TÜV Gutachten Auflagen
Hallo an alle,
wie sind eure Erfahrungen mit Eintragung nach Paragraph 19 beim TÜV in Verbindung mit der dort genannten Auflagen wie z.b. Kotflügel ziehen, obwohl die Felge eigentlich ohne Probleme passt?
Besteht der Prüfer auf alle genannten Auflagen oder liegt die Eintragung sofern die Felgen passen in seinem Ermessen?
15 Antworten
ET40 ist sicher cleverer. Ich würde niemals mehr als 10 mm von der Serien-ET abweichen. Es geht ja nicht nur um das "Drunterpassen", sondern auch um fahrdynamische Aspekte. Die ET beeinflusst unmittelbar den Lenkrollradius (er wird kleiner bzw. geht ins Positive), und wenn dieser Lenkrollradius nicht mehr negativ und damit spurstabilisierend ist, dann wirst du nicht nur tiefe Spurrinnen stärker in der Lenkung spüren, sondern es kann dir das Auto auch verreißen, bspw. wenn du auf den Randstreifen gerätst. Oder auf Schneereste am Rand. Auch der Verschleiß am Fahrwerk steigt an. Ich weiß wovon ich da rede, ich habe mit der Auslegung von Kinematik und Geometrie jahrelang zutun gehabt. Darum kann ich nur raten, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Show ist nicht alles.
Zitat:
@romanusko schrieb am 25. Januar 2017 um 20:53:43 Uhr:
Spurplattenangaben ist eine Verbreiterung der ganzen Spurweite. Also 1/2 je Seite. 20mm je Seite = 40mm
Was für ein Blödsinn. Einige ganz "Schlaue" glauben das zwar, aber davon wird es nicht richtiger. Eine 5 mm-Distanzscheibe bleibt eine 5 mm-Distanzscheibe, auch wenn ich davon 100 Stück aufeinander stapele.
Wohlgemerkt, kein Vorwurf an den TE, er hat das ja nur von irgendwelchen Forumspappnasen übernommen, die seit Jahren diesen Quatsch verbreiten.