TÜV durchgefallen, weiterfahren?

Hallo zusammen,

mein Auto hat den Tüv nicht überstanden. Nichts schlimmes aber die Reparatur ist relativ teuer und dazu kommen ein paar andere Reparaturen und Ausgaben (Ölwechsel, Zahnrieme usw…). Also alles zusammen gerechnet wird es so teuer, dass ich ernsthaft überlege, das Auto zu wechseln. Da um ein gutes gebrauchtes zu finden brauche ich etwas Zeit, würde ich jetzt einfach weiterfahren bis ich ein gutes Angebot finde. Das könnte eventuell auch 3-4 Monate dauern. In diesen 3-4 Monaten riskiere ich nur ein Bussgeld von 15€ wegen überzogene Frist, richtig? Egal, ob ich zur HU schon war oder nicht. Kann mir das jemand Bestätigen?

Übrigens, die festgestellten Mängel sind nicht so schlimm, dass es unsicher wäre weiterzufahren, sonst würde ich es nicht tun.

Beste Antwort im Thema

...ich würde in so einem Fall eher meiner eigenen Einschätzung folgen als dem Urteil von irgendeinem dahergelaufenen Prüfer. Wäre es meinem eigenen Urteil nach vertretbar würde ich den HU-Bericht sicher verwahren (nicht im Auto!) und das Auto weiterfahren, basta.

Dabei immer peinlichste genau darauf achten, dass sonst alles i.O. ist z.B. immer schön eisfrei kratzen oder keine irgendwelche anderen "Harakiri-Aktionen", welche die Cops zu einer Kontrolle verleiten könnten... und auch fahrtechnisch immer schön strikt nach StVO.

Wenn man sich anguckt, welche Pillepalle-Mängel heutzutage schon ausreichen um ein Auto abzuurteilen... da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Ich hatte das Ganze jetzt z.B. mit einem angeblich massiv ausgeschlagenem Spurstangenkopf... weil mir das ganze spanisch vorgekommen ist hab ich den ausgebauten Spurstangenkopf zerlegt (Gummimanschette runter, Fett rausgewaschen)... selbst nach intensiver Suche habe ich bis jetzt noch kein Spiel gefunden. Wobei so ein Kopf so konstruiert ist, dass da schon gewaltig was passieren muß bis das gefährlich wird... da müßten schon mindestens um die 5 Milimeter Spiel drin sein bis der Kugelkopf aus der Pfanne springt, was mit Sicherheit auch mit deutlichen Geräuschen als Warnung verbunden wäre.

Das und noch weitere Vorkomnisse haben mich inzwischen dazu bewegt diese Leute nicht mehr für ganz voll zu nehmen... und lieber nochmal selbst drüber zu schauen.
Auch das will ich erwähnen... ging auch schon in die andere Richtung, wo meiner Einschätzung nach gefährliche Mängel nicht festgestellt / übersehen wurden.

61 weitere Antworten
61 Antworten

Im übelsten Falle wird dir DAs Auto an Ort und Stelle stillgelegt und dann darfst du auch nochAbschleppkosten zahlen!
Aber es ist bestimmt billiger wie kleine unauffällige aber lästige und teuere Mängel zu beseitigen...

also SOWAS habe ich halt noch nicht gehört!
leider !

Du willst also - so wie du es darstellst - eine Schrottarre weiterfahren bis du ein "Neues Auto" hast.
sorry nehm ich dir nicht ab!
Vergiss den Ölwechsel wenn du 2000km überziehst passiert nix!
ABER wie oben schon beschrieben baust du nen Unfall oder die Rennleitung erwischt dich...
"Könnte" es teuer werden!

Einen Monat darfst du legal und kostenlos überziehen.
Bis zu 8 Monate bleibt es bei einer moderaten Geldstrafe.
Ab 9. Monat wirds dann teurer und es kommt noch ein Punkt hinzu.

Ob eine nicht bestandene HU die Sache verschlimmert (Vorsatz?) weiß ich leider nicht.

Bei einer Kontrolle wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit eine Mängelkarte kriegen und musst es nach erfolgter HU bei der Dienststelle vorführen. Ist mir mal passiert bei einem neuwertigen Fahrzeug, wo ich es -wirklich- vergessen hatte.

Bei einem Unfall wirst du wahrscheinlich Probleme
mit der Versicherung bekommen.

Ich würde dir dringend anraten ein Folgefahrzeug innerhalb der nächsten 30 Tage zu finden. So schwer kann es doch nicht sein.

Zitat:

@munition76 schrieb am 23. September 2019 um 19:18:10 Uhr:


Einen Monat darfst du legal und kostenlos überziehen.
Bis zu 8 Monate bleibt es bei einer moderaten Geldstrafe.
Ab 9. Monat wirds dann teurer und es kommt noch ein Punkt hinzu.

Ob eine nicht bestandene HU die Sache verschlimmert (Vorsatz?) weiß ich leider nicht.
...

Mal ganz nebenbei....

Wenn du ein Fahrzeug im Straßenverkehr betreibst müstest du (theoretisch) erstmal einen Sachverständigen fragen ob es im Einwandfreien zustand ist!
Sonst machst du dich STRAFBAR!
Kleines Beisiel- Bremse versagt und du fährst jemanden tot!
so wirr aus einer Fahrlässigen eine grob fahrlässige Körperverletzung!
Eventuell noch mehr!

SO und jetzt - weiß du dass deine Bremse Einseitig ziehst aber du denkst du kannst das ignorieren....
und wsa denkst du passiert dann- wenn was passiert und der Gutachter "zufälligerweise" der Tüvler ist der gesagt hat - fahr heim richte sie und komm wieder.... -

Zitat:

@munition76 schrieb am 23. September 2019 um 19:18:10 Uhr:


Einen Monat darfst du legal und kostenlos überziehen.

Wo steht das denn?

Nur weil es kostenlos ist, heißt es nicht das es Legal ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 23. September 2019 um 18:39:35 Uhr:


StVZO § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger:

(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils abgegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind....

@ DB NG - 80
Hat der Kollege schon zitiert

Zitat:

@munition76 schrieb am 23. September 2019 um 19:18:10 Uhr:


Ich würde dir dringend anraten ein Folgefahrzeug innerhalb der nächsten 30 Tage zu finden. So schwer kann es doch nicht sein.

Für manche schon. Ich hätte sogar was richtig Gutes für kleines Geld abzugeben...

ABER was heißt den ein "durchgefallenerT Tüv?
Das Auto ist nicht vollumfänglich verkehrstüchtig-

Darfst du mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug am Straßenvekehr teilnehmen?

Klar- wenn zum Beispiel die Waschanalge nicht geht - kein Ding - kein Tüv aber du kannst fahren - musst halt dann eventuell - Wsaser bei haben....

Aber das was der TE schildert hört sich schon "massiv" an...

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. September 2019 um 19:41:06 Uhr:


ABER was heißt den ein "durchgefallenerT Tüv?
Das Auto ist nicht vollumfänglich verkehrstüchtig-

Darfst du mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug am Straßenvekehr teilnehmen?

Klar- wenn zum Beispiel die Waschanalge nicht geht - kein Ding - kein Tüv aber du kannst fahren - musst halt dann eventuell - Wsaser bei haben....

Aber das was der TE schildert hört sich schon "massiv" an...

Wäre es massiv bzw sehr gefährlich, würde/ müsste der Tüv Prüfer die Weiterfahrt verhindern.

Der TE hat lediglich was von „zu teuer“ bzw „lohnt sich nicht mehr“ geschrieben.

Wenn z.B. die ZKD einen weg hat und der Motor etwas mehr schwitzt als üblich, kann ein Prüfer schon mal die Plakette verweigern. Die Reparatur ist dann nicht ohne, jedoch hält sich die Gefahr für das Straßenverkehr in Grenzen und man darf weiterfahren und hat eben einen Monat Zeit diese zu beheben.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. September 2019 um 19:41:06 Uhr:


ABER was heißt den ein "durchgefallenerT Tüv?
Das Auto ist nicht vollumfänglich verkehrstüchtig-

Darfst du mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug am Straßenvekehr teilnehmen?

Klar- wenn zum Beispiel die Waschanalge nicht geht - kein Ding - kein Tüv aber du kannst fahren - musst halt dann eventuell - Wsaser bei haben....

Aber das was der TE schildert hört sich schon "massiv" an...

Was würden denn die meisten tun, wenn ihnen einer in die Karre fährt, dessen Fahrzeug keinen TÜV hat? Da stehen die Karten immer ungünstig zum TE ...

Zitat:

@Senna-Sempre schrieb am 23. September 2019 um 19:37:10 Uhr:



Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 23. September 2019 um 18:39:35 Uhr:


StVZO § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger:

(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils abgegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind....

@ DB NG - 80
Hat der Kollege schon zitiert

Dann habe ich nicht überzogen, sondern war rechtzeitig da und mir wird ein Zeitrahmen eingeräumt die Fehler zu beseitigen.

"Einen Monat überziehen" bedeutet für mich, ich muss im April hin und fahre zum ersten mal erst im Mai hin. Das ist eben nicht Legal!

...ich würde in so einem Fall eher meiner eigenen Einschätzung folgen als dem Urteil von irgendeinem dahergelaufenen Prüfer. Wäre es meinem eigenen Urteil nach vertretbar würde ich den HU-Bericht sicher verwahren (nicht im Auto!) und das Auto weiterfahren, basta.

Dabei immer peinlichste genau darauf achten, dass sonst alles i.O. ist z.B. immer schön eisfrei kratzen oder keine irgendwelche anderen "Harakiri-Aktionen", welche die Cops zu einer Kontrolle verleiten könnten... und auch fahrtechnisch immer schön strikt nach StVO.

Wenn man sich anguckt, welche Pillepalle-Mängel heutzutage schon ausreichen um ein Auto abzuurteilen... da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Ich hatte das Ganze jetzt z.B. mit einem angeblich massiv ausgeschlagenem Spurstangenkopf... weil mir das ganze spanisch vorgekommen ist hab ich den ausgebauten Spurstangenkopf zerlegt (Gummimanschette runter, Fett rausgewaschen)... selbst nach intensiver Suche habe ich bis jetzt noch kein Spiel gefunden. Wobei so ein Kopf so konstruiert ist, dass da schon gewaltig was passieren muß bis das gefährlich wird... da müßten schon mindestens um die 5 Milimeter Spiel drin sein bis der Kugelkopf aus der Pfanne springt, was mit Sicherheit auch mit deutlichen Geräuschen als Warnung verbunden wäre.

Das und noch weitere Vorkomnisse haben mich inzwischen dazu bewegt diese Leute nicht mehr für ganz voll zu nehmen... und lieber nochmal selbst drüber zu schauen.
Auch das will ich erwähnen... ging auch schon in die andere Richtung, wo meiner Einschätzung nach gefährliche Mängel nicht festgestellt / übersehen wurden.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. September 2019 um 19:33:51 Uhr:



Zitat:

@munition76 schrieb am 23. September 2019 um 19:18:10 Uhr:


Einen Monat darfst du legal und kostenlos überziehen.

Wo steht das denn?

Nur weil es kostenlos ist, heißt es nicht das es Legal ist.

Nicht strafbar = legal
Wäre es illegal bzw verboten, würde man eine entsprechende Strafe kriegen.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. September 2019 um 20:03:00 Uhr:



Zitat:

@Senna-Sempre schrieb am 23. September 2019 um 19:37:10 Uhr:


@ DB NG - 80
Hat der Kollege schon zitiert

Dann habe ich nicht überzogen, sondern war rechtzeitig da und mir wird ein Zeitrahmen eingeräumt die Fehler zu beseitigen.

"Einen Monat überziehen" bedeutet für mich, ich muss im April hin und fahre zum ersten mal erst im Mai hin. Das ist eben nicht Legal!

Hier nochmal etwas deutlicher:

https://www.bussgeldkatalog.org/tuev-ueberziehen/

Zitat:

@Knergy schrieb am 23. September 2019 um 19:59:25 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. September 2019 um 19:41:06 Uhr:


ABER was heißt den ein "durchgefallenerT Tüv?
Das Auto ist nicht vollumfänglich verkehrstüchtig-

Darfst du mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug am Straßenvekehr teilnehmen?

Klar- wenn zum Beispiel die Waschanalge nicht geht - kein Ding - kein Tüv aber du kannst fahren - musst halt dann eventuell - Wsaser bei haben....

Aber das was der TE schildert hört sich schon "massiv" an...

Was würden denn die meisten tun, wenn ihnen einer in die Karre fährt, dessen Fahrzeug keinen TÜV hat? Da stehen die Karten immer ungünstig zum TE ...

die Meisten würden fahren - aber nicht in einem Forum Fragen - bei dem natürlich jeder auf das hinweist wsa Sache ist!

klar eine ZKD kann es natürlich sein - dann ist es auch überhaupt kein Problem ... aber dann kann der TE ja das schreiben und nicht so rummeiern!

Der Satz mit dem Ölwechsel bei einem Auto dessen sich nicht mal mehr der Tüv Rechnet kann ich nur als scherz empfinden...

Wenn der TÜV mir bescheinigt das mein Auto nicht mehr Verkehrssicher ist würde ich es stehen lassen bzw. in die nächste Werkstatt fahren und die Mängel beheben lassen. Einfach so weiter fahren geht gar nicht.
Ich hänge an meinem Leben und ich möchte auch kein Fremdes zerstören. Lust auf Stress mit den Behörden habe ich auch nicht.Das ist hier jetzt nicht mehr eine Überziehungskredit des nächsten TÜV Termins, das ist eindeutig fahren nach negativem TÜV. Der Prüfer unterliegt keiner Schweigepflicht, in irgendeiner Kartei landet der Befund.

Ja ich weiß, ich bin ein Weichei.

Ähnliche Themen