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Tüv/Anmeldung. Wie lange gilt der Tüv?

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 15:35

Hallöchen Leute, nach ner halben Ewigkeit meld ich mich mal wieder mit einer Frage und zwar geht's um Folgendes: mein 48er Chevy befindet sich derzeit beim Tüv, deutsche Papiere sind auch kein Problem. Aus persönlichen Gründen wird es mir allerdings nicht möglich sein, mich in D-Land zur Anmeldung/Zulassung einzufinden, weshalb ich die Kiste von nem Kumpel nach Bozen transportieren lassen werde. Nun die Frage: wie lange gilt der Tüv hinsichtlich der Anmeldung/Zulassung OHNE dass ich mit dem Auto vorfahren muss?

Oder andersrum gefragt: kann ich - sagen wir mal in zwei/drei Monaten - einfach in Rosenheim oder München mit allen notwendigen Papieren bei der Zulassungsstelle vorstellig werden OHNE mit dem Chevy rausfahren zu müssen oder wollen die das Auto sehen?

Hoffe irgendwer kann mir helfen!

Vielen Dank und Cheers,

H.

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23 Antworten

habe AU immer getrennt von Tüv gemacht

denn Die AU kann ja nicht zur HU angerechnet werden=iss für die HU nicht relevannt =Kein Mangel im Sicherheitstechnischen sinn

Aber Dank der meisten Tüvler issja sogar ein Deckiger lappen im Fussraum ein gravierender Mangel

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

Zitat:

Original geschrieben von max.tom

das ist aber Blödsinnig,

das heisst Praktisch auch wen das Auto keine Mängel hat :)nur Au spinnt bekommt er kein Tüv:confused:

Klarstellung:

Du kannst nach wie vor in einer dafür zugelassenen Werkstatt deine AU machen. Sie wird dann bei der HU vom Prüfer anerkannt. ABER: Zum Zeitpunkt des HU-Termins darf die AU nicht älter als 3 Monate sein. Ansonsten wird sie nicht anerkannt.

VG

@zwanzigeins

Danke,das iss gut zu wissen,

gruss Tom

Zitat:

Original geschrieben von max.tom

Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins

 

Klarstellung:

Du kannst nach wie vor in einer dafür zugelassenen Werkstatt deine AU machen. Sie wird dann bei der HU vom Prüfer anerkannt. ABER: Zum Zeitpunkt des HU-Termins darf die AU nicht älter als 3 Monate sein. Ansonsten wird sie nicht anerkannt.

VG

@zwanzigeins

Danke,das iss gut zu wissen,

gruss Tom

Doo nich füa! :D

Moin,

Grundsätzlich ist es so - das die Zulassungsstelle grundsätzlich immer das RECHT hat, das Auto zu sehen.

Zum einen kann der Sachbearbeiter die Fahrgestellnummer kontrollieren, er darf aber auch ganz allgemein einen Blick auf das Fahrzeug werfen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Sondereintragungen auf Vorhandensein zu prüfen usw.

Nunja ... in der Realität passiert das vermutlich nie, weil die Damen und Herren dazu schlicht nicht die Zeit haben. Allerdings könnte es bei einem seltenen/interessanten Auto doch schonmal vorkommen.

MFG Kester

am 30. Januar 2011 um 7:54

Also bei uns haben die Damen und Herren für so ziemlich alles Zeit.

Steuerformulare zu mir nach Hause faxen, warten bis die Antwort von meiner Frau wieder zurückkommt. Find ich nicht schlecht. Oft wirds da heißen, besorgen Sie alles und kommen dann halt wieder.

Für was die hier bei mir auch Zeit haben: 1,5 Stunden zu diskutieren, ob nur ein kleines Nummernschild ans Fahrzeug passt (eingetragen) oder ob nicht doch das ganz normale passt.

Moin Moin !

Zitat:

Zum Zeitpunkt des HU-Termins darf die AU nicht älter als 3 Monate sein. Ansonsten wird sie nicht anerkannt.

Ist falsch !

Richtig ist : Die Abgasuntersuchung darf frühestens in dem Monat durchgeführt werden,der vor dem Monat der Fälligkeit der HU liegt.

Also Hu fällig 2/11 - Fzg wird im Feb. vorgestellt,AU darf im Januar od. Feb gemacht sein.

Selbes Fzg wird erst im Juni vorgestellt .: Die AU darf in jedem Monat ab Jan durchgeführt worden sein

MfG Volker

Hä?:confused:

Bitte für einen alternden Herren noch etwas genauer erklären.

Wird die HU im Februar gemacht, darf die AU im Januar oder Februar gemacht sein.

Wird die HU im Juni gemacht, darf die AU in jedem Monat ab Januar bis Juni gemacht sein.

Versteh ich icht.

EDIT:

Ich glaub ich habs verstanden. Es geht nicht um den Vorstelltermin, sondern um die Fälligkeit der Plakette, gelle?

Die AU darf max. einen Monat alt sein bei der FÄLLIGKEIT.

Wird der Wagen aber erst später VORGESTELLT, kann es in jedem Monat seit Fälligkeit sein.

Oder so ähnlich.

BTW:

Wie sieht das eigentlich bei verspäteter Vorstellung mit der Gültigkeit der neuen Plakette aus inzwischen?

Zwei Jahre nach VORSTELLUNG, oder zwei Jahre nach letzter FÄLLIGKEIT?

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Hä?:confused:

Bitte für einen alternden Herren noch etwas genauer erklären.

Wird die HU im Februar gemacht, darf die AU im Januar oder Februar gemacht sein.

Wird die HU im Juni gemacht, darf die AU in jedem Monat ab Januar bis Juni gemacht sein.

Versteh ich icht.

EDIT:

Ich glaub ich habs verstanden. Es geht nicht um den Vorstelltermin, sondern um die Fälligkeit der Plakette, gelle?

Die AU darf max. einen Monat alt sein bei der FÄLLIGKEIT.

Wird der Wagen aber erst später VORGESTELLT, kann es in jedem Monat seit Fälligkeit sein.

Oder so ähnlich.

BTW:

Wie sieht das eigentlich bei verspäteter Vorstellung mit der Gültigkeit der neuen Plakette aus inzwischen?

Zwei Jahre nach VORSTELLUNG, oder zwei Jahre nach letzter FÄLLIGKEIT?

Mir wurde das so erklärt , wie ich es beschrieb und es wurde bei mir auch exakt so gehandhabt.

Moin Moin !

Zitat:

EDIT:

Ich glaub ich habs verstanden. Es geht nicht um den Vorstelltermin, sondern um die Fälligkeit der Plakette, gelle?

Die AU darf max. einen Monat alt sein bei der FÄLLIGKEIT.

Wird der Wagen aber erst später VORGESTELLT, kann es in jedem Monat seit Fälligkeit sein.

 

Oder so ähnlich.

Nicht ähnlich,sondern GENAU so !

Jedenfalls ists so dort,wo auch rückdatiert wird , also kanns in Hessen und im Saarland anders ablaufen.

MfG Volker

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