Trunkenheit am Steuer
Hallo Leute, ich wurde vor ca 2 Monaten angehalten und musste pusten (1.1) ich bin dummerweise nach einem Streit ins Auto eingestiegen und wollte nach Hause fahren, es gibt dafür natürlich keine Entschuldigung es war das dümmste was ich je gemacht habe. Ich bin zu schnell in eine Ausfahrt reingefahren und dann gegen ein Verkehrsschild geknallt, es ist Gott sei Dank nichts passiert jedoch musste ich natürlich zur blutentnahme. Bei der Entnahme ist der Wert jetzt bei 1,17 ausgefallen, mit was für einer Strafe kann ich rechnen, würde es was bringen wenn ich meinen Anwalt einschalte?
91 Antworten
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notting
Laut BGK
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille
- 3 Punkte
- Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Bußgeld ist hier nicht festgelegt, also variabel
Bist du noch in der Probezeit? Bist du unter 21 Jahre?
Da in beiden Fällen die 0,00 Promille-Grenze gilt kann die Strafe etwas höher ausfallen.
Mit 1,17 Promille befindest du dich in jedem Fall im Bereich von Straftaten.
Du musst mit einer Geldstrafe und (da mit Unfall) mit 3 Punkten rechnen. Zusätzlich wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist etwas anderes als ein Fahrverbot.
Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du die Fahrerlaubnis wieder neu beantragen. Wenn nichts dagegen spricht bekommst du eine neue Fahrerlaubnis und einen neuen Führerschein mit einem neuen Ausstellungsdatum. Für Leihwagenunternehmen und in anderen Fällen, wo die Zeit mit Führerschein eine Rolle spielt, gilst du dann rechtlich als Fahranfänger.
Die Führerscheinstelle wird aber prüfen, ob von dir eine MPU gefordert werden muss. Das ist bei 1,17 Promille zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Das hängt unter anderem davon ab, ob bei die Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Der Unfall ist in diesem Fall nicht unbedingt eine Ausfallerscheinung, wenn der auch nüchternen Fahrern hätte passieren können.
Das ist natürlich sehr dumm gelaufen und die Konsequenzen werden nicht unbedingt angenehm sein. Da kann auch ein Anwalt nur sehr wenig ausrichten, es sei denn, du bist beruflich zu 100% auf den Führerschein angewiesen und würdest ohne diesen sofort arbeitslos werden. Dann besteht eine gewisse, wenn auch geringe Chance. Aber 1,17 ist schon recht hoch.
Tröste dich damit, dass du insofern Glück im Unglück hattest, dass es keine Verletzten oder gar Schlimmeres zu beklagen gibt. Das wäre der Gau.
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Zitat:
Da kann auch ein Anwalt nur sehr wenig ausrichten, es sei denn, du bist beruflich zu 100% auf den Führerschein angewiesen und würdest ohne diesen sofort arbeitslos werden.
Die Zeiten sind schon lange vorbei. Keine Ahnung warum die immer wieder ausgegraben werden.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 26. November 2023 um 10:45:45 Uhr:
Zitat:
Da kann auch ein Anwalt nur sehr wenig ausrichten, es sei denn, du bist beruflich zu 100% auf den Führerschein angewiesen und würdest ohne diesen sofort arbeitslos werden.
Die Zeiten sind schon lange vorbei. Keine Ahnung warum die immer wieder ausgegraben werden.
Kann man so pauschal nicht sagen. Da kommt es schon auch auf die betroffene Person und das Umfeld an. Und natürlich auf den Richter. Der ist dank unseres Rechtssystems in seiner Entscheidung frei.
Aber wir wissen ja nicht, wie sich das beim TE verhält, bzw. ob er diese Option ziehen kann.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 26. November 2023 um 10:45:45 Uhr:
Zitat:
Da kann auch ein Anwalt nur sehr wenig ausrichten, es sei denn, du bist beruflich zu 100% auf den Führerschein angewiesen und würdest ohne diesen sofort arbeitslos werden.
Die Zeiten sind schon lange vorbei. Keine Ahnung warum die immer wieder ausgegraben werden.
Wird wahrscheinlich mit dem Fahrverbot bei einer Owi verwechselt. Das kann eventuell gegen eine erhöhte Geldbuße ausgesetzt werden.
Bei einer Straftat wäre mir das komplett neu.
Zitat:
@yellwork schrieb am 26. November 2023 um 10:37:33 Uhr:
Laut BGK
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille- 3 Punkte
- Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Bußgeld ist hier nicht festgelegt, also variabel
Ohne Personenschaden ist eine Freiheitsstrafe nicht angezeigt.
Zitat:
Bei einer Straftat wäre mir das komplett neu.
Richtig.
Zitat:
Wird wahrscheinlich mit dem Fahrverbot bei einer Owi verwechselt. Das kann eventuell gegen eine erhöhte Geldbuße ausgesetzt werden.
Die Zeiten sind praktisch vorbei. Seit Einführung der 4-Monatsregel bis zur Führerscheinabgabe bei Ersttätern dürfen berufliche Nachteile wie mögliche Kündigungen keine Rolle mehr spielen.
Ausnahmen sind nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Zum Beispiel wenn ein Betrieb zu Grunde gehen würde. Das muss aber nachprüfbar belegt werden. Dabei ist zum Beispiel zu prüfen ob ein Ersatzfahrer angeheuert werden kann. Geldwerte Nachteile müssen dabei in Kauf genommen werden.
Das kann zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Betieben der Fall sein, wo fachlich geeignete Ersatzkräfte praktisch nicht zu bekommen sind.
Und das ganze gilt wie geschrieben nur bei Fahrverboten.
Zitat:
@A_1980 schrieb am 26. November 2023 um 10:19:22 Uhr:
Bei der Entnahme ist der Wert jetzt bei 1,17 ausgefallen, mit was für einer Strafe kann ich rechnen, würde es was bringen wenn ich meinen Anwalt einschalte?
Ganz abgesehen davon, dass man die mögliche Strafe ergoogeln kann,
käme mir in deinem Fall ein Anwalt gar nicht erst in den Sinn.
Was soll er denn überhaupt noch richten? 😰
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 26. November 2023 um 10:56:33 Uhr:
Richtig.
Stimmt. Ich hatte das in der Tat verwechselt.
Kommt sehr auf den Einzelfall an und wie du dich verhalten und was du ausgesagt hast.
Wenn du bspw. gesagt hast, dass du nach einem Streit ein paar Bier getrunken hast und dann dummerweise nach Hause gefahren bist, kann man daraus schlussfolgern, dass du Alkoholmissbrauch (nicht zu verwechseln mit Alkoholabhängigkeit) betreibst (bekämpfen negativer Emotionen mit Alkohol) und dich nicht im Griff hast dann (trotzdem Auto gefahren).
Ein Richter könnte dann zu dem Schluß kommen, dass dir dasselbe bei nächsten Streit oder anderen negativen Ereignissen wieder passiert.
Hattest du Ausfallerscheinungen, die zum ermittelten Promillewert passen, deutet das auf jemanden mit einem normalen, durchschnittlichen Trinkverhalten hin. Wenn jemand hingegen 2 Promille hat, sich völlig normal verhält und ein Auto fahren kann, deutet das darauf hin, dass er solche Werte öfter erreicht und entsprechend trainiert ist.
Es gibt spezielle Foren für MPU-Anwärter. Du könntest dich da mal anmelden und dir Tips von den dortigen Experten holen. Geht es gut für dich aus und du mußt nicht zur MPU, hast du da dadurch zumindest nichts verloren, dich nur mit deinem Trinkverhalten auseinandergesetzt.
Mit einer MPU würde ich ohne weitere Faktoren erst einmal nicht rechnen. Es werden ca. 40 Tagessätze Geldstrafe auf Dich zukommen und ein gutes Jahr Entzug der Fahrerlaubnis. Ganz wichtig ist, keine Aussagen zu machen. Ein Anwalt kann Dir kaum helfen, kostet aber. Du wirst einen Strafbefehl erhalten, so oder so.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. November 2023 um 11:39:25 Uhr:
Mit einer MPU würde ich ohne weitere Faktoren erst einmal nicht rechnen.
Eigentlich nicht, aber es kommt eben sehr drauf an, wie er sich verhalten und was er gesagt hat und was davon an die Führerscheinstelle gelangt.
Und ob dort Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ bestehen oder nicht.
Aber tendenziell würde ich auch nicht von einer MPU ausgehen, wenn vorher keine Auffälligkeiten waren.