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TÜV länger abgelaufen - Punkte?

Themenstarteram 14. Januar 2012 um 9:52

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

1 Anhänger Bj 1983 Tüv fällig seit Okt 2010

1 Motorrad Bj 2004 Tüv fällig seit Apr 2009

beide sind seit Ablauf nicht bewegt wurden.

Welche Strafen drohen mir für die länge Überziehung, wenn ich Diese vorführe?

Ich habe gelesen, dass es ab 2012 auch 2 Punkte geben soll?!

Wenn dieses so ist, könnte ich das ganze umgehen, wenn die die Fahrzeuge abmelde, mit Roternummer vorführe und hinterher wieder anmelde?

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2012 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von STRANGEMOB

 

Immer dieses falsche Rechtsverständnis und mangelnde Verantwortungsbewußtsein. Sei ein Mann, steh zu deinen Taten und versuch dich hier nicht rauszuwinden. So lange Zeit ohne Tüv, wer weiß was da passieren kann! Hier mangelt es an der Einstellung.

Traurig, traurig.

Bei Fahrzeugen die nur rumstehen und nicht bewegt werden? Da laberst einen Unsinn!

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Zitat:

Original geschrieben von S4Avant

 

Ich wollte nur ne Info,weil mir 4 Punkte dafür so garnicht passen würden. (oder wer nimmt hier gerne Punkte)

Kommt auf den Preis an, bis zu 7 Punkte könnte ich noch übernehmen :D

Zitat:

Original geschrieben von S4Avant

Warum ich nicht in der Lage war den Tüv zu besuchen muss und werde ich hier wohl nicht begründen müssen...

Fakt ist ich habe die Fahrzeuge in dem Zeitraum nicht bewegt und somit niemanden gefärdet!

Und da die Fahrzeuge kurz nach dem letzten Tüv nicht mehr bewegt wurden sind, ist ihr Zustand wahrscheinlich sogar besser als von manchen die 2 Jahre durchgängig jeden Tag benutzt werden...

Ich habe sogar in der Zeit brav Steuern und Versicherung bezahlt, obwohl ich davon nix hatte.

Darum verstehe ich null warum sich jetzt hier manche aufregen und aufspielen wollen!

Ich wollte nur ne Info,weil mir 4 Punkte dafür so garnicht passen würden. (oder wer nimmt hier gerne Punkte)

Wenn die Dinger noch zugelassen sind und du damit dann zum TÜV fährst, kannst du, wenn du angehalten wirst, Probleme bekommen, vorausgesetzt, der Polizist läßt deine Begründung nicht als Entschuldigung gelten.

Im Nachhinein könntest du natürlich gegen die Bussgeldbescheide Widerspruch einlegen und die Sache dementsprechend, wie ich finde auch nachvollziehbar, begründen. Dann entscheidet die Bussgeldstelle über die Einstellung oder Verfolgung. Im Endeffekt landet die Sache dann vor Gericht. Und ich kann mir vorstellen, dass du, wenn du nachweisen kannst, dass die Fahrzeuge gestanden haben und nur einmal in Richtung TÜV bewegt wurden, gute Chancen hast, da raus zu kommen.

Dass du durch den Menschen beim TÜV, also ohne vorher angehalten zu werden, Probleme bekommst, habe ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Um allem vorzubeugen, ist das mit dem Hänger die sicherste Alternative.

Ruf doch mal bei der Bussgeldstelle an, und bring dein Problem. Die Leute können dir am Besten sagen, wie ein derartiger Fall gehandhabt wird.

am 14. Januar 2012 um 11:30

Mach Dir keinen Stress:

Besorg Dir einen TÜV-Termin und fahre dann zum besagten Termin auf direktem Wege dorthin. Dann wird Dir auch nichts passieren, selbst wenn Du kontrolliert werden solltest. Ob das Ding vorher bewegt worden ist oder nicht, spielt auf der Fahrt zum TÜV keine Rolle. Und wenn man in einer Kontrolle vernünftigt (!) erklärt, dass Das Moped bzw. der Anhänger seit zwei Jahren nicht bewegt worden sind und jetzt wieder - fit für den Straßenverkehr - neuen TÜV bekommen sollen, wird das passen.

Eine Verkehrstüchtigkeit beider Fahrzeuge sollte aber vorhanden sein!

 

Davon ab dürfte die Kontrollwahrscheinlichkeit gegen 0 tendieren, wenn man sieht, wie viele Autos inzwischen ganz ohne von hinten sichtbare TÜV-Plakette rumfahren, weil die Leute die Nummernschilder von vorne und hinten vertauscht haben...

Zitat:

Original geschrieben von S4Avant

Warum ich nicht in der Lage war den Tüv zu besuchen muss und werde ich hier wohl nicht begründen müssen...

Fakt ist ich habe die Fahrzeuge in dem Zeitraum nicht bewegt und somit niemanden gefärdet!

Und da die Fahrzeuge kurz nach dem letzten Tüv nicht mehr bewegt wurden sind, ist ihr Zustand wahrscheinlich sogar besser als von manchen die 2 Jahre durchgängig jeden Tag benutzt werden...

Ich habe sogar in der Zeit brav Steuern und Versicherung bezahlt, obwohl ich davon nix hatte.

Darum verstehe ich null warum sich jetzt hier manche aufregen und aufspielen wollen!

Ich wollte nur ne Info,weil mir 4 Punkte dafür so garnicht passen würden. (oder wer nimmt hier gerne Punkte)

Mach dir keinen Stress, hier im Forum sind einige Leute ziemlich komisch. Wenn man irgendwo nur eine Stunde parken darf gibts schon diskussionen, ob man nun 59:59 Minuten, 60:00 Minuten, oder 60:59 Minuten dort stehen darf.

Es betrifft ja Hänger und Motorrad. Also gesundheitlich kein Moped zu fahren, und das ein Auto mit AHK nicht zur Verfügung stand reicht ja schon irgendwie, auch wenns nicht stimmt. :D

Ganz wichtig ist der Termin beim TÜV. Wenn es geht auch schriftlich bestätigen lassen, und bei der fahrt mitführen. Dann auf direktem weg hin, und nicht die "100 Meter Umweg durch die Waschstraße" nehmen. Wie es der Zufall so will wird man genau auf diesen paar Metern angehalten. Dann kan man den Polizisten viel erzählen, und ist der Dumme.

am 14. Januar 2012 um 12:59

Natürlich bekommst du dafür Punkte( Wenn man erwischt wird)

 

MZuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Nr. Tatbestand Regelsatz

 

Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

186 Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

 

mehr als 8 Monate 75 € Bussgeld  23,50 € (Auslagen und Gebühren)  2 Pkt.

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

Keine Strafen.

Hast ja nicht mehr am Verkehr teilgenommen.

Wird seit diesem Jahr auch nicht mehr rückdatiert.

Steht genau in welchem Rechtsakt? Ach ja, ich vergaß, etliche Tageszeitungen haben dieses ja schon rechtswirksam veröffentlicht.

Nach meiner (dienstlichen) Information befindet sich die neue "HU-Verordnung" nach wie vor im Entwurfsstadium und geht vielleicht bis zum April 2012 durch den Bundesrat. Und erst dann, wenn es beschlossen und im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, wird es mal geltendes Recht. Bis dahin gilt bitte noch das derzeit geltende Recht. Will heißen, wenn der TE seine Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegt, und sei es auch nur auf direktem Wege zur Hauptuntersuchung, und er wird blöderweise dabei erwischt, dann ist er pro Fahrzeug mit je 2 Punkten und entsprechendem Bußgeld dabei (186 ff BKatV).

Grüsse der Gardiner

am 14. Januar 2012 um 13:09

Ich glaubte den TE so verstanden zu haben:

Bekomm ich beim TÜV Ärger weil dieser schon so lange abgelaufen ist.

Das er auf der Straße Ärger bekäme ist ihm selbst klar.

Mit der Rückdatierung ab April hast du allerdings richtig gelegen.

Spielt aber beim Thema eine untergeordnete Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Zitat:

Original geschrieben von youngtimer ost

Keine Strafen.

Hast ja nicht mehr am Verkehr teilgenommen.

Wird seit diesem Jahr auch nicht mehr rückdatiert.

Steht genau in welchem Rechtsakt? Ach ja, ich vergaß, etliche Tageszeitungen haben dieses ja schon rechtswirksam veröffentlicht.

Nach meiner (dienstlichen) Information befindet sich die neue "HU-Verordnung" nach wie vor im Entwurfsstadium und geht vielleicht bis zum April 2012 durch den Bundesrat. Und erst dann, wenn es beschlossen und im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, wird es mal geltendes Recht. Bis dahin gilt bitte noch das derzeit geltende Recht.

Und wenn das Recht durch ist, wie es geplant ist wird der TÜV-Termin bei einem überschrittenem Termin auch teurer. Aber darüber quatschen wir besser erst, wenns durch ist.

Zitat:

Original geschrieben von S4Avant

Wenn dieses so ist, könnte ich das ganze umgehen, wenn die die Fahrzeuge abmelde, mit Roternummer vorführe und hinterher wieder anmelde?

Bist du denn Händler und dadurch im Besitz einer roten 06er Nummer?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von S4Avant

Wenn dieses so ist, könnte ich das ganze umgehen, wenn die die Fahrzeuge abmelde, mit Roternummer vorführe und hinterher wieder anmelde?

Bist du denn Händler und dadurch im Besitz einer roten 06er Nummer?

Interessiert keinen und hat auch nix mit dem Fall zu tun...wenn er das so machen will, dann kann er das so machen. Woher er die Kennzeichen hat, spielt HIER keine Rolle...

am 14. Januar 2012 um 17:45

Ja genau bitte eine widerrechtliche Fahrt mit 06er Kennzeichen machen :) wer erzählt hier eigt so einen Mist...

Da würde ich mich lieber mit deinen Kennzeichen erwischen lassen.

Im schlimmsten Fall ein Zulassungsverstoß §§3(1), 48 Nr. 1a FZV bzw. §§3(1,4), 48 Nr. 2 FZV der eine Nachversteuerung der Fahrt mit sich führt.

Dann kann dadurch die Zuverlässigkeit des Händlers in Frage gestellt werden, womit bei vermehrten Verstößen sein "Recht" verliert, rote 06er ausgeben zu dürfen.

 

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

 

Dann kann dadurch die Zuverlässigkeit des Händlers in Frage gestellt werden, womit bei vermehrten Verstößen sein "Recht" verliert, rote 06er ausgeben zu dürfen.

Das geht bei uns ruckzuck.Deswegen wirst du bei uns wohl niemanden finden der das macht :D.Ratschlag: Miete einen Hänger,fahr das Fahrzeug damit zur HU und gut ist.

Ich dachte, dass wenn ein Fahrzeug abgemeldet war, dass man auch ohne aktuelle HU zur Zulassungsstelle und zur HU darf? Also kurz ab- und anmelden und gut ist? Oder gibt's dann definitiv Ärger mit der Zulassungsstelle?

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting

Ich dachte, dass wenn ein Fahrzeug abgemeldet war, dass man auch ohne aktuelle HU zur Zulassungsstelle und zur HU darf? Also kurz ab- und anmelden und gut ist? Oder gibt's dann definitiv Ärger mit der Zulassungsstelle?

notting

Tja, ist der Zulassung egal.Je mehr Gebühren umso besser :D.Nur bekommst du ohne aktuelle HU keine Zulassung...Also bleibt in dem Falle nur die 04er....

am 14. Januar 2012 um 17:59

Und das ist auch richtig so.

Leider bin ich auf dem Rechtsgebiet nicht so bewandert, aber ich könnte mir vorstellen, dass noch Straftaten gemäß §22 StVG Kennzeichenmissbrauch, §267 StGB Urkundenfälschung -> Verfälschen einer echten Urkunde, §274(1) Nr.1 StGB Urkundenunterdrückung dazu kommen könnten.

Mit diesen Paragraphen stehe ich leider auf Kriegsfuß, sodass ich da keine fundierte Aussage machen kann inwieweit das zutrifft. Es ist aber so, dass bei einem ähnlichen Fall (ungestempeltes Kennzeichen mit gestempeltem Kennzeichen getauscht) eine Urkundenfälschung bejaht wurde.

 

@notting: ja abgemeldet, steht hier was zwecks Abmeldung im Eingangspost? nein :)

Hätte er das Fzg damals ordentlich abgemeldet und das Kennzeichen entstempeln lassen, hätte er die DIREKTE Fahrt nach Hause vornehmen dürfen und auch zur Wiederzulassung hinfahren dürfen.

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