TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?

Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

Es gilt folgendes: 
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
 
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

O.

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Zitat:

@nogel schrieb am 27. Januar 2022 um 07:44:54 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 06:02:15 Uhr:


Welche vertiefte Prüfung?

Du meinst die erhöhte Gebühr wegen Überziehung der HU um mehr als zwei Monate?

Tiefer geprüft wird da auch nicht

Falsch. Anlage 8a, Ziffer 2.2:

Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate.

Soweit zur Theorie!

Die Praxis kennst Du von der einen, ich von der anderen Seite.
In der Summe bleibt stehen, es wird eine HU gemacht.
Welcher Punkt genauer vertieft inspiziert wurde, bleibt Geheimnis des Prüfers.

Man glaubt ja auch ein 21er mit eingeschlossener HU würde außer Mehrkosten auch einen Mehraufwand bedeuten.
Wie kann es dann sein,dass ein Fahrzeug..welches nach 21 geprüft und anschließend in Verkehr gebracht wurde, 4 Monate später mit VU aus dem Verkehr gezogen wird.
Und nein tragende Teile rosten in der Zeit nicht weg.

Mancher glaubt ja auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 08:19:22 Uhr:



In der Summe bleibt stehen, es wird eine HU gemacht.
Welcher Punkt genauer vertieft inspiziert wurde, bleibt Geheimnis des Prüfers.

Klar, so ist es.

Zitat:

@nogel schrieb am 27. Januar 2022 um 07:44:54 Uhr:


Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate.

Dazu mal wörtlich ein Prüfer zu mir "Den Schwachsinn mach ich nicht und verrechne da auch nicht mehr (ich gucke das Auto sowieso durch daß alles passt und 2 Monate hin oder her machen da keinen Unterschied).

Wie gesagt: Theorie/Praxis 😉

Gruß Metalhead

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Hi

Früher wurde mit absicht die HU um Monate verschoben um in einem
gewissen Zeitraum 1 bis 2 HU zu sparen. ( ja das geht )
Dann kam das zurück Datieren auf den fälligen HU Monat, warst im 02/XX
dran bist 05/XX hin, hast 02/YY bekommen.
Heute ist es wieder möglich, 02/vv fällig 06/vv hin und Plakette 06/ww dran.

Tom

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Januar 2022 um 06:43:27 Uhr:


Wie überlistet er denn sein Anwenderprogramm?

Wenn es Fälligkeit letzte HU eingibt, kommt unten die zusätzliche Gebühr raus?
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Genau, die Eingabe "Monat der Fälligkeit der HU" erzeugt die erhöhte Gebühr automatisch. Um das zu vermeiden, müßte man hier einen falschen Monat eingeben oder einen Strich (der Strich ist zum Beispiel dann rechtens, wenn das Auto abgemeldet ist).

Aber ich sehe nicht ein, warum ich das tun sollte. Warum sollte ich betrügen?

Wenn der Halter meint, er will etwas sparen, dann soll er halt nur 2 Monate überziehen, oder dann gleich 5 oder mehr Monate, dann rentiert sich auch die höhrere Gebühr.

Aber ich mach mich nicht zum Handlanger für die Tricks des Halters.

(edit: "zum Beispiel" eingefügt wegen Kniefieslern 🙂 )

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Januar 2022 um 11:19:53 Uhr:


Genau, die Eingabe "Monat der Fälligkeit der HU" erzeugt die erhöhte Gebühr automatisch. Um das zu vermeiden, müßte man hier einen falschen Monat eingeben oder einen Strich (der Strich ist dann rechtens, wenn das Auto abgemeldet ist). …

Da gibt es schon noch ein paar andere Ausnahmen: Saisonkennzeichen, Rückkehr aus Ausland …

Zitat:

@Florian48 schrieb am 28. Januar 2022 um 11:44:27 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 28. Januar 2022 um 11:19:53 Uhr:


Genau, die Eingabe "Monat der Fälligkeit der HU" erzeugt die erhöhte Gebühr automatisch. Um das zu vermeiden, müßte man hier einen falschen Monat eingeben oder einen Strich (der Strich ist dann rechtens, wenn das Auto abgemeldet ist). …

Da gibt es schon noch ein paar andere Ausnahmen: Saisonkennzeichen, Rückkehr aus Ausland …

Genauso issses, z. B die Saisonkennzeichen werden anders behandelt und denn kommen keinen Erhöhten TÜV Gebuhren zustande und da wird auch nix extra was gepruft wie zusatzprufungen oder so 🙂

Zitat:

@max.tom schrieb am 28. Januar 2022 um 12:23:17 Uhr:


Genauso issses, z. B die Saisonkennzeichen werden anders behandelt und denn kommen keinen Erhöhten TÜV Gebuhren zustande und da wird auch nix extra was gepruft wie zusatzprufungen oder so 🙂

Nein. Saisonkennzeichen werden nur anders behandelt, wenn die Fälligkeit der HU im Abmeldezeitraum war. Dann ist die HU im ersten Betriebsmonat durchzuführen und es wird kein Zuschlag erhoben.

Und das kann genau einmal der Fall sein.

Wer aber im Betriebszeitraum überzieht, zahlt genauso ab dem dritten Monat mehr.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Januar 2022 um 12:50:30 Uhr:



Zitat:

@max.tom schrieb am 28. Januar 2022 um 12:23:17 Uhr:


Genauso issses, z. B die Saisonkennzeichen werden anders behandelt und denn kommen keinen Erhöhten TÜV Gebuhren zustande und da wird auch nix extra was gepruft wie zusatzprufungen oder so 🙂

Nein. Saisonkennzeichen werden nur anders behandelt, wenn die Fälligkeit der HU im Abmeldezeitraum war. Dann ist die HU im ersten Betriebsmonat durchzuführen und es wird kein Zuschlag erhoben.

Und das kann genau einmal der Fall sein.

Wer aber im Betriebszeitraum überzieht, zahlt genauso ab dem dritten Monat mehr.

Jaaaap stimmtd3s hatte ich vergesen dazuzuschreiben und danke fur die bdrichtigung 🙂

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Januar 2022 um 12:50:30 Uhr:


Nein. Saisonkennzeichen werden nur anders behandelt, wenn die Fälligkeit der HU im Abmeldezeitraum war. Dann ist die HU im ersten Betriebsmonat durchzuführen und es wird kein Zuschlag erhoben. Und das kann genau einmal der Fall sein. Wer aber im Betriebszeitraum überzieht, zahlt genauso ab dem dritten Monat mehr.

Auch nicht ganz. Wenn z.B. im März HU fällig ist, das Saisonkennzeichen incl. März geht, ich aber erst im Oktober (erster Monat Saisonkennzeichen) zur HU gehe, zahl ich auch nicht mehr. Obwohl die HU im Betriebszeitraum war.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Januar 2022 um 06:43:27 Uhr:


Wie überlistet er denn sein Anwenderprogramm?

Wenn es Fälligkeit letzte HU eingibt, kommt unten die zusätzliche Gebühr raus?
Löscht er die manuell raus, oder ändert er das Ablaufdatum

Keine Ahnung.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2022 um 16:24:07 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Januar 2022 um 06:43:27 Uhr:


Wie überlistet er denn sein Anwenderprogramm?

Wenn es Fälligkeit letzte HU eingibt, kommt unten die zusätzliche Gebühr raus?
Löscht er die manuell raus, oder ändert er das Ablaufdatum


Keine Ahnung.

Gruß Metalhead

Wurde oben bereits geklärt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 28. Januar 2022 um 16:22:46 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 28. Januar 2022 um 12:50:30 Uhr:


Nein. Saisonkennzeichen werden nur anders behandelt, wenn die Fälligkeit der HU im Abmeldezeitraum war. Dann ist die HU im ersten Betriebsmonat durchzuführen und es wird kein Zuschlag erhoben. Und das kann genau einmal der Fall sein. Wer aber im Betriebszeitraum überzieht, zahlt genauso ab dem dritten Monat mehr.

Auch nicht ganz. Wenn z.B. im März HU fällig ist, das Saisonkennzeichen incl. März geht, ich aber erst im Oktober (erster Monat Saisonkennzeichen) zur HU gehe, zahl ich auch nicht mehr. Obwohl die HU im Betriebszeitraum war.

So hatte ich des mit meinem sommerfahrzeug gemacht saison 5 - 10 und oktober normerweisse zum tuv, hatte den prufer gefragt ob ich erst wieder im mai Saisonbeginn zum tuv kommen kann weil sont währe ja 7 monate verschenkt ausserhalb der sison mit frischem tuv.
Der Sagte kein problem kostet ned mehr des spass.. 🙂

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