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TÜV gefaked?

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 21:26

Hallo Leute,

die Forensuche hat mich nicht wirklich weitergebracht, deshalb dieser Thread.

 

mein Problem ist folgendes:

am 20.11.2010 habe ich mir bei einem Händler meinen Escort BJhr 1997 gekauft.

Vorher hab ich natürlich eine Probefahrt gemacht und der Wagen läuft vom Fahrverhalten her und auch vom Motorengeräusch einwandfrei. Der Wagen sollte für 1150€ verkauft werden, konnte ihn aber auf 900€ herunterdrücken. Optisch sieht der Wagen super aus und dafür das er keine ZV, El. Fensterheber, keine Klima hat hielt ich den Preis von 900 angemessen.

soweit so gut. Bei der Besichtigung habe ich im Auto ein Bericht vom TÜV Rheinland vom 21.09.2010 gefunden. Angegeben war das Kennzeichen der Vorbesitzerin.

Prüfergebnis: Erhebliche Mängel/Wiedervorführung bis 21.10.2010 erforderlich. HU Plakette nicht zugeteilt.

Mängel:

128 - Bremstrommeln / -scheiben vorne: Tragbild unzureichend, stark verrostet

207 - Lenkgetriebe: undicht

402 - Abblendlicht Wirkung: Scheinwerfer leuchtet nicht rechts

411 - Nebelschlussleuchten: alle leuchten nicht

510 - Bereifung einseitig stark abgefahren: vorn

602 - Rahmen / tragende Teile Korrosiunsschäden mit erheblicher Schwächung: hinten links.

812 - AU-Prüfbescheinigung fehlt

 

habe natürlich nachgefragt und daraufhin gab der Händler mir einen Bericht vom TÜV Rheinland vom 06.11.2010, Kennzeichen -BTE****.

Prüfergebnis: Ohne festgestellete Mängel. Plakette nicht zugeteilt da das KFZ nicht zugelassen ist. Nächste HU: 11.2012

Händler sagte auch das es alles behoben ist.

Da ich keine Ahnung hatte und es mein erster Kauf war hab ich dem TÜV bericht geglaubt und das Auto gekauft.

Hab die Bereifung erneuert und die Mängel an der Beleuchtung waren beim Kauf auch nicht zu sehen. Also es leuchtete alles. Die Zentralelektrikbox hab ich von Ford auch für fast 400€ auswechseln lassen.

Nunja, jetzt kommts:

am 03.02.2011 war ich in der Werkstatt um einen Ölwechsel machen zu lassen. Als das Auto schon mal auf der Bühne war habe ich es mir nicht nehmen lassen auch mal darunter zu schauen und mir als Ahnungsloser fiel schon auf das der Mittelschalldämpfer Korridiert und undicht ist. Habe den Mechaniker darauf angesprochen und er hat dann direkt die Taschenlampe und Schraubendreher rausgeholt und sich unten alles angeschaut.

Also nur die schlimmsten Mängel habe ich mir mit auf die Rechnung schreiben lassen:

- Achsmanchetten L/R aussen defekt

- Lenkgetriebe undicht

- Lenksträger durchgerostet (dieser war mit Silikon beschmiert)

- Mittelschalldämpfer undicht

- Bremsbeläge und Scheiben vorne verschlissen

Zusatz:

FZG. IST NICHT VERKEHRSSICHER !

Also wenn ich mir den TÜV Bericht vom 21.09.2010 anschaue runzelt sich meine Stirn, da ich nicht glaube das die aktuellen Mängel mit sicherheit nicht in den letzten 3 Monaten entstanden sind. D.h.: der Wagen hätte keinen TÜV bekommen dürfen, und ich hätte das Auto nicht gekauft.

Das heißt im Umkehrschluss für mich:

Der TÜV Bericht und meine Grundlage zum Kauf dieses KFZ ist gekauft und nicht echt.

Meiner Meinung nach ist das Betrug und Urkundenfälschung und versuchte Körperverletzung.

gestern hab ich beim TÜV angerufen und am Montag soll ich einen Rückruf bekommen. Bin gespannt wie ein Regenschirm.

Wenn ich daran denke, daß ich die ganze zeit mit meiner Freundin und jetzt 2Monaten alten Tochter durch die Gegend gefahren bin wird mir schlecht.

Der Händler hat meine Hochschwangere Freundin gesehen und ich hab ihm auch erzählt das wir den Escort als kleine Familienkutsche nutzen wollen.

Keine Skrupel.

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und was kann man am besten machen?

Ich habe alle Rechnungen und Protokolle im Original vorliegen.

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2011 um 21:35

Moin:)

Na dann mal ab zum Händler, bevor nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt.

Gruss TAlFUN

p.s.

Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich noch einen Anwalt einschalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Wenn er verurteilt ewird bedeutet dass im Regelfall Konkurs und du hast keinen Ansprechpartner mehr.

Ansprechpartner wäre dann der Insolvenzverwalter, zumindest für die eigene Forderung, bei der man dann versuchen kann, in die Insolvenzmasse zu vollstrecken.

Themenstarteram 6. Februar 2011 um 9:07

Das hört sich alles schonmal sehr interessant an. Danke dafür.

der Wagen wurde nicht für Export angeboten. und auch laut Kaufvertrag hat der Wagen "keine Mängel"

Dann gehe davon aus, daß auch die Gewährleistung nicht ausgeschlossen oder beschränkt wurde.

Wenn der Händler ein bisschen schlau ist gibt Er Dir die 900 € wieder und stellt den Escort wieder auf den Hof.

am 6. Februar 2011 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

Wenn der Händler ein bisschen schlau ist gibt Er Dir die 900 € wieder und stellt den Escort wieder auf den Hof.

Schlau ist der eh nicht dsonst hätte er den alten Tüv bericht nicht liegen gelassen!

Gruß Alex

hier möhen sich zwar einige hobby juristen und stammtischbrüder rumtreiben....aber sorry von autos habt ihr alle relativ wenig, bis garkeine ahnung!

deshalb zum mitschreiben:

der tüv bestätigt das das auto ZUM ZEITPUNKT DER UNTERSUCHUNG (sowas steht für ganz blinde auch auf den tüv papieren!!!) verkehrssicher ist. das heisst NICHT das die kiste die nächsten 2 jahre verkehrssicher bleibt!!! die kiste kann und darf nach 2 tagen auseinander fallen! wens sein muss schaff ich dir einen neuwagen in 2 tagen so herzunehmen das er nichtmehr durch den tüv kommt! desweiteren ist der tüv KEIN BEWEISS für ein "supi dupi, affentiddnturbogeiles 40 jahre rundrumsorglospaket"...auch DAS steht riesengross auf dem tüv zettelchen drauf. sollte man mal genauer lesen.

so und nun zu den fakten:

Zitat:

Mängel:

128 - Bremstrommeln / -scheiben vorne: Tragbild unzureichend, stark verrostet

steht nix von verschlissen bei! somit ist die bremse vorne ok und halt nur verrostet. da wird das ding einmal rostfrei gemacht und somit hatsichs!

Zitat:

207 - Lenkgetriebe: undicht

einmal abgewischt und schon is das ding wieder dicht.

Zitat:

402 - Abblendlicht Wirkung: Scheinwerfer leuchtet nicht rechts

411 - Nebelschlussleuchten: alle leuchten nicht

510 - Bereifung einseitig stark abgefahren: vorn

wurde ja alles gerichtet...

Zitat:

602 - Rahmen / tragende Teile Korrosiunsschäden mit erheblicher Schwächung: hinten links.

wurde ja "gerichtet". der tüv kann ja nur sehen was er sieht. es ist schlichtweg unmöglich den gesamten unterboden auf irgendwelche pillepalle durchrostunge zu untersuchen. es wird stichprobenartig mit den schraubenzeiher etwas getüddelt und wens ok is und man nix sieht dann passt das.

Zitat:

812 - AU-Prüfbescheinigung fehlt

wurde ja nachgereicht

der auspuff taucht ja nicht auf. somit war der eben ok und is nur erst nach den 2 monaten durchgefault.

fakt ist hier dem tüv einen vorwurf zu machen is schlichtweg der falsche weg. der prüfer sieht nur was er sieht. wen der schweller wirklich mit silicon "repariert" wurde dann haste schon den nötigen "beweis" gegen den händler. aber damit hatsichs schon.

ach ja und die "meine freundin, schwanger, mit kind in solch ein auto sehtzen"...was bitte erwartest du für 900€? da gibts nur kackfässer. und wen sie dann noch von ford kommen dann gibts eben nur kernschrott.

Wir haben davon so viel Ahnung wie Du von der Rechtschreibung:D

Solche Fälle wie dieser zeigen mal wieder, wie wichtig es ist, Fahrzeuge bei Probefahrten wirklich "richtig 'ranzunehmen", damit sich Mängel frühzeitig offenbaren. Alternativ kann man das Fahrzeug auch beim "DEKRA-Gebrauchtwagen-Check" begutachten lassen. Kostet ca. 50 €.

@onkel-howdy

Die Anfangssätze hättest Du Dir sparen können, damit stellst Du Dich auf eine Stufe mit den "Stammtischbrüdern" und polemisierst.

Was die Fakten betrifft, hast Du (leider) hundertprozentig Recht. Ich sehe das selbst jeden Tag: Wenn ich beispielsweise Öl an Motor, Getriebe, Lenkung, Hinterachse... im Rahmen der HU bemängelt habe, dann kann der (unseriöse) Händler das einfach abwaschen. Zur Nachuntersuchung sehe ich dann lauter saubere Komponenten, und selbst wenn ich genau weiß, daß er es nur abgewaschen hat, steht mir nicht die Frage zu, ob er es ordentlich abgedichtet und Öl nachgefüllt hat.

Bremsen: Gerade wenn es ein Gebrauchter ist, der schon einige Zeit steht, sind die Bremsen optisch fast immer schlecht anzuschauen. Aber was soll ich machen? Wenn alle Teile gangbar sind und die gesetzlich geforderten Mindestabbremsungen auf dem Prüfstand erreicht werden, habe ich das nicht zu bemängeln. Das höchste der Gefühle ist hier ein Hinweis auf dem Untersuchungsbericht.

Und bitte, wenn, der Rahmen oder andere Teile durchgerostet sind und dieses dann optisch in krimineller Art und Weise kaschiert wurde, muß der TÜVer das net immer sehen. Man darf nicht vergessen, daß die HU eine zerstörungsfreie Prüfung ist. Ich kann und muß nicht jede Komponente mit dem Hämmerchen abklopfen, wenn ich keinerlei Anhaltspunkte dafür habe, daß man hier was verschleiern will.

Wer für 900,-€ ein Auto kauft, darf kein Neufahrzeug erwarten. Und wegen dem durchgerosteten Rahmen kann man sicher den Händler an die Füße fassen, der TÜVer ist IMHO eindeutig raus aus der Sache.

So long, der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Alternativ kann man das Fahrzeug auch beim "DEKRA-Gebrauchtwagen-Check" begutachten lassen. Kostet ca. 50 €.

Aber nicht bei der "Prüfstelle" die den HU-Bericht erstellt (gefälscht) hat. :mad:

Dort natürlich nicht, das setze ich jetzt natürlich als logisch voraus...;)

Das ist ja schon fast versuhter Mord...

Lenkung, tragende Karosserieteile, Bremsen(!!!!!) so ziemlich das wichtigste hat Schäden die nicht unerheblich sind.

Ich weis nicht wie du das siehst, aber ich bin der Meinung solchen Händlern gehört das Handwerk gelegt. Nicht einfach mit dem Geld zufrieden geben, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten denn sowas darf nicht sein!

Ein anderer kauft sich da ein Auto, auch mit solchen verdeckten Mängelt und merkt es erst wenn auf der Autobahn die Bremsen versagen oder sonstwas und das dann mit seinem Leben bezahlt.

Es ist anzunehmen, dass der Händler nicht nur in einem einzigen Fall Mängel vertuscht hat. Es wird ein weiteres Mal geben und dieser Person gehört ins Handwerk gepfuscht. Mit Rückabwicklung lacht sich der doch in Fäustchen unter dem Motto: Es kriecht halt jeden Morgen ein Dummer aus den Federn und wartet in Ruhe auf den Nächsten. Betrug bleibt Betrug:(

Seh ich auch so, der macht das sicher nicht zum ersten, und letzten mal!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Es ist anzunehmen, dass der Händler nicht nur in einem einzigen Fall Mängel vertuscht hat. Es wird ein weiteres Mal geben und dieser Person gehört ins Handwerk gepfuscht.

Das sehe ich genauso. Deswegen ist hier IMHO eine Strafanzeige wichtiger als ein zivilrechtliches Verfahren.

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