt auf der Leitung ist.
Hä? Das Steuergerät speist doch keine 12V zurück aus seinen Elkos (das können die Schaltregler gar nicht und wenn da doch sowas passieren sollte dann verhindert der Entwickler das hoffentlich (Stichwort: Latch-Up)).
Kurz Brücke drann kann man machen, bringt aber IMHO nix bzw. nicht viel. Würde das schon etwas länger abgeklemmt lassen (normalerweise sollten interne Entladewiderstände vorhanden sein wenn man es richtig gemacht hat).
Gruß Metalhead
Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Kommentare.
Wie ich hier feststelle, macht es keinen Sinn, die HU irgendwie zu umgehen, ohne tatsächlich das Problem zu beheben.
Die genannten 700€ beziehen sich lediglich auf das Wechseln des Servomotors. Muss das gesamte Lenkgetriebe getauscht werden, dann ist es definitiv ein wirtschaftlicher Totalschaden (außer man schaut vielleicht auf dem Gebrauchtteilemarkt).
Auf Softwareupdate habe ich die Werkstatt auch schon angesprochen - angeblich war das bisher erfolglos. Sollte die Lösung aber nicht gefunden werden, versuche ich es damit aber definitiv, bevor etwas teures getauscht wird.
Ich habe die Batterie über Nacht abgeklemmt und die Pole dann nochmal für ca. eine Minute aneinander gehalten. Dann wieder angeklemmt und den Motor gestartet.
Abgesehen davon, dass meine elektr. Fensterheber nicht mehr korrekt funktionieren (wtf?), gingen beim ersten Start zwei Warnleuchten an: Lenkung und ESP. Nach ein paar Sekunden warten und zweimaligen Motor-Neustarts, sind die Leuchten verschwunden und kommen auch nicht mehr.
Mir suggeriert dies, dass die Fehler wohl wiederkommen, auch wenn man sie löscht, oder ist meine Annahme vermutlich falsch?
Zitat:
@OneAlex schrieb am 20. April 2021 um 16:40:12 Uhr:
Abgesehen davon, dass meine elektr. Fensterheber nicht mehr korrekt funktionieren (wtf?), gingen beim ersten Start zwei Warnleuchten an: Lenkung und ESP. Nach ein paar Sekunden warten und zweimaligen Motor-Neustarts, sind die Leuchten verschwunden und kommen auch nicht mehr.
Vollkommen normal.
Die Fensterheber müssen neu angelernt werden, wenn sie einmal stromloswaren. Dazu muss die Endlage gelernt werden. Das geht ohne zu VW zu fahren. Aber jedes Fahrzeug hat dazu eine andere Prozedur... für den Golf VI kenne ich sie nicht auswendig -> google hilft. Das kannst du auch selbst wieder beheben.
Warnleuchte ist normal. Der Lenkwinkelsensor muss sich auf den ersten Metern Fahrt neu kalibrieren, das macht er selbstständig und dann geht ESP und Lenkung wieder aus.
Ob der Lenkungsfehler noch im Speicher ist kann nur ein Diagnosegerät beantworten... bei neueren VAG-Fahrzeugen hilft das Abklemmen der Batterie nicht. Die Fehler bleiben im Speicher bis man sie löscht. Durch das Abklemmen der Batterie wirst du jetzt jedoch eine Menge an Fehlermeldungen haben... ohne geeignetes Diagnosegerät würde ich die HU nun ganz bleiben lassen.
In den weiter vorne verlinkten Themen zu deinem Fehlercode ist die Teilenummer zu dem bei dir benötigten Firmwareuapdate enthalten. Da muss man als Altmetallfahrer leider den Teileyogi beim 🙂 solange nerven, bis er das raussucht. Das update selbst ist meist kostenfrei. Die Servicezeit für die Installation musss man halt meist bezahlen. Aber das ist kaum der Rede wert.
Die Fenster: fahre sie alle runter und wieder hoch. Beim Hochfahren oben ca. 2 sec. den Schalter weiter gedrückt lassen. Dann ist das wieder synchronisiert.
Denk nicht weiter über die FC nach dem Abklemmen nach.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. April 2021 um 08:42:31 Uhr:
Jein. Pflicht ist die Nutzung des sog. HU-Adapters und die Systemdiagnose, die gibt aber nur aus ob die Steuergeräte einwandfreie Funktion zurückmelden, keinen Fehlerspeichereintrag. An der Stelle wäre der erhebliche Mangel aber auch schon gesetzt.
Jein. 😉
Inzwischen gibt es bei einigen Fahrzeugen (vor allem solchen aus dem VW-Konzern) nicht nur die reine Verbauprüfung (*) mit dem HU-Adapter sondern die "Untersuchung der Ausführung" (UdA) und die "Untersuchung des Zustandes" (UdZ). Bei der "UdZ" kommen bisweilen tatsächlich sowas wie Fehlerspeicher-Einträge als Ergebnis. Allerdings gibt es (so jedenfalls mein letzter Stand...) da kein "nicht in Ordnung" sondern nur ein "auffällig" mit der Folge, dass der Prüfer die Meldung noch selber bewerten muss.
Unabhängig davon zu betrachten ist die Abfrage der "Ereignisspeicher" (das, was man umgangssprachlich Fehlerspeicher nennt), die inzwischen ebenfalls über den HU-Adapter bei manchen Fahrzeugen möglich ist (aber eigentlich kein (Pflicht-) Bestandteil der HU wäre).
(*)
Die Verbauprüfung liefert für jedes System drei mögliche Ergebnisse.
grau: Die Kommunikation ist nicht zu Stande gekommen werden. Die Prüfung des Systems muss konventionell erfolgen.
gelb: Die Kommunikation ist zu Stande gekommen, aber das System konnte nicht identifiziert werden (oder so ähnlich). Die Prüfung des Systems muss konventionell erfolgen.
grün: Die Kommunikation und die Identifizierung des Systems waren erfolgreich. Die Prüfung des Systems muss aber auch in diesem Fall konventionell erfolgen...
Zitat:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 20. April 2021 um 08:42:31 Uhr:
Jein. Pflicht ist die Nutzung des sog. HU-Adapters und die Systemdiagnose, die gibt aber nur aus ob die Steuergeräte einwandfreie Funktion zurückmelden, keinen Fehlerspeichereintrag. An der Stelle wäre der erhebliche Mangel aber auch schon gesetzt.
Allerdings gibt es (so jedenfalls mein letzter Stand...) da kein "nicht in Ordnung" sondern nur ein "auffällig" mit der Folge, dass der Prüfer die Meldung noch selber bewerten muss.Unabhängig davon zu betrachten ist die Abfrage der "Ereignisspeicher" (das, was man umgangssprachlich Fehlerspeicher nennt), die inzwischen ebenfalls über den HU-Adapter bei manchen Fahrzeugen möglich ist (aber eigentlich kein (Pflicht-) Bestandteil der HU wäre).
Ich meine das System hat genau so ein "Auffällig" ausgegeben. Der Prüfer ist dann tiefer ins System, wo er schließlich Zugriff auf den Ereignisspeicher hatte.
Wenn ich das richtig verstehe, wäre mir das also an jeder Prüfstelle so ergangen (außer der Prüfer hätte nicht ordnungsgemäß geprüft, bzw. die Auffälligkeit anders bewertet. Trotzdem verstehe ich die Aussage des Dekra-Prüfers nicht.
Die Aussage verstehe ich auch nicht, er hätte bei der HU den gleichen Mangel ausgeworfen bekommen.
Da Fehler in der Lenkung in Verbindung mit dem Assistenten stehen,mindestens ESP wenn nichts weiter sonst verbaut ist, ist das auch immer Sicherheitsrelevant.
Die Aussage des DEKRA Manns ist falsch. Die verschiedenen Prüforganisationen arbeiten mit demselben System
Das dachte ich mir auch.
Da ich nicht bei sondern nur mit Dekra und den andern Prüforganisationen arbeite,wollte ich mich da nicht festlegen.
Zitat:
@OneAlex schrieb am 19. April 2021 um 14:19:12 Uhr:
Ich bin Student und 700€ sind für mich viel Geld. Daher muss man Optionen erwägen. Ich möchte mir Ende des Jahres ein neues Auto kaufen, somit möchte ich den Golf sowieso verkaufen. Ein Auto kann man auch verkaufen, indem man den Mangel nennt. Zudem würde ich den eventuellen Defekt nicht als lebenswichtiges Bauteil bezeichnen. Autos fuhren lange Zeit ohne Servolenkung und werden es auch weiterhin bei einem Defekt tun.
Die Optionen nennt zum Glück der TÜV, damit auf den Straßen keine Schrottkisten durch die Gegend fahren.
Licht? Braucht man nicht, wenn man nur tagüber fährt!
Reifenprofil? Braucht man nicht, wenn man nur im Stadtverkehr unterwegs ist!
Mir ist im Civic ein mal die Servolenkung ausgefallen, weil die Lichtmaschiene kaputt war. Kein Vergleich zum Corsa, der keine Servolenkung hat. Wenn dir sowas unerwartet in einer Kurve, oder beim abiegen passiert landest du schnell im Gegenverkehr, auf dem Gehweg, oder der Leitplanke (falls vorhanden).
Was mich wundert ist, dass keine Fehlermeldung erscheinnt. Bei mir kam sie ca. 2 Minuten, bevor die Servlenkung ausgefallen ist. Kann es sein, dass du den Wagen noch nicht so lange hast, und dies dein erster TÜV mit dem Wagen ist? Wenn ja würde ich überprüfen, ob der Vorbesitzer/ Verkäufer die Warnleuchte manipuliert haben könnte.
Zitat:
@OneAlex schrieb am 19. April 2021 um 13:57:01 Uhr:
Das ist mir schon alles klar. Ich frage mich nur, ob es normal ist den Fehlerspeicher auszulesen.
Entweder hat der DEKRA-Prüfer Mist erzählt oder die DEKRA Prüft es wirklich nicht.
In NRW prüft TÜV und Dekra ebenfalls die Software, und den Fehlerspeicher.
Das fing mit dem Abgas-Manipulation von VW an, wo man überprüfen musste, ob der Wagen tatsächlich das Update bekommen hatte. Fahrzeuge eines Herstellers sind manchmal (fast) identisch, und haben nur wegen der Software eine unterschiedliche Motorleistung. Der TÜV prüft, ob die aufgespielte Software zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren passt.
Naja, und der Fehlerspeicher, wird halt kontrolliert, weil man bei einer Kontrolle nicht erkennt, ob eine Warnleuchte abgeklemt wurde. Dies ist halt die biligste Art einer Reparatur.
Da hier ja ein Prüfer anwesend scheint mal eine aktuelle Frage.
Wie sieht es eigentlich aus wenn die OBD Schnittstelle keine Verbindung aufbauen kann, weil z.b. die OBD-Dose defekt ist?
Ab welcher EZ ist ein Auslesen per OBD bei der HU verpflichtend?
Kann ein Defekt an der Dose als EM gewertet werden?
Habe nämlich einen Pathfinder R51 in Betreuung und der macht gelegentlich mal Probleme beim Auslesen. Leider nicht dauerhaft was die Suche jetzt nicht unbedingt erleichtert.
Ich habe diese Woche keinen persönlichen Kontakt mehr mit meinem Prüfer , daher frage ich hier einfach mal.