TTRS Lenkrad im 2.0
Hey,
hat schon jemand in seinem normalen TT das Lenkrad des RS verbaut? Sollte doch problemlos möglich sein oder? Auf der Audi Seite find ich das aber nur mit normalem Leder. Hätte es aber gerne mit gelochtem. Wer hat die Teilenummer? 🙂
mfg
Beste Antwort im Thema
Mal zur Info für jene, denen es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von speedmike
Es gibt das RS Lenkrad auch in Wildleder.
Danke. 🙂 Ok und von den matt glatt Ledervarianten gibts da auch eins das nur teilweise gelocht ist mit Silbernen nähten? Oder gibts des nur vollständig gelocht.
Weisst des? Und wie ich evtl. an so ein Lenkrad ran komme mit Mufu ohne Wippen🙂
Vielen Dank
Zitat:
Original geschrieben von Koch_D
Danke. 🙂 Ok und von den matt glatt Ledervarianten gibts da auch eins das nur teilweise gelocht ist mit Silbernen nähten? Oder gibts des nur vollständig gelocht.Zitat:
Original geschrieben von speedmike
Es gibt das RS Lenkrad auch in Wildleder.
Du kannst das TT RS Lenkrad mit Leder in allen verfügbaren Farben bestellen (Audi Individual)
Weisst des? Und wie ich evtl. an so ein Lenkrad ran komme mit Mufu ohne Wippen🙂
Über den Lageristen eines VW/Audihändlers, der den ETKA beherrscht 😉
Vielen Dank
Teilweise gelocht ist z.B. das S-line Lenkrad ("Standart TT"😉, allerdings ist der Kranz nicht ganz so stark und die Daumenauflage weniger ausgeprägt.
Hi,
ich bin neu hier bei Euch und brauche mal Hilfe.
Ich habe einen TTS und möchte gerne ein TTRS Lenkrad mit gelochtem Leder verbauen. Dieses benötige ich mit Wippen ( s-tronik) und MF-Tasten.
Leider werde ich aus den vorangegangenen Antworten nicht ganz schlau. Passt das Lenkrad so einfach im Austausch? Zwei !!! Audi Händler hier in Bielefeld konnten mir keine klaren Aussagen geben! Sehr unverständlich, wie ich finde.
Evtl. könnt Ihr mir ja helfen. Danke
Zitat:
Original geschrieben von Kangoomh
Hi,ich bin neu hier bei Euch und brauche mal Hilfe.
Ich habe einen TTS und möchte gerne ein TTRS Lenkrad mit gelochtem Leder verbauen. Dieses benötige ich mit Wippen ( s-tronik) und MF-Tasten.
Leider werde ich aus den vorangegangenen Antworten nicht ganz schlau. Passt das Lenkrad so einfach im Austausch? Zwei !!! Audi Händler hier in Bielefeld konnten mir keine klaren Aussagen geben! Sehr unverständlich, wie ich finde.Evtl. könnt Ihr mir ja helfen. Danke
Ich überlege auch schon länger und hatte mich für eine andere und auch günstigere Variante entschieden: mein Tuner lässt das TTS-Lenkrad nach Wunsch aufpolstern. Hatte als Vorgabe das TT RS Lenkrad genannt, aber nicht mit silberner Naht, sondern rot (passend zu meiner Innenausstattung).
Leider hatte er zuviel damit zu tun den Murks der Audi-Werkstatt zu beseitigen, dass das dann unterging.
Auto ist ja ohne Lenkrad nicht fahrbar und ohne Ausbau kein Aufpolstern 🙁
Ich frage mich deshalb: wer baut das Lenkrad aus und wieder ein, denn dann könnte ich es hinschicken und machen lassen.
(und Nein, ich stelle das Auto nicht zu Audi in die Werkstatt, eine Delle und Kratzer hatte ich schon nach der letzten mißglückten OP)
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servas
bei mir liegt schon für den Frühling ein RS6 Lenkrad rum. werde das dann selber einbauen, wie auch schon bei anderen Fahrzeugen. 24h vorher Batterie abklemmen, vorm Ausbau nochmal ERDEN (an Heizung fassen) und dann gehts los. Vorher mach ich noch das Dach auch, falls der AIRBAG doch wider erwarten auslösen sollte, und ich häng meine Face nicht über den Luftsack. Mehr kann man nicht tun m.M.
Und natürlich weiss ich dass da Sprengstoff drin ist und das man dafür eine Ausbildung braucht. 😁
Aber erlaubt ist was SPAß macht, und Spaß macht was nicht erlaubt ist 😁
Mal zur Info für jene, denen es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Genau DAS sagt das Gesetz.
Es sagt aber auch, dass man bei der Doktorarbeit nicht abpinseln darf ! 😁😎
Wenn man nen TTS mit S Tronic hat kann man dann einfach das TT RS Lenkrad mit den Schaltwippen nehmen??
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Mudhenfighter
Wenn man nen TTS mit S Tronic hat kann man dann einfach das TT RS Lenkrad mit den Schaltwippen nehmen??Mfg
Die Wippen geben nur Signale an die Elektronik, es ist ihnen egal, ob sie 3x, 5x oder 7x
klickmachen 😁
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Genau DAS sagt das Gesetz.
Es sagt aber auch, dass man bei der Doktorarbeit nicht abpinseln darf ! 😁😎
Hast ein Danke bekommen, trommel gerade vor Lachen aufm Boden 😁
Zitat:
Original geschrieben von comsat
Genau DAS sagt das Gesetz.
Es sagt aber auch, dass man bei der Doktorarbeit nicht abpinseln darf ! 😁😎
Der Unterschied besteht darin, daß einer Doktorarbeit nicht die gleiche Sprengkraft innewohnt wie einem Airbag...😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Unterschied besteht darin, daß einer Doktorarbeit nicht die gleiche Sprengkraft innewohnt wie einem Airbag...😁Zitat:
Original geschrieben von comsat
Genau DAS sagt das Gesetz.
Es sagt aber auch, dass man bei der Doktorarbeit nicht abpinseln darf ! 😁😎
😁😁
Naja, in dem bestimmten Fall wissen wir das ja noch nicht 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Hallo,
hier mal das Zitat:
§4 Abs3
Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwendenauf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal).
Da steht nichts davon dass nur ein gewerblicher Umgang erlaubt ist, sondern bei einer gewerblichen Tätigkeit müssen bestimmte §§ nicht eingehalten werden.
Im KFZ Bereich ist nur eine eingeschränkter Fachkunde vorhanden und Notwendig, es gibt aber eine Menge Leute (Schützen, Wiederlader, usw) die eine richtige Fachkunde nachweisen können.
Gruß
TT-Eifel
Hier nochmal für alle ein Bild mit hoher Auflösung. 😉
http://s7.directupload.net/images/110223/6gu9d5a6.jpg
Zitat:
Original geschrieben von TT-Eifel
Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 sowie das Auslösen pyrotechnischer (Tarn-)Schutzsysteme in Kernkraftwerken durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde (geschultes Personal).
Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 habe ich doch hier garnicht angesprochen.
Wo soll denn da der Bezug zu § 4 Abs. 3 1. SprengV und § 4 Abs.3 und 4 bestehen?