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TÜV/AU

Themenstarteram 29. August 2007 um 7:39

Guten Morgen!

Bei meinem Wagen sind TÜV und Abgasuntersuchung überfällig! Beides ist seit Juli abgelaufen.

Da ich seit geraumer Zeit Probleme mit dem NWS habe (MKL leuchtet trotz Einbau eines neuen) und der Meister beim FOH meinte, dass sich das negativ auf die Abgaswerte auswirkt, sodass wahrscheinlich die Abgasuntersuchung nicht bestanden wird, bin ich etwas ratlos, was ich tun soll!

In der Vergangenheit war es bei der DEKRA immer so, dasss zuerst die Hautuntersuchung durchgeführt wurde und anschließend die Abgasuntersuchung!

In meinem Fall wäre es aber besser zuerst die AU zu machen, denn wenn die nicht bestanden wird, brauch der Prüfer erst gar nicht mit der Hauptuntersuchung anzufangen, denn ohne bestandene Abgasuntersuchung besteht der Wagen doch auch nicht die Hauptuntersuchung, oder?

Wer von euch kennt sich da aus? Kann ich lediglich die Abgasuntersuchung in Auftrag geben oder ist der Prüfer bei abgelaufener Hauptuntersuchung zur "TÜV"-Abnahme verpflichtet?

Da ich nämlich noch nicht weiß, woran das MKL-Problem liegt, geschweige denn, wieviel eine mögliche Reparatur kostet, bin ich nicht in der Lage zu sagen, ob ich nochmal eine größere Investition in den Wagen tätigen würde, bzw. ob ich den Wagen weiterfahre!

Dann wäre das Geld für eine von vorneherein sinnlose Hauptuntersuchung nämlich zum Fenster hinausgeworfen!

Ratlose Grüße

Fliegentod

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20 Antworten

Hi!

 

ich habe das vor kurzem bei dem Fahrzeug meiner Freundin andersrum erlebt.

 

AU war kein Thema, TÜV war ein kleines Problem vorhanden, was den Prüfer störte.

 

Dürfte also bei dir kein Problem sein, TÜV zu bekommen, wenn bei der AU was ned passt. Denn beide sind voneinander ja nicht abhängig.

Evtl. passen die Werte der AU ja trotzdem.

 

 

Gruß Kater

Das war einmal.

Bei meiner letzten HU galt:

TÜV-Plakette NUR mit gültiger AU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Harald

hallo.

also ich hab mal gehört das man mit einträgen im fehlerspeicher bzw. leuchtender mkl eh keinen tüv bekommt.

hat das von euch auch schon mal wer gehört?

Kaum ein Prüfer merkt, wenn die Leuchte beim Zündung anmachen gar nicht mehr leuchtet (also auch nicht zur Kontrolle) ;).

Ich bin zwar nicht dafür, dass mangelhafte Autos über den TÜV kommen, denn das ist meistens eine Gefährdung für den Straßenverkehr - aber ist ja nur so ein Hinweis. Wenn du das mit reinem Gewissen machen kannst, weil du weißt, dass der Motor auch so läuft, dann ist das ja allein deine Sache.

AU kann man auch einzeln machen. Meine AU ist in einem Jahr fällig, die HU erst wieder in 2 Jahren.

Also fahr zur AU und wenn du die bestehst zur HU.

Themenstarteram 29. August 2007 um 10:51

Hallo,

also auf der DEKRA-Homepage ist unter den Prüfpunkten für die Hauptuntersuchung auch die bestandene Abgasuntersuchung aufgeführt!

Das lediglich die leuchtende MKL zur Verweigerung der Plakette führen sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Die kann ja von allem möglichen her kommen! Ein Tech2 hat der Prüfer auch nicht! Außerdem gilt die abzuarbeitende Prüfliste für alle PKW, da die vom Gesetzgeber festgelegt wird. Und nicht alle Fahrzeuge haben eine MKL.

Fraglich ist allerdings, ob bei abgelaufener Hauptuntersuchung der Prüfer diese durchführen MUSS, auch wenn vorher schon wegen der negativen Abgasuntersuchung das Nichtbestehen feststeht!

Die DEKRA hat aber auch ne Info-Hotline, vielleicht ruf ich da mal an. Aber wer weiß, wie kompetent der Gesprächspartner da wirklich ist? Hotlines sind ja oft so ne Sache:-((

Und hades86: Was bitte hat ein bekanntes MKL/NWS-Problem mit einer "Gefährdung für den Straßenverkehr" zu tun???

Gruß

Fliegentod

HI,

mit leuchtender MKL gibts keine AU und keine HU (genau wie bei leuchtender Airbag-Lampe)

Ohne bestandene oder gültige AU gibts auch keine HU.

Und so ziemlich alle Fahrzeuge mit Motor-Steuerelektronik haben eine MKL. Hatte mein 88er E-Kadett auch schon.

Nur mein 81er D-Kadett hatte keine. Für den war Motorelektronik aber auch ein Fremdwort ;)

Inwiefern sich ein motzender NWS auf die AU auswirkt... keine Ahnung. Der gibt das Drehzahlsignal an das Steuergerät weiter. Auf die Abgaswerte dürfte das keinen Einfluss haben... aber die Scheisslampe leuchtet nunmal.

MAch mal den Stecker von NWS/KWS sauber - evtl. reicht das schon, damit die LAmpe zumindest für den TÜV-Termin die Füße stillhält ;)

Gruß cocker

Man kann AU alleine machen, aber für die TÜV-Plakette muss eine gültige AU

vorliegen, ob 2 Jahre oder 1 Woche.

Wenn ich meinem Prüfer sage: "Mach ne AU!", dann macht er nur ne AU. Wenn ich ihm sage "Mach ne HU!", dann macht er nur ne HU. AU geht auch ohne HU – da sind wir uns wohl einig, oder?

Es kann jetzt nur sein, dass Du die HU nicht bestehst, weil die AU nicht gültig ist (was ich aber auch für unwahrscheinlich halte). Aber selbst wenn: Dann bestehst Du eben nicht und hast dann vier Woche Zeit, das Fahrzeug nochmal vorzuführen. Beim erneuten Vorführen darf nur das überprüft werden, weswegen das Fahrzeug beim ersten Mal „durchgefallen“ ist!! Die erneute Vorführung kostet 3,- EURO.

Wegen des NWSs kann eventuell möglicherweise vielleicht aber eher unwahrscheinlich die AU schlecht ausgehen. Wenn wegen der MKL dann aber auch die HU schlecht ausgeht, dann will ich mal wissen, was er als Fehler da reinschreibt (die MKL geht ja wegen jedem Scheiß an). Mit der Airbaglampe ist es etwas anders: sicherheitsrelevantes Teil, das nach Zulassungsverordnung und allgemeiner Betriebserlaubnis Bestandteil des Fahrzeugs ist und deshalb funktionieren muss. Schließlich prüft der Prüfer ja auch, ob der Sicherheitsgurt funktioniert.

Also: mach direkt beides! Die Fehler, die er dann aufschreibt behebst Du innerhalb von 4 Wochen und fährst für 3,-€ noch mal hin. Bau erforderlichenfalls nen neuen NWS ein (der Sensor kostet wohl ca. 80,-€ und ist in ner halben Stunde ausgetauscht).

Und hört mit DEKRA oder TÜV auf! Die schreiben Klamotten auf, als wenn sie dafür Geld kriegten. Ein Trommelbremsgehäuse ist schließlich nicht deswegen schon schadhaft, weil es rostet. Und ein Bremsbelag, der an der Verschleißgrenze ist, hat die Verschleißgrenze noch nicht überschritten (mit 5mm Bremsbelag fahr ich noch 20.000 km – das hat mir der KÜS-Mann bestätigt, als er mir die Plakette draufklebte) – Blödmänner da!

Gruß Bernd!

Themenstarteram 29. August 2007 um 12:06

Hallo NTClient,

NWS ist bereits erneuert!!! MKL leuchtet aber immer noch!!! Tech2 sagt immer noch NWS defekt!!!

Wie oft soll ich den denn wechseln, bis die Scheißlampe ausgeht??

Und in einer halben Stunde ist der nicht gewechselt, es sei denn man hat sich selbst eine Öffnung in den Zahnriemendeckel gebastelt!

Habe bald die Schnauze voll von dem Mistlämpchen!!!

Gruß

Fliegentod

HI,

es geht nur darum, dass man nicht unnötig eine HU macht, wenn man die AU schon nicht besteht. Die HU bezahlst du in jedem Fall. So ist es bei meinem TÜV. Die machen erst die HU, wenn du die AU auch bestanden hast. Müssen die nicht, die machen es auch anders wenn du willst aber:

Wenn du HU + AU machen lässt, die AU nicht bestehst (also auch die HU-Plakette nicht geklebt wird) und dann die Nachtermin-Frist von 4 Wochen aus irgendeinem Grund (Krankheit o.ä., man weiss ja nie) überschritten wird, machst du die ganze HU wieder! Und zahlst sie auch wieder!

Also :

Erst AU machen lassen, wenn die bestanden wird dann HU machen lassen. Nur ein Tipp. Besser is das.

Wenn man natürlich noch eine gültige AU-Plakette hat - auch wenn sie nur noch einen Tag gilt - kann man unabhängig von der AU die HU machen lassen und möglichst auch bestehen ;)

Gruß cocker

als erstes rat ich dir mal fahr mal zu nem anderen foh und lass dir ne diagnose geben was defekt ist

dann weisste gleich bescheid ob ne größere Investition ansteht oder net

Ob Tüv oder Dekra nun objektiv urteilen oder net sind immer noch ganz andere ansichten

ich bin mal durchn tüv gerasselt weil öl unter der ölwanne war

mein onkel meinte es sei nur vom turbo der würde immer etwas ölen und das sei bei knapp 300.000km kein wunder trozdem hat ich deswegen keinen tüv bekommen

am nächsten tag lappen und bremsreiniger und gut wars schon hat ich den stempel

das als negativ beispiel zum tüv

nun was negatives zum gtü

bei mir wurden freitags fahrwerk eingebaut und felgen dann gleich tüv machen und spurvermessen

der prüfer von gtü hats direkt alles eingetragen ohne groß zu prüfen

den ärger hatte ich dann wieder als ich samstag ankam zum händler und sagte es schleif und hängt überall

und dann wurden samstag erst die arbeiten gemacht die für den tüv notwendig gewesen wären

so kann man es sehen wie man will wenn man zum tüv fährt kann man aber ruhigen gewissens trauen und weiss das sein auto zu 100% in ordnung ist

Zitat:

Die erneute Vorführung kostet 3,- EURO.

sorry. aber wo wohnst du?

erneute vorführung kostet fast 30 euro. und das nicht beim tüv!

HI,

ich hab als Nachtermingebühr was um die 13 € im Kopf - weil ich bei der letzten HU 2 Anläufe gebraucht hab... musste die Gebühr aber nicht bezahlen, weil der Prüfer der SVK (Ableger vom TÜV) gut gelaunt war ;)

Zum Thema TÜV:

Die gucken nicht selten zu genau hin und beanstanden Sachen, die eigentlich nicht zu beanstanden sind. Normalerweise würde ich sagen - lieber einmal zuviel als einmal zuwenig... aber wenns mich unnötig Kohle kostet, versteh ich da keinen Spass mehr.

Hängt nciht am TÜV sondern am Prüfer - aber mir kommen die Ingenieure vom TÜV eine Spur arroganter vor als andere... nur so ein subjektiver Eindruck...

Ich fahr da nicht mehr hin... NIEMALS !

Gruß cocker

Habe meinen voriges Jahr auch mit Motorkontrollleuchte durch den Tüv und Au gebracht mit defektem NWS, macht keinen unterschied weil der Motor im Notlaufprogramm mit vorgegebenen werten läuft und sich deshalb innerhalb der AU-werte hält. Musste allerdngs zur Nachprüfung wegen def. Achsschenkelkopf. Bekam zwar da die HU- Plakette nicht jedoch ASU- Plakette bekam ich. Umgekehrt ebenso weil wenn man ASU nicht besteht dIe HU jedoch doch bekommst du die HU weil das Fahrzeug Technisch OK ist. AU ist nur eine sache der Einstellungen des Motors die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und auch ohne Tüvprüfer von jeder Werkstatt erteilt werden kann.

 

gruß

Willi

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