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TÜV durchgefallen, weiterfahren?

Hallo zusammen,

mein Auto hat den Tüv nicht überstanden. Nichts schlimmes aber die Reparatur ist relativ teuer und dazu kommen ein paar andere Reparaturen und Ausgaben (Ölwechsel, Zahnrieme usw…). Also alles zusammen gerechnet wird es so teuer, dass ich ernsthaft überlege, das Auto zu wechseln. Da um ein gutes gebrauchtes zu finden brauche ich etwas Zeit, würde ich jetzt einfach weiterfahren bis ich ein gutes Angebot finde. Das könnte eventuell auch 3-4 Monate dauern. In diesen 3-4 Monaten riskiere ich nur ein Bussgeld von 15€ wegen überzogene Frist, richtig? Egal, ob ich zur HU schon war oder nicht. Kann mir das jemand Bestätigen?

Übrigens, die festgestellten Mängel sind nicht so schlimm, dass es unsicher wäre weiterzufahren, sonst würde ich es nicht tun.

Beste Antwort im Thema

...ich würde in so einem Fall eher meiner eigenen Einschätzung folgen als dem Urteil von irgendeinem dahergelaufenen Prüfer. Wäre es meinem eigenen Urteil nach vertretbar würde ich den HU-Bericht sicher verwahren (nicht im Auto!) und das Auto weiterfahren, basta.

Dabei immer peinlichste genau darauf achten, dass sonst alles i.O. ist z.B. immer schön eisfrei kratzen oder keine irgendwelche anderen "Harakiri-Aktionen", welche die Cops zu einer Kontrolle verleiten könnten... und auch fahrtechnisch immer schön strikt nach StVO.

Wenn man sich anguckt, welche Pillepalle-Mängel heutzutage schon ausreichen um ein Auto abzuurteilen... da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Ich hatte das Ganze jetzt z.B. mit einem angeblich massiv ausgeschlagenem Spurstangenkopf... weil mir das ganze spanisch vorgekommen ist hab ich den ausgebauten Spurstangenkopf zerlegt (Gummimanschette runter, Fett rausgewaschen)... selbst nach intensiver Suche habe ich bis jetzt noch kein Spiel gefunden. Wobei so ein Kopf so konstruiert ist, dass da schon gewaltig was passieren muß bis das gefährlich wird... da müßten schon mindestens um die 5 Milimeter Spiel drin sein bis der Kugelkopf aus der Pfanne springt, was mit Sicherheit auch mit deutlichen Geräuschen als Warnung verbunden wäre.

Das und noch weitere Vorkomnisse haben mich inzwischen dazu bewegt diese Leute nicht mehr für ganz voll zu nehmen... und lieber nochmal selbst drüber zu schauen.
Auch das will ich erwähnen... ging auch schon in die andere Richtung, wo meiner Einschätzung nach gefährliche Mängel nicht festgestellt / übersehen wurden.

61 weitere Antworten
61 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. September 2019 um 21:57:51 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 23. September 2019 um 21:01:32 Uhr:


Du brauchst ja niemandem von Deinem TüV Besuch erzählen oder den Bericht herzeigen.
So kannst Du sogar bis zu 2 Monate überziehen bevor das was kostet. (15 € ab dem 3.Monat)
Ich hab das ganz früher vor 25 Jahren auch immer gemacht .
Ja, ich weiss. Ich war ein harter Hund. 🙂

Brauchst nicht erzählen. Nach durchgeführter HU geht der Bericht zum KBA, mit Datum, Uhrzeit und Auch einer mit Mängeln. Kann man schön nachlesen, wegen welchen Mängeln die Plakette verwehrt wurde.

Und sollte die abgelaufene HU auffallen, geht's über eine BU bis zur Entstempelung. In der Summe teurer als ein HU. Und die Mängel sind immer noch nicht behoben.

Gruß M

Ach das ist ja interessant und es wundert mich nicht. Als man damals (vor zwei Jahren) die Fahrzeugakten noch komplett einsehen konnte (heute wegen Datenschutz nicht mehr möglich), standen da so einige interessante Informationen zum Fahrzeug, z. B. wie z. B. auch, ob der (anonymisierte) Halter von seiner Kfz-Versicherung gekündigt wurde und das Fahrzeug ohne VS-Schutz angemeldet ist/war.

Was ist denn das für ein Fahrzeug und welcher Defekt liegt vor das der durch die HU durchgefallen ist?

Wenns ein Fahrzeug am Ende seiner Lebensdauer ist, den einen Monat noch fahren und derweil intensiv suchen. Die Karre dann in den Export geben, wenn den keiner so erwerben will.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 24. September 2019 um 07:44:09 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. September 2019 um 21:57:51 Uhr:


Brauchst nicht erzählen. Nach durchgeführter HU geht der Bericht zum KBA, mit Datum, Uhrzeit und Auch einer mit Mängeln. Kann man schön nachlesen, wegen welchen Mängeln die Plakette verwehrt wurde.

Und sollte die abgelaufene HU auffallen, geht's über eine BU bis zur Entstempelung. In der Summe teurer als ein HU. Und die Mängel sind immer noch nicht behoben.

Gruß M

Ach das ist ja interessant und es wundert mich nicht. Als man damals (vor zwei Jahren) die Fahrzeugakten noch komplett einsehen konnte (heute wegen Datenschutz nicht mehr möglich), standen da so einige interessante Informationen zum Fahrzeug, z. B. wie z. B. auch, ob der (anonymisierte) Halter von seiner Kfz-Versicherung gekündigt wurde und das Fahrzeug ohne VS-Schutz angemeldet ist/war.

Die Übermittlung der HU Daten ist nötig, um i Kfz umzusetzen.
Will doch jeder alles mit dem Smartphone machen und dann Krähen nach Datenschutz.

Gruß M

Vielen Dank an alle für eure Beiträge. Ich habe extra keine genauen Angaben gegeben, mir geht´s nicht um meinen Fall sondern um die allgemeine Frage, für die ich im Forum bisher keine Antwort finden konnte.
Ich versuche zusammenzufassen, was ich jetzt verstanden habe:
- Laut Bußgeldkatalog ist egal, ob der Tüv Termin vergessen oder die neue Plakette wegen Mängel verweigert wurde. Auto hat keine HU also: 15€ ab dem 3. Monat, 25 ab dem 5. usw.

ABER

- Es droht ein Bußgeld wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln (wenn diese entdeckt werden)
- Falls die Mängel zu einem Unfall führen, kriegt man Probleme mit der Versicherung

Beide letzte Pünkte sind allerdings unabhängig von der HU würde ich sagen. Wenn man mit einem unsicheren Fahrzeug unterwegs ist, kann man Probleme kriegen, auch wenn die Plakette ok ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Frello schrieb am 24. September 2019 um 11:34:52 Uhr:


- Es droht ein Bußgeld wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln (wenn diese entdeckt werden)
- Falls die Mängel zu einem Unfall führen, kriegt man Probleme mit der Versicherung

Beide letzte Pünkte sind allerdings unabhängig von der HU würde ich sagen. Wenn man mit einem unsicheren Fahrzeug unterwegs ist, kann man Probleme kriegen, auch wenn die Plakette ok ist.

wobei du dir das jetzt wunderbar zurechtargumentierst... im ersten Fall weißt du es u.U. nicht, im zweiten Fall sehr wohl eben wegen der HU.

Wenn die abgelaufene HU festgestellt wird,dann droht auch die zwangsweise AußerBetriebSetzung, kostenpflichtig versteht sich.also die 15 oder 25 Euro sind nur relevant,wenn nach Feststellung der abgelaufenen HU,diese durchgeführt/bestanden wird.

Ganz ehrlich? Wozu wird hier eigentlich noch sachlich und konstruktiv argumentiert? Mache Leute sind einfach beratungsresistent. Der TE will mit seinem Gefährt ohne HU weiterfahren bis er etwas Neues gefunden hat (und wenn es zum Sankt Nimmerleinstag ist). Er wägt schlicht die Konsequenzen ab.

Ich halte sein Verhalten für höchst fahrlässig, eben weil die Mängel völlig unklar sind, sie haben aber gereicht, dem Fzg. die HU zu verweigern. Soll er machen. Hoffentlich kommt nachher kein Thread: "Unfall mit Auto mit abgelaufener HU - was kann mir passieren?"

Er wird die Mängel besser kennen als wir und das hoffentlich gewissenhaft zu gewichten wissen.
Spekulieren bringt hier nichts, aber wenn wir schon grade dabei sind:

Für die Verweigerung der Plakette genügt heutzutage schon eine defekte Leuchtweitenregulierung!
Und das selbst dann wenn die Schweinewerfer ansonsten völlig korrekt eingestellt und in Ordnung sind.
Und je nach Fahrzeugmodell kann die Reparatur der LWR ganz erheblich ins Geld gehen.
Für ein Gimmick daß manch einer niemals nutzen und nie brauchen wird.
Ja, viele wissen nichtmal was das ist , dass sie Sowas an Bord haben und wie und wann es einzusetzen ist.
Schade daß der TE nicht sagen will welche Mängel wirklich da sind.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 25. September 2019 um 12:38:29 Uhr:


Er wird die Mängel besser kennen als wir und das hoffentlich gewissenhaft zu gewichten wissen.
Spekulieren bringt hier nichts, aber wenn wir schon grade dabei sind:

Für die Verweigerung der Plakette genügt heutzutage schon eine defekte Leuchtweitenregulierung!
Und das selbst dann wenn die Schweinewerfer ansonsten völlig korrekt eingestellt und in Ordnung sind.
Und je nach Fahrzeugmodell kann die Reparatur der LWR ganz erheblich ins Geld gehen.
Für ein Gimmick daß manch einer niemals nutzen und nie brauchen wird.
Ja, viele wissen nichtmal was das ist , dass sie Sowas an Bord haben und wie und wann es einzusetzen ist.
Schade daß der TE nicht sagen will welche Mängel wirklich da sind.

Er schrieb etwas von einer teuren Reparatur, die eigentlich notwendig wäre. Das lässt auf einen nicht geringfügigen Mangel schließen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 25. September 2019 um 12:51:50 Uhr:



Er schrieb etwas von einer teuren Reparatur, die eigentlich notwendig wäre. Das lässt auf einen nicht geringfügigen Mangel schließen.

er schrieb auch von Ölwechsel ^^

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 25. September 2019 um 12:38:29 Uhr:


Für die Verweigerung der Plakette genügt heutzutage schon eine defekte Leuchtweitenregulierung!
Und das selbst dann wenn die Schweinewerfer ansonsten völlig korrekt eingestellt und in Ordnung sind.
Und je nach Fahrzeugmodell kann die Reparatur der LWR ganz erheblich ins Geld gehen.
Für ein Gimmick daß manch einer niemals nutzen und nie brauchen wird.

die LWR ein "Gimmck", dass man "nie braucht"... 🙄

das seh ich aber ganz anders.
Nur weil es dir nicht jeden Tag bewusst ist:
es ist laufend in Funktion und verhindert die Blendung des Gegenverkehrs je nach Beladung. Moderne Fahrzeuge haben sogar extra einen Neigungssensor dafür.
Sehr sinnvoll das Ganze - grad wenn noch Xenon im Spiel ist.
Ich möchte nämlich nicht jeden Tag "zugestrahlt" werden vom Gegenverkehr.
Gut dass das tüv-relevant ist!

Aber klar, OT ... anderes Thema...

Roadrunner, der Ölwechsel wird nicht der Grund sein, wieso Ihm die HU verweigert wurde.
Nur zur Info für Dich. Bei Dir ist man sich ja nicht sicher ob Du es verstehst.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 25. September 2019 um 12:57:06 Uhr:


Roadrunner, der Ölwechsel wird nicht der Grund sein, wieso Ihm die HU verweigert wurde.

hat der Kollege auch wohl nicht so gemeint, siehe ^^

Zitat:

@Bamako schrieb am 24. September 2019 um 06:55:37 Uhr:


Sobald der Prüfer einen (meist ja nicht erst seit gestern) bestehenden Mangel gesehen hat, ist dieser von nun an tödlich. 😁

Nö der war "mit Glück" auch schon vorher tödlich und da es eben Leute gibt die ihr Auto fahren bis es wirklich zum Äußersten kommt, gibt es eben den TÜV um diesen Leuten zu sagen wann Schluss ist.

Ich denke es sollte zum Vorteil aller sein, wenn solche Leute ausgebremst werden.

Auch verstehe ich nicht warum der TE die Mängel nicht einfach angibt, scheinen wohl doch etwas größer, und damit gefährlicher zu sein, als der TE zu sagen mag.

Zitat:

@munition76 schrieb am 23. September 2019 um 20:07:52 Uhr:


Nicht strafbar = legal
Wäre es illegal bzw verboten, würde man eine entsprechende Strafe kriegen.

Zu dem Thema, siehe was man allgemein hin unter "TÜV überziehen" versteht!

Und bei der Einstellung, Wow, ein hoch auf alle neudeutschen, mit der Einstellung kann es nur Berg auf gehen mit Deutschland.

Zitat:

Ich denke es sollte zum Vorteil aller sein, wenn solche Leute ausgebremst werden.
[...]
Zu dem Thema, siehe was man allgemein hin unter "TÜV überziehen" versteht!

Und bei der Einstellung, Wow, ein hoch auf alle neudeutschen, mit der Einstellung kann es nur Berg auf gehen mit Deutschland.

Vielleicht sollte die einmonatige Aufschubfrist bei Ablauf und nichterfolgter Wiedervorstellung mit einem internen Vermerk an die Versicherung verknüpft werden. Entweder das Fzg. wird repariert und erneut vorgeführt oder abgemeldet. Passiert das nicht, sollte die VS drohen den VS-Schutz zu beenden. Vielleicht erzieht diese Maßnahme den einen oder anderen...

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