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TÜV-Bericht anfechten/Garantie

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:13

Hallo!

Ich brauche einen Rat und eure Erfahrungen. Ich habe einen gebrauchten Wagen von privat gekauft. Als ich den Kauf mündlich zusagte waren TÜV-relevante Mängel am Auto. Der Wagen war bis dahin abgemeldet und ohne TÜV. Ich wollte ihn nur kaufen mit der Vorraussetzung, dass der Wagen repariert wird und TÜV bekommt.

Am 27. hatte der Wagen ASU/HU ohne Mängel. Im Kaufvertrag wurde der Wagen auch als fahrbereit und ohne Mängel (einzig Beulen, Lackkratzer) festgehalten. Da er ja TÜV bekam, verließ ich mich darauf dass die Reperaturen durchgeführt wurden. Jetzt einige Tage später haben KfZ-Mechaniker festgestellt, dass noch mindestens ein Mangel besteht, der auch vor dem TÜV bestand (Lenkungsspiel zu groß). Ausserdem liegt die Batterie lose im Motorraum, ist ohne Halterung. Jeweils Dinge die der TÜV nicht hätte übersehen dürfen.

Desweiteren ist die Lichtmaschien "wackelig" (Licht flackert, fiel erst dem Mechaniker heute auf, als wir neben dem laufenden Wagen standen. Auch das Radio geht immer aus) , da weiß ich aber nicht, ob das TÜVrelevant ist.

 

1. Wer ist nun garantiepflichtig? Der scheinbar unseriöse TÜVer? Oder der Verkäufer (der Reperaturen wohl nicht durchgeführt hat)?

2. Wie einfach kann man ein TÜV-Gutachten anfechten? Reicht einen Gegen-TÜV-Gutachten meiner örtlichen TÜV-Stelle? Oder der Bericht meiner Werkstatt?

3. Wie soll ich taktisch am Besten vorgehen?

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2010 um 23:12

Was für ein Auto ist es eigentlich????

Der Wagen ist 16 Jahre alt, ist höchstwahrscheinlich nur noch Schrott wert und du machst da so ein Aufstand.

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Hallole

Ich hatte vor Jahren einen Ähnlichen Fall , ein Anruf bei der übergeordnetten Prüfstelle sorgte für einen Besuch eines Qulaitätssicherungsmannes vom TÜV der dei von mir beanstandeten

Mängel bestätigte. ein Gutschein für eine unentgeldliche Prüfung war das einzige was rauszuholen war. Erst den Prüfer ansprechen, bei dem das fahrzeug nachprüfen lassen und wenn das nichts hilft die übergeordnette Prüfstelle , Bei uns hier der TÜV Bernhausen bei Stuttgart ansprechen ob da nicht ein Gefälligkeitsgutachten vorliegt.

Jol.

Der Käufer hatte offensichtlch mirt dem Verkäufer vereinbart, dass vor dem Verkauf eine Reparatur aller Tüv-relevanten Mängel erfolgt. Dies ist seiner Meinung nach nicht geschehen und er erhebt jetzt Ansprüche.

Wer Ansprüche erhebt, muss diese begründen und Beweise vorlegen.

Käufer muss also beweisen, dass Tüv-relevante Mängel nicht beseitigt wurden, also

1. dass ein Mangel vorliegt und

2. dass dieser Tüv relevant ist.

 

Wie er zu disen Beweisen kommt, ist seine Sache. Möglich ist, Gutachten, nochmaliger TÜV oder Rücksprache mit Prüfer, was M.E. nichts bringt, da er sich auf seinen Ermessensspielraum berufen wird. Das zu widerlegen ist nicht einfach und soll auch hier nicht weiter ausgeführt werden.

 

O.

 

am 6. Februar 2010 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Es geht um das Lenkungsspiel und der Lima.

Und die Mängel standen wohl nicht im Prüfbericht.

Und ob das Lenkungsspiel zu große ist oder nicht, merkt der Prüfer sehr schnell.

Die Lima interessiert im Rahmen der HU nicht wirklich, solange die nicht bei der Fahrt auf die Straße fallen kann. Und offen ist noch ob nur normales Lenkungsspiel vorhanden ist oder ob es tatsächlich schon so viel war dass die Plakette hätte verweigert werden müssen.

Ob Gebrauchtwagencheck für nen Fuffi oder für 59 nochmal eine (unabhängige) HU woanders macht es dann auch nicht. Momentan haben wir jedenfalls nichts mehr als zwei abweichende Meinungen von einem Prüfer und einem Mechaniker.

Gruß Meik

Ich habe es schon verstanden, siehe vorigen Post.

Und der Regionalleiter kann auch andere Sachen veranlassen, als nur einen Gutschein.

Ich verstehe den Aufwand nicht,der Wagen hat Tüv bekommen,und ist soweit verkehrsicher für mindestens 2 Jahre,oder sehe ich das falsch.

Also hat der Verkäufer doch alles richtig gemacht,hatte vorher keinen Tüv,und nun hat er Tüv,,,wo ist nun das problem...Jeder Wagen bekommt mal irgendwann ein wenig Lenkungsspiel,ist auch normal,und irgendwann ist der Verschleiss so gross,das man dann Teile tauschen muss.

Und dann fahre mal einen älteren Ami,dann weiste was Lenkunsspiel ist,da braucht man manchmal 2 Spuren. :p:p

Zitat:

Original geschrieben von benzfreak280

der Wagen hat Tüv bekommen,und ist soweit verkehrsicher für mindestens 2 Jahre,oder sehe ich das falsch.

JA, dies siehst du falsch!

die hu stellt lediglich einen momentanen zustandsbericht da....momentan ist das fz verkehrssicher.....dieser zustand kann sich aber binnen kürzester zeit drastisch verändern!

Nunja,vorher hatte der Wagen keinen Tüv bekommen,laut diverser Mängel,dann wurden die Mängel behoben,so das der Wagen Tüv hat,und auch Verkehrsichersicher ist.Und der Tüv macht im allgemeinen sein sache ja auch gut,glaube nicht,das die den mit erheblichen Mängeln fahren lassen.

Ergo hat der Verkäufer seine Pflicht getan,und die Kiste im Fahrbereiten Zustand übergeben.

Zumal Autos auch schon mal ab und zu defekt gehen,das kann ja auch nach dem kauf geschehen sein,er ist ja schlisslich auch damit gefahren.Und von defekten kann sich keiner freisprechen,ist mir auch schon passiert,Auto verkauft,er wollte vom Hof fahren,und dann war das Zündschloss kaputtgegangen,das da nur nen grosse Schraubendreher half.Sind halt zufälle,wo keiner was gegen unternehmen kann.

es ist beim aktuellen Gebrauchtwagenmarkt _sehr_ naiv zu glauben ein Auto fuer 1000 EUR waere technisch voellig in Ordnung und es scheint um so schlimmer bei dieser niedrigen Geldmenge keinen Puffer mehr fuer so guenstige Schaeden wie Lima und Lenkspiel zu haben.

Und ich kann deswegen nur sagen, dass du dich mit diesen 1000 EUR finanziell ueberschaetzt hast, wenn du das Geld fuer die kleinen Reparaturen nicht hast.

Und noch schlimmer ist, dass du dich dann bei deinem Niedrigbudget nicht schon _vorher_ 100%ig abgesichert hast.

Und es kommt deine Ahnungslosigkeit hinzu, denn ein bestandener Tuev bedeutet nicht, dass ein Auto einen 100%igen, technischen, Zustand aufweist. Was glaubst du, was der Tuev macht? Den Motor auseinandernehmen, um zu gucken, ob mechanisch alles in Ordnung ist oder die Elektrik mit den Spezialgeraeten von Bosch prueft, um zu gucken, ob die Messwerte alle der Norm "von vor" 20 Jahren entsprechen?

 

So, nun weisst du, dass die Welt schlecht ist. Ich hoffe du bist noch jung und kannst mit dieser Erfahrung umgehen.

Achja, Gratulation zum "neuen" Auto und allseits gute Fahrt! :)

am 7. Februar 2010 um 13:16

Mein einziger Rat für alle die einen nicht-neuwagen kaufen und halbwegs vor sowas geschützt sein wollen, weil man selbst nicht genug ahnung hat (da schließe ich mich ein) alles selbst zu checken:

gebrauchtwagengutachten erstellen lassen und vorher mit nem mechaniker anrücken oder bei der probefahrt checken lassen!

alles andere ist mist, wenn man dann hinterher jammert über noch vorhandene mängel...

am 7. Februar 2010 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von benzfreak280

der Wagen hat Tüv bekommen,und ist soweit verkehrsicher für mindestens 2 Jahre,oder sehe ich das falsch.

JA, dies siehst du falsch!

die hu stellt lediglich einen momentanen zustandsbericht da....momentan ist das fz verkehrssicher.....dieser zustand kann sich aber binnen kürzester zeit drastisch verändern!

Genau, da reicht es wenn du beim Tüv vom Hof fährst und dein Auto fällt auseinander.

War bei der Prüfung noch alles in Ordnung. :D

Gruß

Frank, mit gültiger HU unterwegs. ;)

Nett wäre gewesen, wenn der TE mal angegeben hätte, um was für ein Auto es geht und was an der Lenkung eigentlich kaputt sein soll laut Werkstatt. Es gibt verschiedene Verschleißzustände zwischen in Ordnung und kaputt. Und es gibt verschiedene Zustände von TÜV hat was übersehen bis Werkstatt möchte was verkaufen. Kann alles sein. Zweitmeinung einholen. Wenn an der Lenkung was kaputt ist, Höhe des Schadens ermitteln.

Grüße: zinnenberg

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