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Nochmal: Eintragung Fahrzeugschein/Reifengröße

Themenstarteram 28. September 2008 um 10:17

Hallo!

Ich bin recht neu hier und wollte mich kurz mal vorstellen.

Seit Dienstag fahre ich (nach einem katastrophalen Audi A4 Avant) einen Vectra C Caravan 1,9 CDTI mit 110KW und ausreichend Schnickschnack... Es kann nur besser werden :)

Im Moment bin ich noch recht zufrieden mit dem Gefährt!

So, zu meiner eigentlichen Frage:

(ich habe dazu auch schon einige Threads gelesen, aber irgendwie fehlt mir da immernoch ne definitive Antwort)

Am Mittwoch bin ich von der Zulassungsstelle nach Hause gekommen und habe dann festgestellt, dass nur eine Reifengröße im Schein vermerkt wurde - 205/55/16.

Tja, nur dass ich eben den Vectra mit den original 17" Felgen habe mit 215/50/17. (205 werden die Winterreifen - naja schonmal was...)

1. Muss ich das mit den 215/50/17 nachtragen lassen (225/45/17 hätt ich auch gerne noch, da deutlich günstiger)?

2. Wenn NEIN - Muss ich für die Rennleitung o.ä. irgendeinen anderen Schrieb dabeihaben (z.B. Opel Reifenfreigabe)

3. Wie verhält sich das mit der Rennleitung im AUSLAND - Ich denke da vor allem so an unsere österreichischen Nachbarn.

GRuß

Mr.Villager

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13 Antworten

Hi,

bei mir wollte der TüV erstmal die Plakette nicht kleben, da weder im NEUEN Fahrzeugschein noch in seinem Programm die 225 / 45 / 17 nicht eingetragen waren! Aber durch ein gutachten was ich schnell beim FOH geholt habe, hat er sie dann geklebt! Wo meine Felgen samt Reifenfreigaben standen! Er sagte ich sollte diese dann doch bitte mitführen damit die Grünen keine Probs machen!

Sein Programm sagte ihm das 195, 205 und 215 freigegeben sind für das Fahrzeug und hätten keine Probleme gemacht.

Bei Serienfelgen machen die Grünen eigentlich nie Probleme, da sie nicht jedes Fahrzeug kennen können!

Und die wissen auch das im neuen Fahrzeugschein nicht alle freigaben stehen! Da brauchst du dir keinen Kopf machen!

Die sind in der Beweispflicht das du diese Reifen nicht fahren darfst (was ja nicht der fall ist).

Gruß Benny

HI!

 

Zusätzlich, zu der im Schein eingetragnen Größe, darfst du alles fahren, was im Serienreifenkatalog von Opel steht.

 

http://www.opel.de/res/download/pdf/serienreifen-katalog.pdf

 

225/45 R17 sind also kein Problem. Werd ich mir nächstes Jahr auch holen. Min. 20 Euro billiger pro Reifen als 215/50 R17 ;)

 

 

Gruß Kater

 

Themenstarteram 28. September 2008 um 17:33

Hallo,

Danke für die schnellen Antworten!

@Kitekater

Das mitm Serienreifenkatalog ist klar. Hab ich in Kopie, passend zu meinem KFZ, vorsichtshalber immer im Auto.

Und hast Recht - 20Euro günstiger pro Reifen reichen bei den meisten Reifen nicht - teils auch 35€ Ersparnis bei 225/45/17. Ich hoffe nur, dass der Reifen dann auf einer 7" breiten Felge nicht allzu doof aussieht.

@blueXtreme

Jo, Beweispflicht liegt in Deutschland bei den Agenten in Grün. Denen würde vermutlich auch die Kopie des Serienreifenkataloges ausreichen...

ABER weiss jemand wie das im Ausland gehandhabt wird??? Hab da im Moment noch diverse Bedenken...

Gruß

Mr.Villager

Dieser Serienreifenkatalog hat meinem TüV-Prüfer NUR gereicht, weil er damit beim TüV Hessen anrufen konnte und sich erkundigt hat.

Es gibt für die Felgen wohl noch ein anderes Gutachten das die 225 / 45 / 17 expliziet freigibt.

Fand es selber sehr komisch! Da ich das Fahrzeug von Opel so gekauft habe!

Gruß Benny

Themenstarteram 29. September 2008 um 23:16

Danke für die Antworten.

Hm, ich werd wohl doch nochmal zum FOH fahren... Vielleicht kann mir der etwas ausdrucken, was dann auch Bestand hat.

Kann mich dazu ja nochmal melden - vermutlich nicht vor Donnerstag.

GRuß

Mr.Villager

Man muss auch das Modelljahr unterscheiden. Bei den ersten Modelljahren waren die 225/45 R17 werkseitig nur bei den V6 montiert. Kann mir daher durchaus vorstellen, dass sie nicht in der ursprünglichen Betriebserlaubnis beim allen Modellen hinterlegt ist (d.h. beim KBA eingetragen ist). Da gab es sicherlich, wie erwähnt, zusätzliche Gutachten. Spätere Motorisierungen und Fahrgestellnummern haben andere BEs und da sind sie wohl drin.

Fazit: Alle Vectra C1 & C2 dürfen die 225/45 R17 fahren. Bei den einen stehen sie automatisch in der BE mit drin, bei anderen wird es durch ein Zusatzgutachten abgedeckt.

Zitat:

Original geschrieben von MrVillager

@blueXtreme

Jo, Beweispflicht liegt in Deutschland bei den Agenten in Grün.

Ist das so wirklich richtig? Mein Kenntnisstand ist ein anderer: Ist ein Reifen nicht in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges hinterlegt (und diese Datenbank ist alles, worauf die Polizei im Zweifel Zugriff hat), liegt die Beweispflicht beim Halter. Kann er dieser nicht nachkommen, zahlt er auf jedenfall die Kosten der Maßnahme (Vorführung beim TüV usw.), auch wenn sich rausstellt, dass alles in Ordnung ist

Da dies als langjähriger Vectrafahrer ( A, B seit Mai C) mein erster Beitrag hier ist, erst einmal ein Hallo in die große "Vectra Runde"

nachdem ich mir im Mai den Vectra C (Facelift - gebraucht vom FOH) gekauft habe, war ich erstmal genauso verunsichert was den Eintrag der Bereifung in den Papieren anbelangt. Bei mir sind auch als Standard die 205er eingetragen, ausgerüstet war er allerdings beim Kauf mit 195 er (Stahlfelge - nun für Winterreifen, ALU u. Breiter folgt im Frühjahr).

Meine Erkundigungen haben mich zu folgendem Ergebnis geführt:

Bei allen Fahrzeugen die seit Oktober 2006 zugelassen wurden, müssen nicht mehr alle vom Hersteller zugelassenen Rad/Reifenkombinationen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden, es dürfen alle in der COC / EWG- Übereinstimmungsbescheinigung ( ist Bestandteil der Betriebserlaubnis) aufgeführten Rad- / Reifenkombinationen ohne weitere Eintragung montiert werden!

Wenn man bei Polizeikontrollen auf Nummer sicher gehen will, KANN man ja diese Bescheinigung (eine Kopie davon) in das Handschuhfach legen

Viele Grüße

Sorry, da hat sich bei meinem Beitrag doch gleich der Fehlerteufel eingeschlichen:

 

Es muss natürlich heißen:Bei allen Fahrzeuge die ab Oktober 2005 erstmals zugelassen wurden.....

Ist richtig so und eine Kopie (nicht das Original) der COC gehört ins Handschuhfach!

MfG, Stef

Themenstarteram 1. Oktober 2008 um 3:01

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Zitat:

Original geschrieben von MrVillager

@blueXtreme

Jo, Beweispflicht liegt in Deutschland bei den Agenten in Grün.

Ist das so wirklich richtig? Mein Kenntnisstand ist ein anderer: Ist ein Reifen nicht in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges hinterlegt (und diese Datenbank ist alles, worauf die Polizei im Zweifel Zugriff hat), liegt die Beweispflicht beim Halter. Kann er dieser nicht nachkommen, zahlt er auf jedenfall die Kosten der Maßnahme (Vorführung beim TüV usw.), auch wenn sich rausstellt, dass alles in Ordnung ist

Hmm, ich habe extra bei nem Polizisten (es waren 3 :)) nachgefragt, wie da die Sachlage ist. Der/die sagten mir, dass die Beweislage bei der Polizei liegt...

Die Antwort muss natürlich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein... Soll ja auch ne gewisse Fehlbarkeit bei der Polizei geben. *hehe*

Und zu COC (hab ich echt gesagt noch nie gehört):

Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Ausdruck des Serienreifenkataloges von Opel bzw. des Schriebs vom TÜV Hessen (die Seite mit dem korrekt zugeordneten PKW sollte dann ja wohl genügen) NICHT ausreicht?!

So eine COC bekomm ich dann vermutlich beim FOH?! ...vermutlich gegen Barzahlung....

@ MrVillager

Hallo !

wenn ich richtig informiert bin, ist diese COC / EWG- Übereinstimmungsbescheinigung ( ein 4-Seitiges A5 Faltblatt mit sämtlichen Fahrzeugdaten, von Hersteller über FahrgestellNr bis Abgasdaten) erst seit Erstzulassung 10/2005 Bestandteil der Zulassungspapiere. Ob man eine solche Bescheinigung für "ältere" Fahrzeuge vom Hersteller erhalten kann, müsste man sich mal erkundigen - würde sicherlich noch mehr Leute interessieren.

Ob ein Ausdruck des Serienreifenkataloges ( evtl. Seite 1-4 & Modell) von Opel & TÜV-Hessen bei einer Polizeikontrolle ausreicht, hängt wahrscheinlich vom kontrollierenden Beamten ab..... - eigentlich sollte auch die ABE des Felgenherstellers genügen da hier alle zugelassenen Reifengrößen vermerkt sind.

Themenstarteram 2. Oktober 2008 um 19:17

Äh... ich habe das Auto seit ca. 10 Tagen...

Erstzulassung ist der 30.01.2008... Es solle somit also eine COC Bescheinigung dabei gewesen sein (beim Kauf).

Leider wurde nichts derartiges ausgehändigt. Da ich von so einer Bescheinigung auch noch nichts gehört hatte, habe ich natürlich auch nicht nachgefragt.

Was sollte/kann man da jetzt machen?

Ich werde mich auf jedenfall nochmal an den Händler wenden, der das als OPEL Händler meineserachtens doch hätte wissen müssen.

Ist der Händler eigentlich verpflichtet mir diese Bescheinigung mit zu geben? Es handelt sich ja schliesslich um einen Teil der Betriebserlaubnis.

In "meiner" Opelwerkstatt wurde mir übrigens nur ein Ausdruck vom TÜV Hessen in die Hand gedrückt, mit den Worten: Das sollte bei einer Kontrolle genügen!

Leider bezweifel ich das enorm. V.a. bei Kontrollen in Österreich und Frankreich

Auf das "Nicht erhalten" der COC Bescheinigung wurde trotz Nachfrage nicht weiter eingegangen?!

Gruß

Mr.Villager

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