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TTRS Lenkrad im 2.0

Themenstarteram 22. Dezember 2009 um 20:58

Hey,

hat schon jemand in seinem normalen TT das Lenkrad des RS verbaut? Sollte doch problemlos möglich sein oder? Auf der Audi Seite find ich das aber nur mit normalem Leder. Hätte es aber gerne mit gelochtem. Wer hat die Teilenummer? :)

mfg

Beste Antwort im Thema

Mal zur Info für jene, denen es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

41 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 habe ich doch hier garnicht angesprochen.

Wo soll denn da der Bezug zu § 4 Abs. 3 1. SprengV und § 4 Abs.3 und 4 bestehen?

Hallo,

ich habe doch oben den §4 Abs 3 zitiert.

Und genau der Text oben mit "Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23....... steht im §4 Abs 3.

Ich habe es mal oben beim Zitat eingefügt damit es auch klar ersichtlich ist, dass das Zitat aus dem §4 stammt.

Gruß

TT-Eifel

ist das nicht dasselbe Lenkrad, wie das vom Sline Sportpaket??

Gruß :)

Zitat:

Original geschrieben von The Bad Guy

ist das nicht dasselbe Lenkrad, wie das vom Sline Sportpaket??

Gruß :)

Nein.

Ba0kmnbxbeevxj9s2-14724

Also kann ich mir ein TTRS Lenkrad bestellen und es einfach umbauen lassen. Dann funktioniert alles soweit?

Hintergrund:

Ich habe mit meinem Freundlichen telefoniert und der konnte ( oder wollte) mir irgendwie nicht weiterhelfen. Ich habe zu Ihm gesagt: Bitte einmal TTRS Lenkrad gegen TTS tauschen. Antwort: Ja, haben wir noch nicht gemacht, ob das so mit dem Steuergerät passt, hinterher löst der Airbag nicht aus und die Tasten funktieren nicht ordnungsgemäß, ect.

Ich glaube, den geht es gerade zu gut.....

Dann habe ich direkt an AUDI geschrieben und die antworteten mir auch promt:

Danke für Ihre Anfrage...bla,bla.....bitte schauen Sie vorab schon mal unter www.audi.de was es alles an Zubehör gibt und setzen sich mit Ihrem Audi-Partner in Verbindung und dieser sucht das passende Lenkrad für Sie aus und montiert es natürlich auch....:confused::confused::confused::mad::mad:

Was soll ich da noch machen?

Grüße Mark

Laß dir doch einfach dein Lenkrad ein wenig auffüttern und anschließend neu beledern. Dann kannst du auch gleich das Leder, Farbe und Nähte neu auswählen...

am 24. Februar 2011 um 8:23

Aufpolstern und beledern fällt aus!

Möchte gerne das Originale verbaut haben:

Teilenummer TTRS Lenkrad für S-Tronic Modelle:

8J 0419091 P

Zitat:

Original geschrieben von Kangoomh

Aufpolstern und beledern fällt aus!

Möchte gerne das Originale verbaut haben:

Teilenummer TTRS Lenkrad für S-Tronic Modelle:

8J 0419091 P

oder aber das vom RS6, hat zwar nicht rundherum das Lochleder, kostet dafür aber 250 Tacken weniger:cool:

Themenstarteram 24. Februar 2011 um 9:39

wenn du was möchtest, was audi offiziell unterstützt musst du das sportlenkrad aus dem original zubehör nehmen. das findest du auch auf der audi seite, ist genau wie das vom rs, nur mit glattleder. bei allen anderen geschichten sind den händlern leider die hände gebunden, wenn diese bei audi anrufen um sachen zu erfragen wie die geschichte mit dem rs lenkrad, ob die rs front beim 2.0er passt etc wird immer die selbe antwort kommen. audi gibt bei sachen die nicht offiziell getestet, geprüft und freigegeben sind kein go. auf der einen seite ist das natürlich ziemlich engstirnig, aber auf der anderen seite wollen die sich einfach absichern. was ist denn wenn ein tt mit eingebautem rs lenkrad plötzlich einen unfall aus dem grund baut, dann ist das geschrei wieder groß.

seid deswegen bitte nicht zu sauer auf eure händler, wenn die sich versuchen hilfe bei audi zu holen wird man da immer ganz billig abgespeist und ist auch nicht weiter als vorher. und woher soll ein händler beispielsweise wissen ob die rs front am 2.0er passt... gibt da immer viele variablen warums nicht passt......... beim rs5 passt sie beispielsweise ganz und gar nicht beim a5. ist eben bei jedem modell verschieden. und auch intern hat der händler nur die infos, die audi ihm zur verfügung stellt, als umbaumaßnahmen hat er die selben infos, die ihr auf der audi.de seite findet.

lange rede, kurzer sinn. das rs lenkrad kannst du aber verbauen. ich habs bei mir gemacht und es hat plug and play gepasst. hab nen 2.0er mit mufu und schaltgetriebe.

mfg

am 24. Februar 2011 um 9:47

Danke für die ausführliche Info, Legolas.

Ich überlege jetzt mal und suche mal ein preiswertes gebr. Lenkrad und poste dann das Ergebnis.

Grüße Mark

am 24. Februar 2011 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von $il3nceR

Hier nochmal für alle ein Bild mit hoher Auflösung. ;)

http://s7.directupload.net/images/110223/6gu9d5a6.jpg

Da hat ja mein Fahrlehrer auf dem Aschenbecher unterschrieben :D nur Spaß, fahre eher wie Gina Wilde...

Zitat:

Original geschrieben von Kangoomh

Danke für die ausführliche Info, Legolas.

Ich überlege jetzt mal und suche mal ein preiswertes gebr. Lenkrad und poste dann das Ergebnis.

Grüße Mark

Bin auch gespannt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23 habe ich doch hier garnicht angesprochen.

Wo soll denn da der Bezug zu § 4 Abs. 3 1. SprengV und § 4 Abs.3 und 4 bestehen?

Hallo,

ich habe doch oben den §4 Abs 3 zitiert.

Und genau der Text oben mit "Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie § 23....... steht im §4 Abs 3.

Ich habe es mal oben beim Zitat eingefügt damit es auch klar ersichtlich ist, dass das Zitat aus dem §4 stammt.

Gruß

TT-Eifel

Dann evtl. mal die Paragraphen 27 und 40 des SprengG. lesen.

Damit es einfacher ist, ein Link zum SprengG :

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengg_1976/gesamt.pdf

Auch in der Schweiz gelten ähnliche Bestimmungen:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/941.41.de.pdf

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