Trommelbremse sitzt fest/ADAC-Pannenhilfe für Anhänger?

Hallo zusammen,
nach 3-monatiger Standzeit sitzt an einem Rad des Anhängers die Trommelbremse fest. Hin- und Herfahren hat nichts gebracht und der Schlag mit dem Hammer auf die Radnabe auch nichts. Damit ist mein Laienwissen zu diesem Thema erschöpft (aber erweitert um die Erkenntnis, die Handbremse NICHT anzuziehen).

Hat noch jemand weitere Ratschläge zur Eigenhilfe?

Ansonsten: Helfen die ADAC-Pannenhelfer auch bei schwer beweglichen Anhängern oder ist vom ADAC-Schutz nur ein Kfz erfasst?

Ganz hilfsweise: wie weit kann ich denn einen zweiachsigen Anhänger mit einem festsitzenden Rad durch die Gegend schleifen.

Vielen Dank für Eure Ratschläge

Beste Antwort im Thema

Zum einen kommt der ADAC auch wegen eines Anhängers - und ganz hilfsweise würde ich das festsitzende Rad abbauen, mit 3 Rädern wirst du den (unbeladenen) Hänger in die nächste Werkstatt bekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von transe79


mal nen auszug aus dem adac
4.
Welche Fahrzeuge sind geschütz
b)
Geschützt ist der mitgeführte Anhänger,

Richtig, geschützt ist auch der mitgeführte Anhänger.

Aber nur wenn er einen Defekt hat.

Herbert hat mit seiner Aussage vollkommen recht.

Ich habe das sogar schriftlich vom ADAC und kann das Schreiben auch gerne einmal einstellen.

Einen Rechtsanspruch hast du darauf nicht, auch wenn es oft anders geregelt wird, dann hat die Situation halt gepasst.

Auch ein Auto mit AHk stellt der ADAC dir zur Verfügung, wenn nur der Zugwagen einen Defekt hat, aber auch darauf hat man keinen Rechtsanspruch, wenn so ein Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, hast du auch darauf keinen. Rechtsanspruch sondern Pech gehabt. Eine Rückführung eines intakten Wohnwagen aus Italien, wenn nur der Zugwagen defekt ist, kostet beim ADAC 1030,00 Euro, auch das habe ich schriftlich.

MFG. Klaus

PS. Das betrifft natürlich den Themenstarter nicht, der Anhänger hat ja einen Defekt und ist somit versichert.

PPs. Ich habe nicht absichtlich in Rot geschrieben, dass muss durch das Kopieren des roten Beitrages gekommen sein und mit dem Tablet weiß ich nicht wie ich dass wieder andern kann, aber ein Moderator kann es gerne andern wenn es stört.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


  • Zugfahrzeug kaputt = Leistung für Zugfahrzeug und keine Leistung für Anhänger, dann hat man ein Problem
    [/list]

    Liebe Grüße Herbert

  • Hallo Herbert,

    das ist insoweit nur zutreffend, falls der Schaden am Zugwagen eintritt,

    wenn der Anhänger irgendwo abgestellt ist und nicht beim Schadeneintritt am Zugfahrzeug dabei war.

    Beispiele:
    1.) Schaedenseintritt während der An- & Abfahrt zum Urlaubsort: beide sind jeweeils versichert.

    2.) Tritt bei Ausflügen mit dem Zugwagen vor Ort ein Schaden am Zugwagen ein,
    wird nur der Zugwagen "behandelt".
    Für den vor Ort abgestellten WoWa wird evtl. die Rückholöung mitorganisiert, dann aber auf Kosten
    des Halters oder evtl. auf Kulanz

    .

    Zitat:

    Original geschrieben von campingfriend



    Zitat:

    Beispiele:
    1.) Schaedenseintritt während der An- & Abfahrt zum Urlaubsort: beide sind jeweeils versichert

    Du Schreiber ja auch jeweils, das Teil was defekt ist.

    Die werden dir den Wohnwagen sicher nicht auf der Autobahn stehen lassen, aber Frage doch mal selbst beim ADAC an, ob sie dir den Anhänger kostenlos vom Ausland nach Hause holen, wenn der Zugwagen nicht vor Ort repariert werden kann.

    Wenn sie dir ein Auto mit AHK zur Verfügung stellen wollen, kannst du auch gleich mal fragen was passiert, wenn kein Fahrzeug mit AHK zu bekommen ist.

    MFG. Klaus

    Zitat:

    Original geschrieben von klaus1952


    Du Schreiber ja auch jeweils, das Teil was defekt ist.
    Die werden dir den Wohnwagen sicher nicht auf der Autobahn stehen lassen, aber Frage doch mal selbst beim ADAC an, ob sie dir den Anhänger kostenlos vom Ausland nach Hause holen, wenn der Zugwagen nicht vor Ort repariert werden kann.
    Wenn sie dir ein Auto mit AHK zur Verfügung stellen wollen, kannst du auch gleich mal fragen was passiert, wenn kein Fahrzeug mit AHK zu bekommen ist.
    MFG. Klaus

    Hallo,

    da brauch ich jetzt nich anzurufen, denn in den Bedingungen steht doch in den Bedingungen.

    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Tarife-und-Leistungen-01012014_200255.pdf
    ( Achtung: die Leistungen für das ADAC-Mitlgied oder ADAC PlusMitglied sind unterschiedlich)
    ------------------------------------------------------------------------
    4 b.)
    Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse
    hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine
    Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann
    (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

    4 c.)
    Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer)
    haben und
    –eine Gesamtbreite von 2,55 m,
    –eine Gesamtlänge von 10 m,
    –eine Höhe von 3 m sowie
    –eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
    Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle
    angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung

    Wie bereits ein paar Beiträge vorher geschrieben,
    findet man auch unter
    http://campingfuehrer.adac.de/.../...us-mitgliedschaft-fuer-camper.php
    Hinweise auf die Schadensabwicklung.

    Und bei den Leistungen geht es ja nicht nur um die Abschleppkosten etc.
    Bei der ADACPlus-Versicherung wird weit mehr im Falle des Falles übernommen.

    Und wenn die nicht danach handeln.......
    .....ich habe eine ADAC-Rechtschutzversicherung. 😰😁

    Aber ich hoffe, ich werde den vollen Leistungskatalog nie benötigen 😉

    Nachsatz:
    ....das kompl. Gespann meiner Eltern wurde, wegen Krankheit meines Vaters,
    sogar mal von einem Fahrer bis vor die Haustüre gefahren.

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    genau so und nicht anders
    ich habe jahrelang rückholungen fürn adac gefahren
    und innerhalb D wurde sogar das pick up verfahren gemacht
    also fhrz aufn lkw leute mit rein ins führerhaus+anhänger hinten dran

    nur zum vorredner
    leistungsproblem beim adac+gleichzeitig rechtschutz beim adac
    das wird kritisch

    Zitat:

    Original geschrieben von transe79


    nur zum vorredner
    leistungsproblem beim adac+gleichzeitig rechtschutz beim adac
    das wird kritisch

    Moin,

    dashalb auch die Smile's........ 😁

    Hier die Antwort des ADAC auf meine diesbezügliche Frage von April 2013:

    vielen Dank für Ihre Anfrage zur ADACPlusMitgliedschaft.

    Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt Fahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und

    Gleiches gilt für den mitgeführter Anhänger oder Wohnwagen einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander entfernt, gelten als eine Achse.

    Sollte das Zugfahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die PlusLeistungen für das Zugfahrzeug. Sollte der Anhänger oder Wohnwagen nicht mehr fahrbereit sein, so erhalten Sie die PlusLeistungen für den Anhänger. Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.

    Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Organisation eines Fahrzeugrücktransportes für den intakten Wohnwagen behilflich, können den Ersatzteilversand veranlassen und erstatten Ihnen Fahrtkosten, beispielsweise in Form eines Mietfahrzeuges mit Anhängerkupplung.

    Wir transportieren das Fahrzeug bei einem Schaden in Deutschland mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Straßendienstpartner zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.

    Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir bei einem Schaden in Deutschland und im europäischen Ausland einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht (siehe § 30).

    Alle Leistungen finden Sie in Ihrem PlusServiceheft oder unter www.adac.de

    Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
    Mit freundlichen Grüßen

    Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC e.V.)
    Mitgliederservice
    Mitgliedschaft+Versicherungen
    Tel.: 089 7676 6632
    Fax: 089 7676 6346
    http://www.adac.de/impressum

    Genau die gleiche Antwort wie Herbert habe ich auch vom ADAC bekommen.
    Auf die Frage was passiert wenn kein Auto mit AHK zur Verfügung steht und was mich dann der Rücktransport meines Wohnwagen kostet, hat mir der ADAC so beantwortet.

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Nach Rücksprache mit der Fachabteilung betragen die Kosten für eine Rückführung eines intakten Wohnanhängers, z. B. aus Italien, ca. 1037,-- €.

    Wie bereits mit unserem Antwortschreiben vom 19.05.2011 mitgeteilt, transportieren wir Ihren intakten Anhänger zu Ihrem Wohnort zurück. Die Kosten hierfür müssten Sie selber übernehmen.

    Wir bedauern , dass wir Ihren von uns sehr gut nachvollziehbaren Wunsch nach einer 100%igen Leistungszusage im Vorfeld nicht erfüllen können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.

    Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.

    mfg. Klaus

    Genau das meinte ich! ?? Das ist das Problem! Aber mein Auto hält ja! ????

    Nur noch etwas möchte ich dazu schreiben:
    Normalerweise klappt das mit dem ADAC schon. Freunde hatten eine Panne bei Kassel und wurden mit Auto und Wohnwagen ins Saarland gebracht. Das Fahrzeug mit dem der Zugwagen transportiert wurde hatte eine AHK, die war gerade frei und da haben sie den Wohnwagen auch mitgenommen.
    Andere Bekannte hatten in Spanien einen Ausfall vom Zugfahrzeug und bekamen problemlos ein Ersatzfahrzeug mit AHK und konnten ihren Wohnwagen selbst mit nach Hause holen.
    Was ich damit sagen will, es kommt immer auf die Situation an und wenn es passt, dann passt es eben, nur muss sich jeder Anhängerfahrer im Klaren darüber sein, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht und auch die Möglichkeit besteht, dass der Anhänger im In- oder Ausland stehen bleibt und man sehen muss, wie man den nach Hause bekommt oder gleich dem ADAC den Auftrag dafür erteilt und über 1000,00 Euro selber zahlt.
    Ich wiederhole mich: Das wird wohl öfter gut gehen als nicht aber man sollte schon wissen, was auf einen zukommen KANN.
    Ich habe den ADAC gekündigt, nachdem mir die Schutzbriefabteilung meiner Autoversicherung, genau diesen Rücktransport unseres Wohnwagen, bei einem Ausfall des Zugfahrzeuges, schriftlich zugesichert hat. Die beiden Schreiben ( siehe oben ) des ADAC haben mich jedenfalls nicht überzeugt und ich konnte mir die auch nicht schön reden.
    Wenn ich mit meinem Nutzanhänger in den Baumarkt fahre oder Holz holen gehe, kann ich damit leben, aber im Ausland mit meinem Wohnwagen hinter dran habe ich mich nicht mehr wohl gefühlt, beim ADAC.
    Ansonsten werde ich mich zu diesem Thema nur noch äußeren, wenn ich persönlich etwas dazu gefragt werde.
    mfg. Klaus

    Vielen Dank, für die ADAC-Diskussion, die hat mir weitergeholfen.
    Es handelt sich in meinem Fall um einen Pferdeanhänger (hier gab es ansonsten kein passendes Forum).
    Ich nehme mit: Anhänger kaputt=ADAC hilft
    Auto kaputt=ADAC hilft, schleppt aber nicht den Anhänger ab, weil der nicht kaputt ist.
    Pferd im Anhänger kaputt=ADAC hilft nicht, weil Pferd keine Räder hat 😉

    Ich war mal mit dem Wohnwagen (6,50 Meter Länge, Einachser) auf einem BAB-Rasthof liegengeblieben weil am Zugfahrzeug der Kühlwasserausgleichbehälter platzte. Entfernung zum Heimatort ca. 100 km. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die normale ADAC-Mitgliedschaft (keine Plus-Mitgliedschaft). Der ADAC hatte das Fahrzeug besichtigt und dann den Abschlepp-LKW verständigt. Der hat das Zugfahrzeug aufgeladen und den WoWa an den LKW angehangen und mich zur nächsten Werkstatt geschleppt (da ich kein Plusmitglied war musste ich zu einer örtlichen Werkstatt u. wurde nicht nach Hause geschleppt). Der Wohnwagen wurde dann auf dem Firmengelände der Abschleppfirma abgestellt. Da ich erst ca. 4 Wochen wieder in der Gegend war konnte ich dann das Zugfahrzeug u. den Wohnwagen erst nach diesen 4 Wo. wieder abholen. Die ganze Aktion verlief trotzdem für mich komplett kostenfrei. Inzwischen bin ich aber auch Plus-Mitglied.

    Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde: Wenn ich einen Ersatzwagen vom ADAC erhalte, haben die dann auch die verlängerten Zusatzspiegel vorrätig? Für den BMW habe ich die "Emuk"-Spiegel, die ja fahrzeuggebunden sind und dann auf den Ersatzwagen nicht passen würden. Ich hatte schon bei mehreren ADAC-Geschäftstellen angefragt. Keiner konnte mir die Frage beantworten. Gibt es diesbzgl. Erfahrungen von Euch?

    Zitat:

    Wenn ich einen Ersatzwagen vom ADAC erhalte, haben die dann auch die verlängerten Zusatzspiegel vorrätig?

    Moin,

    interessant wäre auch zu wissen, ob man und in welcher Situtation überhaupt,

    anspruch auf ein Ersatzfahrzueg mit AHK hat 😕

    Zitat:

    Original geschrieben von campingfriend


    interessant wäre auch zu wissen, ob man und in welcher Situtation überhaupt anspruch auf ein Ersatzfahrzueg mit AHK hat 😕

    Es wurde ja schon zig Mal geschrieben und auch die Antwort-Mail des ADAC veröffentlicht.

    Ist der Wohnwagen intakt und fahrtüchtig, besteht keinerlei Anspruch sich in welcher Weise auch immer darum zu kümmern (weil der Versicherungsfall nicht eingetreten ist).

    Man wird sich bemühen .... (das ist kein Anspruch!).

    Wenn der Abschlepper der WoWa ohne Mehrkosten an den Haken nimmt oder mit auflädt - man wird ihn nicht beschimpfen. Und wenn ein Miet-Zugwagen mit AHK verfügbar ist (sehr selten) - auch prima.

    Und dass jemandem mal ohne Anspruch wunderbar geholfen wurde - Glückwunsch. Einen Rechtsanspruch begründet dies alles nicht und ob das sizilianische oder estnische Vertrags-Abschleppunternehmen auch so kulant ist ...

    situ

    Zitat:

    Original geschrieben von glopf


    Hallo zusammen,
    nach 3-monatiger Standzeit sitzt an einem Rad des Anhängers die Trommelbremse fest. Hin- und Herfahren hat nichts gebracht und der Schlag mit dem Hammer auf die Radnabe auch nichts. Damit ist mein Laienwissen zu diesem Thema erschöpft (aber erweitert um die Erkenntnis, die Handbremse NICHT anzuziehen).

    Hat noch jemand weitere Ratschläge zur Eigenhilfe?

    Ansonsten: Helfen die ADAC-Pannenhelfer auch bei schwer beweglichen Anhängern oder ist vom ADAC-Schutz nur ein Kfz erfasst?

    Ganz hilfsweise: wie weit kann ich denn einen zweiachsigen Anhänger mit einem festsitzenden Rad durch die Gegend schleifen.

    Vielen Dank für Eure Ratschläge

    Hallo ,

    kann aus eigener Erfahrung sprechen , alles was mit Wohnwagen zu tun haHilft der ADAC100% weiter.

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