TÜV-Fragen

VW Golf 3 (1H)

Moin,

lauf ich heute an mein Auto hin, hängt da ein Knöllchen dran - Mangel erkannt:
TÜV seit 09/11 abgelaufen. Im gewissen, dass ich das Auto im Frühjahr 11
mit neuem TÜV gekauft habe, gleich hinten draufgeschaut: Verdammt, die haben Recht!

Naja, wieder erwarten ist nur eine geringe Geldbuße fällig, jetzt hab ich aber Hektik mit dem TÜV.

Der Schweller vorne links ist gut offen. Jetzt habe ich gesehen, dass es Reparaturbleche bei eBay gibt, und die nicht all zu teuer sind. Ist das wirklich das einzige, was ich da neu brauche? Die sehen so schwach aus..oder ist da etwa noch etwas drunter?

Desweiteren hat die Frontscheibe auf der Fahrerseite unten im Eck einen Riss, ca. 10 cm Länge von Kante zu Kante. Der ist wirklich sehr im Eck und von innen nicht sichtbar, da er soweit unten sitzt. Inwiefern ist sowas TÜV-Relevant?

Könnt ihr mir sagen, was ich auf jeden Fall selbst schonmal überprüfen kann, obs für den TÜV passt, bzw. auf was ihr so schaut?

Jetzt war ich vorhin kurz in der Werkstatt, und hab das mit dem Knöllchen erzählt. Der ist in der Werkstatt alleine und hat immer mega viel Arbeit, so schnell passt das mit den Schwellern einfach nicht rein. Die Polizei will aber in 2 Wochen schon ne Überprüfungsdingens zugeschickt bekommen. Jetzt meine er, dass er einfach am Freitag den TÜV-Mann, der zu ihm in die Werkstatt kommt, drüber schauen lässt, und der den durchfallen lässt, und ne Mängelliste erstellt, und dass dieser Wisch dann für die Polizei reicht, und wir somit 4 Wochen Zeit gewinnen. Kennt sich jemand damit aus, und kann was dazu sagen, ob das stimmt? Die Nachüberprüfung kostet dann halt 14 Euro nochmal, aber das wäre es mir wert. Kann ich dann in denen 4 Wochen zwischen Mängelfeststellung und NAchprüfung mit dem AUto fahren?

beste Grüße und vielen vielen Dank,

sandkastenchef

Beste Antwort im Thema

Deine Frontscheibe ist gerissen, Dein Schweller hat sichtbare Löcher und du hast den TÜV 5 Monate überzogen......

haste mal genau gelesen was auf dem Zettel von der Rennleitung steht... innerhalb von zwei Wochen beheben und nachweisen nicht mal einfach zum TÜV fahren und Mängelkarte geben lassen und 4 Wochen rausschlagen , Dein Auto hat schwere Mängel und wenn der TÜV Mensch nen schlechten Tag hat dann heisst das Zwansstillegung. Mit was für nem Haufen bist Du unterwegs?

Junge auf welchem Planeten wohnst Du?

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Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von zafirafan1410


dazu gibt man doch nicht auch noch Tipps 🙄😕

Nur 18 Jahre Zahlmeister???😁(Betrifft Deine Fußnote)

mindestens 😉 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von zafirafan1410



Zitat:

Original geschrieben von quali


Nur 18 Jahre Zahlmeister???😁(Betrifft Deine Fußnote)

mindestens 😉 😁 😁 😁

Im schlimmsten Fall:...."Bis daß der Tod uns scheidet"😁🙄

moinsen .....

ich habe auch mal eine frage wollte nicht deswegen noch ein thema anfangen !!!

ich hab seid dem 5-12 keinen tüv mehr hab es einfach nicht mitbekommen bis mich gestern ein bekannter drauf aufmerksam gemacht hat.... habe heute gleich einen termin zum mittwoch gemacht .....

nun meine frage an euch kann ich jetzt vom tüv her eine geld strafe oder sonstiges erwarten ?

Zitat:

Original geschrieben von Streetracer500


moinsen .....

ich habe auch mal eine frage wollte nicht deswegen noch ein thema anfangen !!!

ich hab seid dem 5-12 keinen tüv mehr hab es einfach nicht mitbekommen bis mich gestern ein bekannter drauf aufmerksam gemacht hat.... habe heute gleich einen termin zum mittwoch gemacht .....

nun meine frage an euch kann ich jetzt vom tüv her eine geld strafe oder sonstiges erwarten ?

Da du mehr als 2 Monate deinen Tüv Überzogen hast, wirst du wohl in einer "Vertieften Prüfung" müssen, diese wird mit ca. 20% der Normalen HU-Gebühren zusätzlich berechnet.

Gruß MOEDDA

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kann sein das du mehr zahlen musst 4 Monate sind aber schon echt hart.

ja ich weis 4 monate ist schon hart .... mal sehn vllt kann ich mit denn reden weil ich nur alle 2 wochen zuhause bin weil ich montage arbeiter bin..... na mal sehn was auf mich zukommt .... ich werde euch am mittwoch bericht erstatten ....

danke für eure antwort

Ich kann 13 Monate bieten 😁

Fahrzeug war der Wagen der Mutter eines Studienkollegen und wir sind damit nach Italien gefahren, wo wir dann bemerkt haben das das "Pickerl" eben 13 Monate abgelaufen war.... Zum Glück in Italien nicht gestoppt worden aber dafür dann in Kärnten - waren nette 130€ für den Fahrer und nochmal mehr für den Halter.
Allerdings mit 25 Monaten trotzdem noch kürzer als 28 Monaten zwischen den Terminen.

Zitat:

Original geschrieben von itasuomessa


waren nette 130€ für den Fahrer und nochmal mehr für den Halter.

Wie ist das eigentlich... Wenn der Halter den Wagen fährt... Zahlt er dann nur einmal?!

Nö, auch zweimal, man zahlt als Fahrer und Halter selbst wenn man beides ist.

Als Fahrer weil es seine Pflicht ist den Wagen vor Fahrtantritt zu untersuchen und als Halter nochmal weil der dafür zu sorgen hat das alles OK ist.

Geht sogar nach Einkommen, daher waren die 130€ des Fahrers noch verhältnismässig billig weil er Student war. Den Vater meines anderen Mitstudenten auf den der Wagen zugelassen war kam es nochmal ordentlich teurer, da Apotheker.

Zitat:

Original geschrieben von itasuomessa


Ich kann 13 Monate bieten 😁

pffff! ich hab jetzt im oktober 2 jahre drüber 😉 ok der karren steht auch schon 3 jahre nur in der werkstatt rum 😉 es bleibt aber bei den 20% "aufschlag".

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