Türe gegen mein Auto geschlagen
Hallo zusammen,
wie würdet Ihr hier vorgehen?
Vorgeschichte:
Bin vor kurzem auf einem Parkplatz in mein Auto gestiegen, als ich im Stand mein Telefon mit der Freisprechanlage verbinden wollte, stieg die Besitzerin des neben mir geparkten Autos in ihr Fahrzeug. Bzw. sie versuchte es.
Beim Öffnen ihrer Türe schlug sie diese (Türkante) gegen meine Beifahrertüre - nicht nur einmal, sondern mehrfach und drückte dann die Türe auch weiter fester gegen meine Türe.
Sie hat relativ nah an meinem Fahrzeug geparkt und konnte somit schlecht einsteigen, also wollte sie sich so anscheinend ein paar Zentimeter mehr Platz schaffen.
Sie merkte allerdings nicht, dass ich in meinem Auto saß und das mitbekam.
Aktion selbst:
Ich stieg aus und fragte sie, was das war.
Ihre Antwort war, dass sie die Türe nicht an mein Auto geschlagen hat - ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich im Auto saß und alles mitbekommen habe.
Sie meinte darauf, dass sie die Türe nur leicht gegen mein Auto gelehnt und nichts schlimmeres.
Habe die Stelle dann genauer angeschaut und konnte abgeplatzen Lack und eine leichte Beule entdecken - darauf habe ich sie nochmal zur Rede gestellt und ihr diesen Schaden gezeigt.
Sie meinte darauf, dass ich mich nicht anstellen soll, ein Auto sei nunmal ein Gebrauchsgegenstand und das muss man so hin nehmen.
Auf diese Antwort habe ich sie dann gebeten, dass wir die Personalien austauschen.
Die hat dies abgelehnt und mich unverschämt genannt.
Darauf hin habe ich sowohl sie (als Person), ihr Kennzeichen und ihr Auto fotografiert und bin zur Polizei gefahren.
Die Polizei selbst hat dann zu mir gesagt, dass dieser Schaden "zu klein ist", um ihn richtig aufzunehmen bzw. dem weiter nachzugehen.
Sie meinten allerdings, dass ich mich selbst an einen Gutachter wenden soll - falls dieser den Schaden so eindeutig nachweisen kann, dann habe ich Glück (dazu muss an ihrem Fahrzeug ein ähnlicher Schaden, passend zu meinem vorhanden sein).
Falls nicht, dann bleibe ich sowohl auf meinem Schaden, als auch auf den Kosten für den Gutachter usw. sitzen.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Soll ichs wirklich so angehen oder ist das eher erfolglos?
Hat da jemand Erfahrungen?
Es handelt sich in der Tat "nur" um einen kleinen Schaden, mit einer kleinen Beule - wobei mich beides schon stört.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2018 um 11:30:17 Uhr:
Von der Absicht her passt der Vergleich nicht, da haste recht. Aber in beiden Fällen bleibst du ziemlich sicher auf dem Schaden sitzen, und dies gehört in der Tat zum Lebensrisiko.
Nein, denn gezieltes Fehlverhalten und gezielte Missachtung der Werte anderer ist kein Lebensrisiko, sondern eine asoziale Verhaltensstörung.
Lebensrisiko ist bestenfalls, dass du es mit so einem Trottel zu tun bekommst.
122 Antworten
Es spielt eine Rolle, ob die Tat in der Öffentlichkeit in gewisser Weise eine Verbreitung erfahren hat.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 16. Mai 2018 um 17:00:46 Uhr:
Wenn mein Auto beschädigt wurde, egal wie und wo hat es mit öffentlichem Interesse überhaupt nichts zu tun. Denn ich wurde geschädigt und nicht die Öffentlichkeit.
Es gibt ein paar Gründe, welche ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestimmter Taten rechtfertigen.
Wenn dir jemand die Rübe einschlägt, bist ja nur du tot. Wen sonst juckt es. Mich eigentlich nicht so besonders.
Ist es das, was du kommunizieren möchtest?
Der Führerschein ist nunmal Eigentum des Staates. Also entscheidet ein Richter darüber sofern nicht bereits der Staatsanwalt entschieden hat das es nicht vor den Richter geht. Da es nunmal öffentlich interessant ist wer einen Lappen hat besteht eben öffentliches Interesse oder nicht. Dagegen gibt es auch keinen Einspruch.
Das hat nichts mit der Regulierung des Schadens zu tun.
Auch wenn das einigen Spezialisten hier nicht gefällt.
Zitat:
@Trets2 schrieb am 16. Mai 2018 um 21:26:59 Uhr:
Der Führerschein ist nunmal Eigentum des Staates. Also entscheidet ein Richter darüber sofern nicht bereits der Staatsanwalt entschieden hat das es nicht vor den Richter geht. Da es nunmal öffentlich interessant ist wer einen Lappen hat besteht eben öffentliches Interesse oder nicht. Dagegen gibt es auch keinen Einspruch.
Das hat nichts mit der Regulierung des Schadens zu tun.
Auch wenn das einigen Spezialisten hier nicht gefällt.
Leb ich jetzt auf der Erde oder auf dem Mond?????
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Wenn Du nachts bei klarem Himmel nach oben schaust, ist die runde Scheibe dann eher so hellgrau oder blau-weiß?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2018 um 21:32:58 Uhr:
Wenn Du nachts bei klarem Himmel nach oben schaust, ist die runde Scheibe dann eher so hellgrau oder blau-weiß?
Dann bist Du ebenfalls der Mn.,das der Führerschein Eigentum des Staates ist?
Das halte ich für einigermaßen unwichtig. Mir ging es eigentlich um die "Wohnsitzfrage" .... 😁 scnr
Der FS an sich ist eine behördlich ausgestellte Urkunde, die die erteilte Fahrerlaubnis wiederspiegelt. Wird die FE widerrufen, so wird der FS als Urkunde von Amts wegen eingezogen. Die Eigentumsfrage kann man vernachlässigen. Beim Geldschein liegt es bei der EZB/Bundesbank.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 16. Mai 2018 um 21:40:21 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2018 um 21:32:58 Uhr:
Wenn Du nachts bei klarem Himmel nach oben schaust, ist die runde Scheibe dann eher so hellgrau oder blau-weiß?
Dann bist Du ebenfalls der Mn.,das der Führerschein Eigentum des Staates ist?
Soll ich dir das Beispiel mit dem Mond erklären?
Das meine lieben ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.
Ich bin im Besitz einer Fahrerlaubnis, die Bescheinigung dafür ist Eigentum der Behörde. Ansonsten wäre der Entzug der Fahrerlaubnis Enteignung und nicht ohne weiteres möglich.
Als Eigentuemer kannst du aber auch nicht einfach die Herausgabe des Besitzes durchdruecken, wenn wir schon beim Korhintenkacken sind. Spielt im Fall des FS auch gar keine Rolle, es ist "nur" ein Dokument.
Wie kommt Ihr jetzt eigentlich vom Thema "Türe gegen mein Auto geschlagen" auf Benzin und Führerschein?
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 17. Mai 2018 um 09:32:32 Uhr:
Wie kommt Ihr jetzt eigentlich vom Thema "Türe gegen mein Auto geschlagen" auf Benzin und Führerschein?
Die Frage müßte anders lauten: " Wie kommt Ihr eigentlich erst jetzt auf Benzin und Führerschein...😁
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 17. Mai 2018 um 09:32:32 Uhr:
Wie kommt Ihr jetzt eigentlich vom Thema "Türe gegen mein Auto geschlagen" auf Benzin und Führerschein?
Weil sich da ein paar 9xklug wichtig machen wollen.