TÜV abgelaufen
Hallo
Habe mein Motorrad mit Saisonkennzeichen angemeldet.
Es steht aber nur in der Garage und wird nicht bewegt.
Würde gerne mal wieder fahren, nur der TÜV ist seit 2019 abgelaufen.
Reicht da ein normaler TÜV oder muß da ein Vollgutachten gemacht werden ?
Gruß
49 Antworten
Bis du eine Quelle geliefert hast, bleibt das einfach eine Behauptung...
Zitat:
@Bamako schrieb am 27. Juli 2023 um 10:32:26 Uhr:
Die direkte Fahrt zur nächsten Prüfstelle darf man ohne gültige Plakette antreten. Einen Nachweis darüber zu haben schadet dann nämlich absolut nicht.
Da man das Bußgeld schon bekommt, wenn man das Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV angemeldet herumstehen lässt, dürfte das so nicht sein. Es ist ja nicht nur die Benutzung ohne TÜV verboten, ein angemeldetes Fahrzeug muss TÜV haben, egal ob es fährt oder in der Garage herumsteht.
Zitat:
@Bamako schrieb am 27. Juli 2023 um 11:28:24 Uhr:
Bis du eine Quelle geliefert hast, bleibt das einfach eine Behauptung...
Du kannst dem geschätzten Kollegen @nogel mal ruhig glauben. Ansonsten lies gerne nach.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=JURE180005342
Dass manche mit ihrem Halbwissen aber auch alles anzweifeln müssen....
Gardiner
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Da stellt sich noch die Frage, wer wegen 25 Euro so ein Fass aufmacht...
Ähnliche Themen
Wo wir schon dabei sind, ob man mit dem Fahrzeug ohne TÜV fahren darf oder nicht...
Da das Fahrzeug seit 2019 in der Garage steht, wird es aktuell vermutlich auch weder angemeldet sein noch eine Versicherung haben - und ohne Versicherung darf man damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. (Ohne Anmeldung und gültige Kennzeichen natürlich auch nicht.)
Ich würde jedenfalls nicht 4 Jahre lang die Versicherung für ein Fahrzeug zahlen, mit dem ich nicht einen Meter fahre...
Zitat:
@Carlssonclk380 schrieb am 27. Juli 2023 um 08:40:45 Uhr:
Hallo
Habe mein Motorrad mit Saisonkennzeichen angemeldet.
Es steht aber nur in der Garage und wird nicht bewegt.
Würde gerne mal wieder fahren, nur der TÜV ist seit 2019 abgelaufen.
Reicht da ein normaler TÜV oder muß da ein Vollgutachten gemacht werden ?
Gruß
Eingangspost des TE gelesen?
Zitat:
@NSchuder schrieb am 27. Juli 2023 um 14:32:40 Uhr:
Da das Fahrzeug seit 2019 in der Garage steht, wird es aktuell vermutlich auch weder angemeldet sein noch eine Versicherung haben - und ohne Versicherung darf man damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. (Ohne Anmeldung und gültige Kennzeichen natürlich auch nicht.)
Ach diese Vermutungen hier.
Einfach mal die Eingangsfrage lesen.
Zitat:
@gardiner schrieb am 27. Juli 2023 um 13:18:09 Uhr:
Du kannst dem geschätzten Kollegen @nogel mal ruhig glauben. Ansonsten lies gerne nach.https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=JURE180005342
Dass manche mit ihrem Halbwissen aber auch alles anzweifeln müssen....
Gardiner
Okay, das ist doch was Handfestes!
Dann glaube ich "dem Kollegen Nogel" auch gerne und bin eines besseren belehrt. Warum der TÜV Nord dann sowas auf seiner Website schreibt, ist dann allerdings schleierhaft. Für deine Antwort daher ein "Daumen Hoch" von mir.
Eine kleine Anmerkung aber zum Gebahren:
Nur weil irgendwer sagt "kannst du mir glauben" und "ich weiss es besser", dabei mysteriös-wissend tun, ist ja weder ein Fakt untermauert, noch eine Qualifikation bestätigt. Man wäre leichtgläubig und naiv, dann einfach blind zu vertrauen. Solche Aussagen könnten nämlich sowohl von einem Fachkundigen, als auch einfach einem Schwätzer stammen. Deswegen sollte man schon begründen, was man als Tatsache darstellt.
Ich dachte du wüsstest, dass er vom Verein ist, solange wie du schon hier bist.
Welchem Verein? ADFC? DUH? Der nächste, der mysteriös tut, HILFE 😁
Afaik ist er Prüfer, also aaS
Steht halt nicht dran. Ich weiss das nicht und sicherlich 80% der übrigen Leser auch nicht. Muss man ja auch nicht wissen, oder? Darum sollte man schon darauf hinweisen.
So jetzt genug OT, ich habe etwas gelernt und dafür bin ich dankbar. War nur ein steiniger Weg bis dahin.
Trotzdem würde ich übeigens so verfahren wie beschrieben und im Zweifelsfall auf die Kulanz der Damen und Herren in blau hoffen.
Zitat:
@Bamako schrieb am 27. Juli 2023 um 16:40:25 Uhr:
Trotzdem würde ich übeigens so verfahren wie beschrieben und im Zweifelsfall auf die Kulanz der Damen und Herren in blau hoffen.
Würde ich nicht drauf hoffen wollen. Wie gesagt, das Vergehen ist ja nicht die Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne gültigen TÜV. Wenn das so wäre, wäre Kulanz für die Fahrt zur Hauptuntersuchung in realistischer Reichweite.
Das Vergehen ist aber, dass das Fahrzeug vor seiner Fahrt zum TÜV bereits seit Jahren ohne HU zugelassen war.
Zitat:
@NSchuder schrieb am 27. Juli 2023 um 14:32:40 Uhr:
Wo wir schon dabei sind, ob man mit dem Fahrzeug ohne TÜV fahren darf oder nicht...Da das Fahrzeug seit 2019 in der Garage steht, wird es aktuell vermutlich auch weder angemeldet sein noch eine Versicherung haben - und ohne Versicherung darf man damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen. (Ohne Anmeldung und gültige Kennzeichen natürlich auch nicht.)
Ich würde jedenfalls nicht 4 Jahre lang die Versicherung für ein Fahrzeug zahlen, mit dem ich nicht einen Meter fahre...
Ich habe das 30 Jahre lang gemacht und die ganze Familie hat auf diese Weise viele Tausend Euro an Autoversicherung gespart, indem die Motorradversicherung immer wieder für Autos verwendet wurde und dann bei 100% erneut "begonnen" hatte.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 27. Juli 2023 um 10:02:41 Uhr:
Zitat:
@Kugar schrieb am 27. Juli 2023 um 09:56:50 Uhr:
Termin bei der Prüfstelle machen, dann gibt es auf dem Weg dorthin keine Probleme.Weißt Du das aus eigener Erfahrung oder woher kommt dieses Wissen?
Tatsache ist, dass er mit einem Fahrzeug ohne gültige HU am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dann nützt der Termin für die HU nichts.
Diese müßige Diskussion habt ihr ja leider bereits bis zum Erbrechen geführt, sonst hätte ich früher anführen können, dass ein guter Freund von mir Motorrad-Prüfer beim TÜV Süd ist und mir dies so mitgeteilt hat.
Wäre ja auch sinnfrei wenn es anders wäre, schließlich muss man ja länger abgestellte Fahrzeuge irgendwie bewegen können.
Ohne HU zu fahren ist übrigens auch bei einer Ummeldung möglich. Man erhält zunächst das ungestempelte Kennzeichen und darf damit in die Werkstatt, zu einer Prüfstelle und zur Zulassungsstelle fahren.
In der Praxis wird sowieso kein Polizist mosern, wenn man ein versichertes, zugelassenes, verkehrssicheres Fahrzeug zu einem vereinbarten TÜV-Termin bei der nächsten Prüfstelle fährt.