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Türverkleidung defekt (Wie verhält man sich? Wer kommt dafür auf?)

Themenstarteram 16. September 2010 um 7:19

Hallo Leute,

als hätte ich bisher nicht genügend unlösbare Probleme an meinem Fahrzeug, kam nun am gestrigen Tage ein erneutes "nettes" Problem dazu.

Da ich bei meinem FOH mehrfach reklamierte, dass die Türverkleidung auf der Beifahrerseite klappern und knarzen würde, man sich diesem Problem (laut Aussage des Meisters) bereits auch annahm, allerdings nichts feststellen konnte (ich bei der 1. Reklamation sogar die Antwort bekam "ich soll doch den Bass einfach etwas reduzieren!!!") fuhr ich gestern mit diesem auf Kopfsteinpflaster, extrem nervtötenden Klappern zu dem 2. Händler in meiner Stadt, da ich bis dato von dem 1. Händler immernur Ausreden als Antwort auf meine Fragen/Problem bekam.

Der Meister war recht zuversichtlich und wollte die Türverkleidung reichlich unterfüttern, sodass dann Ruhe ist.

Gegen Mittag erhielt ich dann einen Anruf, dass er die Türverkleidung entfernt hätte und dann leider feststellte, dass an dieser Tür sich allerdinsg bereits jemand zu schaffen machte und der Meister nun Spuren von Kleberesten, einen defekten und geflickten Bowdenzug, sowie abgebrochene Klipse vorfand. Er hat das ganze fotografisch festgehalten und fragte mich dann, was er nun machen soll?

Wir sind dann so verblieben, dass er die Türverkleidung wieder anbringen sollte und vorerts nichts weiter tun sollte, als mir die Bilder auszuhändigen.

Meine Frage ist nun, wie ich mich jetzt verhalten soll? Den 1. Händler mit der Frage kontaktieren, was er überhaupt und ob er auch wirklich etwas an der Türverkleidung gemacht hatte und ihn dann mit den gemachten Bildern des 2. Händlers konfrontieren?

Den Händler, bei dem das Fahrzeug als ehemaliger Dienstwagen der Adam Opel AG gekauft wurde damit konfrontieren, da er ja soweit ich weiß innerhalb der 1. 6 Monate in der Nachweispflicht ist?

So langsam fängt das alles an keinen Spaß mehr zu machen...was denkt ihr, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Grüße

Phipser

Beste Antwort im Thema

Es gibt eine Schiedssstelle der KFZ Innung. An die kannst du dich wenden, wenn du mit deinen freundlichen Fragen beim OH nicht weiter kommen solltest.

 

www.kfz-schiedsstellen.de/

 

Aber die machen keinen Handschlag mehr, sobald ein Anwalt oder sonstiges Aktiv wurden.

 

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So wie du das beschreibst muss das nicht unbedingt vom 1. OH verursacht worden sein (Problem bestand ja vor erstem Reparaturversuch schon). Aber von dem hast du das Fahrzeug ja gekauft, oder?

MfG BlackTM

Themenstarteram 16. September 2010 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

So wie du das beschreibst muss das nicht unbedingt vom 1. OH verursacht worden sein (Problem bestand ja vor erstem Reparaturversuch schon). Aber von dem hast du das Fahrzeug ja gekauft, oder?

MfG BlackTM

Das es der 1. OH war, ist ja leider nur eine waage Vermutung. Ich habe beim 1. OH 2 nal das klappern reklamiert und es wurde statt besser, immer schlimmer. Der 1. OH hat also scheinbar an der Türverkleidung etwas gemacht. Nun bleibt für mich nur noch zu wissen was er gemacht hat. Wenn er etwas gemacht hat, muss ihm ja zum einen der Defekt aufgefallen sein (aber mich setze darüber keiner in Kenntnis), bzw. wurde der Defekt von ihm verursacht und anschließend scheinbar versucht zu vertuschen.

Hat er nichts gemacht, wäre dies natürlich eine absolute Frechheit und ich könnte nicht nachvollziehen, warum nichts gemacht wurde, allerdings bestand der Defekt dann scheinbar schon bevor ich das Fahrzeug gekauft hatte.

Der 2. OH stellte nun diese besagten Defekte fest, da nach dem Werkstattbesuch des 1. Händlers keine Besserung auftrat.

Ich habe in meiner Stadt 2 OH und den Wagen in bei keinem dieser 2 Händler gekauft.

Was mich ärgert ist, dass ich jetzt versuchen muss herauszufinden, wer was, oder eben nichts gemacht hat...

Zitat:

Was mich ärgert ist, dass ich jetzt versuchen muss herauszufinden, wer was, oder eben nichts gemacht hat...

...und das wird wohl das Problem sein.

Themenstarteram 16. September 2010 um 9:37

Was würdet ihr vorschlagen?

Den 1. Händler damit konfrontieren, bzw. ersteinmal in Erfahrung bringen, was der 1. Händler überhaupt genau gemacht hat?

Wenn er mir sagt, dass die Türverkleidung entfernt wurde, werde ich ihm die Bilder zeigen und bin gespannt, was er dann dazu sagt!?:mad:

Wende Dich an die Innung!

Themenstarteram 16. September 2010 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von mark29

Wende Dich an die Innung!

Was genau meinst du mit der Innung?

Zitat:

Original geschrieben von phipser01

Den 1. Händler damit konfrontieren, bzw. ersteinmal in Erfahrung bringen, was der 1. Händler überhaupt genau gemacht hat?

Wenn er mir sagt, dass die Türverkleidung entfernt wurde, werde ich ihm die Bilder zeigen und bin gespannt, was er dann dazu sagt!?:mad:

Das dürfte erstmal das Beste sein, einfach freundlich fragen, ob sie denn schonmal versucht haben, die Verkleidung abzunehmen, um dem Problem auf den Grund zu gehen.

Ansonsten müsste aus dem Boardbuch ja auch hervorgehen, durch welche Händler der schon gegangen ist (Erstauslieferung, 1. Inspektion, Dein Verkäufer).

Letztlich kannst Du dich ja auch bei Deinem Verkäufer auf die Gebrauchtwagen-Garantie berufen und Behebung des Fehlers einfordern. Natürlich freundlich;)

am 16. September 2010 um 10:48

Genau, ich würde auch erst einmal versuchen die Sache freundlich zu klären, bevor ich zu irgend einer Innung renne (Gibt es so etwas überhaupt für AH?)

Themenstarteram 16. September 2010 um 11:03

Ich denke mir wird vorerst auch nichts anderes übrig bleiben, als zu versuchen freundlich etwas klären zu können.

Es gibt eine Schiedssstelle der KFZ Innung. An die kannst du dich wenden, wenn du mit deinen freundlichen Fragen beim OH nicht weiter kommen solltest.

 

www.kfz-schiedsstellen.de/

 

Aber die machen keinen Handschlag mehr, sobald ein Anwalt oder sonstiges Aktiv wurden.

 

Themenstarteram 16. September 2010 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von NewOpelFan

Es gibt eine Schiedssstelle der KFZ Innung. An die kannst du dich wenden, wenn du mit deinen freundlichen Fragen beim OH nicht weiter kommen solltest.

www.kfz-schiedsstellen.de/

Aber die machen keinen Handschlag mehr, sobald ein Anwalt oder sonstiges Aktiv wurden.

ich danke dir für den Link.

Nen Anwalt wollte ich vorerst eigentlich aussen vor lassen, aber sollten alle Stränge reißen, versuche ich gern dort mein Glück:)

Zitat:

Original geschrieben von phipser01

Was würdet ihr vorschlagen?

Den 1. Händler damit konfrontieren, bzw. ersteinmal in Erfahrung bringen, was der 1. Händler überhaupt genau gemacht hat?

Wenn er mir sagt, dass die Türverkleidung entfernt wurde, werde ich ihm die Bilder zeigen und bin gespannt, was er dann dazu sagt!?:mad:

Hi,

ich würde den 1. OH mit der unteren Variante angehen. Mit dem Vorwand nochmal ansprechen, dass es immer noch klappert und ihn wärend des Gespräches auf die vorherige Reparatur ansprechen. Erst, wenn er klar gesagt hat, was er bemacht hat und vor allem, ob er die Verkleidung schon runter hatte, würde ich Ihn mit mit dem 2. FOH und seinen Bildern konfrontieren.

Wenn Du Ihm die Bilder sofort zeigst, dann hat er sowieso nichts gemacht.

Im ersten Fall kannst Du den OH zum nachbessen/erneuern auffordern oder auch mangelns Vertrauen sagen, dass ihm die Rechnung des 2. FOH zukommen wird. Eine weitere Variante könnte sein, bei der Reparatur anwesend zu sein. Ich würde dem nicht mehr vertrauen und mit der Reparatur alleine lassen.

Gruß, Michael

Die Innung stellt die Qualität der Kfz- Betriebe sicher- ums mal für deinen Fall passend grob zu umreißen. Nicht jeder Werkstatt muß da Mitglied sein... bei Problemen fungiert die Innung aber immer als Vermittler und kann mit Fachkenntnis den Sachverhalt besser beurteilen als ein Anwalt der nur die Kohle sieht, die er verdienen kann.

Themenstarteram 16. September 2010 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von DiegoMG

Zitat:

Original geschrieben von phipser01

Was würdet ihr vorschlagen?

Den 1. Händler damit konfrontieren, bzw. ersteinmal in Erfahrung bringen, was der 1. Händler überhaupt genau gemacht hat?

Wenn er mir sagt, dass die Türverkleidung entfernt wurde, werde ich ihm die Bilder zeigen und bin gespannt, was er dann dazu sagt!?:mad:

Hi,

ich würde den 1. OH mit der unteren Variante angehen. Mit dem Vorwand nochmal ansprechen, dass es immer noch klappert und ihn wärend des Gespräches auf die vorherige Reparatur ansprechen. Erst, wenn er klar gesagt hat, was er bemacht hat und vor allem, ob er die Verkleidung schon runter hatte, würde ich Ihn mit mit dem 2. FOH und seinen Bildern konfrontieren.

Wenn Du Ihm die Bilder sofort zeigst, dann hat er sowieso nichts gemacht.

Im ersten Fall kannst Du den OH zum nachbessen/erneuern auffordern oder auch mangelns Vertrauen sagen, dass ihm die Rechnung des 2. FOH zukommen wird. Eine weitere Variante könnte sein, bei der Reparatur anwesend zu sein. Ich würde dem nicht mehr vertrauen und mit der Reparatur alleine lassen.

Gruß, Michael

So wie du es beschreibst, halte auch ich es für die bessere Lösung. Hab mich genau mit diesem Schritt befasst, denn so kann er sich dann nicht mehr herausreden, wenn ich ihm dann im nachhinein die Bilder zeige.

Wenn sich dann allerdings herausstellt, sie haben die Verkleidung garnicht entfernt um nach dem Problem zu suchen, wäre dies zum einen eine klarer Fall für die Innung (denn wenn sie mit allen Problemen so umgehen, frage ich mich wozu sie dann eine Werkstatt haben) und zum anderen würde dies heißen, dass bereits bevor sich das Fahrzeug in meinem Besitz befand, jemand an der Verkleidung dran war und somit müsste ich dann den Händler kontaktieren, wo ich das Fahrzeug erworben habe. Und ob dieser dann die Instandsetungskosten im Rahmen der Garantie tragen würde, sei jetzt vorläufig dahingestellt.

@Mark

Die Innung würde ich wie gesagt in Betracht ziehen, bevor ich überhaupt einen Anwalt einschalte, denn hier gehts ja in erster Linie um meinen Insi und um mich, als um das fette Honorar, oder die Kohle, die er rausschlagen kann. Noch habe ich den Optimismus nicht verloren, trotz des mitlerweile 8. Werkstattaufenthaltes innerhalb von fast 4 Monaten, in denen sich das Fahrzeug in meinem Besitz befindet.

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