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TÜV 7 Jahre überzogen

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 20:28

Hallo,

mein Vater hat eine alte Yamaha XS 400 in der Garage stehen, das Motorrad steht jetzt seit 7 Jahren angemeldet dort, wurde aber innerhalb dieser Zeit nie bewegt! Da der Motor noch läuft sind wir jetzt der Meinung dass wir sie herrichten sollten ... Da sie jetzt noch angemeldet ist; was passiert wenn wir so zum TÜV fahren? Bei mehr als 8 Monaten gibt es ja 1 Punkt und 80€, zählt das nur wenn man beim Fahren erwischt wird oder auch wenn wir sie angemeldet auf 'nem Hänger zum TÜV bringen?

Beste Antwort im Thema

1 Punkt und 80 € sind nur fällig, wenn ihr damit beim Fahren auf öffentlichen Straßen erwischt werdet.

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Du hast 4 Möglichkeiten:

1. Du Setzt dich auf den Bock und fährst zum TÜV.

2. Du schiebst den Bock zum TÜV.

3. Du läst den Bock aufn Hänger.

4. Du lässt den TÜV zu dir kommen.

Nur bei Möglichkeit 1. wirst du evlt. probleme bekommen. Glaubt ihr echt das ein Polizist sich die Mühe macht ihn anzuhalten und ihm eine reindrückt (und sich mit dem Papierkram rumärgert)?!

Bleibt mal auf dem Boden :D

Wähle Möglichkeit 2 oder 3 und alles wird gut.

am 30. Juli 2014 um 7:28

Moin!

Interessante Frage.

Meine Vespa geht im August auch zum TÜV. Dann wird die HU genau 19 Jahre abgelaufen gewesen sein.

Ich dachte eigentlich, die Fahrt zur nächsten Vertragswerkstatt bzw. zum TÜV wäre legal, solange das Fahrzeug verkehrssicher und versichert ist.

Habe ich mich wohl getäuscht und ich muss das Risiko auf mich nehmen.

Dass es illegal ist, das Fahrzeug zugelassen stehen zu lassen, wusste ich auch nicht.

Der deutsche Amtsschimmel wiehert manchal höchst Befremdliches.

Nun könntet Ihr mich sogar hinhängen... ;-)

Gruß,

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Danny88A3

Glaubt ihr echt das ein Polizist sich die Mühe macht ihn anzuhalten und ihm eine reindrückt (und sich mit dem Papierkram rumärgert)?!

Idioten die Spaß daran haben Anderen einen rein zu würgen gibt's überall, auch bei der Polizei (die Regel ist das aber nicht, da hast du Recht).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von Danny88A3

Glaubt ihr echt das ein Polizist sich die Mühe macht ihn anzuhalten und ihm eine reindrückt (und sich mit dem Papierkram rumärgert)?!

Idioten die Spaß daran haben Anderen einen rein zu würgen gibt's überall, auch bei der Polizei (die Regel ist das aber nicht, da hast du Recht).

Gruß Metalhead

Sicherlich gibt es die überall. Keine Frage.

Dann fahre so spät wie es geht zum TÜV. Die wenigsten Polizisten wollen kurz vor Schichtwechsel sich noch mit so kleinigkeiten beschäftigen ;)

am 30. Juli 2014 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von Danny88A3

Du hast 4 Möglichkeiten:

1. Du Setzt dich auf den Bock und fährst zum TÜV.Nur bei Möglichkeit 1. wirst du evlt. probleme bekommen.

Wenn du vorab einen Termin beim TÜV machst bekommst du auch keinen Ärger weil das Motorrad ja trotz der nicht vorhandenen HU versichert ist.

Die Fahrt muss aber direkt ohne Umwege zum TÜV gehen. Das beste wäre natürlich eine schriftliche Terminbestätigung.

Also keine Angst, da passiert nichts. ;)

edit: Das Möp muss - wenn mich nicht alles täuscht - bei der langen Standzeit zur Vollabnahme, also schau mal wie alt die Reifen sind/sein dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

1 Punkt und 80 € sind nur fällig, wenn ihr damit beim Fahren auf öffentlichen Straßen erwischt werdet.

Nein, auch wenn es einen Einbruch in die Garage geben würde und ein (über)eifriger Jungpolizist das als Beifang mitaufschreibt.

Auch wenn ein Nachbar TE nicht mag und das anzeigt.

Auch wenn ein Polizist das von der Einfahrt aus sieht wenn die Garage gerade mal offen ist.

 

Unter Umständen sogar wenn man das Fahrzeug abmeldet.

Unter Umständen könnte das sogar der Prüfer anzeigen (das wäre mein Traum - natürlich verpflichtend ;) Datenschutz kein Problem - das ist ein Halterverstoß).

Wird aber (noch) keiner tun.

 

Hintergrund - das ist kein Verstoß gegen die StVO. Sondern gegen die StV Z O.

 

Man könnte durchaus argumentieren, daß das Fahrzeug solange niemand bewegt hat.

Gibt einige Urteile pro kein Verstoß - aber mit fahrbereit ist das ziemlich dünnes Eis.

Alles soweit richtig. Am Besten das Fahrzeug entweder auf einen Anhänger laden, oder auf den kürzesten Weg zum ASS und eine HU abnehmen lassen.

Ich habe noch keinen ASS erlebt, der dem Halter daraus einen Strick gedreht hat. Wenn man vernünftig mit den Leuten umgeht.

Für alle andern ober erwähnten sieht das anders aus. Von den sollte sich der TE nicht erwischen lassen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

Zitat:

Original geschrieben von Danny88A3

Du hast 4 Möglichkeiten:

1. Du Setzt dich auf den Bock und fährst zum TÜV.Nur bei Möglichkeit 1. wirst du evlt. probleme bekommen.

Wenn du vorab einen Termin beim TÜV machst bekommst du auch keinen Ärger weil das Motorrad ja trotz der nicht vorhandenen HU versichert ist.

Die Fahrt muss aber direkt ohne Umwege zum TÜV gehen. Das beste wäre natürlich eine schriftliche Terminbestätigung.

Also keine Angst, da passiert nichts. ;)

edit: Das Möp muss - wenn mich nicht alles täuscht - bei der langen Standzeit zur Vollabnahme, also schau mal wie alt die Reifen sind/sein dürfen.

Kannst du diese Aussage belegen?

Wohl eher nicht.

Hab selbst schon deswegen beim TÜV nachgefragt und die sagten, dass das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft im Strassenverkehr bewegt werden darf.

ASS= Acetylsalicylsäure?

cheerio

Wenn es länger als 7 Jahre außer Betrieb war, braucht man ein Vollgutachten bei TÜV oder Dekra, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dann Kurzkennzeichen beantragen bevor es zum Tüv/Dekra geht.

Ich denke das war so:

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO beim TÜV beantragen:

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

So geht man bei der Vollabnahme vor:

Da bei einer Vollabnahme neben dem technischen Zustand und der allgemeinen Verkehrssicherheit auch die Abgas- und Geräuschgrenzwerte, Beleuchtungseinrichtungen und Vieles mehr anhand allgemeiner Zulassungsvorschriften geprüft werden, kann man Vorbereitungen nur insoweit treffen, als dass man das Fahrzeug so inspiziert, als würde man zu einer normalen Hauptuntersuchung fahren.

Notwendig werdende Umrüstungen teilt der Sachverständige vor Ort mit.

Besorgen tut man sich zuerst die Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu stellt man bei einer Gesellschaft der Wahl einen Versicherungsantrag. Die Bestätigung wird auf Verlangen per SMS oder E-Mail zugesandt. Man benötigt nur diesen Code und keine Bestätigung in Papierform.

Außerdem braucht man für die Fahrt zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen, das gibts bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder eine Werkstatt gegen Gebühr.

Danach packt man sämtliche erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören gültiger Personalausweis oder Reisepass, der Fahrzeugbrief, eventuell der Kaufvertrag sowie der Code über die Versicherungsbestätigung.

Nun fährt man zum TÜV oder einen anderen Anbieter wie DEKRA oder KÜS und macht das Vollgutachten.

Hat alles geklappt, begibt man sich zur Zulassungsstelle und läßt das Fahrzeug zu.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Moin!

Interessante Frage.

Meine Vespa geht im August auch zum TÜV. Dann wird die HU genau 19 Jahre abgelaufen gewesen sein.

...

Interessanter Thread ! Vielleicht meldet sich ja jemand, der sein Fz noch seit vor 1951 (dem Beginn der HU in Deutschland) angemeldet im Schuppen stehen hat :p:cool:;).

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Wenn es länger als 7 Jahre außer Betrieb war, ...

War es aber nicht einen Tag.

 

Termin beim TÜV (oder Dekra, KÜS, GÜS, ...) zur HU machen, hinfahren - und hoffen, dass man nicht erwischt wird oder die Polizei wegen der Direktfahrt zum TÜV gnädig ist.

Oder das Ding auf einen Anhänger verladen, Kennzeichen abschrauben und bei der Prüfstelle nach dem Abladen wieder anschrauben und HU durchführen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Wenn es länger als 7 Jahre außer Betrieb war, ...

War es aber nicht einen Tag.

 

Termin beim TÜV (oder Dekra, KÜS, GÜS, ...) zur HU machen, hinfahren - und hoffen, dass man nicht erwischt wird oder die Polizei wegen der Direktfahrt zum TÜV gnädig ist.

Oder das Ding auf einen Anhänger verladen, Kennzeichen abschrauben und bei der Prüfstelle nach dem Abladen wieder anschrauben und HU durchführen lassen.

Dann ja

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Wenn es länger als 7 Jahre außer Betrieb war, braucht man ein Vollgutachten bei TÜV oder Dekra, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dann Kurzkennzeichen beantragen bevor es zum Tüv/Dekra geht.

Braucht es seit einigen Jahren nicht mehr, einfach eine normale HU machen und fertig. Die 7-Jahres-Frist gab es früher mal, so etwa zu Zeiten als der TÜV noch sein Monopol hatte. Heute braucht man in dem Fall kein ASS mehr - und den aaS auch nur noch wahlweise für die HU.

Die sicherste Möglichkeit ist ab auf den Anhänger, Kennzeichen abdecken, zur HU fahren und fertig. Chance erwischt zu werden nahe Null. Beim hinfahren ist es ein Jahr zu spät, nach 6 Jahren ist die gleiche Plakettenfarbe dran, da wäre es vermutlich nie aufgefallen, wer guckt schon auf die Jahreszahl. ;-)

Fast perfekt. Noch einen Tick sicherer: Kennzeichen abschrauben und im Auto an versteckter Stelle deponieren. Dann müssten schon alle Zufälle dieser Welt gegen Dich sein, dass noch was schiefgeht.

am 30. Juli 2014 um 12:21

@ Gummikuh

Also ich hatte mt versicherten Fahrzeugen nie Probleme damit. Ich ruf beim TÜV vorher wegen einem Termin an und gut ists.

Wie sollen denn deiner Meinung nach die zum TÜV kommen die den Termin um Wochen verpennen?

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