TÜV abgelaufen. Auto noch versichert?
Hallo
ist ein Auto im Schadenfall noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Beste Antwort im Thema
Ob es keinen Menschen interessiert, interessiert nicht. Die Hauptuntersuchung ist beim zugelassenen Fahrzeug nun mal zwingend vorgeschrieben, egal wo das Teil steht. Wie beliebt würde sich der Polizist in einer Wohnanlage machen, der seinen Nachbarn "verpfeift"?
Und das Fahren ist weiterhin erlaubt - das Knöllchen gibt's ja nicht wegen verbotswidrigem Fahren, sondern allein wegen des Überschreiten des Termins. Oder zeig mir mal die Vorschrift, die das Fahren verbietet.
25 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 30. März 2016 um 17:39:25 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 30. März 2016 um 16:22:37 Uhr:
P.S.: "hinterm Haus auf Privatgrund" oder Garage ist sowieso was völlig anderes als ein öffentlicher Parkplatz. Das interessiert niemanden.Falsch. Auch hinterm Haus oder hinterm Busch oder hinterm Mond besteht für ein zugelassenes Fahrzeug die HU-Pflicht, nicht nur wenn es im öffentlichen Verkehrsraum steht oder in Betrieb gesetzt wird.
in einer abgeschlossenen TG zB interessierts kein Mensch, ob da ne Kiste o. TÜV steht.
Außer wenns Öl rausläuft, das interessiert dann aber eher die Hausgemeinschaft..
Soll ich dir den Kandidaten zeigen, der bei mir in der TG steht - mit Polizist als Hausbewohner, der da auch parkt und das jeden Tag sieht?? Der würde das wohl schnell monieren.
Zur Not die Schilder abmontieren 😉
Ein Freund hat man das Autoradio geklaut. Polizei gerufen. Die kam, hält an, steigt aus, ahhh... TÜV abgelaufen, Verwarngeld. Peng. Da war der Schaden noch nicht mal aufgenommen...
Ob es keinen Menschen interessiert, interessiert nicht. Die Hauptuntersuchung ist beim zugelassenen Fahrzeug nun mal zwingend vorgeschrieben, egal wo das Teil steht. Wie beliebt würde sich der Polizist in einer Wohnanlage machen, der seinen Nachbarn "verpfeift"?
Und das Fahren ist weiterhin erlaubt - das Knöllchen gibt's ja nicht wegen verbotswidrigem Fahren, sondern allein wegen des Überschreiten des Termins. Oder zeig mir mal die Vorschrift, die das Fahren verbietet.
Ist nicht 1 Monate HU überziehen Verwarngeldfrei?? Seit dem die Rückdatierung gestrichen ist, fahr ich schon aus Prinzip immer 1-2 Monate nach Ablauf zur HU.
@audijazzer
Nur weil ein Polizist was erzählt muss es noch lange nicht stimmen, die haben mir auch schon genug Unsinn erzählt.
Nur mal einen kleinen Außzug aus Polizeiwissen was ich schon erleben durfte. Telekom-Postgolf mit LKW Zulassung benötigt LKW Führerschein😁, Motorrad Enduro kostet mehr Versicherung wenn Geländereifen anstatt straßenbereifung montiert ist.😕
Also die erzählen auch viel Stuss wenn es nicht ihr Fachgebiet ist...😰😁
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Nein, kostet 15,- € - 2-4 Monate 25, 4-8 Monate 60 + 1 Punkt, mehr als 8 Monate 75,- € + 1 P.
Ich mach es genauso, und im zweiten Monat am ersten möglichen Tag zur HU. Risiko erwischt zu werden ist doch eh minimal.
Auch Polizisten können nicht alles wissen, nicht weiter tragisch. Wer (außer eine Frau 😛) weiß denn schon alles.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. März 2016 um 12:48:58 Uhr:
Nein, kostet 15,- € - 2-4 Monate 25, 4-8 Monate 60 + 1 Punkt, mehr als 8 Monate 75,- € + 1 P.
Ich mach es genauso, und im zweiten Monat am ersten möglichen Tag zur HU. Risiko erwischt zu werden ist doch eh minimal.
Auch Polizisten können nicht alles wissen, nicht weiter tragisch. Wer (außer eine Frau 😛) weiß denn schon alles.
Na, da hast Du ja bewiesen, dass Du keine Frau bist. 🙂😁
tartra hat Recht: bis 1 Monat überziehen kostet nix!
von 2 bis zu 4 Monaten - 15,-€
von 4 bis zu 8 Monaten - 25,-€
über 8 Monate - 60,-€ / 1 Punkt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. März 2016 um 23:33:32 Uhr:
Oder zeig mir mal die Vorschrift, die das Fahren verbietet.
jetzt reiß mal nichts aus dem Zusammenhang, wo hab ich das so behauptet? Ich habe ganz am Anfang geschrieben, dass das Fahren o. Versicherungsschutz nicht erlaubt ist. Über diese Binsenweisheit brauchen wir doch wohl kein Wort zu verlieren.
Im übrigen hätte der liebe Nachbar kein Problem mit einer Anzeige, hat er mir schließlich auch schon angedroht. Hab ich auch oben geschrieben, obwohl er das ungern tut, das weiß ich, da ich den lang genug kenne.
Inzwischen sind beim anderen Kandidaten in der TG die Schilder ab. Wahrscheinlich hat sich der Fall durch Abmeldung ohnehin erledigt. Deswegen schreitet mein Nachbar nicht ein, warum sollte er auch?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 31. März 2016 um 13:12:30 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. März 2016 um 12:48:58 Uhr:
Nein, kostet 15,- € - 2-4 Monate 25, 4-8 Monate 60 + 1 Punkt, mehr als 8 Monate 75,- € + 1 P.
Ich mach es genauso, und im zweiten Monat am ersten möglichen Tag zur HU. Risiko erwischt zu werden ist doch eh minimal.
Auch Polizisten können nicht alles wissen, nicht weiter tragisch. Wer (außer eine Frau 😛) weiß denn schon alles.Na, da hast Du ja bewiesen, dass Du keine Frau bist. 🙂😁
tartra hat Recht: bis 1 Monat überziehen kostet nix!
von 2 bis zu 4 Monaten - 15,-€
von 4 bis zu 8 Monaten - 25,-€
über 8 Monate - 60,-€ / 1 Punkt.
2ter Monat kostet auch nix.
Zitat:
329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage (B - 0) 15,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Der Rest von RR stimmt 😉.
Ich hab die Werte aus einem Buch von 2016 abgeschrieben, schau ich nächste Woche noch mal nach.
Wir haben 2024 und wäre im Nov. fällig gewesen.Gibt es diesbezüglich neuerungen wenn man überzieht?Werde natürlich so schnell wie möglich vorfahren.
Nein, kein Bußgeld.