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TÜV-Bericht anfechten/Garantie

Themenstarteram 5. Februar 2010 um 22:13

Hallo!

Ich brauche einen Rat und eure Erfahrungen. Ich habe einen gebrauchten Wagen von privat gekauft. Als ich den Kauf mündlich zusagte waren TÜV-relevante Mängel am Auto. Der Wagen war bis dahin abgemeldet und ohne TÜV. Ich wollte ihn nur kaufen mit der Vorraussetzung, dass der Wagen repariert wird und TÜV bekommt.

Am 27. hatte der Wagen ASU/HU ohne Mängel. Im Kaufvertrag wurde der Wagen auch als fahrbereit und ohne Mängel (einzig Beulen, Lackkratzer) festgehalten. Da er ja TÜV bekam, verließ ich mich darauf dass die Reperaturen durchgeführt wurden. Jetzt einige Tage später haben KfZ-Mechaniker festgestellt, dass noch mindestens ein Mangel besteht, der auch vor dem TÜV bestand (Lenkungsspiel zu groß). Ausserdem liegt die Batterie lose im Motorraum, ist ohne Halterung. Jeweils Dinge die der TÜV nicht hätte übersehen dürfen.

Desweiteren ist die Lichtmaschien "wackelig" (Licht flackert, fiel erst dem Mechaniker heute auf, als wir neben dem laufenden Wagen standen. Auch das Radio geht immer aus) , da weiß ich aber nicht, ob das TÜVrelevant ist.

 

1. Wer ist nun garantiepflichtig? Der scheinbar unseriöse TÜVer? Oder der Verkäufer (der Reperaturen wohl nicht durchgeführt hat)?

2. Wie einfach kann man ein TÜV-Gutachten anfechten? Reicht einen Gegen-TÜV-Gutachten meiner örtlichen TÜV-Stelle? Oder der Bericht meiner Werkstatt?

3. Wie soll ich taktisch am Besten vorgehen?

Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2010 um 23:12

Was für ein Auto ist es eigentlich????

Der Wagen ist 16 Jahre alt, ist höchstwahrscheinlich nur noch Schrott wert und du machst da so ein Aufstand.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

1. dumm dabei ist allerdings, das ein nicht gerade kleiner teil der käufer von einem 16jahre alten hobel bei dem der tacho dreimal rundgelaufen ist "neuwagenzustand mit werksgarantie" erwartet........

2. umso unverständlich ist es, das hier (wie auch in den zig anderen freds zu dem thema zuvor) der mechaniker erst dann zu rate gezogen wurde, als der kaufvertrag unterschrieben war......

1. Der TE schrieb ua, daß der Wagen Mängel hatte und diese ihm sehr wohl bekannt waren. Deshalb bestand er auch vor dem Kauf auf eine Reparatur derselben. Und sorry, du wirst es sicher wie immer besser wissen, aber mein Verständnis sagt mir, daß nicht jeder Mensch ein KFZ-Meister ist und daß daher die meisten Leute bei einem Auto, welches einen neuen TÜV bekommen hat davon ausgehen können; daß die Karre iO ist. Daher hat sich in diesem Fall für mich auch:

 

2. erledigt.

 

mfg

invisible_ghost

Mangel ?

Da kann man bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug eher von Verschleiß sprechen.

Kleiner Tipp, der nichts kostet und evtl zu interessanten Ergebnissen führen kann:

Ruf mal bei der Regionalleitung von deiner Prüfstelle an und frage dort mal an wie das sein kann. Evtl darfst du dann bei deinem Örtlichen Prüfer mal vorbei schauen und es findet eine weitere Begutachtung statt.

Nachteil: Ist der Lenkungsmangel zu stark könnte dir die weiterfahrt verwehrt werden.

Eine Rechtsschutz Vers. wäre hier von Vorteil.

Grüße

Steini

Mal der Reihe nach: Den TÜV-Bericht kannst du nicht anfechten! Aus dem ganz einfachen Grund: Du bist nicht Auftraggeber gewesen. Vertragspartner mit dem TÜV (oder anderer Organisation) ist der Vorbesitzer, nur der könnte dagegen Rechtsmittel einreichen. Nur was kommt dabei raus? Ok, nicht bestanden also wird die Plakette wieder abgekratzt und der Prüfer kriegt einen auf die Finger weil er was übersehen hat. Ob da wirklich Pfusch oder Betrug vorlag bleibt erstmal noch zu beweisen.

Zudem: Was heißt zu viel Lenkungsspiel? Die Werkstatt sieht das gewöhnlich anders, die will an einer Reparatur verdienen, als ein Prüfer der wenn kein Defekt vorliegt bei alten Autos mal ein Auge zudrückt wenn es nicht zu extrem ist. Denn das Beheben wäre meist schlicht Totalschaden.

Für dich ist einziger Vertragspartner der Vorbesitzer, d.h. alle deine Ansprüche richten sich gegen diesen. Hier musst du nachweisen dass der Vorbesitzer die Mängel wissentlich nicht behoben oder verschwiegen hat. Gab es Zeugen für das Gespräch? Irgendwas schriftliches?

Gruß Meik

am 6. Februar 2010 um 10:40

Wenn der TE beweisen kann, das der Mängel vor der erteilten HU war, kann er die Regionalleitung kontaktieren.

Kontaktdaten stehen auf dem Bericht des TÜV.

Wenn er den Wagen nur kaufen würde, mit neuem TÜV, denn springt der TÜV jetzt ein.

Dabei ist es aber eine Kulanz vom TÜV.

Verpflichtet sind die zu garnichts.

Wenn dem TE das alles nicht passt, weil er ja ein "Neuwagen" erwartet, muss er einen Anwalt kontaktieren.

Fakt ist, Du brauchst beweise.

Und stelle keine Leute an den Pranger, welchen Du es nicht nachweisen kannst.

Das kann ganz doll ins Auge gehen.

Und ein Gutachten hast Du vom TÜV auch nicht.

Das würde Dich einiges mehr kosten.

Du hast lediglich eine Bescheinigung, das das Fahrzeug bei der Vorführung in einem technischem verkehrssicherem Zustand war.

Und von einem TÜVer brauch man auch nicht erwarten das er Hellseher ist, bzgl. wann welche Teile defekt gehen.

Dafür musst ein Gutachten machen lassen.

Dem Prüfer interessiert es nicht, wann Deine Lima kaputt geht.

Ausser er kann mit Sicherheit sagen, das ein sicherheitsrelevantes Teil in kürze kaputt geht.

Denn steht es auch im BEricht, das es sofort (Nachprüfung) oder in kürze gewechselt werden muss.

Und auch ein Prüfer kann mal was übersehen oder verwechseln, deswegen gehören nicht gleich alle Prüfer "in Knast oder erschossen"!

Denn kommt noch der große Unterschied:

Garantie -> Gewährleistung

Verschleiß usw.

Auf Verschleißteile hat man eh keine Garantie oder Gewährleistung.

*DaswardasWortzumSonntag* :D

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 13:26

Danke für die doch noch kompetenten Antworten.

Natürlich ist das ein Gebrauchter und da rechne ich mich Reparaturen und Mängeln. Klaro. Wenn die Lichtmaschine im Arsch ist, ist das m.M.n. Shit Happens.

Aber es geht natürlich auch ums Prinzip. Warum soll ich jetzt eine Reperatur eines Mangels zahlen, der vor dem Kauf bereits bestand (mithilfe des Vorbesitzers werde ich das sicher beweisen können). Trotz eines Gebrauchtwagenkaufs von Privat muss ich mich ja nicht arglistig täuschen lassen, oder? Ausgetauscht werden sollten das Domlager und die Querlenker...und noch irgendwas, dessen Name mir grad nicht einfällt. Das waren Mängel, wegen denen der Vorbesitzer den Wagen nicht mehr durch den TÜV bekommen hat.

 

Bezüglich es TÜVers. Mir wurde gesagt, dass das ein sehr kulanter TÜVer ist, der bei Tunern beliebt ist, weil der eben mal über falsche Scheinwerfer hinwegsieht, weil der eh weiß, dass die das nur für den TÜV ein-oder ausbauen würden. Aber echte Sicherheitsmängel sollte auch der natürlich beurteilen können!

 

Der Verkäufer scheint stur zu sein und meldet sich bei mir nicht zurück. Am Montag werde ich zu einem empfohlenen KfZ-Meister fahren, der den Wagen mal genau anschaut und sagen kann, ob an dem Wagen überhaupt was gemacht wurde und mir einen Kostenvoranschlag geben lassen. Ich bin jetzt zumindest soweit juristisch beraten worden, dass der Verkäufer diesen Reparatur entweder übernimmt oder ich den Wagen zurückgeben kann.

Bezüglich des TÜVers halte ich dann doch erstmal die Füße still.

am 6. Februar 2010 um 13:43

Zitat:

Warum soll ich jetzt eine Reperatur eines Mangels zahlen, der vor dem Kauf bereits bestand

Und, Dir werden doch diverse Möglichkeiten gegeben um solche Sachen vorher zu ermitteln.

Du bist einer der Käufer, die die Privatverkäufer das Leben schwer machen.

Bin auf Deinen Ausgang sehr gespannt.

Dieser Verkaufer muss wohl mit dem TÜVer in eine Zelle!

 

Wenn Ihr zum TÜV fahrt und er bemängelt bei Euch was, was eine Kleinigkeit ist, wird eine riesen Welle gemacht.

Denn ist er ein Arsch!

Drückt er ein Auge zu ist er der beste.

Jetzt seht Ihr mal, das man auch selber ganz schön angeschissen ist.

Wobei ja die Lima nichts mit dem TÜV zutun hat.

Musst denen nächstesmal noch sagen, das Du Dein Fahrzeug ausgesaugt und gewaschen wieder haben willst ;)

du wusstest beim kauf ja von den vorhandenen mängeln,

er hat dir ja auch den alten TÜV beleg ausgehändigt oder?

steht denn irgendwo im kaufvertrag das diese mängel vor übergabe noch behoben werden?

oder war das nur mündlich?

wenns nur mündlich war würd ich sagen du hast keine chance.

wobei ich auch sagen muss da sollte man den TÜVer nicht zu sehr in schutz nehmen,

schliesslich hat ein anderer prüfer den fehler vorher schon gefunden, der wagen war nur nachprüfung und hat trotz nicht behobenem mangel bestanden? normalerweise werden ja nur diese mängel noch gecheckt, kann mir dann nicht vorstellen das der Prüfer am wagen irgendwas getan hat.

ich unterscheide auch klar zwischen prüfern die mich nicht durchlassen weil die farbe meiner blinkerbirne abgeblättert ist oder prüfer die was sagen weile meine lenkung im eimer ist.

Wer sagt denn dass der Mechaniker nicht nur Geld verdienen will?

Wo steht was von "Nachkontrolle"?

Wie erheblich sind die Mängel tatsächlich?

Bevor man jetzt groß mit Anwalt und Co. kommt wäre es doch eine Alternative mal zu einem anderen Prüfer zu fahren um eine unabhängige Meinung zu bekommen. Viele Dinge sind auch Ermessenssache, da wo die Werkstatt sagt "muss gemacht werden" sagt ein Prüfer nur was von "geringfügigem Spiel".

Und wenn man dabei einen Bericht mit entsprechenden Mängeln bekommt hat man was in der Hand mit dem man dann weitere Schritte gehen kann.

Gruß Meik

am 6. Februar 2010 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

du wusstest beim kauf ja von den vorhandenen mängeln,

er hat dir ja auch den alten TÜV beleg ausgehändigt oder?

steht denn irgendwo im kaufvertrag das diese mängel vor übergabe noch behoben werden?

oder war das nur mündlich?

wenns nur mündlich war würd ich sagen du hast keine chance.

wobei ich auch sagen muss da sollte man den TÜVer nicht zu sehr in schutz nehmen,

schliesslich hat ein anderer prüfer den fehler vorher schon gefunden, der wagen war nur nachprüfung und hat trotz nicht behobenem mangel bestanden? normalerweise werden ja nur diese mängel noch gecheckt, kann mir dann nicht vorstellen das der Prüfer am wagen irgendwas getan hat.

ich unterscheide auch klar zwischen prüfern die mich nicht durchlassen weil die farbe meiner blinkerbirne abgeblättert ist oder prüfer die was sagen weile meine lenkung im eimer ist.

Es geht um das Lenkungsspiel und der Lima.

Und die Mängel standen wohl nicht im Prüfbericht.

Und ob das Lenkungsspiel zu große ist oder nicht, merkt der Prüfer sehr schnell.

am 6. Februar 2010 um 14:19

Zitat:

Warum soll ich jetzt eine Reperatur eines Mangels zahlen

Die Frage ist: Ist den die Lenksäule mit leichtem Spiel überhaupt mangelhaft?

Wenn der TÜV sagt "das liegt im Rahmen des normalen verschleißes, und ist kein Grund die Plakette zu verweigern" dann hat der Verkäufer doch seinen Teil eingehalten: Er hat alle TÜV-Relevanten Mängel beseitigt!

 

Zitat:

Zudem: Was heißt zu viel Lenkungsspiel? Die Werkstatt sieht das gewöhnlich anders, die will an einer Reparatur verdienen, als ein Prüfer der wenn kein Defekt vorliegt bei alten Autos mal ein Auge zudrückt wenn es nicht zu extrem ist.

Das ist doch der Punkt! Das bestimmte Werkstatt-Ketten gern mal feststellen "Teil XY ist kaputt und MUSS SOFORT ausgetauscht werden", obwohl die Teile noch in Ordnung sind ist ja nun heutzutage kein Einzelfall...

 

Zitat:

Trotz eines Gebrauchtwagenkaufs von Privat muss ich mich ja nicht arglistig täuschen lassen, oder?

Du unterstellst dem Verkäufer arglistige Täuschung, und das finde ich etwas sehr krass!

So wie ich das verstehe, hattest du dich mit dem Verkäufer geeinigt dass der Wagen neuen TÜV erhalten soll und dementsprechend alle Mängel die einer TÜV-Plakette entgegenstehen beseitigt werden sollen.

Annahme: Sowohl Werkstatt als auch TÜV des Verkäufers haben gesgt "Leichtes Lenkungsspiel vorhanden, aber im normalen Rahmen, muss daher für die HU nicht erneuert werden". Daher hat er auch so TÜV bekommen.

WO willst du denn jetzt dem Verkäufer einen Vorwurf machen?

 

Zitat:

Der Verkäufer scheint stur zu sein und meldet sich bei mir nicht zurück. Am Montag werde ich zu einem empfohlenen KfZ-Meister fahren, der den Wagen mal genau anschaut

Natürlich wird an einem solchen alten Fahrzeug etwas zu finden sein. Und natürlich wird der Kfz-Meister nicht sagen "da ist nichts was nun unbedingt gemacht werden muss", und dich ohne Reparaturauftrag vom Hof fahren zu lassen...

 

Du kannst nicht erwarten dass du für 1000Euro ein Fahrzeug, wo nicht in baldiger Zukunft ständig etwas zu erneuern ist oder alle Teile sich in Neuzustand befinden.

 

Zitat:

prüfer die was sagen weile meine lenkung im eimer ist.

Das die Lenkung im Eimer sei, ist eine (bisher offensichtlich relativ haltlose) Unterstellung.

Leichtes Lenkungsspiel, Querlenker die in geraumer Zeit mal erneuert werden sollten etc. wird man bei einem Auto für 1000€ definitiv finden.

Das ein Wagen der für den Straßenverkehr "höchst lebensgefährlich" vom TÜV durchgewunken wurde, dafür gibt es ja bisher nunmal kaum eine Bestätigung.

 

Ich mein was hat der Käufer erwartet - wenn ale Verschleißteile die möglicherweise bald mal fällig werden inkl. Lenksäule repariert werden sollten, dann hätte der Verkäufer dafür wahrscheinlich weit über 1000€ bezahlt haben müssen, und ich glaube definitiv nicht dass es so abgesprochen war!

 

Nach den bisherigen Schilderungen vermute bzw. unterstelle ich mal dass mit dem Verkäufer abgesprochen wurde dass ein TÜV-tauglicher Wagen übergeben wird, und der TE als Käufer hat es so verstanden dass er für 1000 Euronen einen komplett überholten Wagen ohne leichte Mängel erhält, wo alle Verschleißteile komplett erneuert wurden...

am 6. Februar 2010 um 14:25

Mein Tipp: Fahr zum örtlichen TÜV, investier 50€ und lass einen Gebrauchtwagencheck machen, und äußere mal deine Vermutung. Der TÜV wird dir dann schon ehrlich sagen ob das ganze im Rahmen ist oder ob der Wagen tatsächlich "in dem Zustand, niemals hätte TÜV bekommen dürfen"!

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Es geht um das Lenkungsspiel und der Lima.

Und die Mängel standen wohl nicht im Prüfbericht.

Und ob das Lenkungsspiel zu große ist oder nicht, merkt der Prüfer sehr schnell.

Die Lima interessiert im Rahmen der HU nicht wirklich, solange die nicht bei der Fahrt auf die Straße fallen kann. Und offen ist noch ob nur normales Lenkungsspiel vorhanden ist oder ob es tatsächlich schon so viel war dass die Plakette hätte verweigert werden müssen.

Ob Gebrauchtwagencheck für nen Fuffi oder für 59 nochmal eine (unabhängige) HU woanders macht es dann auch nicht. Momentan haben wir jedenfalls nichts mehr als zwei abweichende Meinungen von einem Prüfer und einem Mechaniker.

Gruß Meik

am 6. Februar 2010 um 15:00

fahr zu dem tüv, wo der wagen bestanden hat, und bitte die herren dort stellung zu nehmen, wieso der wagen mit den mängeln tüv bekommen hat. ;)

dann kannst du dich immer noch bei der übergeordneten tüvstelle beschweren.

oder aber es kommt heraus, daß nach dem tüv gebastelt wurde.

oder aber es ist wirklich nix wildes.

was uach immer, danach magst du dich hier wieder melden ;)

hatte ich letzten herbst, vielleicht hilft dir das weiter:

wagen mit 2 jahren tüv und au ersteigert.

der auspuff war aber dermassen zusammengefrickelt aus allen möglichen teilen, daß der wagen damit niemals tüv hätte bekommen dürfen.

also VK angeschrieben und den sachverhalt geschildert, daß ich mit dem wagen den angegebenen tüv aufsuchen werde, wieso der 'durchgegangen' ist.

kam ganz kleinlaut die antwort, der wagen hatte tüv mit dem umgeschraubten auspuff von einem kumpel bekommen, der nach dem plakettchen wieder getauscht wurde.

nach der freundlichen bemerkung meinerseits, daß damit der tatbestand des betruges u. arglistiger täuschung erfüllt sei, einigten wir uns auf 500€ rückzahlung.

ps: kaufpreis war 1200, jetzt also mit 700 @ ohne tiernahrung.

ein schnäppchen für einen fast unverbastelten corrado.

Vielleicht ist es nur ein Spurstangenkopf für 7,90 Euro! :D:D:D:D 

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