Trommelbremse sitzt fest/ADAC-Pannenhilfe für Anhänger?

Hallo zusammen,
nach 3-monatiger Standzeit sitzt an einem Rad des Anhängers die Trommelbremse fest. Hin- und Herfahren hat nichts gebracht und der Schlag mit dem Hammer auf die Radnabe auch nichts. Damit ist mein Laienwissen zu diesem Thema erschöpft (aber erweitert um die Erkenntnis, die Handbremse NICHT anzuziehen).

Hat noch jemand weitere Ratschläge zur Eigenhilfe?

Ansonsten: Helfen die ADAC-Pannenhelfer auch bei schwer beweglichen Anhängern oder ist vom ADAC-Schutz nur ein Kfz erfasst?

Ganz hilfsweise: wie weit kann ich denn einen zweiachsigen Anhänger mit einem festsitzenden Rad durch die Gegend schleifen.

Vielen Dank für Eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema

Zum einen kommt der ADAC auch wegen eines Anhängers - und ganz hilfsweise würde ich das festsitzende Rad abbauen, mit 3 Rädern wirst du den (unbeladenen) Hänger in die nächste Werkstatt bekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von Black Horse


Hallo ,kann aus eigener Erfahrung sprechen , alles was mit Wohnwagen zu tun haHilft der ADAC100% weiter.

Er hat dir geholfen - das begründet keinen Anspruch, wenn der Wohnwagen intakt und fahrtüchtig ist und so schreibt mir der ADAC, dass es eben nicht so ist "wir werden uns bemühen ...".

Hatten wir aber schon mehrfach hier.

antwort meines "betreuers"
vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

 

Sollte das Zugfahrzeug defekt sein, so bringen wir natürlich auch den Wohnwagen zurück.

 

Für weitere Fragen sind wir gerne unter 0711 530 336677 für Sie da.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

ACE Auto Club Europa

Zitat:

Original geschrieben von transe79


...
Sollte das Zugfahrzeug defekt sein, so bringen wir natürlich auch den Wohnwagen zurück.
...
ACE Auto Club Europa

Hallo,

auf eine falsche Frage kann man keine richtige Antwort bekommen.

Lies mal hier:

http://www.ace-online.de/.../ace-mitgliedschaft.html

"Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall oder Diebstahl
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flott bekommen, oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann sorgen wir für Ihre Weiter- oder Heimfahrt – für Sie und alle Mitreisenden. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein.

Entweder Sie reisen mit der Bahn in der 1. Klasse oder mit dem Flugzeug in der Economy-Class, wenn Sie mehr als 1.200 Kilometer von Ihrem Wohnort weg sind. Auch die Fahrtkosten zum Bahnhof oder Flughafen und von dort nach Hause übernimmt der ACE bis zu einer Höhe von 30,00 Euro.

Wenn wir für Sie einen Mietwagen besorgen, tragen wir bis zu 364,00 Euro der angefallenen Kosten.

Nachdem Ihr Fahrzeug repariert oder nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wurde, bringen wir eine Person auch wieder dorthin, wo das Fahrzeug abgeholt werden kann."

Stell dir jetzt mal vor, dass ein Hamburger auf Sizilien mit dem Wohnwagen unterwegs ist und sein Zugfahrzeug verreckt.

Liebe Grüße
Herbert

"Kann Ihr Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Ausland nicht
innerhalb von 3 Werktagen repariert werden, übernimmt der
ACE den Rücktransport nach Hause."

Wohnwagen sind ausdrücklich mitversichert. Ob der ACE aber das Gespann - anders als der ADAC - als Einheit sieht, geht aus der Leistungsbeschreibung nicht hervor. Da wir nicht wissen, auf welche Frage geantwortet wurde, hilft so etwas nicht weiter.

Selbstverständlich erwarte ich, dass der Wohnwagen per Schutzbrief im gesamten Geltungsbereich der Versicherung ohne Kosten für mich nach Hause kommt, wenn einem Sizilianer mein Auto so gut gefiele, dass er es unbedingt haben wollte.

Ich hab es von meinem Versicherer schriftlich, weil vom ADAC eine ebenso schriftliche gegenteilige Aussage.

Gruß situ

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ist ganz einfach
die frage lautete
ob bei defekt+rücktransport des zugfahrz auch der hänger mit zurückgebracht würde

hatte es ja schon selbst miterlebt
das der hänger bei ausfall des zugfhrz mit nach hause gebracht wurde
wollte hier aber ob der div unterschiedlichen meinungen
nur die antwort des ace dazu kundtun

Zitat:

Original geschrieben von transe79


Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine
Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

Diesen unverständlichen Zusatz finde ich nicht. Hast du bitte einen Link dazu.

Bisher galt:
Versicherungsfall Zugfahrzeug (defekt oder geklaut) und Wohnwagen OK: Wohnwagen bleibt, wo er ist (zumindest keine Verpflichtung zum Heimtransport).
Versicherungsfall Wohnwagen (defekt) und Zugfahrzeug OK: Zugfahrzeug interessiert nicht (warum auch)
Versicherungsfall Zugfahrzeug (defekt) und Wohnwagen (defekt): Beide werden nach Hause gebracht.

schau auf den zusammenhang,woraus du zitierst
es stammt vom adac,hatte es im netz gesucht

ich schließe hier für meinen teil
jeder ist seines glückes schmied
und darf seine beiträge zahlen wo er will

Die Versicherungsbedingungen sind interpretationsfähig.
Nur zu einem konkreten Fall kann man eine konkrete Frage stellen.
Eine solche Frage würde ich präzise schriftlich formulieren und schriftlich beantworten lassen.
Dann weiß man auf was man einen Anspruch hat.
Allgemeingültige Auskünfte dürften kaum formulierbar und zu beantworten sein.
Nicht umsonst beschäftigen sich unzählige Gerichtsverfahren mit der Auslegung von Versicherungsbedingungen.

Also Schlag auf die Radnabe ist total falsch!!! hinten am Bremsankerblech musst du schlagen da sitzt nähmeliuch die Bremse ,dazu musst du unters Fzg krichen und ich habe in 35 Jahren Anhängervermietung noch jede festsitzende Bremse gelöst !!! das nächste mal KEINE Handbremse anziehen Viel Grüsse

Das mit festsitzenden Bremsen kommt vor allem vor, wenn man während längeren Standzeiten die Handbremse anzieht, sollte man also tunlichst lassen und im Zweifel lieber Klötze vor und hinter die Räder stellen.

Manchmal, (leider nicht immer) löst sich die Bremse auch, wenn man ein Stück „brutal” einfach zieht, aber bitte nicht zu lang, sonst wird`s „brenzlig”.

Bei einem Wohnwagen wurde ich vom TÜV wieder weggeschickt, weil die Bremsen einseitig gewirkt haben, dachte ich mir schon, weil ständiges Gequietsche beim Bremsen zu hören war.
Bei der Werkstatt hatte man gerade keine Zeit, gab mir aber den Tipp auf einer langen geraden nicht stark befahrenen Strasse ein paar mal das Gespann richtig von meinetwegen 80 runter zu bremsen auf 0.

Das habe ich dann getan und so 4 - 5 x richtig brutal abgebremst, dann nochmal zum TÜV und ohne Mängel durchgekommen, war wohl nur Rost der sich durch die Standzeit angesetzt hat.

Was die Pannenhilfe betrifft kommt es beim Wohnwagen auch ein Bisschen auf das „good will”, oder die Möglichkeiten an die der aktuell vor Ort diensthabende ADAC-Partner anbietet.
Kommt der mit einem Abschleppwagen der auch eine Hängerkupplung hat dürfte es meistens kein Problem sein.

Gem. STVZO gilt jedenfalls ein Gespann rechtlich als Einheit, so zahlt z.B. bei einem Unfall auch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs, die Haftpflicht des Hängers zahlt nur, wenn der Hänger sich selbstständig macht, (z.B. abschüssige Strasse ohne Zugfahrzeug) oder z.B. geschoben wird.

Generell stellt sich die Frage falls ein Rücktransport des Hängers ohne Zugfahrzeug nötig wird was sinnvoller ist. Die angesprochenen 1037 Euro aus Italien muss man dann in ein Verhältnis setzten was es kosten würde den Hänger selbst mit einem Ersatzfahrzeug von zu Hause aus zu holen. Wahrscheinlich sind dann die 1037 Euro billiger wenn man wirklich alles rechnet, nicht nur Sprit und Maut.

Ebenso denke ich wird nicht problemlos ein Leihwagen mit AHK zur Verfügung stehen der auch den Hänger vom Gewicht her ziehen darf, da würde ich mir wegen der Spiegel eher weniger Gedanken machen.

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