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TÜV abgelaufen

Themenstarteram 27. Juli 2023 um 6:40

Hallo

Habe mein Motorrad mit Saisonkennzeichen angemeldet.

Es steht aber nur in der Garage und wird nicht bewegt.

Würde gerne mal wieder fahren, nur der TÜV ist seit 2019 abgelaufen.

Reicht da ein normaler TÜV oder muß da ein Vollgutachten gemacht werden ?

Gruß

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49 Antworten

Einfach mal googeln, anstatt hier zu fragen: Nach 7 Jahren Vollgutachen

Vor Ablauf dieser 7 Jahre zahlst du nur die "erweiterte HU", die dann 20% mehr kostet, als die normale.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 27. Juli 2023 um 08:49:11 Uhr:

Einfach mal googeln, anstatt hier zu fragen: Nach 7 Jahren Vollgutachen

Einfach mal falsch.

Aufpassen, dass Du auf dem Weg zum/zur TÜV/GTÜ/KSÜ/Dekra nicht in eine Polizeikontrolle kommst, sonst bist Du mit 60€ und einem Punkt dabei.

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 27. Juli 2023 um 08:49:11 Uhr:

Einfach mal googeln, anstatt hier zu fragen: Nach 7 Jahren Vollgutachen

Vielleicht mal selber googeln anstatt hier so auf die Kacke zu hauen und dann auch noch falsche Antworten zu geben.

Termin bei der Prüfstelle machen, dann gibt es auf dem Weg dorthin keine Probleme.

Die Technik muss natürlich i.O. sein. Auch die Reifen auf Überalterung prüfen. Ein Bremsflüssigkeitswechsel alle 2-4 Jahre schadet auch nichts.

Dann HU machen. Kostet ggf. etwas mehr nach ein paar Jahren. In der Praxis egal, der Prüfer macht das schon.

Wenn die HU seit 2019 abgelaufen ist, nehme ich an hat die Maschine, wenn überhaupt, das letzte Mal 2017 zur HU eine Durchsicht erhalten.

Daher würde ich einen Werkstatt-Termin vereinbaren für Service und HU. Freie Motorradwerkstätten gibt es ja eigentlich überall. Dann kannst Du die Maschine dort durchsehen, warten und mit einer HU versehen lassen.

Zitat:

@Kugar schrieb am 27. Juli 2023 um 09:56:50 Uhr:

Termin bei der Prüfstelle machen, dann gibt es auf dem Weg dorthin keine Probleme.

Weißt Du das aus eigener Erfahrung oder woher kommt dieses Wissen?

 

Tatsache ist, dass er mit einem Fahrzeug ohne gültige HU am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dann nützt der Termin für die HU nichts.

Doch doch, das ist schon richtig.

Das erspart ein Bußgeld, wenn man von einer Streife angehalten wird.

Die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle darf man ohne gültige Plakette antreten. Einen Nachweis darüber zu haben schadet dann nämlich absolut nicht.

Das ist schlicht falsch.

 

Wenn du einen Termin gemacht hast, ist die Chance höher, daß der Polizist ein Auge zudrückt, sonst nix.

 

Wer ganz sicher gehen will bringt das Motorrad auf dem Anhänger hin und entfernt vorher noch das Kennzeichen.

 

Außerdem geht es hier nicht nur um ein Bußgeld, sondern auch um Bonuspunkte in Flensburg.

Nö, ist es nicht.

 

"Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.

Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt."

 

Quelle: Tuev-nord.de

Das ist falsch. Und zwar mehrfach falsch.

 

Weil die Teilnahme am Verkehr auch nicht entscheidend ist. Sogar irgendwo auf Privatgelände abgestellt gibt's Bußgeld.

 

Deshalb schrieb ich "Kennzeichen entfernen"

Ja, ich frage mich immer wieder, warum Leute (sogar in Rechtsfragen) Antworten geben, deren Wissen vom Stammtisch oder Hörensagen stammt.

 

Es gibt hier genügend User die das beruflich machen und qualifiziert antworten können.

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