Transportschaden
Hallo!
Vielleicht kann mir der ein oder andere helfen.
Ich hätte meinen neuen Touran diese Woche bekommen sollen. Der Händler rief mich an, dass er eine gute und eine schlechte Nachricht habe.
Auto ist da, aber Transportschaden am Dach (Delle, Kratzer und Antenne ausgerissen).
Da es sich zur Beseitigung des Schadens um eine umfangreiche Reparatur handelt, bin ich nicht gewillt das Fahrzeug zu übernehmen. Schließlich liegt hier ein grober Schaden an einem fabriksneuen Fahrzeug vor.
Das komplette Dach muß herausgeschnitten werden und ein neues rein. Umfangreiche Demontagen wären dazu nötig (Windschutzscheibe, Heckklappe, Verkleidungen, Panoramadach, Konsole, Dachhimmel, usw. ...)
Bilder davon habe ich hochgeladen.
Nun meine Frage: Kann ich die Annahme verweigern? Eine Annahme wie Wertminderung kommt für mich nicht in Frage. Habe ich ein Recht auf eine neue Bestellung?
Österreichisches Recht falls dies erforderlich ist.
Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Annahme verweigern.
23 Antworten
hätte gern mal das gesicht des LKW-fahrers gesehen...
Zitat:
@garfield126 schrieb am 3. November 2016 um 11:12:49 Uhr:
hätte gern mal das gesicht des LKW-fahrers gesehen...
Laut Verkäufer: Nix verstehen und weg.
Geht Ledersitze und Kindersitze zusammen? Bei mir ging das nicht!
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Wg Parklenkassi würde ich empfehlen, seine Anwendung bewusst zu üben, auch das Drandenken, ihn einzusetzen. Dann ist er ein Komfortgewinn. Das sage ich als echter Einparkmeister.
Zitat:
@Simmistud schrieb am 3. November 2016 um 14:01:11 Uhr:
Geht Ledersitze und Kindersitze zusammen? Bei mir ging das nicht!
Ging bei mir auch nicht, habe am 07.09. bestellt, Abholung ist nächstes Wochenende.
Zitat:
@hausmeister-p schrieb am 2. November 2016 um 22:45:48 Uhr:
Meine Bedenken sind nur, dass hier die mächtige Porsche Salzburg einen Strich durch die Rechnung macht. So wie es aussieht gibt's nur 1800 € Wertminderung lt. Gutachter und der Händler bleibt auf den Wagen sitzen, wobei die Reparatur mehrere 1000€ ausmachen wird.
Also in DE liegt das Risiko eines Transportschadens beim Transporteur. Erst wenn der Händler das Fahrzeug auf dem Hof stehen hat und dem Fahrer unterschrieben hat, dass er das Fahrzeug mängelfrei übernommen hat, geht das Risiko auf den Händler über.
Kann natürlich sein, das der Händler das Fahrzeug "blind" übernommen hat oder der Fahrer zum Autohaus gehörte...
Wie auch immer, das soll mal nicht deine Sorge sein 😉
Auf jeden Fall lohnt es sich jedes Auto (sogar dieses neue) genau beim Abholung zu prüfen. Ich habe im Jahr 2009 einen neuen Toyota Avensis gekauft (in Polen, wo ich lebe). Das Auto war neu, aber "aus dem Hof" - es war das Ende des Jahres und man hatte einen Rabatt bekommen - so gennanter "Ausverkauf des Herstellungsjahres" - vielleicht habt ihr auch in Deutschland solche Sonderangebote. Ich war mit diesem Auto drei Jahre gefahren und nach dieser Zeit musste ich es verkaufen - ich hatte einfach einen Geschäftswagen bekommen. Der erste Kunde war angekommen, nahm ein Lackmessgerät und... es stellte sich heraus, dass am ganzen Auto der Lack über 300 Mikrometer hat (doppelt als es sein sollte) !!!. Als ob der ganze Wagen lackiert wurde. Ich stand wie ein Idiot und hatte keine Ahnung was ich sagen sollte - ich hatte keinen Unfall mit dem Auto, usw. Ich versuchte sowohl beim Händler, als auch beim Toyota Motor Poland sich erkundigen, was mit dem Auto eventuell passiert war - natürlich ohne Erfolg. Endlich hatte ich das Auto verkauft - der Käufer wusste von diesem "Problem", aber trotzdem hat er sich entschieden - früher hatten wir die Durchsicht beim Toyota durchgeführt, der Wagen funktionierte tadellos. Wahrscheinlich wurde er das zweite Mal in der Fabrik lackiert, aber niemand war im Stande es nachzuweisen.
Touran Nr. 2 ist heute geliefert worden, nur noch die Aufbereitung und putzen, dann kann ich ihn übernehmen.
Ohne Transportschaden :-)
Lieferzeit war nun 1 1/2 Monate von der Bestellung weg.
Zu den Kindersitzen: Leder und Kindersitz ging bei mir natürlich auch nicht, habe da meine Wunschliste hineinkopiert und übersehen, dass die noch angeführt sind.
Werden jetzt laaaange Tage werden ...
Im Konfigurator geht jetzt Leder und Kindersitze seit ein paar Wochen.
Zurück zur Ausgangsfrage. Es handelt sich um ein interessantes Rechtsproblem:
Muss man als Käufer eines Neuwagens diesen trotz Mängeln abnehmen ?
Bei erhablichen Mängeln muss man nicht abnehmen. Bis vor kurzem war es aber streitig, ob dies auch bei geringfügigen Mängeln gilt. Das wurde teilweise unter Hinweis auf die Rücktrittsvorschriften verneint, wonach ein Rücktritt bei geringfügen Mängeln ausgeschlossen ist. Ein Rücktritt kommt aber erst nach erfolgter Abnahme in Betracht.
Im Oktober dieses Jahres hat der BGH VII ZR 211/15 für Deutschland diese Rechtsfrage entschieden. Der Käufer muss ein Neufahrzeug auch bei geringfügen Mängeln nicht abnehmen. Der Käufer steht also bei Mängeln der Kaufsache vor Abnahme besser da als nach der Abnahme. Deshalb ist es sehr wichtig, sich das Neufahrzeug vor der Übergabe ganz genau anzusehen.