TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?

Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

Es gilt folgendes: 
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
 
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

O.

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http://www.dekra.de/de/unzulaessige-beleuchtung-an-fahrzeugen

Informationen zu den gesetzlichen Fristen für HU
?Entfall Fälligkeits- bzw. Rückdatierung (neue HU-Frist bezieht sich auf aktuell durchgeführte HU; Folge: Anpassung der SP-Fälligkeit / der SP-Prüfmarke)
?erweiterte HU bei mehr als 2 Monaten Fristüberziehung (erweiterter HU-Umfang in Verbindung mit erhöhtem HU-Entgelt von 20%)?Selbstfahrer-Vermiet-Pkw bei einem Halterwechsel und HU innerhalb der ersten sieben Monate ab Erstzulassung erhalten 36 Monate HU-Frist ab Monat der HU-Durchführung
?eigenständige Werkstatt-AU, darf bis zu 2 Monate vor der HU-Durchführung erfolgen
(AU- Nachweis mit Nachweissiegel und Zangenprägung)

Mich würde interessieren was genau mehr geprüft wird.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


http://www.dekra.de/de/unzulaessige-beleuchtung-an-fahrzeugen

Informationen zu den gesetzlichen Fristen für HU
?Entfall Fälligkeits- bzw. Rückdatierung (neue HU-Frist bezieht sich auf aktuell durchgeführte HU; Folge: Anpassung der SP-Fälligkeit / der SP-Prüfmarke)
?erweiterte HU bei mehr als 2 Monaten Fristüberziehung (erweiterter HU-Umfang in Verbindung mit erhöhtem HU-Entgelt von 20%)?Selbstfahrer-Vermiet-Pkw bei einem Halterwechsel und HU innerhalb der ersten sieben Monate ab Erstzulassung erhalten 36 Monate HU-Frist ab Monat der HU-Durchführung
?eigenständige Werkstatt-AU, darf bis zu 2 Monate vor der HU-Durchführung erfolgen
(AU- Nachweis mit Nachweissiegel und Zangenprägung)

Mich würde interessieren was genau mehr geprüft wird.

da wird nicht mehr geprüft ,des iss eine ganz normale Prüfung wie als wenn man nicht den Termin überzogen hätte...

ausser er Konntrolliert in seiner Auto_Prüfzeit= Durchsicht das Auto 2 mal was eher unwarsheinkich ist ...

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/
Ich suchs jetzt nicht raus, sonst schimpft Pflaumenkuchen wieder. Aber als Tipp, das steht unten in den Anlagen irgendwo.

Zitat:

Original geschrieben von max.tom


ach sooo und deshalb kostet des mehr nur damit er die Plakette zum Prüfmonat aufklebt
aber trotzdem Blödsinnig ,weil bei bestandener Prüfung die Plakette er eh anbringen muss meiner ansicht und ein Mehraufwand = 20% sehe ich da nicht ob er die auf 02/14 klebt oder auf 05/14 dreht und Klebt 😉

Naja, das drehen der Plakette kostet 20 % mehr Kraft und Hirn 😉😁. <- Ironie*

Wer zu spät kommt, wird eben auch vom TÜV bestraft.
Und TÜV bekommst eben nun mal für zwei Jahre. Mit z. Bsp. sechs monatiger Verspätung wären es ja nur 1,5 Jahre. Also musst du die nicht mit TÜV laufende Zeit eben mehr bezahlen um die vollen 24 Monate zu bekommen.

Mein Nachbar hat an seiner Karre mittlerweile 5 Monate den TÜV überzogen. Und er parkt vor´m Polizeirevier. Aufgefallen ist es bislang keinem.

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Jetzt da die Farbe anders ist wird es (mehr) auffallen.

soo hab den Link mal durchgelesen ,
also wie der 20% .ige Mehraufwand begründet wird steht da son ned drin ,aber ich denke mal des hat was mit dem Plaketten Kleben zu tun....🙄

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Jetzt da die Farbe anders ist wird es (mehr) auffallen.

Erst denken.... Dann tippen... Da die Farbe nun neu ist, und für das gesammte Jahr gillt, wird es weniger auffallen, als wenn der TÜV bereits im dezember abelaufen wäre. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Jetzt da die Farbe anders ist wird es (mehr) auffallen.
Erst denken.... Dann tippen... Da die Farbe nun neu ist, und für das gesammte Jahr gillt, wird es weniger auffallen, als wenn der TÜV bereits im dezember abelaufen wäre. 😉

aber die orangene Plakette 13 fällt jetzt mehr auf als die gelbe 15.er plakette...😉

Zitat:

Original geschrieben von franz0492


Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014.

Zitat:

Original geschrieben von max.tom


aber die orangene Plakette 13 fällt jetzt mehr auf als die gelbe 15.er plakette...😉

Um die Farbe von 2013 gehts aktuell gar nicht, sondern um eine 2014er Plakette.

Die Plakette von 2014 ist dunkler, und somit sieht man die Markierung nicht so gut, wie auf einer orangenen, oder gelben Plakette... Somit fällt ein überzogener TÜV auch nicht so gut auf, außer man achtet drauf.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von franz0492


Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von max.tom


aber die orangene Plakette 13 fällt jetzt mehr auf als die gelbe 15.er plakette...😉
Um die Farbe von 2013 gehts aktuell gar nicht, sondern um eine 2014er Plakette.
Die Plakette von 2014 ist dunkler, und somit sieht man die Markierung nicht so gut, wie auf einer orangenen, oder gelben Plakette... Somit fällt ein überzogener TÜV auch nicht so gut auf, außer man achtet drauf.

jetzt wo du es sagst stimmt die Blaue und die Braune da siehste des schwarze kaum...

Weiß nicht worum es bei dir geht. Ich antworte auf Nette Hexe.

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


Mein Nachbar hat an seiner Karre mittlerweile 5 Monate den TÜV überzogen. Und er parkt vor´m Polizeirevier. Aufgefallen ist es bislang keinem.

Oh man, hätt ich blos nichts gesagt 🙄. Jetzt zofft euch aber nicht wegen ner blöden Plakette.

Eigentlich wollt ich nur deutlich machen, das er bislang nicht "erwischt" wurde und noch nichts zahlen musste.

Ergo kann man die 20 % mehr auch als "Strafzins" ansehen, als hätte man den Dispo auf´m Girokonto überzogen 😉.

Wir zoffen doch nicht. Im Ausgangsbeitrag ging es um eine Januar 2014 Plakette.

Dachte es wäre ausreichend direkt unter dir zu antworten, hätte natürlich auch zitieren können. 🙂

Also, mal beobachten - jetzt mit eindeutig abgelaufener Farbe - bei deinem Nachbarn - sollte es deutlich mehr auffallen. 😉

Zitat:

Wir zoffen doch nicht.

I hope so.

In letzter Zeit hab ich hier zuviel Zoff, der aus Nichtigkeiten entstanden ist, gelesen.

Deinen Beitrag hab ich schon verstanden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe



Zitat:

Wir zoffen doch nicht.

I hope so.

In letzter Zeit hab ich hier zuviel Zoff, der aus Nichtigkeiten entstanden ist, gelesen.

Deinen Beitrag hab ich schon verstanden. 😉

wir zoffen ned 🙂

da gehts eher im V & S und im Öl Fred rund ...😎

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