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TÜV länger abgelaufen - Punkte?

Themenstarteram 14. Januar 2012 um 9:52

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

1 Anhänger Bj 1983 Tüv fällig seit Okt 2010

1 Motorrad Bj 2004 Tüv fällig seit Apr 2009

beide sind seit Ablauf nicht bewegt wurden.

Welche Strafen drohen mir für die länge Überziehung, wenn ich Diese vorführe?

Ich habe gelesen, dass es ab 2012 auch 2 Punkte geben soll?!

Wenn dieses so ist, könnte ich das ganze umgehen, wenn die die Fahrzeuge abmelde, mit Roternummer vorführe und hinterher wieder anmelde?

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2012 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von STRANGEMOB

 

Immer dieses falsche Rechtsverständnis und mangelnde Verantwortungsbewußtsein. Sei ein Mann, steh zu deinen Taten und versuch dich hier nicht rauszuwinden. So lange Zeit ohne Tüv, wer weiß was da passieren kann! Hier mangelt es an der Einstellung.

Traurig, traurig.

Bei Fahrzeugen die nur rumstehen und nicht bewegt werden? Da laberst einen Unsinn!

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Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Ja genau bitte eine widerrechtliche Fahrt mit 06er Kennzeichen machen :) wer erzählt hier eigt so einen Mist...

Das habe ich nicht gesagt. Wenn er meint, das so machen zu müssen, dann soll er es halt so machen. Ist aber nicht unser Bier. Es interessiert, nochmals deutlich, HIER niemanden, woher er sich Schilder holt oder ob er selbst welche hat...dass es nicht legal ist, weiß ich selbst. Du hast übrigens noch die AO vergessen in deiner Aufzählung ;) Und die roten Kennzeichen darf er auch nicht benutzen, da die Fahrzeuge ja zugelassen sind...

Urkundenfälschung ist es allerdings nicht und der Rest auch nicht.

am 14. Januar 2012 um 18:07

Ich hab die Steuerverstöße genannt, ok ohne Paragraphen da hast du Recht ;) Eine Straftat nach (wars 378, oder 370?) kommt ja nicht in Frage, da er nicht meldepflichtig ist. Es "reicht" die Nachversteuerung :D

Greift hier glaube ich auch nicht, da die Fahrzeuge ja ordnungsgemäß versteuert sind. Das kommt ja nur zum Tragen, wenn du ein nicht zugelassenes (und somit nicht versteuertes) Fahrzeug mit den roten Kennzeichen in Betrieb setzt und die Fahrt eben nicht den drei in der FZV abschließend genannten Zwecken dient. Aber will er ja auch gar nicht ;);) Wie schon gesagt, Termin mit Bestätigung und hinfahren, dann wird alles gut. Eine Garantie gegen einen mißmutigen Polizisten ist das natürlich auch nicht, aber das Risiko minimiert sich doch beträchtlich...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Eine Garantie gegen einen mißmutigen Polizisten ist das natürlich auch nicht, aber das Risiko minimiert sich doch beträchtlich...

Ja.Die Chancen bei der Bußgeldstelle steigen damit.Allerdings nicht,wenn schon 18 Bonuspunkte auf dem Konto sind :D .Die meisten Verstöße fallen eh im ruheden Verkehr auf.Also: locker bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von STRANGEMOB

 

Zitat:

Original geschrieben von STRANGEMOB

Zitat:

Original geschrieben von S4Avant

 

Ich habe gelesen, dass es ab 2012 auch 2 Punkte geben soll?!

Wenn dieses so ist, könnte ich das ganze umgehen, wenn....

Immer dieses falsche Rechtsverständnis und mangelnde Verantwortungsbewußtsein. Sei ein Mann, steh zu deinen Taten und versuch dich hier nicht rauszuwinden.

Genau, so abscheuliche und beinahe schwerkriminelle Taten ...

 

Zitat:

 

So lange Zeit ohne Tüv, wer weiß was da passieren kann!

Das Mopped hätte z.B. glatt umkippen können.

 

Zitat:

Hier mangelt es an der Einstellung.

Traurig, traurig.

Ich würde sogar sagen, es mangelt die Reife ein Fahrzeug zu halten!

am 15. Januar 2012 um 11:05

Was wird denn hier für ein Mist geschrieben?

Der TE wollte lediglich wissen ob er wegen überzugener HU bestraft wird.

Also ist diese Debatte über Urkundenfälschung und 06er Nummer total überflüssig.

Er wusste nicht ob zur Prüfung auch Strafen verhängt werden, und das ist nicht der Fall.

Die Debatte über das fahren mit ner geborgten 06er Nummer ist daher dumm.

Strangemob hat sich schon in einigen anderen Threads als sehr schlechter Troll entlarvt, seine Beiträge gehören bei jedem vernünftigen User sofort auf die Ignore-Liste, beim lesen geht einem sonst der Blutdruck durch die Decke... :mad:

am 15. Januar 2012 um 19:17

Man kann kein amtlich zugelassenes Fahrzeug mit einer roten Händlernummer oder einem Kurzzeitkennzeichen versehen.

Im Falle eines Unfalls bekommt man nicht nur mit der Rennleitung und dem Gericht reichlich Stress, sondern auch mit beiden Versicherungen, die beide zurecht den Schaden auf sich beruhen lassen können und ihn auf den Halter abwältzen..

Das tüvfällige KFZ lieber auf einem Trailer zum TÜV ziehen, falls man Angst hat, auf der Fahrt zum TÜV erwischt zu werden.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Man kann kein amtlich zugelassenes Fahrzeug mit einer roten Händlernummer oder einem Kurzzeitkennzeichen versehen.

Im Falle eines Unfalls bekommt man nicht nur mit der Rennleitung und dem Gericht reichlich Stress, sondern auch mit beiden Versicherungen, die beide zurecht den Schaden auf sich beruhen lassen können und ihn auf den Halter abwältzen..

Das tüvfällige KFZ lieber auf einem Trailer zum TÜV ziehen, falls man Angst hat, auf der Fahrt zum TÜV erwischt zu werden.

Leider fällt das heute oft unter Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil AH zu schwer...

notting

Ich glaube auch, der Plan, mit festgemachtem TÜV-Termin direkt zum TÜV zu fahren dürfte noch am "Gefahrlosesten" sein...

Ich find das eh albern, das die Polizei einem einen dranwürgen kann, wenn man ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV auf PRIVATGRUND parkt, wenn man das Fahrzeug nicht braucht und im Verkehr nicht bewegt, was soll der Schwachsinn?

am 15. Januar 2012 um 20:07

Sollte ein Beamter drüber stolpern, das das Fahrzeug, das auf PRIVATGRUND mit abgelaufenem TÜV steht, kann er zwar versuchen, eine Anzeige zu verfassen, der Beweis, das das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt, fehlt.

Von daher, verläuft sowas nach begründetem Widerspruch im Sande..

Hab ich selbst durch, dann versuchte er es auf anderem Wege, Anzeige beim Umweltamt, Verdacht auf illegale Abfallbeseitigung.

Auch das Ding ist wie eine Seifenblase geplatzt.

Keine Panik, stehen lassen, gucken, was für den TÜV gemacht werden muss, ggf, instandsetzen und hin, ohne ohne über Los zu fahren, direkt zum TÜV.

Die Mägelkarte, die man unterwegs kassieren kann, ist nach TÜV-Besuch erledigt.

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