Trotz Beobachtung abgeschleppt

Hallo Forum,
zuerst, ich bin nicht betroffen. Ich habe es nur gelesen.
www.gea.de/.../rewe+falschparker+werden+abgeschleppt.3088378.htm

Mich interessiert eigentlich der Fall des Parkers auf dem Puff-Parkplatz.
Er wurde ja dabei beobachtet aber nicht diesbezüglich angesprochen.
Muss er die Abschleppkosten bezahlen ?
Zudem muss doch derjenige, der den Abschlepper bestellt, die Kosten bezahlen und diese dann beim Abgeschleppten über ein Verfahren wieder einklagen ?
Vielen dank

Beste Antwort im Thema

@ TE:
Ein Fremder fährt aus welchem Grund auch immer (nicht selten ist es pure Faulheit oder Ignoranz) auf deinen Parkplatz. Du siehst das und bittest ihn, sein Fahrzeug zu entfernen.
Du bekommst folgende Antwort:
1. Entschuldigung, natürlich fahr ich wieder weg.
2. Bin sowieso gleich wieder weg, muss nur mal gerade ...
3. Verp**s dich, Alder, geh mir nich aufn Sack.

Bitte triff deine Wahl. 1 ... 2 ... oder 3 ...
Ob du Recht hast oder nicht, verrät dir hier kein Licht 😉

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Zitat:

Original geschrieben von MvM


Es gibt Abschleppunternehmen, die "kostenlos" einen Parkplatzdiest anbieten, und die Parkplatzordnung (z.B. Mindestparkzeit) überwachen. Das wird von einigen Geschäften gerne genutzt, da sie sich um nichts kümmern müssen. Der Schlepper kommt bei einem bemerkten Verstoß automatisch, da dies die Einnahmequelle der Parkplatzwächster ist. Die Filliale muss auch nicht in Vorkasse gehen, da der Falschparker direkt an das Abschleppunternehmen zahlt.

Macht eine Filliale gute Erfahrungen damit, dann lassen sie den Vertrag laufen. Kommen negative Rückmeldungen, dann wird der Vertrag logischer Weise gekündigt.

ja und? das ist doch ne feine sache. der supermarkt muss keinen abstellen der extra den quark kontrolliert und muss sich mit nix rumärgern. und die blinden die keine schilder lesen können haben dann auch nur einen ansprechpartner wen der eimer weg ist. und wer halt lesen kann der is klar im vorteil.

@roter baron
NEIN es ist keine nötigung. es gibt sogar in dem verlinken thread ein passendes urteil dazu. den wagen gibts erst wieder gegen geld. macht im übrigen auch jedes abschleppunternehmen und jedes ordnungsamt so. siehe den von die zitierten text.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Seit der Falschparker sich das UNRecht herausgenommen hat dort zu parken.
Läuft halt dummerweisse unter Nötigung.

Nötigung?

Wer nötigt wen?

Nötigung liegt vor, wenn klar erkennbar ist: ich will nicht, das du das macht, worauf du ein recht hast.

das ist z.b. dann der fall wenn jemand vor einer fremden garage parkt und einen zettel in sein auto legt auf dem steht:

seh doch zu wie du zur arbeit kommst.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Seit der Falschparker sich das UNRecht herausgenommen hat dort zu parken.
Läuft halt dummerweisse unter Nötigung.

Rechtsgrundlage?

Mir ist hierzu kein entsprechendes Urteil bekannt. Stünde angesichts der BGH-Entscheidung auch auf tönernen Füßen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Läuft halt dummerweisse unter Nötigung.
Rechtsgrundlage?

Mir ist hierzu kein entsprechendes Urteil bekannt. Stünde angesichts der BGH-Entscheidung auch auf tönernen Füßen.

Wahrscheinlich auf Rechtsgrundlage der Bildzeitung. 😁

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Rechtsgrundlage der bildzeizung!
😁😁😁😁😁😁😁
der ist wirklich gut!

es gibt halt einfach menschen die probleme mit dem rechtsverständnis haben.
warum diskutieren wir mit denen rum?

ja! wir wollen denen die richtige richtung zeigen.
ABER?
sind wir Oberlehrer?

diese art von menschen hat meist nicht nur probleme beim parken oder allgemein im strassenverkehr; sondern auch am arbeitsplatz (falls vorhanden), bei behörden, in der familie, bei banken, usw.

wer nicht will, den muss man halt einfach "Aufbrummen" lassen.

dieser personenkreis findet sicherlich auch tipfehler in meinem beitrag.

die müssen aber nicht beim fundbüro abgegeben werden🙂

Zitat:

Original geschrieben von wazzup



Zitat:

Das Ordnungsamt ist eben nicht die Polizei. Sie dürfen quasi nichts ausser ihre lustigen Zettelchen verteilen.

Ordnungsamt hat ähnliche Rechte bzw. Befugnisse wie die Polizei
Ordnungsamt ist zuständig für Abwehr von Gefahren und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Ja, das ist vielen Zeitgenossen garnicht bewußt.

Falsch. Das OA kann und darf nichts selbst. Die haben nichtmal Waffen oder Handschellen. Abwehr von Gefahren nur mittels Zettel oder Funkgerät um die "richtigen" zu rufen.
Das OA ist einfach nur lästig und darf aufgaben erledigen die unter dem Niveau der Polizei sind. Falschparker, Sperrmülltäter, Besoffene im Park, Hunde ohne Leine etc.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Falsch. Das OA kann und darf nichts selbst. Die haben nichtmal Waffen oder Handschellen. Abwehr von Gefahren nur mittels Zettel oder Funkgerät um die "richtigen" zu rufen.

Das mag ja bei euch in der Gemeinde so sein, läßt sich aber nicht verallgemeinern.

Mehr dazu hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsamt

Nur weil die vom OA in etwa so gekleidet sind wie die Pol, habe die noch lange nicht die selben Rechte.
Das fängt schon bei einem der OA-Mitarbeiter von der Stadt, aus der ich komme, an.
Der hat vor kurzer Zeit noch in so einem kleinen Supermarkt an der Kasse gearbeitet. Von heut auf morgen war er beim OA der Stadt und will nun den Leuten zeigen wo der Hammer hängt.
Bei meiner Mutter ist er allerdings kürzlich an die falsche geraten. Grund war (hihi) kurzes Falschparken.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mehr dazu hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsamt

Ähnliche Rechte wie die Landespolizei zu haben sind noch lange nicht dieselben. Zudem ist es auch wieder von BuLa zu BuLa unterschiedlich geregelt.

Deswegen schrieb ich ja, daß man sich hier vor Verallgemeinerungen hüten sollte.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Falsch. Das OA kann und darf nichts selbst. Die haben nichtmal Waffen oder Handschellen. Abwehr von Gefahren nur mittels Zettel oder Funkgerät um die "richtigen" zu rufen.
Das OA ist einfach nur lästig und darf aufgaben erledigen die unter dem Niveau der Polizei sind. Falschparker, Sperrmülltäter, Besoffene im Park, Hunde ohne Leine etc.

Bei uns in NRW sind die Aufgaben des OA durch: Polizeigesetz NRW,Ordnungsbehördengesetz NRW,Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie OwiG klar geregelt.

Demnach dürfen die Mitarbeiter der Ordnungsämter u.A.

Personen festhalten
Personen durchsuchen
Gegenstände sicherstellen
Platzverweise erteilen
Anzeigen schreiben
Verwarnen
unmittelbaren Zwang anwenden

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Das OA ist einfach nur lästig .......

Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Weder habe ich durch einen MA des OA eine Rechnung bekommen noch waren sie mir gegenüber unfreundlich.

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Das OA ist einfach nur lästig und darf aufgaben erledigen die unter dem Niveau der Polizei sind. Falschparker, Sperrmülltäter, Besoffene im Park, Hunde ohne Leine etc.

Es reicht doch oft schon aus, das sie nur lästig sind. In manchan Fällen ist dies sogar noch sinnvoller, als einfach nur eine Zahlkarte zu geben.

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