TÜV/ Einzelabnahmen/ Eintragungen

Opel Vectra C

Ich hab da mal so ein paar allgemeine Fragen zu TÜV/ Einzelabnahmen/ Eintragungen.

Angenommen ich plane mir ein paar Felgen zu kaufen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben. Dann muss ich die doch via Einzelabnahme beim TÜV abnehmen lassen oder?
Wenn das geschafft ist dann noch zur Zulassungsstelle. Jetzt kommt Frage 2. 😕

Ist es war das Eintragungen nur noch in die Zulassung Teil 1 eingetragen werden, oder benötige ich zwingend auch Teil 2.
Teil 2 liegt bei mir nämlich bei der Bank, deshalb frage ich.

Schon mal Danke für eure Antworten.

21 Antworten

Bei der Carpenter_Venne beschriebenen Eintragung lag ein Teilegutachten für das Anbauteil (Felgen ...) für sein Fahrzeug vor. Daher war es eine normale Abnahme, diese kann eingetragen werden. "Bei nächster Gelegenheit", so stehts auch im Gutachten!
z.B. Alufelgen auf Vectra C, die nicht der Originalgröße entsprechen, jedoch ein Teilegutachten für Vectra C haben

Wenn man jedoch kein Teilegutachten oder eine ABE für das Anbauteil hat indem auch der Fahrzeugtyp genannt ist, wird es eine Einzelabnahme. Diese und so steht es auch im Gutachten, muss schnellstmöglich eingetragen werden.
z.B: Alufelgen mit Lochkreisadaption auf Vectra C, die nur ein Teilegutachten für den Passat haben

Zitat:

Original geschrieben von Ralle_82


kommt das vielleicht darauf an, was ich eintrage???

Meint ihr, dass mirder TÜV/Dekra vorab schon sagen kann, ob der Schein reicht oder doch mit Brief.

TÜV/Dekra können dir auch jeden Fall sagen, was nötig ist!

Was willst du denn überhaupt abnehmen lassen? Welche Unterlagen hast du dafür?

Zitat:

Original geschrieben von phil*eiven


Bei der Carpenter_Venne beschriebenen Eintragung lag ein Teilegutachten für das Anbauteil (Felgen ...) für sein Fahrzeug vor. Daher war es eine normale Abnahme, diese kann eingetragen werden. "Bei nächster Gelegenheit", so stehts auch im Gutachten!
z.B. Alufelgen auf Vectra C, die nicht der Originalgröße entsprechen, jedoch ein Teilegutachten für Vectra C haben

Wenn man jedoch kein Teilegutachten oder eine ABE für das Anbauteil hat indem auch der Fahrzeugtyp genannt ist, wird es eine Einzelabnahme. Diese und so steht es auch im Gutachten, muss schnellstmöglich eingetragen werden.
z.B: Alufelgen mit Lochkreisadaption auf Vectra C, die nur ein Teilegutachten für den Passat haben

Ach so ist das. Na ja, das wusste ich nicht.

Ich dachte es wäre ne Einzelabnahme gewesen, da ich ja die Felgen nicht auf ein Fahrzeug mit Serienfahrwerk geschraubt habe.

So stehts doch im Gutachten oder nicht?

Dazu noch Distanzscheiben. Also musste der Prüfer genau die Freigängigkeit in Verbindung mit dem Fahrwerk usw. prüfen...

Also lag für diese Kombination auch kein Gutachten vor, oder wie ist das?

Zitat:

Original geschrieben von Carpenter_Venne



Ich dachte es wäre ne Einzelabnahme gewesen, da ich ja die Felgen nicht auf ein Fahrzeug mit Serienfahrwerk geschraubt habe.
So stehts doch im Gutachten oder nicht?
Dazu noch Distanzscheiben. Also musste der Prüfer genau die Freigängigkeit in Verbindung mit dem Fahrwerk usw. prüfen...
Also lag für diese Kombination auch kein Gutachten vor, oder wie ist das?

Hattest du für Felgen und Fahrwerk ein TeileGutachten für deinen Fahrzeugtyp? Dann wären es keine Einzelabnahme!

Die Freigängigkeit muss und wird bei jeder Abnahme geprüft, dementsprechend auch die Kombi mit vorhandenen Anbauten....

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Ja, hatte ich.
OK, dann hab ich mal nix gesagt... 😁

Man lernt ja nie aus... 😉

Daß der Brief bei der Bank liegt, ist gar kein Problem.
Du ruft die Bank an und sagst denen, sie sollen den Brief an die Zulassungsstelle schicken.
Nach ein paar Tagen ruft Du bei der Zulassungsstelle an, ob Dein Brief schon eingegangen ist.
Wenn ja, gehst Du zur Zulassungsstelle und sagst auf die Frage nach dem Brief, das die Bank xy den geschickt hat.
Die Änderung wird dann ganz normal in Brief und Schein vorgenommen.
Die Zulassungsstelle schickt den Brief nach Änderung wieder an die Bank zurück.
Du bekommst den Brief höchstens aus der Ferne zu sehen.
Der einzige Nachteil (außer der Wartezeit, bis der Brief da ist) ist, daß Du die Zusendung durch deine Bank sowie die Aufbewahrung und Rücksendung durch die Zulassungsstelle bezahlen mußt.
Bei mir waren es 10,00 EUR für die Bank (Kontoeinzug mit nächster Rate) und 15,60 EUR für die Zulassungsstelle (zu bezahlen mit Eintragungsgebühr).
Anmerkung: Läßt Du keine Eintragung vornehmen, fordert die Bank den Brief nach einer gewissen Zeit (bei mir wären es 3 Wochen gewesen) von der Zulassungsstelle wieder zurück.

Zitat:

Original geschrieben von phil*eiven



Zitat:

Original geschrieben von Carpenter_Venne



Ich dachte es wäre ne Einzelabnahme gewesen, da ich ja die Felgen nicht auf ein Fahrzeug mit Serienfahrwerk geschraubt habe.
So stehts doch im Gutachten oder nicht?
Dazu noch Distanzscheiben. Also musste der Prüfer genau die Freigängigkeit in Verbindung mit dem Fahrwerk usw. prüfen...
Also lag für diese Kombination auch kein Gutachten vor, oder wie ist das?
Hattest du für Felgen und Fahrwerk ein TeileGutachten für deinen Fahrzeugtyp? Dann wären es keine Einzelabnahme!
Die Freigängigkeit muss und wird bei jeder Abnahme geprüft, dementsprechend auch die Kombi mit vorhandenen Anbauten....

Ganz so einfach ist es auch nicht!

Bei Mehrfachänderungen (z.B.Felgen, Federn, Distanzscheiben) ist in der Regel eine Einzelabnahme erforderlich, da sich das jeweilige Teilegutachten immer nur auf das einzelne Teil und den Serienzustand beruft und es oft noch den kleinen aber wichtigen Satz beinhaltet: "Bei Verwendung anderer ...z.B. Räder... ist gesondert zu begutachten!" - bedeutet Einzelabnahme.

Sind im Teilegutachten andere mögliche Änderungen aufgeführt, dann ist es eine "einfache" Anbauabnahme.

Ob die Anderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich, zurückgestellt oder überhaupt nötig ist, steht übrigens auch im Teilegutachten. Bei Einzelabnahmen ist immer unverzügliche Berichtigung angesagt.

Mfg

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