TÜV-BELEUCHTUNG-Heutiges Tele geschpräch

VW

Es ist nach aussage des tüvs auf der ganzen welt NICHT erlaubt eiene unterboden beleuchtung des autos an das fahrzeug anzubringen noch betreiben !!!!!!

WIE BITTE ???

Also ich komm aus polen und dort fahren 50% beleuchtete autos mitlerweile....

mitten im geschpräch sag ich ok und was ist mit AMERICA ?

Nee sagt der Herr ist auch nicht....

WIE ? ABER DIE HABEN ES DOCH

TÜV:Ja das die es habe ist ne andere sache ABER es ist nicht erlaubt.....

ok ok ok und was ist mit der innen beleuchtung ???

TÜV:Ja die dürfen sie verandern wie sie möchten ABER ! es darf nicht nach ausen eindringen....

Wie meinen sie das ?

TÜV:ja z.B. waren der fahr beispielweise ein blaues innen licht an haben ist nicht weils man schon von ausen sehen kann...

AHA *blödkuck*

und was ist wenn mein taho so stark leuchtet ? und es schon so gebaut würde ??

TÜV:wenn es so gebaut wurde und es ist auch "blau" und so zugelassen dann ist es ok....

AHA *verwirt*

ok angenomen ich beleuchte mein motor UNTER der motor haube ist es ok ?

TÜV:JA

ok ok und angenommen ein kleines winiges licht strahl würde dann auf den boden UNTERM motor strahlen wasn dann ?

TÜV:hehe ne das geht widerum nicht !

AHA mhh gibts überhaupt ne möglichkeit dabei ? und ein ort ? land etc ?

TÜV:*frechestimme* Nein !

AHA

ok angenommen ....

TÜV:der man *tief einatmen* =)

.... ich hab das auto aus dem ausland und dort ist es erlaubt und ich holl das auto hierin bzw fahre damit hier was ist dann ?

TÜV:
1.ES IST IN KEINEM LAND ERLAUBT
*widerblüdkuck*
2.Ja das würde dann gehen aber es dürfte nicht an sein...
*aha*

TÜV:Wissen sie da gibts schönere sachen als licht unterm auto....

AHA ? und was ?

TÜV: Ja he he ja hehe neee ich möchte es jetzt nicht sagen.

Ahhhhh kommen sie schon immerhin ruf ich ich hab zeit und geld also gebe sie sich ein ruck....

TÜV:*stolzsag*bereifung,auspuf,chips...etc.

Hat mir da ne echt coole lisste aufgezählt....

OK ABER ICH HAB ES SCHON !!!
TÜV: *aha**oho* na dann

ja und die beleuchtung ?

TÜV:mhh ne ist wirklich nicht....

OK was darf an dem auto leuchten ?

TÜV: ah so manches...*frechestimme* bremsleuchte,blinker,ruckscheinwerfer,etc....

Ja toll witzig....
TÜV: ja tut mir leid ist leider so.....

Ehm MOMENT ! ANGENOMEN...
TÜV: Tiefeinatmen....

Angenomen die bremsleuchten würden auf den boden strahlen WAS DAN ?

TÜV:ehm das weiss ich nicht....

aha....

ok angenommen die bremsleuchten wurden sehr tief an dem fahrzeug angebracht und würden ja halt angebracht sein und auf den boen leiuchten......

TÜV: das ist ne pfanfrage ...?....

ne eignetlich nicht....

TÜV😁a musste ich mal nachfragen weiss ich jetzt nicht.....

AHA...mhh ok

also nochmal für die dummen....

KEINE BELEUCHTUNG ?

TÜV: Jup

UND AUCH NCIHT AN DEM AUTO ABER NICHT AN ?

TÜV:jup

UND AUCH Keine innen beleuchtung gell ?

TÜV:doch aber man darf die nicht on aussen sehen ....

WIE DAS ?! GEHT DOCH NICHT ! ?!

TÜV:Tja *frechestimme*

Mhh ok und wenn die polizei mich anhält und ich die lampen

dran habe ohne das sie an sind dann was....

TÜV: buss geld...

ohh

TÜV:horen sie ma das geht einfach nicht....

Aber das es auf der ganzen welt nicht erlaubt ist fällt ir schwer es zur glauben....

TÜV: Ist aber so

na gut ich bedanke mich hezrligst*mein herz war am bluten*
schänen tag noch tschuss..

TÜV: Joj danke ebenso Tschuss.....

🙁 🙁 🙁 🙁

Könnt ihr nicht irgendwelche möglichkeiten wie man es ughen könnte ?

irgend ein BUG im TÜV in dem gesetz ????

Mfg

DoG

26 Antworten

Anbauen darf man , aber anschließen ist nicht erlaubt, also wenn die Rennleitung kommt schnell Kabel rausreißen, genauso ist zu verfahren beim TÜV 😉

Meines Wissen müssen alle angebauten Leuchtmittel auch funktionieren.

Zitat:

Original geschrieben von Reignman79


Anbauen darf man , aber anschließen ist nicht erlaubt, also wenn die Rennleitung kommt schnell Kabel rausreißen, genauso ist zu verfahren beim TÜV 😉

Meines Wissen müssen alle angebauten Leuchtmittel auch funktionieren.

Servas,

wobei eine Unterbodenbeleuchtung definitiv nicht zur Betriebsbeleuchtung zählt!!! 😁 😁 😁

Ich bin ja eh dafür alle Autos mit 1000 Watt Halogenstrahlern zu bestücken 😁

Yo, und am besten nach innen gerichtet!

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Dann kann man doch direkt die Leuchten von der Sonnenbank nehmen.
Was meint ihr, was die Mädels darauf stehen.( Die sind doch alle so Sonnenbank besessen )

Gruß Markus

Guten Tag,

Unterbodenbeluchtung darfst du haben, es darf aber nur angehen wenn Du die Tür aufmachst...
Das gilt dann als Ausstiegsbeluchtung.

Siehe AutoBild beitrag:

AutoBild

Gruß Stephan

@FettesBruder

Zitat:

Zitat:
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Original geschrieben von MarlboroMan
unterbodenbeleuchtung is als ausstiegslampe erlaubt, also wenn du deine tür aufmachst das das dann angeht.

ich glaub das schließt schon aus das du dann so rumfährst <g>
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Servas,

ist auch nicht erlaubt!!! auf den öffentlichen Straßen.

Freilich sind Ausstiegslampen erlaubt - bei meinem Passant (Passat Variant) gab's selbige als Serienausstattung bei jeder Tür mit dazu.

Gruß Joolo
_____________

TDI - 130 PS

Nein eben nicht ganz !!!!

weil ich ja auch danach gefragt habe 😁

was ist wenn das SERIENMÄSSIG schon dran ist....

sagte er ok dann isses dran aber selber tran machen ist nicht alos man darf KEINEN anderen lampen leuchten dioden oder wie auch immer dran bassteln.....

aber das mit den türen mhh neee ich ruf dort nicht mehr an die haben mich beschttimmt als der ...... anrufer des monats gewählt =)....

naja ich war alt neugirig und wollte über alles genausten bescheidt wissen und mehrmals 😁

naja jedenfalls falls einer was findet was erlaub t ist an lampen unterm auto dann bitte bitte melden...

mfg

DoGMaT

Zitat:

AUTO-BILD


Wie viel Licht ist erlaubt?

Die Beleuchtung soll eindeutige Signale senden. Discofunzeln sind nicht erwünscht. Mitmachen schon: Gewinnen Sie einen Renault Kangoo im Wert von 15.000 Euro.




Was erlaubt ist ...
... und was nicht


Woran ist im Dunkeln zu erkennen, in welche Richtung ein Auto fährt? Richtig, die weißen Lampen sind vorn, die roten hinten. Doch darauf ist heute kein Verlass mehr. Denn immer mehr Leute suchen einen Weg, ihr Auto unverwechselbar zu machen. Dabei haben sie die Lichttechnik entdeckt, und der Zubehörmarkt unterstützt diesen Trend mit allerlei Spielereien. Vorläufiger Höhepunkt: Lampenlack für Glühbirnen. Wir haben bereits mehrere Wagen gesehen, an denen die Standlichtlampen in den Scheinwerfern so lackiert waren. Und zwar in Rot!!! Was dann passiert, kann sich jeder denken: Wer die roten Standlichter sieht, glaubt natürlich, dass sich das Auto von ihm entfernt. Tatsächlich aber kommt es auf ihn zu, was in bestimmten Situationen lebensgefährlich ist.

Quatsch, werden jetzt einige sagen, man darf sowieso nicht ausschließlich mit Standlicht fahren. Stimmt. Und trotzdem machen es viele, genauso wie manche auch an sonnigen Tagen nicht ohne ihre Nebelscheinwerfer auskommen. Obwohl diese nur "bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall" benutzt werden dürfen, besagt die Straßenverkehrsordnung. Wobei "erheblich" bedeutet, dass die Sichtweite unter 150 Meter liegen muss. Die Nebelschlussleuchte darf gar nur benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 Meter liegt, gleichzeitig ist damit die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.

teil 2 !!!

Ohne Einschränkung verboten ist alles Licht- und Flackerzubehör, das nicht zum Erscheinungsbild gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehört. Verstöße dagegen bringen 15 Euro Strafe. Also Stroboskop-Blitze wie vom Rettungswagen, beleuchtete Scheibenwaschdüsen oder Unterbodenbeleuchtung. Für Letztere gibt es allerdings Ausnahmen: Etwa wenn sie nur bei geöffneter Tür funktioniert – das nennt sich dann Ausstiegsbeleuchtung.

Wer unbedingt Löcher in sein Auto bohren und Strippen ziehen will, der kann sich auch Seitenmarkierungsleuchten einbauen – die sind erlaubt. Aber nicht in Neonrot oder Laserblau, wie es der Zubehörmarkt schon wieder anbietet – nein, als Lichtfarbe ist Gelborange vorgeschrieben. Wer ganz sichergehen will, achtet beim Zubehör auf die ECE-Zulassung. Die ist erkennbar an einem großen E und einer zweistelligen Zahl, die gut sichtbar irgendwo eingeprägt sein müssen. E01 bedeutet zum Beispiel, dass dieses Teil in Deutschland geprüft wurde.

Übrigens gilt die StVZO auch innerhalb des Autos. Die Armaturenbeleuchtung etwa darf den Fahrer nicht blenden. Gleiches gilt für die Innenbeleuchtung, auch wenn die normalerweise während der Fahrt nicht eingeschaltet ist. Nicht, dass dort jemand eine große Scheinwerferlampe einbaut und damit die Hinterherfahrenden verwirrt

tja und nu ? mhh also geht es doch ?

wieso sagen die mir beim tüv das es nicht geht ?

ahhhh verwirrt sein ich ! =)

tja dann wird wohl nixs mit...

http://www.liteglow.com/gallery/gallery15.jpg

dabei leuchten die doch so schön auf die streesse .....

Also wenden wir uns an die Auto-Hersteller, damit diese die Unterboden-Beleuchtung gleich serienmässig einbauen. Somit wäre das Problem mit dem TÜV erledigt.

Schei** TÜV........

Sollen die Bullen doch lieber mal die wahren verbrecher jagen gehen....

versteht mich nciht falsch aber das ist noch das kranke von damaligen zeiten wo der herr hitler regiert hat...

wieso ?

man wollte schon damals ales unter kontorlle haben...

und heute ist es auch so JEDE EINZIGE KLEINICHKIET muss kontroliert werden ....

tja so macht der father land sein kohle

politiker die wollen doch jedereinzelne sache unter ihrer hand haben damit sie davon kohle bekommen...
das ist wie monopoli fur die je mehr die haben desto mehr kohle konnen die mit den leuten machen die es benutzen was den gehöret....

GESTERN im TV

WER LAUB IM GARTEN HAT UND ES ZUSAMMEN PACKT UND ES IN DEN WALD BRINGT (LAUB !!!) WO TONEN WEISE LAUB LIEGT MACHT SICH STRAFFELIG !!!!!

man wird bussgeld bezahlen dafur das man LAUF VOM GARTNE 20 meter weiter IN DEN WALD BRINGT !!!!!

K R A N K !!!!

aber man sollte sich cniht nur richtig auf 380 hoch drehen sondern sollte enklich mal was unternehmen...nur 1 oder 100 schaffen es nciht alle alle mussten sich zusammen tuhn und das wird schonmal nicht klappen denn es gibt ja unterschidliche menschen klassen

der eine bezahlt 2 euro fur ein liter und sagt mhh war das nicht letztens 2.50 ?

und der andere fragt sich ob er sich heute abend noch was zur essen hohlen kann....

KRANK !

und somit sprechen wir nicht alle die gleiche interesen der menschen....schade.

ja ehmm ich hab gestern ein unfal gehabt

mein vento ist kaputzki

ich brauch .:

die vordere linke lampe...
den grill

so das wars der rest ist nur zum bigen da bigen dort schlagen da tralala....

mfg

DoGMaT

Zitat:

WER LAUB IM GARTEN HAT UND ES ZUSAMMEN PACKT UND ES IN DEN WALD BRINGT (LAUB !!!) WO TONEN WEISE LAUB LIEGT MACHT SICH STRAFFELIG !!!!!

Das hat durchaus einen Sinn ... frag mal deinen Biologielehrer der wird dir das erklären ! 🙂

Und das ganze mit unserem Österreichischen Freund zu vergleichen find ich ehrlich gesagt ... DUMM ....

Wiso ?

Denk mal drüber nach !

Das ist K R A N K ...

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