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tüv regelung scheinwerfer

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 15:28

hat einer von euch die regelung parat in sachen beleuchtung.

ich bin mir jetzt nicht sicher was nun richtig ist.

es geht um scheinwerfer mit getrennten kammern also abblendlicht in kammer mit linse und fernlicht in kammer mit spiegel.

also solche scheinwerfer

jetzt ist die frage gibt es eine reglung das bei solchen getrennten kammern das abblendlicht bei eingeschalteten fernlicht eingeschaltet bleiben muss?

ich bin mir da nicht sicher ob es diese regelung gibt oder net

 

hoffe ihr könnt da helfen

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20 Antworten
am 17. Mai 2012 um 15:57

...... ääähem, welchen Sinn sollte das machen bei Fernlicht das Fahr- bzw. Ablendlicht AN zu lassen???? Ich kenne es nur so, das in dem Fall das Fahrlicht ausgeht.

Begründung: auch wenn man es nicht glaubt, aber die Glühwendel verbrauchen enorm viel Strom und teilweise geht das auf die Batterie oder die schwindsüchtige Lichtmaschine ... sprich: Spritmehrverbrauch!

Also: Fernlicht AN - Fahr/Ablendlicht AUS!

Kannst du doch selbst prüfen. Stell dein Auto mal vor eine Schaufensterscheibe oder eine Wand und blende AUF und AB ... Und???

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 16:38

ja das weiss ich das abblendlicht aus geht was auch fast immer auf die h4 birnen und einkammer scheinwerfer zurückzuführen ist.

bei getrennten kammern hab ich so ne reglungnoch im hinterkopf

bei meine 2er golf hatte ich lange ne brücke drin das abblendlicht und fernlicht gleichzeitig an sind.

das problem bei fernlicht ist das der bereich vor dem auto schlecht beleuchtet ist und bei eingeschalteten abblendlicht ist das problem behoben.

ausserdem fernlicht und abblendlicht angeschaltet hat bei mir keinen leistungsabfall bewirkt und ging ohne probleme und der höhere spritverbrauch ist kaum zu messen.

wie gesagt mir gehts um die regelung dürch tüv und stvzo bei mehrkammer scheinwerfern

nee,

gibt fahrzeuge, bei denen das abblendlicht anbleibt, wenn die fernscheinwerfer angeschalten werden.

plicht ist das sicher nicht. geht auch nur bei getrennten reflektoren, da sonst die thermische belastung zu groß wäre.

dürfte auch kein problem für lima bzw. batt. sein. sind halt knapp 10A mehr und gibt mehr licht vorm auto.

mfg41

am 17. Mai 2012 um 16:49

Also bei meinem Auto bleiben bei Fernlicht (H7) das Abblendlicht (Xenon) und das Standlicht an. Bei meinem alten Auto war das genauso (H7/H7/Standlicht). (Nur die Nebelscheinwerfer gehen bei allen Autos die ich bisher gefahren habe bei Fernlicht aus).

Kenne es nur aus H4 Zeiten, dass das Abblendlicht aus geht, wenn Fernlicht aktiv ist. M.E. nach aber ist das vor allem aus thermischen Gründen.

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 17:08

@mfg41 & tillamook

Genau um scheinwerfer mitgetrennten reflektoren/kammeen gehts ja.

hab die vom corrado im golf und die sind getrennt mit h7 birnen.

und gerade deswegen wollte ich die brücke für gemeinsames leuchten wieder einsetzen nur frag ich mich da wegen ner regelung im gesetz.

am 17. Mai 2012 um 17:13

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich kenne nicht den gesetzlichen Rahmen, und wenn es den Sachverständigen zur HU nicht stört, einfach so lassen.

Meine Meinung und dazu steh ich.

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 17:25

habs gerade gefunden

STVZO § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

 

naja ich kann eh die brücke zuschalten da ist das kein prob.

und wie gesagt es geht um die ausleuchtung vorm auto bei fernlicht und die neueren autos mit getrennten scheinwerfern haben es ja auch gleichzeitig an

Ich wuesste keine Regelung, die das verbieten wuerde.

Aber beispielsweise kenne ich das von den BMWs so, das bei getrennten Fahrlicht- und Fernlichtscheinwerfern das Fahrlicht beim "Aufblenden" eingeschaltet bleibt.

Und das genau aus dem Grund, den Du selbst schon geschrieben hast:

Bessere Seitenausleuchtung der Fahrbahn.

Und das ist so, weil die seperaten Fernscheinwerfer eben fuer die Fernausleuchtung optimiert sind und somit allein keine vernuenftige Seitenausleuchtung der Fahrbahn sicherstellen koennen!

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook

Also bei meinem Auto bleiben bei Fernlicht (H7) das Abblendlicht (Xenon) und das Standlicht an. Bei meinem alten Auto war das genauso (H7/H7/Standlicht). (Nur die Nebelscheinwerfer gehen bei allen Autos die ich bisher gefahren habe bei Fernlicht aus).

Das kannte ich von früheren Fahrzeugen auch so.

Habe aber ein deutsches Fahrzeug aus 2004, und bei dem bleiben selbst die Nebellampen an, und das Serienmäßig.

Also gleichzeitig Xenon, H7, Standlicht und Nebel.

am 17. Mai 2012 um 22:13

bei meinem ford Fiesta mk6 Baujahr 2007 den ich hatte ging das abblendlicht aus wenn ich das fernlicht angeschaltet habe. Wenn ich dann aber den lenkstockSchalter zurück gezogen habe hat gleichzeitig fernlicht und Ablendlicht gebrannt. Dann hat es aber nicht lang gedauert bis eine Birne durchgebrannt ist. Das wurde dann wohl zu heiß. Da konnte man die Sekunden zählen bis die Birne sich verabschiedet hat. Weiß nicht wieso das überhaupt bauartlich möglich war es zu provozieren dass man die Birne durchbrennen lassen kann. Aber man hat deutlich mehr gesehen wenn beides gleichzeitig gebrannt hat.

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

bei meinem ford Fiesta mk6 Baujahr 2007 den ich hatte ging das abblendlicht aus wenn ich das fernlicht angeschaltet habe. Wenn ich dann aber den lenkstockSchalter zurück gezogen habe hat gleichzeitig fernlicht und Ablendlicht gebrannt. Dann hat es aber nicht lang gedauert bis eine Birne durchgebrannt ist. Das wurde dann wohl zu heiß. Da konnte man die Sekunden zählen bis die Birne sich verabschiedet hat. Weiß nicht wieso das überhaupt bauartlich möglich war es zu provozieren dass man die Birne durchbrennen lassen kann. Aber man hat deutlich mehr gesehen wenn beides gleichzeitig gebrannt hat.

Das was du beschreibst ist die lichthupe da geht soweit ich weiss immer abblend und fernlicht an und das heller als normal.

das ist selbst bei meinen golf 2 so.

Nebel scheinwerfer kann ich ab standlicht einschalten ( ist so erlaubt) aber geht net bei fernlicht aus aber das ist beim golf 2 so normal.

Naja mir gings halt um fernlicht mit abblendlicht in getrennten kammer aber das ist ja erlaubt

aaaaalso beim passat 35i hast du serienmässig auch nur "eine" birne und eine kammer für abblendlicht und fernlicht. dann gibts bzw gabs von hella doppelscheinwerfer im zubehör. hier waren fernlicht und abblendlicht getrennt. hier MUSSTE eine brücke i sicheurngskasten eingesetzte werden damit das ablendlicht an bleibt.

wen ich dran denke und es finde dann kann ich mal morgen in meiner werkstatt schauen ob ich ein teilegutachten aus den 90gern für eben genau diese scheinwerfer finde. da sollte das drinstehen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

es geht um scheinwerfer mit getrennten kammern also abblendlicht in kammer mit linse und fernlicht in kammer mit spiegel.

also solche scheinwerfer

Genau diese Art von Scheinwerfern ist serienmäßig beim BMW E36 verbaut, hier geht das Abblendlicht nicht aus.

am 18. Mai 2012 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

jetzt ist die frage gibt es eine reglung das bei solchen getrennten kammern das abblendlicht bei eingeschalteten fernlicht eingeschaltet bleiben muss?

Ja bei Xenon/Gasentladungslampen, nein bei Halogenlampen.

Die Vorschrift gibt es daher weil das Xenon immer etwas braucht bis es volle Helligkeit hat und man beim Abblenden nicht im Halbdunkeln steht. Ansonsten darf das Abblendlich bei Fernlicht anbleiben, bei Scheinwerfern die dafür gebaut sind ist das auch sinnvoll. Da wird das Fernlicht rein auf die Reichweite optimiert und den Nahbereich übernimmt das Abblendlicht. Somit hat man bessere Sicht als mit nur 2 Scheinwerfern.

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