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TÜV gefaked?

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 21:26

Hallo Leute,

die Forensuche hat mich nicht wirklich weitergebracht, deshalb dieser Thread.

 

mein Problem ist folgendes:

am 20.11.2010 habe ich mir bei einem Händler meinen Escort BJhr 1997 gekauft.

Vorher hab ich natürlich eine Probefahrt gemacht und der Wagen läuft vom Fahrverhalten her und auch vom Motorengeräusch einwandfrei. Der Wagen sollte für 1150€ verkauft werden, konnte ihn aber auf 900€ herunterdrücken. Optisch sieht der Wagen super aus und dafür das er keine ZV, El. Fensterheber, keine Klima hat hielt ich den Preis von 900 angemessen.

soweit so gut. Bei der Besichtigung habe ich im Auto ein Bericht vom TÜV Rheinland vom 21.09.2010 gefunden. Angegeben war das Kennzeichen der Vorbesitzerin.

Prüfergebnis: Erhebliche Mängel/Wiedervorführung bis 21.10.2010 erforderlich. HU Plakette nicht zugeteilt.

Mängel:

128 - Bremstrommeln / -scheiben vorne: Tragbild unzureichend, stark verrostet

207 - Lenkgetriebe: undicht

402 - Abblendlicht Wirkung: Scheinwerfer leuchtet nicht rechts

411 - Nebelschlussleuchten: alle leuchten nicht

510 - Bereifung einseitig stark abgefahren: vorn

602 - Rahmen / tragende Teile Korrosiunsschäden mit erheblicher Schwächung: hinten links.

812 - AU-Prüfbescheinigung fehlt

 

habe natürlich nachgefragt und daraufhin gab der Händler mir einen Bericht vom TÜV Rheinland vom 06.11.2010, Kennzeichen -BTE****.

Prüfergebnis: Ohne festgestellete Mängel. Plakette nicht zugeteilt da das KFZ nicht zugelassen ist. Nächste HU: 11.2012

Händler sagte auch das es alles behoben ist.

Da ich keine Ahnung hatte und es mein erster Kauf war hab ich dem TÜV bericht geglaubt und das Auto gekauft.

Hab die Bereifung erneuert und die Mängel an der Beleuchtung waren beim Kauf auch nicht zu sehen. Also es leuchtete alles. Die Zentralelektrikbox hab ich von Ford auch für fast 400€ auswechseln lassen.

Nunja, jetzt kommts:

am 03.02.2011 war ich in der Werkstatt um einen Ölwechsel machen zu lassen. Als das Auto schon mal auf der Bühne war habe ich es mir nicht nehmen lassen auch mal darunter zu schauen und mir als Ahnungsloser fiel schon auf das der Mittelschalldämpfer Korridiert und undicht ist. Habe den Mechaniker darauf angesprochen und er hat dann direkt die Taschenlampe und Schraubendreher rausgeholt und sich unten alles angeschaut.

Also nur die schlimmsten Mängel habe ich mir mit auf die Rechnung schreiben lassen:

- Achsmanchetten L/R aussen defekt

- Lenkgetriebe undicht

- Lenksträger durchgerostet (dieser war mit Silikon beschmiert)

- Mittelschalldämpfer undicht

- Bremsbeläge und Scheiben vorne verschlissen

Zusatz:

FZG. IST NICHT VERKEHRSSICHER !

Also wenn ich mir den TÜV Bericht vom 21.09.2010 anschaue runzelt sich meine Stirn, da ich nicht glaube das die aktuellen Mängel mit sicherheit nicht in den letzten 3 Monaten entstanden sind. D.h.: der Wagen hätte keinen TÜV bekommen dürfen, und ich hätte das Auto nicht gekauft.

Das heißt im Umkehrschluss für mich:

Der TÜV Bericht und meine Grundlage zum Kauf dieses KFZ ist gekauft und nicht echt.

Meiner Meinung nach ist das Betrug und Urkundenfälschung und versuchte Körperverletzung.

gestern hab ich beim TÜV angerufen und am Montag soll ich einen Rückruf bekommen. Bin gespannt wie ein Regenschirm.

Wenn ich daran denke, daß ich die ganze zeit mit meiner Freundin und jetzt 2Monaten alten Tochter durch die Gegend gefahren bin wird mir schlecht.

Der Händler hat meine Hochschwangere Freundin gesehen und ich hab ihm auch erzählt das wir den Escort als kleine Familienkutsche nutzen wollen.

Keine Skrupel.

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und was kann man am besten machen?

Ich habe alle Rechnungen und Protokolle im Original vorliegen.

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2011 um 21:35

Moin:)

Na dann mal ab zum Händler, bevor nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt.

Gruss TAlFUN

p.s.

Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich noch einen Anwalt einschalten.

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45 Antworten
am 5. Februar 2011 um 21:35

Moin:)

Na dann mal ab zum Händler, bevor nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt.

Gruss TAlFUN

p.s.

Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich noch einen Anwalt einschalten.

Hast du bei den TÜV-Berichten die FG-Nummer verglichen?

Rechtsanwaltliche Beratung würde ich auch in Erwägung ziehen. Der Händler könnte dich arglistig getäuscht haben. Wenn du das Fahrzeug behalten willst, mache die Ansprüche aus dem Mängelgewährleistungsrecht geltend, ansonsten könnte man bei so einer Täuschung die ganze Kaufgeschichte auch vernichten.

Ich möchte das mögliche/wahrscheinliche Fehlverhalten des Händlers nicht entschuldigen, aber bei dem Verkaufspreis hat der Händler es wahrscheinlich für 500 Euro gekauft und dann natürlich auch keinen Spielraum für irgendwelche nötigen Reparaturen. Für 500 Euro kriegst Du heutzutage kaum ein vernünftiges Fahrrad. Geiz ist nicht geil wenn es um die Sicherheit geht. Warum fährst Du nicht mit Bus / Bahn?

L

Eher hat er für das Fahrzeug nichtmal 500 Euro bezahlt. Ein Escort für 900 Euro ist doch heutzutage völlig überteuert.

Dass man für 500 Euro keinen Escort bekommt, der fahrtüchtig und verkehrssicher ist, stimmt so nicht. Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Man muss beim Kauf aufmerksam sein.

Zitat:

Original geschrieben von CastorHAW2028

Eher hat er für das Fahrzeug nichtmal 500 Euro bezahlt. Ein Escort für 900 Euro ist doch heutzutage völlig überteuert.

Dass man für 500 Euro keinen Escort bekommt, der fahrtüchtig und verkehrssicher ist, stimmt so nicht. Da spreche ich aus eigener Erfahrung. Man muss beim Kauf aufmerksam sein.

Das ist dann schon die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Die Händler, die diese Art von Fahrzeugen vertickern wissen doch ganz genau, dass die entsprechenden Kunden auch kein Geld für einen Anwalt haben. Somit lassen sie es im Streitfall einfach darauf ankommen, dass der Käufer mangels Ressourcen / Kenntnissen aufgibt.

L

Zitat:

Original geschrieben von lingnoi

...bei dem Verkaufspreis hat der Händler es wahrscheinlich für 500 Euro gekauft und dann natürlich auch keinen Spielraum für irgendwelche nötigen Reparaturen.

Die Kalkulation des Händlers liegt in dessen eigener Verantwortung und braucht den Kunden nicht zu interessieren.

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 23:33

Und wenn ich für einen BMW 8000€ bezahlt hätte. Das ändert nunmal nichts am Betrug. So oft wie ich unterwegs bin ist es mit der Bahn einfach zu teuer und unzuverlässig. Und bei einer Famile mit Frau und Kind hat es große Vorteile ein Auto zu haben aber darum geht's hier nicht. Danke für ein paar hilfreiche antworten.

am 6. Februar 2011 um 0:12

Der TÜV ist mit seiner Unterschrift verantwortlich und haftbar für seinen Testbericht. Wenn dieser natürlich gar nicht echt ist, haftet der Verkäufer. Insbesondere der Längsträger rostet nicht von heute auf morgen durch.

Ich versteh nicht,

warum hier gleich wieder über die Qualität von 900,- Euro Autos gesprochen wird. Das steht hier nicht zur Debatte.

Wenn die genannten Tatsachen stimmen, ich bin da mit meiner Formulierung bewusst vorsichtig, zweifle deine Aussage aber nicht an, dann liegen hier wohl 2 Straftaten vor. Betrug und evtl. Urkundenfälschung.

Da dies beides Straftaten sind die nur Verfolgt und Ermittelt werden wenn eine Strafanzeige vorliegt benötigt man nicht einmal einen Anwalt.

Gut für uns alle wäre, wenn man Anzeige erstatten würde und das ganze in die Strafverfolgung bringt. Wenn dann eine Verurteilung erfolgt, kann man gemütlich eine Schadenersatzforderung durchsetzen.

Helfen tut dir das aber nicht. Deshalb würde ich an deiner Stelle unter Zeugen zu dem Händler gehen und diesen mit dem Werkstattbericht konfrontieren und auffordern, den Kaufvertrag zu wandeln und deine Reperatur und Zulassungskosten zu erstatten. Bei dieser Gelegenheit würde ich erwähnen mit einem Anwalt gesprochen zu haben der dicr geraten hat, eine Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung zu machen. Da die Händler meistens sehr abgebrüht sind wird er ganz unschuldig tun und alles abstzreiten. Ruf Ihn dann zwei tage später an und frag Ihn wie es denn jetzt aussieht, du woltest jetzt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Wenn du viel Glück hast reagiert er.l

Wenn nicht Anzeige erstatten und mit dem Lehrgeld leben. Wenn er verurteilt ewird bedeutet dass im Regelfall Konkurs und du hast keinen Ansprechpartner mehr.

Gruß Frank

am 6. Februar 2011 um 6:08

Hallo

Das mit der Beweislastumkehr sehe ich eher gelassen!

Der tÜV Bericht (alt und neu ist da) und wenn der Schaden angeblich

behoben ist und nun doch die Mängel da sind dann ist es ja

offensichtlichwas da abgegangen ist!

Wenn ich 900 Euro ausgebe (+ die 400) möchte ich ein Auto mit

Mängeln (Z.B. ZV geht nicht mehr, autom. Antenne defekt)

aber ansonsten sollte der Wagen technisch in Ordnung sein!

Auch ein Auspuff der noch ein halbes Jahr hält ist zu verschmerzen!

Das mit der Lenkund und der Bremse geht aber gar nicht!

Das ein Auto teilweise durchrostet, naja

Aber daß dann ein Profi Silikon draufschmiert anstatt ein Blech zu setzten

ist Betrug.

Gruß Alex

PS der Händler hat aber nicht gesagt nur für Export.....

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Hallo

Das mit der Beweislastumkehr sehe ich eher gelassen!

Der tÜV Bericht (alt und neu ist da) und wenn der Schaden angeblich

behoben ist und nun doch die Mängel da sind dann ist es ja

offensichtlichwas da abgegangen ist!

Wenn ich 900 Euro ausgebe (+ die 400) möchte ich ein Auto mit

Mängeln (Z.B. ZV geht nicht mehr, autom. Antenne defekt)

aber ansonsten sollte der Wagen technisch in Ordnung sein!

Auch ein Auspuff der noch ein halbes Jahr hält ist zu verschmerzen!

Das mit der Lenkund und der Bremse geht aber gar nicht!

Das ein Auto teilweise durchrostet, naja

Aber daß dann ein Profi Silikon draufschmiert anstatt ein Blech zu setzten

ist Betrug.

Gruß Alex

PS der Händler hat aber nicht gesagt nur für Export.....

Hallole zusammen

Das sagen die meisten Händler denn für Export gilt soweit mir bekannt ist keine Garantieverpflichtung.

Da das aber nicht im Vertrag steht ( oder doch ?? ) dürfte das was er gesagt hat gleichgültig sein den er hat ja hier im Land verkauft .... an einen Endvervbraucher und das verpflichtet zur Gesetzlichen Garantieverpflichtung. Das sagt Dir nach Sichtung des Vertrages aber der Anwalt.

Der Tüv wird sich rausreden .... wie immer denn auf dem Prüfbericht steht Kleingedruckt das

der TüV keine Garantie auf die Prüfung übernimmt sobald das Fahrzeug der Hof des Prüfgeländes verlässt oder zumindest so ähnlich. Kann auch sein das der Händler sehr gut mit dem Prüfer kann und diesem Zugesichert hat die Mängel zu beheben. gegenseitiges Vertrauen ist hier Ehrensache. Ich hab auch schon so Prüfberichte bekommen weil ich seit ü+ber zwanzig Jahren die Leute kenne und auch mit Fahrzeugen handle. dann ist aber genauso Ehrensache das die Mängel abgestellt werden. Ich fahre trozdem meist nochmal vorbei um zu zeigen ( ohne Nachprüfgebühren) das es erledigt ist. Die schwarzen Schafe sterben nie aus und das dürfte nach meldung an den TüV auch das letzte Gefälligkeitsgutachten sein das der Händler bekommen hat.

Leider hat sich bei unseren Kollegen mit Migrationshintergrund ( was sch hier annehmen muß ) die goldene Frage verinnerlicht die jede Behörde oder auch der Tüv zur Zustimmung des oder der jeweiligen Anfrage bewegt .... Haben sie ein Problem mit Ausländern??? dann bekommen die zumindest wie ich es schon häuffiger feststellen mußte alles was die wollen denn keiner lässt sich gerne aus Ausländerfeindlch bezeichnen. Wie auch immer und gleichgültig wei hoch oder niedrig der Verkaufspreis war hast du anspruch auf ein Fahrzeug das einen Vertragsgemäßen Zustand hat .

Jol.

Zitat:

 

Hallole zusammen

Das sagen die meisten Händler denn für Export gilt soweit mir bekannt ist keine Garantieverpflichtung.

Da das aber nicht im Vertrag steht ( oder doch ?? ) dürfte das was er gesagt hat gleichgültig sein den er hat ja hier im Land verkauft .... an einen Endvervbraucher und das verpflichtet zur Gesetzlichen Garantieverpflichtung. Das sagt Dir nach Sichtung des Vertrages aber der Anwalt.

Ich hab auch schon so Prüfberichte bekommen weil ich seit ü+ber zwanzig Jahren die Leute kenne und auch mit Fahrzeugen handle. dann ist aber genauso Ehrensache das die Mängel abgestellt werden. Ich fahre trozdem meist nochmal vorbei um zu zeigen ( ohne Nachprüfgebühren) das es erledigt ist. Die schwarzen Schafe sterben nie aus und das dürfte nach meldung an den TüV auch das letzte Gefälligkeitsgutachten sein das der Händler bekommen hat.

Du handelst seit über 20 Jahren mit Autos kannst aber die gesetzliche Gewährleistung nicht von einer freiwilligen Garantie unterscheiden?

L

Zitat:

Original geschrieben von lingnoi

Zitat:

 

Hallole zusammen

Das sagen die meisten Händler denn für Export gilt soweit mir bekannt ist keine Garantieverpflichtung.

Da das aber nicht im Vertrag steht ( oder doch ?? ) dürfte das was er gesagt hat gleichgültig sein den er hat ja hier im Land verkauft .... an einen Endvervbraucher und das verpflichtet zur Gesetzlichen Garantieverpflichtung. Das sagt Dir nach Sichtung des Vertrages aber der Anwalt.

Ich hab auch schon so Prüfberichte bekommen weil ich seit ü+ber zwanzig Jahren die Leute kenne und auch mit Fahrzeugen handle. dann ist aber genauso Ehrensache das die Mängel abgestellt werden. Ich fahre trozdem meist nochmal vorbei um zu zeigen ( ohne Nachprüfgebühren) das es erledigt ist. Die schwarzen Schafe sterben nie aus und das dürfte nach meldung an den TüV auch das letzte Gefälligkeitsgutachten sein das der Händler bekommen hat.

Du handelst seit über 20 Jahren mit Autos kannst aber die gesetzliche Gewährleistung nicht von einer freiwilligen Garantie unterscheiden?

 

Hallole

Zum einen gilt die neue Rechtsprechung noch keine zehn oder zwanzig Jahre und ich kenne viele Händler die kurz nach inkrafttreten Fahrzeuge in der bis zu 8000 Euroklasse verschrottet haben

weil das Neue Gewährleistungsrecht einfach zu hohe Risiken beinhaltete,gerade für den Händler zu hoch erschien. Heute undenkbar , da verscherbelt man die KARRE AN EINEN ANDEREN Händler für Exportzwecke und hebelt so die Garantie/ oder Gewährleistungsverpflichtung aus denn die geht auf den Nächsten Händler gegenüber dem Endverbraucher über. Wir wollten uns nicht über Formaljuristische Bezeichnungen ( Zweifelsfrei Wichtige ) herumreiten denn jeder hier dürfte wissen worüber man hier spricht und um was es letztlich geht. Keiner ausser Dir hat bissher von freiwilliger Garantie gesprochen..

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