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TÜV Gutachten Auflagen

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 17:18

Hallo an alle,

 

wie sind eure Erfahrungen mit Eintragung nach Paragraph 19 beim TÜV in Verbindung mit der dort genannten Auflagen wie z.b. Kotflügel ziehen, obwohl die Felge eigentlich ohne Probleme passt?

 

Besteht der Prüfer auf alle genannten Auflagen oder liegt die Eintragung sofern die Felgen passen in seinem Ermessen?

 

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15 Antworten

Ich glaube kommt drauf an wo du hin gehst...

Wir waren mal bei der GtÜ, da war schon sehr penibel, aber kommt sicher auch auf dem Prüfer an...

Und Laune...

Am Ende ist ja immer alles bisschen ermessensfrage...

am 25. Januar 2017 um 17:38

Die meisten Auflagen sind ja eher "weich" gefasst, also bspw. mit dem Zusatz "soweit erforderlich". Befinden sich Felge und Reifen im Radhaus ohne rauszustehen, und ist die Freigängigkeit auch bei voller Einfederung (Auto diagonal auf Blöcke gestellt) gegeben (mindestens eine Kugelschreiberdicke Luft), dann sehe ich kein Problem, sofern auch alle weiteren für dein Modell relevanten Auflagen erfüllt werden, also bspw. das richtige Reifenformat drauf ist.

Ist es Dir möglich, Dein Anliegen konkret zu verwörtern?

Fahrzeug und Rad-/Reifenkombination darfst Du verraten... gerne auch das betreffende Gutachten einstellen...

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 18:13

Gerne.

- Infiniti Q50 -

 

Es sollen folgende Felgen montiert werden:

Oxigin 20 8,5x19 ET35 5x114

245/40 R19

 

Serie ist drauf:

8,5x19 ET50

245/40 R19

 

Habe schon von mehreren Gehört, dass sie beim Q50 40mm Spurplatten (auf Original Felgen ET50) ohne jegliche Probleme eingetragen bekommen haben und das würde ja einer ET30 entsprechen.

 

Mich haben halt nur die ganzen Auflagen von TÜV Austria verwirrt.

 

Jetzt bitte noch EZ und Motorisierung...

Die Montage von 40 mm Spurplatten (Serienfelgen) entspricht nicht ET 30, sondern ET 10.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 19:06

20mm pro Seite war damit gemeint.

 

2016, 2.2d

Spurplattenangaben ist eine Verbreiterung der ganzen Spurweite. Also 1/2 je Seite. 20mm je Seite = 40mm

 

Die Felgen ET ist einzeln je Felge angegeben. ET35 kombiniert mit 20mm Platten ergibt somit effektive 15mm.

 

Hier Lesestoff, gut erklärt: https://www.elchfans.de/.../

 

Tipp: Vorab direkt zum Gutachter und ihn befragen. Dabei lernt man ihn kennen und wie er tickt. Insbesondere fühlen sie sich auch bestätigt, wenn sie bei einem Fzg. und beabsichtigen Maßnahmen von Beginn an mit einbezogen werden. Hilft dann beim Gutachten erheblich. Und bei so Exoten wie den Infinity allemal.

Kommt man mit dem Prüfer überhaupt nicht klar, sucht man einen anderen.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 20:11

Danke für deine Info.

Also die Spurplatten waren auf die Original ET50 bezogen, somit effektiv ET30 an Vorder- und Hinterachse.

Daher müssten die ET35 Felgen von der Passform ohne Probleme passen.

Einzig und allein die ganzen Auflagen der Zubehör Felgen machen mir Sorgen, daher die Frage eure Erfahrungen mit dem eintragen.

 

Wie reagieren die Prüfer auf die Auflagen, obwohl alles ohne Nacharbeit passt.

Zitat:

@Damianr schrieb am 25. Januar 2017 um 21:11:30 Uhr:

...

Wie reagieren die Prüfer auf die Auflagen, obwohl alles ohne Nacharbeit passt.

Wie weiter oben schon geschrieben wurde: Sehr unterschiedlich.

Die einen begutachten, die anderen interpretieren lediglich Gutachten.

Ich würde Dir ebenfalls empfehlen, Dein Vorhaben mit dem Prüfer Deiner Vertrauens abzusprechen.

Wer hat denn TÜV Prüfer seines Vertrauens ............................

Zitat:

@Damianr schrieb am 25. Januar 2017 um 21:11:30 Uhr:

Danke für deine Info.

Also die Spurplatten waren auf die Original ET50 bezogen, somit effektiv ET30 an Vorder- und Hinterachse.

Daher müssten die ET35 Felgen von der Passform ohne Probleme passen.

Einzig und allein die ganzen Auflagen der Zubehör Felgen machen mir Sorgen, daher die Frage eure Erfahrungen mit dem eintragen.

Wie reagieren die Prüfer auf die Auflagen, obwohl alles ohne Nacharbeit passt.

Dass alles "passend" ist, ist ja noch lange nicht erwiesen, nur weil Du es irgendwo gelesen hast.

Wie kommst Du darauf, dass auch nur ein Kollege hier, einem Prüfer ins Gehirn schauen könnte?

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 8:34

Du verstehst einfach die Frage nicht mein Freund.

Es ging lediglich um die Erfahrungen der User hier im Forum in Verbindung mit einer Eintragung nach Paragraph19.

 

Das Thema ist für mich durch!

Danke dafür, dass Du mich in Deinen Freundeskreis aufgenommen hast.

Von Borbet gibt es die identische Felgengröße, mit einer ET 40, ohne K-Auflagen, weshalb ich der Überzeugung bin, dass die fünf Millimeter zur ET 35 den Kohl nicht fett machen.

Wie immer, wenn es um die Wurst geht, sind auch Karosserie-Toleranzen, Reifenfabrikat, Achsmittenversatz und der Ermessensspielraum des Prüfers, für eine positive Anbauabnahme mit von Bedeutung.

Soweit meine Erfahrungen... viel Erfolg für eine positive Begutachtung.

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 16:41

Danke.

Habe mich jetzt für eine ET40 entschieden und schon heute früh bestellt.

So bin ich auf der sicheren Seite.

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