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Tüv eintragung,

Themenstarteram 12. April 2007 um 19:38

Hallo,

ich habe beim Tüv meine Federn und Felgen eintragen lassen und am ende son Din A4 Zettel bekommen.

Wie lange habe ich denn nun Zeit meine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern zu lassen? Habe mal was von 18 Monaten gehört. Danach muß man die Sache wiederholen.

In der Suche habe ich nichts gefunden, habe aber auch nicht die Zeit da stundenlang zu suchen.

MFG

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14 Antworten
am 12. April 2007 um 19:44

Hallo,

ich habe damals auch bei meinen alten 2er Golf mein Sportfahrwerk eintragen lassen und mir wurde gesagt das ich das nicht unbedingt in den Fahrzeugschein/brief eintragen lassen muss.

Und das hab ich auch nie gemacht und es hat sich auch keiner beschwert (Polizei/TÜV).

Aber ein Anruf beim TÜV sollte gewissheit bringen.

Brauchst du garnicht zwingend eintragen lassen, erst bei nächster Befassung z.B. Ummeldung, Neuanmeldung etc.

müsste aber auch irgendwo auf dem Abnahmeprotokoll draufstehen!

Die Abnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig!

Die 18 Monate, das war mal wenn man sein Auto abgemeldet hatte und über die Zeit drüber war musste der Wagen ne Vollabnahme bekommen!

Das gibt es aber auch nicht mehr, jetzt ist die zeit bis auf 7 Jahre verlängert worden!

am 12. April 2007 um 19:46

Steht drauf, meistens bei der nächsten Befassung.

 

Mir ham sie letzte Woche beide Nummernschilder gaklaut, da musste alles neu gemacht werden und auch bei der Gegenheit mussten die Abnahmen mit rein. 95€ hat mich der Spass gesamt gekostet :(

Themenstarteram 12. April 2007 um 22:34

@ lemetco :

weißt du das genau? Weil der Prüfer meine nach 18 Monaten ist das nicht mehr gültig.

MFG

Ja, ziemlicg genau, schau mal auf der Abnahmebescheinigung nach, da müsste es draufstehen" Bei nächster Befassung" also bei mir steht es auf jeder bescheinigung mit drauf, ob Dekra oder Tüv!

am 13. April 2007 um 5:40

Also bei meonem Motorrad wurde die Drosselung entfernt und dies musste dann auch TÜV angenommen werden. Ich habe dann auch so einen schein bekommen wo drauf steht das sie nun entdrosselt ist aber ich musste das in meinen schein eintragen lassen ( habe einen neuen bekommen)

Wurde mir vom TÜV so gesagt das ich es machen muss!

Leistungssteigerungen müssen der KFZ-Meldestelle sofort zur Kenntnis gebracht werden. Zubehör wie Fahrwerk, Reifen etc. erst bei der nächsten "Ummeldung"

Themenstarteram 13. April 2007 um 18:28

Ja, bei mir Steht drin " Bei nächster Befassung" sind die Papiere zu ändern. Das ist dann wohl Auslegungssache. Macht mich nur Stuzig weil der vom TÜV meinte nach 18 Monaten ist es nicht mehr gültig.

Und eigentlich sollte er es ja wissen.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von Neukircher

Macht mich nur Stuzig weil der vom TÜV meinte nach 18 Monaten ist es nicht mehr gültig.

Und eigentlich sollte er es ja wissen.

MFG

Das ist Quatsch und auch keine Auslegungssache, es steht drinne bei nächster Befassung und Punkt.

Es gibt viel Tüv Prüfer die sich wichtig machen wollen und dummes zeug labern, habs selber oft genug erlebt.

Mir hat der Dekra mann auf die frage "Ob ich das jetzt eintargen lassen muss" geantwortet das die Abnahmebeschei nigung solange gültig ist, bis sich das SVA das nächste mal mit dem Wagen befasst.

Themenstarteram 13. April 2007 um 18:43

OK, dann weiß ich jetzt bescheid. Danke für die Infos.

MFG

am 13. April 2007 um 19:20

Ich möchte auch mal meine letzte Erfahrung mit dem TÜV loswerden:

2005 habe ich meine Tieferlegung eintragen lassen.

2006 kamen neue Felgen/Reifen dazu. Für beide Sachen erhielt ich die Prüfbescheinigung wo unten drauf stand:"Änderung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit...".

Soweit so gut, hat niemand etwas beanstandet, weder bei Polizeikontrollen oder HU/AU.

Vor 3 Wochen ließ ich meine Spurplatten per Einzelabnahme eintragen. Der Prüfer meinte das die o.g. Sachen in den Fahrzeugschein gehören, und ich seit 2 Jahren ohne Betriebserlaubnis fahren würde. Da war ich erstmal baff. Er wollte sich auch nicht umstimmen lassen und hat auf dem Prüfbericht für die Spurplatten vermerkt, das alle Änderungen umgehend in den Fahrzeugpapieren zu vermerken sind (inkl. der o.g. Änderungen).

Habe jetzt alles im Schein stehen, bevor mir noch jemand ans Bein pinkelt. (musste auch bloss 2 Stunden beim Landkreis warten)

Hat der Prüfer Recht gehabt oder hat er nur keine Ahnung?

mfg awo

am 13. April 2007 um 19:27

Ich denke der Prüfer den du erwischt hattest, hatte einfach keinen Plan...

Ich habe noch nie ein Teil in den Schein eintragen lassen und bislang waren alle (Polizei, TÜV, Dekra, ...) mit den Bescheinigungen der Eintragungen zufrieden...

eine sofortige Eintragung der ist nur im Fall des erlöschen der ABE, also ein §19.2 Fall

die Sachen mit Teilegutachten also §19.3 werden in der Regel erst wie bereits geschrieben bei nächster Befassung, das Gutachten behält unbegrenzt Gültigkeit.

Es gibt aber auch §19.3 Fälle, wo soft die Eintragung / Änderung der Papiere gewordert wird.

Diese sind:

steuerrechtliche, Versicherungstechnische (Drosselung/Leistungssteigerungen) oder führerscheintechnische Änderungen (Drosselung oder Entdrosselung beim Krad) wenn man z.B. nun das Krad offen waren darf!

Man kann sich merken, immer dann wenn Kohle im Spiel ist muss man zum Amt!

Das wichtige dabei ist, ihr werdet nicht von der Pflicht des Mitführens des Teilegutachtens nach der Abnahme freigestellt, also auch wenn es beim "TÜV" ingetragen wurde, ihr müsst das Teilegutachten weiterhin mitführen!

Alleine dafür wichtig, wenn neue Eintragungen kommen, die sich gegenseitig nicht vertragen.

z.B. ein gedrosseltes Krad, bekommt ein Windschild (im TG steht nur bis 25kW) dann bekommt ihr den großen Lappen, Mopped auf machen = Windschild abbauen!

Zitat:

Original geschrieben von vwdjawo

....Hat der Prüfer Recht gehabt oder hat er nur keine Ahnung?

mfg awo

also er hat in soweit recht, wenn die Platten per 19.2 abgenommen wurden, und davor nur, wenn die Gutachten das vorschreiben, es gibt eine Matrix wonach man geht, wie Teile sich gegenseitig beeinflussen, Räder/Reifen und Tieferlegung tun dies, also ist es wenn die Gutachten das ebenfalls sagen ein 19.2 Teil und kein 19.3 Fall, also etwas für einen aaS. Man muss sich die Sache aber immer im Einzelfall anschauen, so kann man das nicht direkt sagen!

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