TÜV / GTÜ die unendliche...

VW Golf 1 (17, 155)

...Hi Leutz,

zum Thema Eintragen und so hab ich eine aktuelle Story.
Hab letzten Sommer einen Sebring Endtopf an mein Schätzchen gehängt.
Laut ABE für 1,8l 95PS, hab ja den 2H also 98 PS...
Dacht mir bin schlau, damit die Racecontrol nix zu meckern hat, lass ich ihn eintragen und gut.
Der freundliche Herr der GTÜ hat das auch ohne mit der Schulter zu zucken gemacht. Ich war happy und bin vom Hof geritten.
Vor 4 Wochen dann der Hammer: mein freundlicher GTÜ-ler rief mich an und meinte wir hätten jetzt ein Probem. Bei einer Überprüfung seiner Datenbank ist die Zentrale auf die ABE nummer aufmerksam geworden und nun muss der Topf wieder runter, es sei denn Sebring gibt eine Freigabe.
Naja, dacht ich mir, ist ja kein Beinbruch. Also mal fix eine email an die deutsche Importzentrale und das Problem ist gelöst. DENKSTE!!! Von dort kam nur die lapidare Antwort, ham wir nicht geprüft, da muß eine §21 her. Da ich in Sachsen Anhalt lebe, darf das da nur die DEKRA (somit ist auch der Dritte im Bunde).
Ich nochmals die Importzentrale angeschrieben, ob die 3 PS nicht im Toeleranzbereich leiegn und sie mir da eine Bestätigunggeben könnten. Diesmal war die Antwort noch arroganter und ich wurd langsam richtig stinkig. Also direkt eine Mail nach Österreich, aber von dort kan bis jetzt noch keine Antwort.
Ende vom Lied, da die Frist rum war...Eintragung getsrichen, Termin bei der racecontrol, da die eine Meldug der GTÜ Zentrale bekamen...
Jetzt war mir das alles zuviel und ich einen Magnum mit ABE drunter.
Irgendwie kann man heut auch gar nix mehr tricksen....
Naja, Lektion gelernt, aber eine §21 für einen Endtopf war mir dann doch zuviel....

21 Antworten

Ich kenn die Truppe aus Magdeburg, aber wie gesagt, dem Wald und Wiesenkontrolleur wär nix aufgefallen, da ich die ABE nicht im Autoo hatte, der Topf war ja eingetragen, also im Schein...

alex schau lieber mal nach ob deine Eintragung zum mitführen der ABE befreit ^^. die abweichung bei Tanksäulen ist ja auch gesetzlich erlaubtwird aber durch eu gelockert also ich kenn kein gesetz was toleranz bei ner ABe vorschreibt

Nur mal so eine Mutmaßung von mir:

Tuningteil mit ABE (nicht eintragungspflichtig) <- Das da lasse ich eintragen (müßte ich aber nicht). Ergo kann ich die ABE im Schrank verstauben lassen, weil ich eine Eintragung habe. Diese dürfte dann wie folgt aussehen _ Geänderter Endschalldämpfer "~Nummer " laut gutachten "Nummer " _

Liege ich da nun richtig ?! Weil warum sollte ich es sonst eintragen lassen ?

Zitat:

Original geschrieben von dream78


Nur mal so eine Mutmaßung von mir:

Tuningteil mit ABE (nicht eintragungspflichtig) <- Das da lasse ich eintragen (müßte ich aber nicht). Ergo kann ich die ABE im Schrank verstauben lassen, weil ich eine Eintragung habe. Diese dürfte dann wie folgt aussehen _ Geänderter Endschalldämpfer "~Nummer " laut gutachten "Nummer " _

Liege ich da nun richtig ?! Weil warum sollte ich es sonst eintragen lassen ?

Genau dass war der Grund, weil cabrio und sehr oft offen gefahren und aucch geparkt. Also hab ich alles Eintragen lassen und im Geldbeutel, den ich ja meist bei mir habe.

Einfach bequemlichkeit.

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Zitat:

Original geschrieben von Himeno


alex schau lieber mal nach ob deine Eintragung zum mitführen der ABE befreit ^^. die abweichung bei Tanksäulen ist ja auch gesetzlich erlaubtwird aber durch eu gelockert also ich kenn kein gesetz was toleranz bei ner ABe vorschreibt

Hat sich erledigt, da der jetzige Topf 100% der richtige ist, hab sogar den Pfotenabdruck des Katers, der den Topf geschweisst hat... ;-)

Ernsthaft, war einfach eine Story die mich wahnsinnig geärgert hat und mir unnötigen Ärger eingebracht hat. Hätte der Prüfer gleich richtig gelesn (oder auch ich genauer gesucht), dann wäre das aufgefallen. aber so war ich Monatelang happy unterwegs und aus heiterem Himmel hab ich den Stress an der Backe...

Und das mit Toleranz war ein Satement von mir und ein Argument mit dem ich versuchte von Sebring eine Einzelfallfreigabe zu bekommen...

Ergo: Ich vertrau nicht mehr jedem Prüfer sondern schau genau selbst hin, und die Eintragung diesmal spar ich mir, hab jetzt die ABE im Handschufach und gut ist...

Aber DU wußtest doch,das DU mit einer falschen Eintragung unterwegs bist!

Dein TÜV-Prüfer war nur Geldgeil und hat sich den Spaß erlaubt,den falschen Topf einzutragen.

Der HALTER ist für sein Fahrzeug verantwortlich und trägt die Verantwortung für wissentlich falsche Eintragungen!

Martin

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power


Aber DU wußtest doch,das DU mit einer falschen Eintragung unterwegs bist!

Dein TÜV-Prüfer war nur Geldgeil und hat sich den Spaß erlaubt,den falschen Topf einzutragen.

Der HALTER ist für sein Fahrzeug verantwortlich und trägt die Verantwortung für wissentlich falsche Eintragungen!

Martin

NEIN! Ich wusste es nicht, denn sonst hätte ich ihn nicht eintragen lassen.

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