Trunkenheit am Steuer
Hallo Leute, ich wurde vor ca 2 Monaten angehalten und musste pusten (1.1) ich bin dummerweise nach einem Streit ins Auto eingestiegen und wollte nach Hause fahren, es gibt dafür natürlich keine Entschuldigung es war das dümmste was ich je gemacht habe. Ich bin zu schnell in eine Ausfahrt reingefahren und dann gegen ein Verkehrsschild geknallt, es ist Gott sei Dank nichts passiert jedoch musste ich natürlich zur blutentnahme. Bei der Entnahme ist der Wert jetzt bei 1,17 ausgefallen, mit was für einer Strafe kann ich rechnen, würde es was bringen wenn ich meinen Anwalt einschalte?
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Die Diskussion in diesem Thema verstehe ich nicht so ganz; meines Wissens nach beträgt der Grenzwert 0,8 Promille? Da bedarf es doch gar keines Streites über was auch immer, wenn dieser Grenzwert nachweislich überschritten ist? Und 1,1 Promille sind drüber.
Unionsseitig sind übrigens 0,0 Promille angpeilt, für alle, nicht nur für Fahranfänger. Ob dieses dann der real gelebten Praxis entspricht, ist was anderes.
Je mehr in D seitens der Fahrzeugführenden nicht verstanden wird, daß 0,8 Promille der aktuelle Grenzwert ist, desto eher wird der unionsseitig angestrebte Grenzwert von 0,0 Promille auch in D Realität.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. November 2023 um 16:31:51 Uhr:
[...]; meines Wissens nach beträgt der Grenzwert 0,8 Promille?
[Fingerheb]
Sind es nicht 0,5 Promille?
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. November 2023 um 16:31:51 Uhr:
Die Diskussion in diesem Thema verstehe ich nicht so ganz; meines Wissens nach beträgt der Grenzwert 0,8 Promille? Da bedarf es doch gar keines Streites über was auch immer, wenn dieser Grenzwert nachweislich überschritten ist? Und 1,1 Promille sind drüber.Unionsseitig sind übrigens 0,0 Promille angpeilt, für alle, nicht nur für Fahranfänger. Ob dieses dann der real gelebten Praxis entspricht, ist was anderes.
Je mehr in D seitens der Fahrzeugführenden nicht verstanden wird, daß 0,8 Promille der aktuelle Grenzwert ist, desto eher wird der unionsseitig angestrebte Grenzwert von 0,0 Promille auch in D Realität.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 30. November 2023 um 16:35:31 Uhr:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. November 2023 um 16:31:51 Uhr:
[...]; meines Wissens nach beträgt der Grenzwert 0,8 Promille?[Fingerheb]
Sind es nicht 0,5 Promille?
Jupp , 0,5 ist korrekt .
Genauer gesagt begeht man beim Fahren mit 0,5 Promille - 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit (sofern keine weiteren Auffälligkeiten gezeigt werden).
Ab 1,1 Promille ist man im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit und macht sich beim Fahren strfbar. Das gilt auch, wenn keine alkoholbedingten Auffälligkeiten festgestellt werden.
Im Bereich von 0,3 Promille bis 1,09 Promille gibt es die relative Fahruntüchtigkeit. Wer in diesem Bereich unterwegs ist und alkoholbedingte Auffälligkeiten zeigt, kann sich auch strafbar machen, obwohl er unter 1,1 Promille liegt.
Ab 1,6 Promille ist die bestandene MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins zwingend erforderlich.
Aber auch im Bereich von 1,1 bis 1,59 Promille kann eine MPU nötig werden, wenn der Fahrer keine Auffälligkeiten zeigt und deshalb von Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden muss.
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... und "vor einem Verkehrsschild knallen" ist, wie bei jedem anderen unfall auch, eine Ausfallerscheinung.
Nein, das passiert auch nüchternen Fahrern.
Ausfallerscheinungen sind eben die typischen Anzeichen für betrunken sein: verwaschene Aussprache, unsicherer Gang, usw.
Der Unfall ist in dem Fall die Ausfallerscheinung, die aus der Owi eine Straftat macht. Die Argumentation, dass der Unfall auch einem nüchternen Fahrer passiert wäre, ist dünnes Eis.
Die Ausfallerscheinungen , die Du meinst, sind für die Beurteilung relevant, ob eine MPU ansteht.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 30. November 2023 um 18:37:27 Uhr:
... und "vor einem Verkehrsschild knallen" ist, wie bei jedem anderen unfall auch, eine Ausfallerscheinung.
"Vor einem Schild knallen" ist eine ganz andere Geschichte.. ;-)
Zitat:
@JJongens schrieb am 1. Dezember 2023 um 06:07:53 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 30. November 2023 um 18:37:27 Uhr:
... und "vor einem Verkehrsschild knallen" ist, wie bei jedem anderen unfall auch, eine Ausfallerscheinung."Vor einem Schild knallen" ist eine ganz andere Geschichte.. ;-)
Sollte das Schild auf öffentlichem Grund stehen, wäre das wohl auch eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 30. November 2023 um 16:31:51 Uhr:
Die Diskussion in diesem Thema verstehe ich nicht so ganz; meines Wissens nach beträgt der Grenzwert 0,8 Promille? Da bedarf es doch gar keines Streites über was auch immer, wenn dieser Grenzwert nachweislich überschritten ist? Und 1,1 Promille sind drüber.Unionsseitig sind übrigens 0,0 Promille angpeilt, für alle, nicht nur für Fahranfänger. Ob dieses dann der real gelebten Praxis entspricht, ist was anderes.
Je mehr in D seitens der Fahrzeugführenden nicht verstanden wird, daß 0,8 Promille der aktuelle Grenzwert ist, desto eher wird der unionsseitig angestrebte Grenzwert von 0,0 Promille auch in D Realität.
...na dann ist ja gut, dass du das "verstanden" hast.
Im Übrigen sind es 0,5 o/oo und eine weitere Verschärfung ist in Deutschland erst einmal nicht zu erwarten.