ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV hat Fehler gemacht wer haftet?

TÜV hat Fehler gemacht wer haftet?

Themenstarteram 6. November 2018 um 20:27

Hallo,

im Moment bin ich in einer sehr blöden Situation.

Vor genau 2 Jahren bin ich zu einer Werkstatt xyz und habe dort mein Auto reparieren lassen. Außerdem wollte ich neue Reifen haben und TÜV machen.

Reperatur ok, Reifen ok, TÜV bestanden, und alles war gut.

Jetzt nach 2 Jahren bin ich zu Dekra gefahren und der Prüfer stellte folgende Mängel fest: Reifengröße unzulässig für das Fahrzeug! Mein Fahrzeug darf nur 15Zoll fahren, und ich habe 14 Zoll.

Nun war ich nochmals bei der Werkstatt xyz. Die Werkstatt sagt das sie die Reifen, die vorher auf den Felgen drauf waren bestellt haben, und davon ausgegangen sind das diese die richtige Größe ist.

((War aber nicht die richtige Größe, und das wusste ich nicht))

Der Tüv Prüfer, hat dies vor 2 Jahren gar nicht gemerkt, das ich falsche Reifen drauf habe, und bin so durch den TÜV gekommen.

Die Frage war jetzt wer hat Schuld, und wer muss zahlen?? Der TÜV Prüfer sieht sein Fehler ein, jedoch möchte er nichts zahlen. Die Werkstatt xyz schiebt die Schuld auf den Prüfer und auch auf mich, da ich falsche Reifen und Felgen vorher dran hatte.

Es ist klar, dass ich jetzt neue Felgen und Reifen brauche, allerdings möchte ich es nicht komplett selber bezahlen. Hätte mir der TÜV Prüfer vor 2 Jahren gesagt das die Größen falsch sind, dann hätte ich natürlich die richtigen Größen gekauft. Wie sollte ich jetzt vorangehen, was denkt ihr?

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt und bedanke mich schonmal für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Wer daran schuld ist? Du selbst.

Denn du bist für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeuges selbst verantwortlich.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten
am 6. November 2018 um 20:32

Dein Anliegen mußt du nicht den HU Prüfer darbieten,

sondern seinen Arbeitgeber, er ist für Regress Ansprüche

zuständig, der Prüfer muß nichts zahlen.:D

Ich halte die Chance das die Zugeständnisse machen bei 0.

Auf einen Rechtstreit solltest du besser verzichten,

ausser du hast eine Versicherung die sofort Deckungszusage ruft,

DEKRA und TÜV haben ne Anwaltsarmada und langes

Duchhaltevermögen.:cool:

Wer daran schuld ist? Du selbst.

Denn du bist für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeuges selbst verantwortlich.

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn hier konkret?

Eventuell lassen sich ja die 14-Zoll-Felgen mit entsprechender Bereifung eintragen.

Nur mal so aus Interesse...

Über welchen Betrag reden wir eigentlich?

Die Felgen waren vorher drauf. Hättest du damals also so oder so neu kaufen müssen.

Verbleiben also 4 neue Reifen vermutlich einer 0815 Standardgröße. Ich tippe mal auf irgendwas wie 185/65 15.

Macht also +/- 200 Euro für einen Satz Reifen. Davon ziehen wir jetzt zwei Jahre Verschleiß ab. Hättest du dir damals die richtigen Reifen geholt, wären die ja jetzt nicht mehr neu.

Es geht also je nach Fahrleistung in den zwei Jahren um vielleicht 50 bis 150 Euro.

Wenn dann hätte die Werkstatt es sehen müssen, aber mehr als dass die dir preislich aus Kulanz bei einem neuen Satz entgegenkommen sehe ich nicht. Vielleicht berechnen die ja kulanterweise Montage und wuchten nicht.

 

Die Idee mit dem Eintragen ist ggf. die günstigste, sofern genehmigungsfähig.

 

Stehen die Felgen vielleicht in dem COC drin und du darfst diese doch fahren, sind jedoch nicht im Fahrzeugschein aufgeführt? Du wärst nicht der Erste, der diesbezüglich Probleme hat, aber legal unterwegs ist.

 

Der Prüfer beurteilt den Ist-Zustand und ob äußerlich alles technisch in Ordnung erscheint. Hat er es nun übersehen, dann ist es zwar ein Fehler, aber wieso soll er dafür haften, dass irgendwer falsche Räder montiert hat? Und wenn es hart auf hart kommt, wie willst du ihm nachweisen, dass zum TÜV keine anderen Räder montiert waren?

Rechtlich hast du keine Ansprüche gegen den Prüfer. Zum einen dient die HU nicht dem Schutz des Halters vor fehlerhaften Instandsetzungen, zum anderen wirst du nicht beweisen können, dass vor zwei Jahren wirklich die falsche Reifengröße montiert war.

Nach zwei Jahren würde ich da auch keine große Kulanz erwarten, weil "das war beim letzten Mal schon so, da hat auch keiner was gesagt" hört der ständig, auch bei Reifen deren Herstellungsdatum nach dem Datum der letzten Prüfung liegt...

Prüfer zahlt nichts.

Werkstatt hat die Reifen aufgezogen,die drauf waren oder hast Du in Auftrag gegeben,dass zulässige Räder montiert werden?

Evtl kommen sie dir im Preis entgegen, aber warum sollten sie.

Gruß M

am 7. November 2018 um 6:09

Sind auch nur Menschen und machen Fehler.

Versuch die jetzigen Reifen 14" inkl. Felgen zu verkaufen.

Montier WR / SR (einen zweiten Satz 15") sofern vorhanden für den TÜV

Kauf dir nen Satz Felgen + Reifen im Angebot.

Am wenigsten Aufwand und vermutlich relatifv wenig Verlust.

Sehe es als Lehrgeld und hak es ab!

Ggf. mit de COC Papieren nachsehen. Oder beim Reifenhersteller oder beim Fahrzeughersteller anfragen, ob es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt.

@ArabaReno

Um was für ein Fahrzeug, Modell, BJ handelt es sich denn

Du hast beim Autokauf nicht bemerkt, dass falsche Raeder dran waren; kann jedem passieren, so wie Dir. Nicht weiter schlimm.

Beim Reifenneukauf hast nicht auf die richtige Felgen- und Reifengroesse geachtet; kann manchen passieren, waere aber leicht zu vermeiden gewesen (Blick in den Kfz-Schein).

Eine gewisse Schuld am derzeitigen Problem musst Du Dir also schon zurechnen lassen, auch wenn heutzutage schnell immer die Schuld bei anderen gesucht wird.

Streit lohnt sich m.E. nicht, sicher gibt es gute gebrauchte Raeder zu kaufen, da reden wir nicht ueber grosse Summen...

Ciao

Ratoncita

Ne ne Ratoncita!

 

Schuld haben grundsätzlich die Anderen. Müsste eigentlich ins GG als Artikel 1 übernommen werden.

Gruß M

Ich würde hier die Werkstatt in der Verantwortung sehen. Schließlich haben sie die Reifen bestellt und montiert. Von fachkundigem Personal kann man erwarten, dass dabei richtige Räder montiert werden und nicht irgendwelche ("weil sie drauf waren").

Einige Dich mit der Werkstatt auf einen Deal (neue Reifen und Felgen zum Händlereinkauf und Montage ohne Berechnung). Dann hat die Werkstatt keinen Schaden und Du, wenn man den Verschleiß berücksichtigt, nur einen sehr geringen. Wenn Du dann die alten Räder verkaufst, kommst Du Null auf Null raus.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. November 2018 um 21:44:23 Uhr:

Eventuell lassen sich ja die 14-Zoll-Felgen mit entsprechender Bereifung eintragen.

14"-Zoll Felgen mit 15"-Reifen?

Den Thread machen wir besser gleich im Horrorkabinett auf. :D

Vor 2 Jahren hättest du dir auch nur die Reifen sparen können, die falschen Felgen hattest du ja da schon und daß man halt die Reifen bestellt die auf dem Auto sind würde ich als normal ansehen.

Wie sieht's denn mit Abstand Felge/Bremssattel aus? Evtl. ausreichend und eintragbar (das ist ja der Grund für die Vorschrift von einer Mindestzollgröße)?

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. November 2018 um 11:10:23 Uhr:

Ich würde hier die Werkstatt in der Verantwortung sehen. Schließlich haben sie die Reifen bestellt und montiert. Von fachkundigem Personal kann man erwarten, dass dabei richtige Räder montiert werden und nicht irgendwelche ("weil sie drauf waren").

Stimmt schon.

Allerdings wird von Fahrpruefern* auch schon mal eine Frage zur Bereifung gestellt (z.B. was bedeutet "195/65 R15 91H").

Somit sollte wohl auch der Halter/Fahrer sachkundig und mitverantwortlich sein.

Ciao

Ratoncita

*)

zumindest hier in Italien

Mal so nebenbei:

Wenn die Werkstatt die Fahrgestellnummer in ihr System eingibt, dann dürfte doch das System angeben, welche Reifen für das Fahrzeug zulässig sind oder überschätze ich gerade deren Arbeitsmaterial?

@TE: Welches Fahrzeug hast du denn?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV hat Fehler gemacht wer haftet?