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Trotz V-Winterreifen nur 210 km/h Höchstgeschwindigkeit?

Themenstarteram 7. November 2009 um 13:51

Hallo,

ich habe jetzt Winterreifen auf mein Sportback bekommen und musste mit entsetzen feststellen, dass trotz Speedindex "V" ein 210 km/h Aufkleber ins Cockpit geklebt wurde.

Laut Handbuch hat das wohl was mit dem Lastenindex zu tun...

Jetzt meine Fragen:

1.) Wieso ist das so? Ich versteh das Verhältnis Lastenindex versus Höchstgeschwindigkeit nicht...

2.) Was würde theoretisch passieren, wenn man trotzdem schneller als 210 km/h fährt? Der Reifen müsste das doch aushalten, oder? (Würde ich natürlich nie machen, ehrlich :))

FF

Beste Antwort im Thema

Ein V Reifen hat die angegebene Traglast bis 210 km/h.

Bei höheren Geschwindigkeiten sinkt der Traglastindex bis auf 91% bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens von 240 km/h.

Ich vermute, dass der Lastindex gerade so für dein Wagen zugelassen ist, und ab 210 km/h der Lastindex nicht mehr ausreichend ist (da dieser dann sinkt).

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auch nicht A5ler lesen eventuell in Eurem Forum mit und auch Ihr habt manchmal interessante Themen ;)

Moment. Behauptest Du ernsthaft, es gäbe interessante Themen, bei denen es nicht um einen A5/S5 geht? Du brauchst dringend einen Termin bei einem Psychiater :D

Zitat:

Original geschrieben von Mogli_A4

auch nicht A5ler lesen eventuell in Eurem Forum mit und auch Ihr habt manchmal interessante Themen ;)

stimmt,

das Top Thema zur Zeit ist , warum man 70 Tsd. € "ausgibt" und keine Klima im Handschuhfach hat:rolleyes:

Wobei der TE zudem vergessen hat, den Rabatt und die MwSt bei seinem Kaufpreis herauszurechnen, denn davon hat AUDI nichts:D Aber Hauptsache es stehen die 70 Tsd. drin.:D

Gruß

ich denke da gehts eher darum sich selbst darzustellen in dem man 70tsd€ für ein Auto asugeben kann.

Gleichzeitig aber keine Kataloge lesen wollen...

Themenstarteram 13. November 2009 um 21:23

Hallo zusammen,

wenn die 210 km/h- Begrenzung das einzige wäre...

...ich habe jetzt auch diese Vibrationen, die auch schon in einem anderen großen Threat beschrieben wurden (das Thema hatte ich verfolgt und gehofft, dass das beim neuen Sportback ausgemerzt ist..). Leider kann ich nicht sagen, ob ich diese bei den Sommerreifen auch hatte, da ich gleich nach Übernahme die Winterreifen hab draufziehen lassen.

Werde morgen mal meinen Reifenhändler kontaktieren und hoffe, dass es nur an den Reifen liegt und ich keine Tortour durchmachen muss...

So`n sch....

FF

Komme mal wieder zur eigentlichen Frage zurück.

Habe H-Winterreifen montiert und im Rückspiegel ein Bepperl mit "210km" aufgeklebt bekommen.

FF, wie es andere auch gesagt haben, vermutlich ist bei Deinem Fahrzeug nur der falsche Aufkleber verwendet worden, denn:

V = zul. Höchstgeschwindigkeit = 240km/h

H = zul. Höchstgeschwindigkeit = 210km/h

Die Traglast bezieht sich meines Wissens nach auf den gesamten Geschwindigkeitsbereich des Reifens und gibt lediglich an, mit wieviel kg ein Reifen belastet werden darf.

Traglastindex "91" bedeutet z.B., dass der Reifen bis zu 615kg trägt.

Aber mal eine andere Frage: den "210km"-Aufkleber habe ich sofort vom Rückspiegel entfernt, da er mich irgendwie abgelenkt hat und außerdem "Sch...." aussieht. Kann man im MMI nicht eine Vmax eingeben, so daß ein akust/opt. Signal erscheint, sobald man diese Geschwindigkeit überschreitet? Es ist soviel Anzeigengedöns im A5 vorhanden, dann müsste das doch auch möglich sein oder?

Mein damaliger A6 hatte eine solche Funktion.

Tom

habe den V-Index auf den 17 Zöllern, und einen Aufkleber 240 km/H vom "Freundlichen".

Mehr als 210 km/H werde ich aber sowieso nicht mit den Winterschlappen fahren, da die WR etwas schwammig sind und zudem einem erhöhten Verschleiß unterliegen.

Für mich ist das hier eher eine akademische Diskussion.

PS. Den Aufkleber auf dem Rückspiegel, welcher Blödmann hat denn das gemacht?

PS. Den Aufkleber auf dem Rückspiegel, welcher Blödmann hat denn das gemacht?

Meine Audi-Werkstatt.

Mit Rückspiegel ist natürlich der Innenspiegel gemeint (nicht der in der Sonnenblende - oder befindet sich dort gar keiner?? ;-)).

Der Aufkleber wurde zwar in die untere linke Ecke geklebt, aber das gelbe Ding hat mich doppelt gestört.

Tom

natürlich kannst Du das Geschwindigkeitslimit einstellen und optisch/akustisch anzeigen lassen.

 

Der Sheriff jedoch wird`s als nicht ausreichend ansehen und Dich "freundlich" drauf aufmerksam machen daß da ein Pickerl im sichtbaren Bereich angebracht werden muss, muss ja nicht gerade der Innenspiegel sein.

natürlich kannst Du das Geschwindigkeitslimit einstellen und optisch/akustisch anzeigen lassen.

Kannst Du bitte mal erklären, wo und wie ich das einstelle. Bisher keine Funktion zum Einstellen gefunden, aber ehrlich gesagt deswegen auch noch nicht in die Bedienungsanleitung geschaut.

Tom

da ich keinen A5 habe wird Dir nichts übrig bleiben als Dich durchs FIS oder durch das Handbuch zu quälen.

Aber bisher hatten alle Audi die ich hatte diese Funktion

Aaahhh, Du hast gar keinen A5, weißt aber das man das "natürlich" einstellen kann.

Das ist nicht böse gemeint oder gegen Dich gerichtet. Mir ist schon sehr oft aufgefallen, dass hier in diesem Forum Behauptungen aufgestellt worden sind, von Leuten, die gar keinen A5 besitzen oder die Anschaffung erst planen.

Mal eine Bitte an alle Forumsmitglieder: Wenn einer etwas behauptet (wie z.B. auch in diesem Thread zum Thema Traglastindex), es aber nicht weiß oder nur vermutet, dann soll er dies bitte auch so schreiben.

So, jetzt zurück zum Thema. Habe mir eben die Bedinenungsanleitung geholt und nachgeschaut. Eine Warngrenze lässt sich nur bei Fahrzeugen einstellen, die über eine Geschwindigkeitswarnanlage verfügen. Meiner hat glücklicherweise eine, wusste ich gar nicht oder gehört vielleicht automatisch zu einer anderen Option.

Zum Einstellen der Warngrenze mit eingeschalteter Zündung das Menü "CAR" aufrufen, dann "Kobiinstrument" auswählen. Dort kann man die Warnstufen auswählen.

Habe ich gerade gemacht und damit ist das Pepperl für mich Vergangenheit.

Tom

ja, ich hab gar kein A5 ich kann mir so nen Schlitten nicht leisten :mad:

 

Ich werde in Zukunft versuchen mich raus zu halten und nicht mehr schreiben daß es dem Sheriff nicht reichen wird daß Du die Warnschwelle eingestellt hast und Pflicht der Aufkleber ist.

Sei nicht gleich beleidigt. Der Schuss war doch gar nicht gegen Dich alleine gerichtet. Finde es generell toll, wenn man überhaupt Antworten erhält. Aber ich habe es in diesem Forum schon ein paar mal erlebt, dass irgendwelche Weisheiten von Leuten niedergeschriebn wurden, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Und bitte - das ist wirklich nicht ironisch gemeint - ich wäre froh, wenn ich den A5 noch heute los werden könnte, gehört aber nicht mir, sondern ist nur geleast. Nix als Ärger......

Zu Deinem Hinweis mit dem Aufkleber, da hast Du vollkommen Recht. Ist jetzt vielleicht blöd, Paragraphen zu zitieren, aber in §36 der StVZO steht, dass man Winterreifen, die unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zugelassen sind auch fahren darf, wenn

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Bin kein Jurist, aber bei einer Kontrolle würde ich es darauf ankommen lassen. Denn die digitale Warnanzeige ist meiner Meinung nach eine im Blickfeld sinnige Angabe der Höchstgeschwindigkeit, auch wenn Sie erst beim Erreichen eben dieser aufleuchtet. An das Pepperl gewöhnt man sich mit der Zeit und wird es irgendwann ignorieren oder vergessen. Aber eine akustische Warnmeldung, die hat man doch nicht permanent? (mit Ausnahme bei meinem Fahrzeug, wo dauernd etwas wegen irgendwelcher Defekte piepst ;-)) Der Rückspiegel, an dem die Audi-Leute das Pepperl geklebt haben, gehört eher zum peripheren Blickfeld. Ist aber meine persönliche Meinung.

Kurzum, Friede

Tom

ich bin nicht beleidigt, mir stößt es eher bitter auf daß man trotz dem ein oder anderen sinnvollen Beitrag den man eventuell geleistet hat darauf aufmerksam gemacht wird daß man sich doch erst mal nen A5 anschaffen sollte bevor man solch allgemeine Frage beantwortet.

 

Mich hat das eigentlich allgemeine Thema "Trotz V-Winterreifen nur 210 km/h Höchstgeschwindigkeit?" brennend interessiert und ich wollte mich informieren.

 

Nur deshalb war ich in diesem Thread mit drin und habe mich eben mit der Aufklebergeschichte einbringen wollen da ein Bekannter von mir genau mit dieser Geschichte eine langwierige Diskussion in einer Polizeikontrolle führen musste.

 

Aber Du hast Recht, sicher war ich mir nicht daß der A5 die Warnfunktion hat, allerdings bin ich davon ausgegangen da sowohl meine beiden A4, als auch der A3 meines Bekannten als auch mein TT diese Funktion aufweist.

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