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TÜV-Fragen

Themenstarteram 10. Oktober 2005 um 8:19

Guten Tag!

Muss ich bei einem Bugspoiler mit TÜV-Gutachten das Teil nochmal beim TÜV eintragen lassen???

Oder kommt eine Bescheinigung mit dem Teil, die ich dann immer bei mir haben muss??

Und wenn man den Bugi noch eintragen lassen muss, wie teuer wird das dann?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!

Grüße,

Phil

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8 Antworten

Da bei nem Bugspoiler vermutlich nur Teile- oder Materialgutachten dabei ist, musst du es eintragen lassen. Sollte so um die 40€ kosten.

Lies die Artikelbeschreibung durch:

Hat der Artikel eine ABE oder EG-ABE, brauchst Du nichts eintragen zu lassen, es reicht, die ABE immer mitzuführen und auf Verlangen z.B. bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen (eine freiwillige Eintragung ist allerdings dennoch möglich).

Handelt es sich nur um ein Tüv-Gutachten oder um ein Materialgutachten, muss eine Eintragung erfolgen.

Kosten, wie erwähnt: Bei Tüv ca 40,00 EUR hinzu kommen die Kosten bei der Zulassungsstelle (neuer Fahrzeugschein, Eintragungsgebühr) mit ca. 15,00 EUR.

Ich glaub auf der Zulassungsstelle wird es etwas teurer (aber ohne Garantie):

Die stellen seit Anfang Oktober bei fast jedem, der wegen irgendwas den Brief auf die Theke legt, einen neuen EU-Brief + Schein aus. Hat allerdings auch Vorteile. Mein Bekannter (lizensierter Edelschrauber) sagt mir, das in dem neuen Brief keine technischen Veränderungen mehr eingetragen werden. Falls man dann in eine Kontrolle kommt, kann man immer sagen: "War in alten Brief eingetragen, ist aber den neuen nicht übernommen worden und der alte Brief mit den vielen Eintragungen ist von der Zulassungstelle "leider" eingezogen und vernichtet worden."

@chaoschemiker

tja, da kannst du deinen Schrauberkumpel gleich mal in seiner Freude bremsen.

Stimmt zwar, in dem Dokument was früher der Brief war, also der Besitznachweis, stehen nurnoch sowas wie FIN, Schlüsselnummern, amtl Kennzeichen und sowas drin. Dat Ding heißt nu Teil II. Der bleibt, wie der Brief, zu Hause, bei der Bank oder sonstwo. Mitführen musst du Teil I und da steht auch weiterhin alles drin. Nur keine Alternativen mehr (zB mehrere Reifengrößen) dazu musst du dann Gutachten oder ABE's mitschleppen. Abmelden und wieder anmelden (und so nurnoch die Daten aus dem Brief in den Schein eingetragen zu bekommen) funktioniert so auch nicht, bei der Abmeldung wird Teil I wieder ausgehändigt und nich wie der Schein einbehalten.

Also nix mit "steht nichts drin und darf alles so sein wie es nunmal ist"

Ein deutsche Straßenverkehrsamt beschreibt das ganze so:

Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente führt auch zu einer geänderten technischen Beschreibung des jeweiligen Fahrzeugs. Künftig weist der Teil II - Fahrzeugbrief - nur noch wenige haupttechnische Daten aus. Voll beschrieben ist das Fahrzeug nur noch in der Zulassungs­bescheinigung Teil I - Fahrzeugschein - in dem die Nummer des Teils II - Fahrzeugbrief - aufgenommen ist. Beide Teile sind somit miteinander verbunden. Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II - Fahrzeugbrief - und der Neuausstellung dieses Teils, muss auch der Teil I - Fahrzeug­schein - neu ausgestellt werden. Eine weitere Besonderheit ist zum Beispiel, dass bisher bekannte Angaben im Fahrzeugbrief in den Teil I - Fahrzeugbrief - nicht übernommen werden. So ist zum Beispiel nur noch eine Reifengröße einzutragen. Dürfen andere Reifen und Reifengrößen verwendet werden, so sind die Betriebserlaubnis oder die EG-Typengenehmigung für das Fahrzeug mitzuführen.

Soviel zum Abbau der Bürokratie....

Chrom

ich wollte grade sagen da ist einem aber wirklich nicht geholfen. sollen sie ne chipkarte einführen. da wird alles drauf eingetragen. wenn man was neues eintragen will muß man nur die karte per kartenschreiber erweitern und bums hat man alles. die grünen haben einen kartenleser im auto und können so alles kontrollieren. mir wäre Platztechnisch in der Geldbörse geholfen und das eintragen kostet nich mehr so viel verwaltungsgebühren.

@ chrom666

Danke für den Bürkokrischen Kauderwelsch. Kapiert hab ich leider fast nichts, oder doch?

Da steht doch drin, das z.B. andere Reifengrössen nicht drin sind und man deshalb ein Gutachten mitführen muss. Jetzt gibt es aber Leute wie mich, die sich Sachen für die sie kein Gutachten haben einfach eintragen lassen. Ist zwar nicht ganz einfach, geht aber alles. Was machen jetzt solche Leute?

Aktuelles Beispiel: Hab mir im Sommer fürs Auto Alu-Felgen (ohne Gutachten etc.) für viel Geld + Stress eintragen lassen, damit ich die legal fahren darf. Jetzt stehen sie im Schein drin. Falls ich jetzt mal neue Zulassungspapiere bekomme werden diese Eintragungen ja nicht übernommen (wenn ich es richtig verstanden habe). Gutachten hab ich aber keins.

P.S.: Mein Schrauberkumpel mit Werkstatt direkt neben der Zulassungsstelle sagte mir, das der alte Brief eingezogen wird. Wenn man so Eintragungen hat, soll man sich auf jedenfall vorher eine Kopie machen und die den Scheriffs dann zeigen. Den Brief gibt die Zulassungsstelle auch nicht "entwertet" zurück. Hab ihn extra nochmals gefragt nach Deinem Posting. Oder händelt das jede Behörde wie sie denkt das es richtig ist (Ermessensspielraum)?

Zum angeblich nicht zurückzuerhaltenden alten Brief bei der Erteilung der neuen Papiere:

Wen es interessiert, der sollte sich mal die neue Ausgabe der "Oldtimer-Markt 10/2005" besorgen bzw. im Supermarkt mal reinschauen.

Da steht u. a. in dem sehr ausführlichen Artikel:

Der Oberregierungsrat des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums hat dem Bundesverkehrministerium vorgeschlagen, den Haltern bei der Umschreibung generell den alten, entwerteten KFZ-Brief auszuhändigen, um ihnen ein Dokument an die Hand zu geben (im Zusammenhang mit Sondereintragungen angesprochen).

Ratschläge sind dort weiterhin:

Kopieren des alten KFZ-Briefes; darauf achten, dass die größte mögliche Reifengröße eingetragen wird; Bestehen auf der Herausgabe des alten, entwerteten Briefs, da er persönliches Eigentum des Halters ist.

@chaoschemiker

also wie das letztendlich in der Praxis gehandhabt wird weiß ich auch nicht, vermutlich erstmal unklarheiten bei allen Beteiligten, wie bei so vielen neuen EU-Standards.

Ne Kopie vom alten Brief zu machen ist sicher keine blöde Idee, aber ein Dokument ist so eine Kopie nicht. Wenn man den alten Brief behalten darf ist der zwar ein Dokument, aber ein ungültiges.

Zur Reifenfrage (gilt nich nur für Reifen, aber wozu den ohnehin koplizierten Bürokratieblödsinn durch neue Beispiele noch komplizierter machen):

Wenn in deinen neuen Papieren, also in Teil I, die orginalreifen eingetragen hast und machst neue drauf ist alles wie bisher. Auf zum Gutachter, der gibt ein (hoffentlich positives) Gutachten ab und erteilt eine Betriebserlaubnis. Nur wird das dann nicht mehr eingetragen sondern du bekommst einen Zettel der das bescheinigt. Den musst du dann mitführen.

Keine Ahnung wie lange es dauern wird bis die Trachtenträger keine Lust mehr haben ganze Aktenordner voller BE's, ABE's, Teilegutachten und Außnahmegenemigungen zu studieren...

Chrom

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