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TÜV abgelaufen. Auto noch versichert?

Themenstarteram 30. März 2016 um 8:26

Hallo

ist ein Auto im Schadenfall noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Beste Antwort im Thema

Ob es keinen Menschen interessiert, interessiert nicht. Die Hauptuntersuchung ist beim zugelassenen Fahrzeug nun mal zwingend vorgeschrieben, egal wo das Teil steht. Wie beliebt würde sich der Polizist in einer Wohnanlage machen, der seinen Nachbarn "verpfeift"?

Und das Fahren ist weiterhin erlaubt - das Knöllchen gibt's ja nicht wegen verbotswidrigem Fahren, sondern allein wegen des Überschreiten des Termins. Oder zeig mir mal die Vorschrift, die das Fahren verbietet.

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Grundsätzlich ja,

bedenken sollte man aber, wie lange der TÜV den abgelaufen und ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist.

Bei offensichtlichen Dingen könnte Vorsatz dazu kommen.

solange du die Beiträge bedienst, ja. Nur bewegen darfst du den Wagen auf öffentlichem(!) Grund keinen Zentimeter mehr. Du darfst nicht einmal dort parken. Das kann für manchen Laternenparker o. privaten Stellplatz zum richtigen Problem werden.

am 30. März 2016 um 8:47

Abgelaufener TÜV ist eine Obligenheitsverletzung. Es handelt sich um eine Gefahrenerhöhung. Bei Kenntnis ohne TÜV zu fahren ist es sogar Vorsatz.

Leistungsfrei in der Kasko und in KH wird erst mal gezahlt und dann Regress genommen. Je nach Bedingungen bis ca. 5000 Euro. ;)

Warum? Folgen (beim Erwischt werden):

15,- €

2-4 Monate 25,- €

4-8 Monate 60,- € + 1 Punkt

mehr als 8 Monate 75,- € + 1 Punkt

ja und? Es bleibt eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld.

Oder hast du zuviel € auf der Bank, dass dir das egal ist??

Themenstarteram 30. März 2016 um 11:07

Hey, bleibt mal geschmeidig :-)

war doch nur der Interesse halber

am 30. März 2016 um 11:23

Ein wirkliches "Problem" besteht erst dann, wenn im Rahmen eines Schadens eine Kausalität gegeben sein. Es muss also mit dem abgelaufenen TÜV zu tun haben, dass du z.B. nicht rechtzeitig bremsen konntest o.ä. Geh' aber davon aus, dass eine Kausalität hergestellt werden kann/wird - und somit die Anmerkung von GustavSturm zutreffend sein wird. Wenn dem dann so ist, dann passiert aber noch mehr:

1.) Schaden wird nicht gezahlt / Regress wird genommen

2.) "normale" Verwarnung bzw. Bußgeld und Punkte wie von PeterBH beschrieben

3.) u.U. Post von der Staatsanwaltschaft, da du dann ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz geführt hattest - das wird dann arg unangenehm und ist eine Straftat.

Gute Fahrt.

Zitat:

@Trespassing schrieb am 30. März 2016 um 13:23:31 Uhr:

3.) u.U. Post von der Staatsanwaltschaft, da du dann ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz geführt hattest - das wird dann arg unangenehm und ist eine Straftat.

wo schreibt der TE dass kein Versicherungsschutz besteht? Er hat keinen TÜV, darum gings.

am 30. März 2016 um 11:51

Der TE fragt: "ist ein Auto im Schadenfall noch versichert" -> Punkt 3 ist die logische Konsequenz. Sollte kommen die Punkte 1 & 2 zusammen, kommt automatisch 3 mit zu tragen, da dann (wenn auch rückwirkend) das Fzg als "nicht versichert" im Straßenverkehr geführt wurde.

Es ging letztendlich um den Versicherungsschutz. Dass (hypotetisch) kein "TÜV" gegeben ist, steht schon fest. Dazu hätte es kein Topic gebraucht.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 30. März 2016 um 12:20:03 Uhr:

ja und? Es bleibt eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld.

Oder hast du zuviel € auf der Bank, dass dir das egal ist??

Zuviel € auf der Bank??? Gibt's das überhaupt? Du hattest geschrieben, dass nicht mehr gefahren werden darf, nicht einmal mehr auf öffentlichem Grund geparkt - und das war so nicht richtig. Daher mein kleiner Hinweis.

Und nur am Rande: Ich überziehe bei jedem meiner Fahrzeuge den Termin zur Hauptuntersuchung um einen Monat und fahre dann am ersten möglichen Tag des zweiten Monats zur Hauptuntersuchung. Mein Motorrad z.B. wäre im Dezember fällig gewesen und wurde in der ersten Februarwoche geprüft. Vorher stand das ohnehin nur in der Garage. Der Prüfer hat auch so bei der Probefahrt ausreichend gezittert.

Unser Golf ist im März fällig und wird am 03.05.2016 geprüft. Die Inspektion wurde letzte Woche gemacht, techn. Mängel kann ich daher ausschließen (auch unsere anderen Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet).

Unseren Gartenanhänger hab ich auch mal 6 Monate überzogen. Der stand nur hinter dem Haus und erst als die Saison wieder anfing, hab ich ihn prüfen lassen.

Also mein Fahrzeug ist das erste Mal im Dezember 2016 fällig und werde einen Termin für Montag, den 2.1.2017 vereinbaren.

Wie in dem Thread schon geschrieben wurde besteht Versicherungsschutz, es sei denn ein Schadenfall ist ursächlich auf einen technischen Mangel zurückzuführen, der bei einer Überprüfung rausgekommen wäre.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. März 2016 um 14:17:56 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 30. März 2016 um 12:20:03 Uhr:

ja und? Es bleibt eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld.

Oder hast du zuviel € auf der Bank, dass dir das egal ist??

Zuviel € auf der Bank??? Gibt's das überhaupt? Du hattest geschrieben, dass nicht mehr gefahren werden darf, nicht einmal mehr auf öffentlichem Grund geparkt - und das war so nicht richtig.

Natürlich ist das richtig! Das Thema hatte ich gerade mit einem Nachbar, der selber Polizist ist.

Da gings um drei Monate überzogenen TÜV. Und mein Wagen stand "nur" auf dem Besucherparkplatz am Haus (abseits der Straße aber leider öffentlich zugänglich). Schon gabs Ärger...

Wie lange der TÜV beim TE abgelaufen ist, wissen wir nicht.

Verwarnungsgeld gibts aber schnell, wenn eine übereifrige Politesse das sieht.

Bei einem Monat... geschenkt.. überziehen tut jeder mal, vielleicht auch unabsichtlich.

Zahlen und gut is...

ok, bevor du jetzt spitzfindig wirst: ja, fahren kannst du auch noch mit überzogenem TÜV - und wenn du Glück hast, merkts keiner von der "Rennleitung". Hab ich auch riskiert, um die Batterie etwas zu laden im Winter ;)

Monatelang am Straßenrand stehen o. TÜV würde ich aber niemandem empfehlen.

Wenn du in dieser Zeit allerdings einen Unfall baust, kanns übel werden mit deiner Versicherung.

Und darum gings dem TE vermutlich.

P.S.: "hinterm Haus auf Privatgrund" oder Garage ist sowieso was völlig anderes als ein öffentlicher Parkplatz. Das interessiert niemanden.

 

Zitat:

@audijazzer schrieb am 30. März 2016 um 16:22:37 Uhr:

P.S.: "hinterm Haus auf Privatgrund" oder Garage ist sowieso was völlig anderes als ein öffentlicher Parkplatz. Das interessiert niemanden.

Falsch. Auch hinterm Haus oder hinterm Busch oder hinterm Mond besteht für ein zugelassenes Fahrzeug die HU-Pflicht, nicht nur wenn es im öffentlichen Verkehrsraum steht oder in Betrieb gesetzt wird.

Hintern Mond braucht man kein TÜV.

Selbst nicht auf offener Straße ;) dann muss der wagen aber auf ein Hänger stehen :D

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