Tüv an älteren Fahrzeugen.
Hallo liebe Freunde der alten Fahrzeuge.
Ich habe schon so einige Artikel im "Oltimer Markt" über Tüv praktiken (Mängelquoten) gelesen und würde gerne mal eure Meinung dazu hören.
Ich selber fahre einen alten Volvo 850 bj 96.
Ich bin bisher fast immer ein zweites mal zum TÜV gefahren wegen z.b. angerosteten Bremsscheiben oder anderen Kleinkram.
Ist prinzipiell ja nicht so dramatisch?!.....aber trotzdem manchmal nervig.
P.s. Das soll jetzt aber kein Thread für alte Gammelkarren werden. Prinzipiell finde ich es nämlich sehr gut, dass wir in Deutschland relativ vernünftige Autos auf den Straßen haben.
Wie läuft das bei euch so?
Liebe Grüße Klaus
20 Antworten
Ich hatte letztens das zweifelhafte Vergnügen, an einen Mängelquotentüffer zu geraten. Technische Mängel fand er keine, also wurden Dinge gemarkert, die Bullshit waren. So fand sich an meinem Lenkgetriebe ne Ölspur mit dicker Staubschicht , die jedoch keinesfalls daher kommen konnte, mir platzte vor nem Jahr die Haupthydraulikleitung der Automatik und verteilte sich überall. Die Ölspur war an einer Stelle, die nicht von ner Unterbodenreinigung erreicht werden kann. Morgens in der Nähe ist auch nur ne Ölleitung. Des Weiteren monierte er als erheblichen Mangel, völlig legale Zusatzscheinwerfer für Fernlicht.
Zu nem anderen TÜV gefahren, ne Stunde später hatte ich mängelfreien TÜV, ohne irgendwas am Fahrzeug zu ändern. Auch der Nachprüfer schaute sich den Wagen genau an, erteilte die Plakette ohne Mängel....
Ich bin Ösi und bei mir wurde voriges Jahr von so einem Vollpfosten eine Vignette von 2016 in den Prüfbericht als schwerer Mangel erfasst...
Zitat:
@Damnson schrieb am 14. September 2018 um 13:41:07 Uhr:
Ich bin Ösi und bei mir wurde voriges Jahr von so einem Vollpfosten eine Vignette von 2016 in den Prüfbericht als schwerer Mangel erfasst...
?! Was soll denn
derQuark - ist man dort denn verpflichtet abgelaufene Pickerl zu entfernen, falls man z. B. nie auf Autobahnen zugange sein wird ?
Bei Elch1 gab es mal: Warndreieck + ErsteHilfe-Kasten nicht dabei -> geringfügier Mangel / Heckklappe bleibt nicht oben wenn geöffnet -> erheblicher Mangel 😠😁
(er hatte wohl im Kofferraum nach dem Erstgenannten gesucht und dabei dann die Klappe in's Kreuz bekommen ;-) )
Ja ist neu und man darf keine abgelaufen Vignetten auf der Scheibe haben, nicht Mal wenn es die vom vorigen Jahr ist...
Gut das es jetzt wenigstens die Vignette über das Kennzeichen gibt, so ist diese elendige Kleberei endlich vorbei.
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@Damnson ...Vignette über das Kennzeichen...
Ah! Wie das denn ? Registriert in 'ner Datenbank und bei Kontrollen dann Kennzeichnen gescannt ?
Was macht man mit den ganzen Touristis, die die "halbe Scheibe" noch mit den Alten "zugekleistert (6.Bild vom Ende)" haben ?😉
Ist per Kennzeichen registriert und gespeichert. Was diese Ahnungslosen ausnahmsweise einmal gut gemacht haben ist, dass es eben auf der Kennzeichen registriert ist und man alle Fahrzeuge (Wechselkennzeichen) mit nur einmal Gebührenzahlen damit auf der AB fahren darf. Nix mehr mit Kleben 😉
Wie das mit den alten Vignetten strafrechtlich bei einer Kontrolle aussieht kann ich nicht sagen. Aber wenn es schon bei der jährlichen Überprüfung ein schwere Mangel ist, dann glaube ich kaum dass es erlaubt ist. Kommt aber wahrscheinlich auf den Trachtenverein an, welcher dich dann kontrolliert.