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Regionale Zuständigkeit beim TÜV bei Eintragungen?

Themenstarteram 26. März 2012 um 9:37

Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage: Gibt es beim TÜV eine regionale Zuständigkeit bei Eintragungen? Sprich, kann ich mit einem in Hessen zugelassenen Fahrzeug auch eine Eintragung beim TÜV Süd (z.B. BaWü) machen lassen?

Hintergrund ist folgender:

Ich habe auf meinem Auto Originalfelgen in 7x17 mit 215/50 R17. Da dieser Querschnitt sehr teuer (weil selten) ist, wollte ich mir 225/45R17 (gleicher Abrollumfang) eintragen lassen. Der TÜV Hessen weigert sich, die Eintragung ohne Gutachten etc. vornehmen zu wollen, aber aus dem Toyota-Forum weiß ich, dass einige Kollegen das beim TÜV Süd schon erfolgreich haben machen lassen (mit Größenfreigabe des Herstellers).

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15 Antworten

Hi,

erhlich gesagt mir ist es schleierhaft warum der Tüv das net abnehmen will wennn es eine Herstellerfreigabe gibt.

Muß man es überhaupt eintragen wenn es eine Herstellerfreigabe gibt :confused:

Ansonsten müßte es eigentlich funktionieren mit einer Abnahme aus BaWü wobei ich schon gehört habe es speziell in Hessen wohl eine Stelle gibt die solche Dinge nochmals überprüft,weiß aber net mehr genau in welchen Zusamenhang ich das gelsen habe.

Gruß Tobias

Themenstarteram 26. März 2012 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

erhlich gesagt mir ist es schleierhaft warum der Tüv das net abnehmen will wennn es eine Herstellerfreigabe gibt.

Muß man es überhaupt eintragen wenn es eine Herstellerfreigabe gibt :confused:

Sorry, da hab ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Es gibt eine Freigabe des Reifenherstellers, dass man 225/45R17 auf einer 7x17-Felge fahren darf. Für die Felge selbst habe ich kein Gutachten, da Originalfelge.

Hi,

das wäre eigentlich eine ganz normale einzelabnahme.

Reifenumfang berechnen,freigänigkeit prüfen,Speed und Load Index kontrollieren und fertig.

Die Abnahme kannst du problemlos beim Tüv Süd machen lassen,evtl. würde ich vorher nachfragen ob es dann von deiner örtlichen Zulassungsstelle akzeptiert wird.

kannst ja schreiben das du die Reifen in BaWü kaufst und dann gleich vor Ort montieren und abnehmen lassen willst um nicht mit uneingetragenen Reifen unterwegs zu sein.

Gruß tobias

Themenstarteram 26. März 2012 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

das wäre eigentlich eine ganz normale einzelabnahme.

Reifenumfang berechnen,freigänigkeit prüfen,Speed und Load Index kontrollieren und fertig.

So haben es auch diverse "Leidensgenossen" machen lassen. Aber eben nicht in Hessen ;)

Zitat:

kannst ja schreiben das du die Reifen in BaWü kaufst und dann gleich vor Ort montieren und abnehmen lassen willst um nicht mit uneingetragenen Reifen unterwegs zu sein.

Ich kaufe meine Reifen in der Tat immer in BaWü :)

Zitat:

Für die Felge selbst habe ich kein Gutachten, da Originalfelge.

Das ist der Knackpunkt!

Auch in den anderen Ländern wird der Prüfer nach einer ABE bzw. Gutachten fragen.

Hast du es nicht kannst du ja z.B. gar nicht belegen welche Radlasten das Rad aushält.

Besorg dir doch ein Vergleichsgutachten einer Zubehörfelge.

Der aaS bei TÜV kann anhand einer von den Werten her gleichen felge eine ganz normale Abnahme der Original-Felgen machen. So what, wo ist das Problem?

Was den LI angeht, hat man ja in den COC-Papieren die Werte.

Was halt nicht geht, ist eine Briefkopie.

Themenstarteram 26. März 2012 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Hast du es nicht kannst du ja z.B. gar nicht belegen welche Radlasten das Rad aushält.

Das Gutachten für die Originalfelge liesse sich sogar noch auftreiben, aber da sind auch nur 215/50R17 freigeben. Ich probiere es diese Woche mal bei einer anderen TÜV-Stelle in der Nähe aus mit Vergleichsgutachten und Einzelabnahme...

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Zitat:

Für die Felge selbst habe ich kein Gutachten, da Originalfelge.

Das ist der Knackpunkt!

Auch in den anderen Ländern wird der Prüfer nach einer ABE bzw. Gutachten fragen.

Hast du es nicht kannst du ja z.B. gar nicht belegen welche Radlasten das Rad aushält.

sorry, das is quark. es is ne original felge. somit hatsichs erstmal da das ding ja schon original drauf war. es geht nur um den reifen.

so und jetzt die schlechte nachricht:

der tüv hessen is ne ganz üble kasperbude. desweiteren sind die zulassungsstellen auch etwas "seltsam". geh mal googlen...was GAB zuminderst mal die anweisung das eintragungen die NICHT in hessen gemacht wurden nicht in die papiere eingetragen werden DÜRFEN, es sei den eine hessische tüv station bestätigt das.

wiegesagt hessen hat wohl eine "besondere einstellung"...

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

Hallo zusammen,

 

ich hab mal ne Frage: Gibt es beim TÜV eine regionale Zuständigkeit bei Eintragungen? Sprich, kann ich mit einem in Hessen zugelassenen Fahrzeug auch eine Eintragung beim TÜV Süd (z.B. BaWü) machen lassen?

 

Hintergrund ist folgender:

 

Ich habe auf meinem Auto Originalfelgen in 7x17 mit 215/50 R17. Da dieser Querschnitt sehr teuer (weil selten) ist, wollte ich mir 225/45R17 (gleicher Abrollumfang) eintragen lassen. Der TÜV Hessen weigert sich, die Eintragung ohne Gutachten etc. vornehmen zu wollen, aber aus dem Toyota-Forum weiß ich, dass einige Kollegen das beim TÜV Süd schon erfolgreich haben machen lassen (mit Größenfreigabe des Herstellers).

Hallo touranfaq

 

Abnahme TÜV-Süd ist möglich :)

 

Wobei der TÜV-Süd auch in Hessen und 

z.B. in Ffm 5 oder 6 Servicestationen hat ;)

 

siehe auch den Blog ab 3.2.12

 

> Spaß beim TüV!Einzelabnahme!

 

 

Viel Erfolg und viel Fahrgnügen :)

Zitat:

sorry, das is quark. es is ne original felge. somit hatsichs erstmal da das ding ja schon original drauf war. es geht nur um den reifen.

Das ist kein Quark!

Z.B. nehme ich ne original Ford Felge vom Fiesta und schraub die auf nen Focus I.

Die Felge ist zwar Original aber woher soll der Prüfer denn Wissen das eben diese Felge auch für den Focus freigegeben ist und ob die Radlast ausreicht?

Zitat:

Der aaS bei TÜV kann anhand einer von den Werten her gleichen felge eine ganz normale Abnahme der Original-Felgen machen.

Wenn du wenigstens die Radlast der gewünschten Felge nachweisen kannst dann geht das. Ohne Nachweis geht auch das nicht!

Ich fahre auch meinem Focus II ne 7,5x17 ET45. Es gibt unzählige 7,5x17 ET45, die ich auf nem Focus III fahren dürfte. Nur meine Jetzige geht nicht. Der Focus III ist schwerer und somit übersteigt die Radlast die Möglichekeiten meiner Felge.

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Zitat:

sorry, das is quark. es is ne original felge. somit hatsichs erstmal da das ding ja schon original drauf war. es geht nur um den reifen.

Das ist kein Quark!

Z.B. nehme ich ne original Ford Felge vom Fiesta und schraub die auf nen Focus I.

Die Felge ist zwar Original aber woher soll der Prüfer denn Wissen das eben diese Felge auch für den Focus freigegeben ist und ob die Radlast ausreicht?

da hast du recht....ABER es is so wie es sich rausliest eine bereits serienmässig vorhandene felge.

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

 

Das ist kein Quark!

Z.B. nehme ich ne original Ford Felge vom Fiesta und schraub die auf nen Focus I.

Die Felge ist zwar Original aber woher soll der Prüfer denn Wissen das eben diese Felge auch für den Focus freigegeben ist und ob die Radlast ausreicht?

Ganz einfach.

In den COC Papieren stehen die jeweils zulässigen Werksfelgen.

Jede Originalfelge muss ja auch irgendeine Bezeichnung haben (Alphacode o.ä.)

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Wenn du wenigstens die Radlast der gewünschten Felge nachweisen kannst dann geht das. Ohne Nachweis geht auch das nicht!

Ich fahre auch meinem Focus II ne 7,5x17 ET45. Es gibt unzählige 7,5x17 ET45, die ich auf nem Focus III fahren dürfte. Nur meine Jetzige geht nicht. Der Focus III ist schwerer und somit übersteigt die Radlast die Möglichekeiten meiner Felge.

???

Entweder steht die Variante deines Focus im Gutachten drinne oder nicht. Was ist daran so schwer?

 

Gruß

Themenstarteram 26. März 2012 um 12:37

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

so und jetzt die schlechte nachricht:

der tüv hessen is ne ganz üble kasperbude. desweiteren sind die zulassungsstellen auch etwas "seltsam". geh mal googlen...was GAB zuminderst mal die anweisung das eintragungen die NICHT in hessen gemacht wurden nicht in die papiere eingetragen werden DÜRFEN, es sei den eine hessische tüv station bestätigt das.

Na danke, Du machst mir ja Hoffnung ;)

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

Die Felge ist zwar Original aber woher soll der Prüfer denn Wissen das eben diese Felge auch für den Focus freigegeben ist und ob die Radlast ausreicht?

Also, es ist natürlich die mit diesem Fahrzeug ab Werk ausgelieferte Felge mit der Reifengröße aus der COC. Es geht nur darum, eine andere Reifengröße einzutragen, kein Felgentausch o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774

 

Das ist der Knackpunkt!

Auch in den anderen Ländern wird der Prüfer nach einer ABE bzw. Gutachten fragen.

Hast du es nicht kannst du ja z.B. gar nicht belegen welche Radlasten das Rad aushält.

sorry, das is quark. es is ne original felge. somit hatsichs erstmal da das ding ja schon original drauf war. es geht nur um den reifen.

 

so und jetzt die schlechte nachricht:

der tüv hessen is ne ganz üble kasperbude. desweiteren sind die zulassungsstellen auch etwas "seltsam". geh mal googlen...was GAB zuminderst mal die anweisung das eintragungen die NICHT in hessen gemacht wurden nicht in die papiere eingetragen werden DÜRFEN, es sei den eine hessische tüv station bestätigt das.

 

wiegesagt hessen hat wohl eine "besondere einstellung"...

@ onkel-howdy

was willst Du damit sagen :confused:

"......die Anweisung das Eintragungen,

die NICHT in Hessen gemacht wurden

nicht in die Papiere eingetragen werden DÜRFEN "

 

Welche Eintragungen dürfen nicht 

in die Papiere eingetragen werden :confused:

 

Fakten:

a) ein "TÜV-Beamter " ist -wie ein Abgeordneter-

nur seinem Gewissen verantwortlich.

Er kann wegen technischer Bedenken und/oder

fehlenden, zertifizierten Unterlagen die

"TÜV- Abnahme" ablehnen :eek:

b) Ein TÜV kann jedoch nicht die Abnahme-

bestätigung eines anderen TÜV´s  zwecks

Eintragung in die "Papiere" ablehnen

> wie auch ?

schließlich nimmt ja die Zulassungsstelle

die Eintragungen vor ;)

Wer sollte der Zulassungsstelle die von

Dir beschriebene Anweisung geben :confused:

 

c) Zitate aus der homepage des TÜV-Hessen

 

> Auf nationaler und internationaler Ebene

definieren Rechtsvorschriften hohe Voraus-

setzungen für eine Technische Überwachung.

 

> Wir arbeiten interdisziplinär.

 

> Gesellschafter des TÜV-Hessen

= Land Hessen  45 %

= TÜV-Süd AG  55 % 

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