Trunkenheit am Steuer
Hallo Leute, ich wurde vor ca 2 Monaten angehalten und musste pusten (1.1) ich bin dummerweise nach einem Streit ins Auto eingestiegen und wollte nach Hause fahren, es gibt dafür natürlich keine Entschuldigung es war das dümmste was ich je gemacht habe. Ich bin zu schnell in eine Ausfahrt reingefahren und dann gegen ein Verkehrsschild geknallt, es ist Gott sei Dank nichts passiert jedoch musste ich natürlich zur blutentnahme. Bei der Entnahme ist der Wert jetzt bei 1,17 ausgefallen, mit was für einer Strafe kann ich rechnen, würde es was bringen wenn ich meinen Anwalt einschalte?
91 Antworten
Zitat:
@pido schrieb am 1. Dezember 2023 um 06:35:26 Uhr:
Zitat:
@JJongens schrieb am 1. Dezember 2023 um 06:07:53 Uhr:
"Vor einem Schild knallen" ist eine ganz andere Geschichte.. ;-)
Sollte das Schild auf öffentlichem Grund stehen, wäre das wohl auch eine Ordnungswidrigkeit.
Also, wenn man des Nachts das Mütterparkplatzschild auf dem abgeschoßenem Supermarktparkplatz wegschießt ist man wieder fein raus? oder wenn man in einem privatem Wohnzimmer landet oder gar in einem Kirchendach? 🙄 😉
Es ist egal, wer sich nicht auf der Straße halten kann und die Promille intus hat wird "Alkoholbedingte Ausfallerscheinung" attestiert bekommen.
Dem, der vor einem Schild knallt, dem gehört ein Schild, das er hochhalten muss: "Ich bin doof". 😁
Etwas anderes ist es, wenn er auf das Schild knallt. Aber auch dann kann er doof sein.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 30. November 2023 um 17:22:36 Uhr:
bei Ausfallerscheinungen bist du ab 0.3 dran.
In Ausübung meines Dienstes wäre ich ab einer BAK von < 0,1 "dran". Ganz ohne Ausfallerscheinungen.
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Es ist, wie es ist. Ich befürworte das. Auch wenn ich an Wochenenden gerne ein Viertel süßen Wein genieße.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 1. Dezember 2023 um 09:02:15 Uhr:
Zitat:
@pido schrieb am 1. Dezember 2023 um 06:35:26 Uhr:
Sollte das Schild auf öffentlichem Grund stehen, wäre das wohl auch eine Ordnungswidrigkeit.
Also, wenn man des Nachts das Mütterparkplatzschild auf dem abgeschoßenem Supermarktparkplatz wegschießt ist man wieder fein raus? oder wenn man in einem privatem Wohnzimmer landet oder gar in einem Kirchendach? 🙄 😉
Es ist egal, wer sich nicht auf der Straße halten kann und die Promille intus hat wird "Alkoholbedingte Ausfallerscheinung" attestiert bekommen.
Kann es sein, das du etwas völlig missverstanden hast?
Nö. Für die Ausfallerscheinung ist es egal wo Du "landest" ... entscheidend ist das man zuvor auf öffentlichen Straßen gefahren ist.
Mit der beschrieben Ausfallerscheinung ist es selbst bei 0,5 o/oo keine OWi mehr.
Wenn man „vor einem Schild knallt“ ist doch keine Straftat.
Ich würde sagen, Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Egal wie besoffen du dabei bist.